Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 4/2016 - Vorwort
Das Thema Flüchtlingspoltik
Wie und unter welchen Umständen Menschen leben, ist ein wesentliches Thema der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.
Die Lebensumstände eines Menschen sind entscheidend dadurch geprägt, wie er wohnt. Rechte des Mieters, der grundrechtliche Schutz der Wohnung im Grundgesetz und der rücksichtsvolle Umgang miteinander, seien es Nachbarn oder auch Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft, beschäftigen Gerichte und Anwälte tagtäglich.
Es verwundert daher nicht, dass das Thema Flüchtlingspolitik auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht Einzug gehalten hat.
Auch hier treffen verschiedene Interessen aufeinander. Unter anderem beschäftigten sich Richter und Kollegen in der jüngsten Vergangenheit mit der Sicherstellung von Gebäuden für Flüchtlinge in Hamburg und Bremen ( IMR 2015, 479) oder auch mit der Frage nach der Zuständigkeit bei Abwehrklagen des Nachbarn gegen die Emissionen, die von einer als Unterbringung genutzten Turnhalle ausgehen (OLG Dresden, IMR 2016, 29). Ebenso kann die Nutzungsänderung ganzer baulicher Anlagen in Asylbewerberunterkünfte (BauR 2016, 29) hier Thema sein.
Auch im aktuellen Heft der IMR finden sich zwei Beiträge zu dieser Thematik: So hat das AG Staufen entschieden, dass Eigentumswohnungen an Asylbewerber überlassen werden dürfen ( S. 159), und das VG Hamburg, dass in reinen Wohngebieten Flüchtlingsunterkünfte unzulässig sind ( S. 173).
Weitere Entscheidungen werden folgen, über diese werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Es bleibt zu hoffen, dass das Vertrauen in unser Rechtssystem überwiegt, sich fremdenfeindliche Übergriffe in Zukunft nicht wiederholen und die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen diesbezüglich nicht richtungsweisend sind.
Mit den besten kollegialen Grüßen aus Neuss
Ihre
Wiebke Först
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied des Redaktionsbeirats