Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 4/2014 - Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
wenn dieses Heft vor Ihnen liegt, ist es nicht mehr weit bis Ostern.
Bei uns müssen Sie aber nicht mühselig und langwierig nach den "Ostereiern" suchen. Auch dieses Mal bietet Ihnen die IMR wieder gut gegliedert und aus der Praxis sachkundig kommentiert zahlreiche Urteile nicht nur aus dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, sondern aus dem gesamten Gebiet des Immobilienrechts.
Unsere "Osterhasen" aus der Redaktion und dem Redaktionsbeirat waren wieder sehr fleißig und haben nicht nur interessante Urteile des BGH und der Obergerichte für Sie zusammengetragen. Auch beachtenswerte Urteile aus der Instanzrechtsprechung kommen nicht zu kurz. Das Ganze wird dann abgerundet von einem "Frühlingsstrauß" von lesenswerten Aufsätzen sowie den Monats-News.
Für jeden ist etwas Interessantes dabei. Die "Osterhasen" wollten es diesmal etwas spannend machen, wie es ja zur Osterüberraschung gehört. Von daher haben Sie dem Verfasser auch noch nicht verraten, was alles im Heft "versteckt" werden soll.
Lassen Sie sich also mit mir überraschen und begeben Sie sich auf die allerdings durch die vorgeschaltete Gliederung recht einfache Suche.
Auch nicht lange auf die Suche begeben müssen Sie sich, wenn Sie noch gute Fortbildungsveranstaltungen besuchen wollen. Direkt auf der Startseite der Arbeitsgemeinschaft im Internet - www.mietrecht.net - finden Sie unsere aktuellen Veranstaltungen.
Ich persönlich freue mich besonders auf das Deutsch-Österreichische Symposium zum Bauträgerrecht, das am 15.05.2014 am Vortag des Immobilienrechtstags ebenfalls in Karlsruhe stattfindet. Von Europa ist viel die Rede, bei der Anwaltschaft ist dies aber noch immer nicht so ganz angekommen.
Auch wenn wir in der Arge vielleicht manchmal etwas "immobil" sind, öffnen wir uns doch der Zukunft und blicken über den Tellerrand der nationalen Grenzen. Hier wollen wir sehen, ob wir von Weiterentwicklungen im ausländischen Recht lernen und die Erfahrungen in unseren Rechtsbereich integrieren können. Dies wird zukünftig im Zuge des Zusammenwachsens von Europa auch im rechtlichen Bereich immer wichtiger werden.
Im nationalen Bereich ist der Gesetzgeber immer noch auf der Suche, wie er das Mietrecht weiter reformieren kann. Die "GroKo" ist hier mit Elan gestartet, zum Zeitpunkt der Erstellung des Editorials war aber noch nicht ersichtlich, wie es nun konkret weitergehen soll. Offenbar ist man mit den größeren nationalen und vor allem internationalen Problemen derzeit stark ausgelastet.
Wir beobachten aber aufmerksam die weitere Entwicklung im Bereich des Reformvorhabens und werden Sie zeitnah auf dem Laufenden halten, ggf. auch mit entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen.
Wir sehen uns sicherlich demnächst auf einer der Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft.
Insoweit verbleibe ich
mit den besten Grüßen
Ihr
Norbert Schönleber
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien