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IMR 3/2013 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

gerade erst hat das neue Jahr begonnen und schon ist im Immobilienrecht wieder einiges los. Im Zuge der von unserer ARGE neben den traditionellen Frühjahrs- und Herbsttagungen ins Leben gerufenen Sonderveranstaltungen fanden am 31.01. und 01.02.2013 die diesjährigen Abrechnungstage statt. Tagungsort war die beschauliche Altstadt von Celle. Rund 80 Kolleginnen und Kollegen bildeten sich zu kniffeligen Fragen des Abrechnungswesens im Immobilienrecht fort (Miete, Zwangsverwaltung, Insolvenz, WEG).

Derweil passierte am 01.02.2013 das Mietrechtänderungsgesetz den Bundesrat, der davon absah, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass das Gesetz abhängig von seiner Verkündung zum 01.04. oder zum 01.05.2013 in Kraft treten kann. Unsere ARGE hatte bereits einige Sonderveranstaltungen zum MietRÄndG mit Herrn Kollegen Hannemann, Karlsruhe, durchgeführt und es zeichnet sich ab, dass es noch in diesem Jahre weitere Veranstaltungen geben wird. So am 24.05.2013 in Hannover und am 25.05.2013 in Frankfurt am Main. Es lohnt sich also, unser Seminarprogramm im Auge zu behalten, speziell auch das bald erscheinende Programm der Herbsttagung am 27. und 28.09.2013 (Freitag/Samstag) im wunderschönen Prag.

Am 08.02.2013 wurde beim Bundesgerichtshof über eine Revision verhandelt betreffend den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in Wohnungseigentumsanlagen. Das Landgericht Hamburg hatte die Revision zugelassen und wurde vom V. Zivilsenat des BGH in seiner Ansicht bestätigt, wonach die WEG die Beschlusskompetenz besitzt, um die in vielen Landesbauordnungen vorgeschriebene Installation und jährliche Wartung von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen an sich zu ziehen, d. h. die nötigen Verträge einheitlich im Namen der WEG abzuschließen (Az.: V ZR 238/11). Mit dieser Entscheidung ist eine für die Praxis wichtige Rechtsfrage geklärt. Die Entscheidung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, dürfte aber in einem der nächsten Hefte sozusagen "brandaktuell" von einem IMR-Autoren besprochen werden.

Für das vorliegende Heft gilt: Am besten sofort das Inhaltsverzeichnis durchkämmen und in die Lektüre einsteigen! Genau so wird es jetzt auch der Unterzeichner tun, der Sie alle herzlich grüßt.

Ihr
Jan-Hendrik Schmidt
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien

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