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IMR 3/2011 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

das März-Heft der IMR enthält wieder eine Vielzahl interessanter und praxisrelevanter Entscheidungen.

Besonders hinweisen möchte ich im Bereich der Wohnraummiete auf zwei BGH-Urteile: Einmal vom 15.12.2010 (VIII ZR 210/10, Dokument öffnen S. 87), das die Rechtsprechung des BGH zur Frage, ob eine Personenhandelsgesellschaft rechtswirksam wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter kündigen kann, fortführt. Fast noch wichtiger ist die Entscheidung vom 12.01.2011 (VIII ZR 296/09, Dokument öffnen S. 88): Mit diesem Urteil hat der BGH die Frage geklärt, ob schon vor Ablauf der mit der Mietrechtsreform neu eingeführten Ausschlussfrist von einem Jahr nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB der Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen ist, etwa weil zuvor bereits eine Anerkenntniswirkung festgestellt werden muss. Dies hat der BGH zu Recht bei der vorbehaltlosen Auskehrung des Guthabens aus einer unrichtigen Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter verneint. Diese Rechtsprechung wird auch Bedeutung für den Fall haben, dass der Mieter den Nachforderungsbetrag aus einer falschen Nebenkostenabrechnung bezahlt. Auch dann wird der Vermieter noch vor Ablauf der Ausschlussfrist grundsätzlich die Möglichkeit haben, Nachforderungen zu stellen. Aber nicht nur der BGH fällt interessante Urteile für unsere tägliche Praxis: Hinweisen möchte ich auch auf ein Urteil des AG Köln vom 27.01.2011 (210 C 107/10, Dokument öffnen S. 92), wonach der Winterdienst in einer Hausordnung nicht rechtswirksam auf den Mieter abgewälzt werden kann.

Im Bereich der Gewerberaummiete sind drei OLG-Entscheidungen bedeutsam: Einmal das OLG Brandenburg, das einen Widerspruch im Sinne von § 545 BGB bereits durch das Herausgabeverlangen in der Kündigung sieht (Urteil vom 05.01.2011 - 3 U 55/10, Dokument öffnen S. 99), zum anderen eine Entscheidung des OLG Saarbrücken, wonach bei einer sanierungsbedingten Schließung der Mietsache kein Schadensersatzanspruch des Pächters besteht (Urteil vom 22.12.2010 - 8 U 507/09, Dokument öffnen S. 103) und schließlich das OLG Zweibrücken, das die Auffassung vertreten hat, dass der Austausch eines Teils des Mietobjekts keine wesentliche Vertragsänderung darstellen würde, die zu einem Formmangel im Sinne von § 550 BGB führen könnte (Urteil vom 19.11.2010 - 2 U 6/10, Dokument öffnen S. 95).

Auch im Wohnungseigentumsrecht hat sich einiges getan: Der BGH hat am 10.12.2010 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer auch dann nicht aus einer WEG-Versammlung ausgeschlossen werden kann, wenn er sich mit seinen Beitragszahlungen in Verzug befindet (V ZR 60/10, Dokument öffnen S. 104). Das OLG München hat sich am 13.01.2011 mit der Frage beschäftigt, wann der Verwalter auf Schadensersatz haftet (32 Wx 32/10, Dokument öffnen S. 106). Auch hier ist eine instanzgerichtliche Entscheidung zur Frage der Versorgungssperre durch eine Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Mieter besonders interessant (AG Bremen, Urteil vom 06.12.2010 - 16 C 424/10, Dokument öffnen S. 109).

Wie immer werden aber auch alle anderen Entscheidungen Ihrer Lektüre empfohlen.

Besonderes Augenmerk bitte ich, auf die Sonderveranstaltung unserer ARGE am 20.05.2011 in Karlsruhe zu setzen, bei der es uns gelungen ist, aus so gut wie allen Senaten, die für die von unserer Arbeitsgemeinschaft abgedeckten Rechtsgebiete zuständig sind, hochkarätige Referenten zu gewinnen. Näheres entnehmen Sie bitte dem auf der Rückseite abgedruckten Programm. Aufgrund der Raumkapazitäten ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es gilt das "Windhundprinzip". Seien Sie bei den ersten und melden sich gleich an. Das Anmeldeformular finden Sie unter www.mietrecht.net. Ich würde mich freuen, Sie in der Residenz des Rechts begrüßen zu können.

Ihr

Thomas Hannemann, Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses

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