Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2/2022 - Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
reicht es Ihnen auch mit diesem griechischen Alphabet? Was hatten wir nun in den letzten Monaten und leider auch Jahren mit Alpha, Beta, Gamma, Delta und der aktuellen Variante „Omikron“ an alt- bzw. neugriechischer Bildung erfahren müssen. Wie ein „kleines O“ die Welt verändert, ist erschreckend. Neben der teils schweren gesundheitlichen Folgen schaffte es dieses „kleine O“ auch, die Gesellschaft zu spalten. Ein Schwarz-Weiß-Denken lässt keine Zwischentöne zu.
Auch der BGH durfte sich nun schon mit den ersten Fällen zum Pandemiegeschehen und den Auswirkungen auf das Mietverhältnis beschäftigen. Eine pauschale „50:50“-Lösung bei Gewerberaummiete im Lockdown wird abgelehnt und eine Einzelfallprüfung befürwortet (vgl. S. 66).
Was bleibt daher in Erinnerung? Das Jahr 2021 war ein Jahr voller Extreme, Einsamkeit und (Teams)Gemeinschaft, Stillstand und Beschleunigung sowie Neuentdeckungen und Wiederentdeckungen.
Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien, allen Kolleginnen und Kollegen wieder etwas Normalität; Normalität und Gelassenheit im Alltag, aber auch in der Mandatsbearbeitung! Wer auf Stillstand hofft, wird enttäuscht werden. Die zahlreichen Änderungen im Mietrecht, insbesondere die kurzfristig verpflichtende Mitteilungs- und Informationspflicht über Energieverbräuche, die Reform des Mietspiegelrechts, aber auch die spannende Fortentwicklung der Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht werden uns Rechtsanwender weiter auf Trab halten.
Herzliche kollegiale Grüße
Ihr Michael Sommer