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IMR 2/2018 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Hoffnung, dass Sie alle gut ins neue Jahr gestartet sind, möchte ich Ihnen unsere letzte ARGE-Veranstaltung, den 6. Abrechnungstag am 08.12.2017 in Köln, nicht vorenthalten:

Zum größten Bedauern aller Anwesenden musste der Abrechnungstag kurzfristig ohne „unseren Vorsitzenden“ Thomas Hannemann stattfinden. Thomas Hannemann haben wir nicht nur sehr vermisst, auch mussten seine Vorträge, die – nicht nur – wegen seines charakteristischen Stils geschätzt werden, kompensiert werden. An dieser Stelle geht mein ganz besonderer Dank an Beate Heilmann und Michael Drasdo, die diese Vorträge spontan übernommen haben.

Michael Drasdo startete mit dem ersten Vortrag zum Thema „Die Abrechnung der Darlehensaufnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft“. Im Anschluss daran referierte Beate Heilmann über „Die Erhöhung von Betriebskostenvorschüssen im Gewerberaummietrecht/Umlagefähigkeit der Kosten von Smart Metering und Smart Home“. Michael Drasdo stieg dann erneut „in die Bütt“, um anstelle von Thomas Hannemann mit dem Thema „Verwendung ungeeichter Messgeräte zur Erstellung der Jahresabrechnung“ einzuspringen. Nach dem Motto „alle guten Dinge sind drei“ referierte Michael Drasdo nach der Kaffeepause außerdem zum Thema „Die Folgen der Aufhebung des Wirtschaftsplans“. Den weiteren Vormittag bestritten Wiebke Först zum Thema „Stromkosten und Wirtschaftlichkeitsgebot“ und Henrike Butenberg mit ihrem Vortrag „Die Abrechnung von Betriebskosten für die Dauer der Vorenthaltung i.S.v. § 546a BGB“.

Nach der Mittagspause übernahm Beate Heilmann die Klärung der Fragen: „Umlagefähigkeit von (Betriebs-)Kosten, die durch Dritte verursacht werden? Wo endet der „Bezug zur Mietsache“?“. Auf einen Abstecher in das Wohnungseigentumsrecht nahmen uns Wiebke Först mit dem Thema „§ 21 Abs. 7 WEG als Verteilungs- oder Anspruchsgrundlage?“ und Lars Rampp mit dem Thema „§ 16 Abs. 6 WEG – Unbekannte Abrechnungsregelung“ mit. Im Anschluss daran referierte Peter Schüller zum Thema „Die Bildung von Abrechnungseinheiten“. Die letzten Meter des diesjährigen „Abrechnungsmarathons“ bestritten sodann Henrike Butenberg mit ihrem Vortrag zur „Umlage der Verwaltungskosten für Facilitymanagement“, Beate Heilmann mit ihrem Vortrag zu „Verwaltungskosten vs. Centermanagementkosten“ und zum Abschluss Lars Rampp zum Thema „Zulässigkeit von Sondervergütungen des Verwalters am Beispiel von Baumaßnahmen“.

Als kurze Vorschau möchte ich noch darauf hinweisen, dass auf Wunsch etlicher Mitglieder der ARGE Mietrecht und Immobilien nun auch der Abrechnungstag 2018 am Ende des Jahres, nämlich am 07.12.2018 in Regensburg stattfinden wird.

Herzlich grüßt Sie aus München

Ihre
Andrea Pflügl

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