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IMR 2/2014 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die große Koalition hat ihren Vertrag. Die Inhalte hatte Ihnen Herr Kollege Hannemann im letzten Editorial bereits vorgestellt.

Auf den Umsetzungsversuch sind wir gespannt ... sicher auch hier und da sehr diskussionsfreudig.

Auf die EnEV 2014 (BGBl. I 2013, 3951 ff), die in wesentlichen Teilen zum 01.05.2014 in Kraft tritt, müssen wir nicht mehr warten. Hierzu sei besonders auf die §§ 16 bis 19 der Verordnung verwiesen, die sich mit dem Energieausweis befassen.

Die Frage, ob der Energieausweis überhaupt sinnvoll ist, hat der Verordnungsgeber nun, jedenfalls für sich selbst, entschieden und sogar die diesbezüglichen Vorschriften verschärft, nicht zuletzt durch zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten und Kontrollen. Dies mutet fast schon ein wenig verbissen an.

Worauf wir auch nicht mehr warten müssen, sind die Termine für unsere Veranstaltungen in der nächsten Zeit. An die Abrechnungstage am 13. und 14.02.2014 in Bamberg sei auf diesem Wege ebenso noch einmal erinnert wie an den 4. Karlsruher Immobilienrechtstag am 14.05.2013 und das Deutsch-Österreichische Bauträgersymposium am 15.05.2014 jeweils in Karlsruhe.

Da die Zeit ja bekanntlich schnell vergeht, möchte ich Sie schon einmal auf unsere Veranstaltung einschließlich unserer Mitgliederversammlung am 65. Deutschen Anwaltstag am Donnerstag, den 26.06.2014, in Stuttgart hinweisen.

Wir befassen uns dort mit den Themen der Instandhaltungspflicht und deren Übertragung auf den einzelnen Wohnungseigentümer, der Mieterhöhung nach Modernisierung, des Rauchens und der Tierhaltung in Mietwohnungen sowie mit Kurzbeiträgen zur Gewerberaummiete, zum Wohnungseigentums- und Immobilienrecht.

Es gibt bei der ARGE zwar keine Frühbucherrabatte, aber vielleicht können Sie dies ja schon bei Ihrer Urlaubsplanung "eintakten", um so jetzt schon günstig Urlaub buchen zu können. Dies ist allerdings nur ein Argument mit geringem Gewicht. Gewichtiger sind hier sowohl die Themen als auch die Qualität der zu erwartenden Vorträge.

Viel ist schon getan, mehr noch ist zu tun. Dies zeigen auch die Beiträge in diesem Heft, zu deren Lektüre ich Sie hiermit herzlich einlade.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Walter Fallak
Rechtsanwalt und Notar
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses

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