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IMR 2/2012 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

der erste Monat des Jahres 2012 ist schon vorüber, wenn dieses Heft vor Ihnen liegt. Ich hoffe, Sie haben die guten Vorsätze für das neue Jahr noch nicht ganz über Bord geworfen, insbesondere nicht den Vorsatz, sich in 2012 vermehrt fortzubilden.

Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien bietet hier gerade in diesem Jahr ein reichhaltiges Angebot.

Bei vier Veranstaltungen besteht die Gelegenheit, sich intensiv fortzubilden. Im Editorial des Januarheftes hat Herr Kollege Schäfer ja schon darauf hingewiesen und die näheren Einzelheiten mitgeteilt. Darauf sei hier nochmals verwiesen.

Aber auch das vorliegende Heft sowie die noch folgenden werden wieder reichlich Gelegenheit bieten, sich rasch auf den neuesten Stand zu bringen.

Auch weiterhin bleibt der BGH nicht untätig, so dass wir wieder ein rundes Dutzend Entscheidungen vorstellen können. Sie finden wieder eine Reihe ganz aktueller Entscheidungen vom Ende des vergangenen Jahres zum Wohnraummietrecht, zur Gewerberaummiete sowie zum Wohnungseigentum.

Da ich neben meiner anwaltlichen Tätigkeit im Immobilienrecht auch eingehend im Erbrecht und insbesondere im Bereich der Testamentsvollstreckung tätig bin, möchte ich die Entscheidung des V. Senats vom 04.11.2011 hervorheben (Dokument öffnen S. 73). Das Dauerbrennerthema der Hausgeldrückstände macht auch vor der vielzitierten „Generation der Erben“ nicht halt. Hausgeldschulden nach dem Erbfall für eine im Weg der Erbfolge erworbene Eigentumswohnung sieht der BGH als Nachlasserbenschulden an mit der Folge der persönlichen Haftung der Erben ohne Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass. Die Entscheidung stärkt die Rechtsposition der Wohnungseigentümergemeinschaft und nimmt richtigerweise Erben und Testamentsvollstrecker in die Zahlungspflicht.

Daneben kommt in dem Ihnen vorliegenden Heft aber auch die Instanzrechtsprechung nicht zu kurz. Wie immer finden Sie alles kurz und prägnant auf den Punkt gebracht auf jeweils einer Seite mit zusätzlichen, wertvollen Praxistipps für Ihre tägliche Arbeit.

Im Rahmen der Beiträge beginnt Herr Kollege Dr. Dickersbach seine Reihe zur Rechtsprechung des VIII. Senats zum preisfreien Wohnraum (Dokument öffnen S. 43). Unser Ausschussvorsitzender, Herr Kollege Hannemann, wagt den Blick in die „Glaskugel“ der Zukunftsprognose. Hier erfahren Sie aktuell, wie es um das Schicksal des weiterhin in der Schwebe hängenden Mietrechtsreformgesetzes steht bzw. stehen könnte (Dokument öffnen S. 46).

Nach eingehendem Studium der IMR können Sie dann die Karnevals- bzw. Faschingstage oder aber auch den Skiurlaub unbeschwert genießen. Aber bleiben Sie möglichst „absturzfrei“, denn zum Monatswechsel wartet bereits das Märzheft wieder auf Sie mit weiteren aktuellen und interessanten Urteilen und Beiträgen.

Insoweit verbleibe ich

mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt Norbert Schönleber
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses

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