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IMR 2/2011 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

Sie halten die neue IMR in Händen mit 14 brandaktuellen Entscheidungen des BGH.

Davon entfallen sieben Entscheidungen auf das Wohnraummietrecht, zwei auf die Gewerberaummiete, vier auf den Bereich des Grundstücksrechts bzw. WEG und eine Entscheidung auf das Maklerrecht. Dieses Zahlenverhältnis kann, auf ein Kalenderjahr hochgerechnet, durchaus als repräsentativ bezeichnet werden.

Ich empfehle Ihnen daher vor allem folgende Entscheidungen einer eingehenderen Lektüre:

  • BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09: Schimmel: Kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete bei unterlassener Mängelanzeige!
  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09: Wohnfläche: Ausschluss der Gewährleistung bei eindeutiger Vertragsregelung!
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10: § 573a BGB: Abweichende Nutzung beseitigt Wohnungscharakter nicht!
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09: Vorsicht beim Mahnbescheid: Anspruch muss individualisiert sein!
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10: Wasserzähler: Umlage nach Verbrauch trotz Ablaufs der Eichfrist möglich!
  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 86/10: Frist eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses beginnt mit Vertragsabschluss!
  • BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10: Kündigungsgründe sind bloße Obliegenheit!
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 124/09: Mietnebenkostennachzahlungen: Strenge Anforderungen an eine Verwirkung!
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZR 86/09: Miete: Zwangsverwaltung umfasst nicht Schadensersatz bei Vertragsaufhebung!
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10: Zwangsversteigerung bei Suizidgefahr des Schuldners?
  • BGH, 29.10.2010 - V ZR 48/10: Erbbaurechtsähnliches Wiederkaufsrecht zulässig!
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest!
  • BGH, 28.10.2010 - III ZR 28/10: Immobilienmakler: Wert einer Auskunft über die Provision
  • BGH, 21.06.2010 - II ZR 24/09: Keine Anfechtungsbefugnis bei Zustimmung zu Eigentümerbeschluss!


Damit sollen allerdings die ebenfalls im Heft wiedergegebenen instanzgerichtlichen Entscheidungen in ihrer praktischen Bedeutung nicht herabgesetzt werden.

Unsere ARGE hat sich im Jahr 2011 vorgenommen, neben unserer üblichen Halbjahresveranstaltung im Rahmen des DAT dieses Jahr in Straßburg am 2. Juni 2011 und unserer großen Herbstveranstaltung in Hamburg am 23. und 24. September 2011, auch noch weitere Veranstaltungen durchzuführen: So am 20. Mai 2011 den ersten Immobilienrechtstag in Karlsruhe und am 25. November 2011 eine Sonderveranstaltung in München mit Herrn Professor Wallender zum Thema Mietrecht in der Insolvenz. Die Teilnehmer der letztjährigen Herbsttagung in München konnten Herrn Professor Wallender bereits genießen und die absolute Mehrheit der fast 300 anwesenden Kolleginnen und Kollegen haben nachdrücklich gebeten, diesem Thema mit diesem Referenten mehr Zeit, am besten einen ganzen Tag, zu widmen. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen und freuen uns, Herrn Professor Wallender wieder für uns gewonnen zu haben.

Bitte die Termine gleich notieren. Über die Themen und Referenten werden wir Sie so bald wie möglich unterrichten.

In der Hoffnung, dass Sie alle gut in das Neue Jahr gestartet sind, wünsche ich Ihnen eine anregende und für Ihre tägliche Praxis hilfreiche Lektüre.

Ihr

Thomas Hannemann, Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses

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