Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 2/2010 - Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
die bislang hier bekannt gewordenen Reaktionen auf unsere neue Mitgliederzeitschrift waren durchweg positiv. Nur im Einzelfall gab es gewisse Irritationen. Daher will ich bei dieser Gelegenheit nochmals ausdrücklich Folgendes festhalten:
Die neue Zeitschrift unserer Arbeitsgemeinschaft ab 2010 ist die IMR, Zeitschrift für Immobilien- und Mietrecht, deren Heft 2/2010 Sie in Händen halten. Kooperationspartner unserer Arbeitsgemeinschaft ist insoweit der Verlag C.H. Beck in München und der id-Verlag in Mannheim, seit kurzem ebenfalls Mitglied der Beck-Verlagsgruppe. Über die daraus resultierenden Vorteile zu Gunsten unserer Mitglieder, insbesondere Rabatte von Seiten der Verlage, hatte ich bereits im Editorial von Heft 1/2010 berichtet. Der Bezug des Info M endet daher mit Heft 12/09 und ist künftig nicht mehr im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Die IMR lebt auch von Beiträgen aus dem Kreis der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft. Daher nochmals ausdrücklich unsere Bitte: Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, übermitteln Sie bitte direkt an den id-Verlag per Mail unter mayer@id-verlag.de Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Titel, postalische Anschrift, Telefon, Telefax und - besonders wichtig! - Ihre E-Mail-Adresse) und gerne auch ein oder auch mehrere Rechtsgebiet(e), dem oder denen Ihr besonderes Interesse gilt. Diese Kolleginnen und Kollegen werden dann beim Versand der zu besprechenden Urteile berücksichtigt und erhalten vom Verlag auch eine Maske für einen IMR-Beitrag sowie alle weiteren erforderlichen Informationen.
Zur Vermeidung von Doppelbesprechungen ist es ferner wichtig, dass sich Autorinnen und Autoren, die aus eigener Initiative einen Beitrag verfassen wollen, vorab vergewissern, ob die zu besprechende Entscheidung nicht bereits vergeben ist. Dazu steht beim id-Verlag folgender Kontakt zur Verfügung: Frau Ritter, Tel.: 0621/12032-16, oder ritter@id-verlag.de.
Besonderes Interesse haben wir verständlicherweise an instanzgerichtlichen Entscheidungen. Daher auch nochmals: Sie können gerne derartige Entscheidungen aus den unteren Instanzen bearbeiten und dem Verlag zukommen lassen. Es wäre aber auch schon hilfreich, wenn Sie der Redaktion derartige Entscheidungen einfach zumailen, durchaus auch in Verfahren, an denen Sie mitgewirkt haben.
Unser Ziel ist es, das Potential der in unserer Arbeitsgemeinschaft versammelten Praxis im Miet- und Immobilienrecht zum Vorteil aller unserer Mitglieder nutzbar zu machen.
In diesem Sinne verbleibe ich
Ihr
Thomas Hannemann, Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses