Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK

IMR 2/2009 - Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,


zum 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung, die für Vermieter und Gebäudeeigentümer die rechtliche Grundlage zur Durchführung der jährlichen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist, in Kraft getreten. Sie gilt für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2009 beginnen. Auf Abrechnungszeiträume, die vor dem 31.12.2008 begonnen haben, ist die Heizkostenverordnung in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen:


  • Umlagemaßstab: Der verbrauchsabhängige Anteil bei der Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bei älteren Gebäuden erhöht sich von derzeit in der Regel 50% auf künftig 70%. Ausnahmsweise kann auch künftig eine Verteilung 50% zu 50% vorgenommen werden, wenn das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 eingehalten und die Zentralheizung mit Gas oder Öl versorgt wird sowie freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind.

  • Änderung des Verteilungsschlüssels: Künftig kann der Eigentümer den Schlüssel auch dann ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen, wie etwa eine neue Heizungsanlage oder verbesserte Dämmwerte.

  • Mitteilung der Ablesewerte: In Zukunft soll das Ergebnis der Ablesung in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden, sofern der Nutzer die Ablesewerte nicht anderweitig abrufen kann (etwa wenn bei einem elektronischen Gerät der Vorjahreswert im Speicher verbleibt und vom Nutzer abgerufen werden kann).

  • Kosten für Verbrauchsanalyse und Eichung: Künftig kann der Vermieter auch die Kosten für eine Verbrauchsanalyse und die Eichungskosten auf den Mieter umlegen.


Im Wohnraummietrecht hat der BGH mit Urteil vom 14.01.2009 - VIII ZR 71/08 (bisher nur als Presseerklärung vorliegend) entschieden, dass eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel nicht deshalb unwirksam ist, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält.
Des Weiteren hat der BGH mit Urteil vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 (bisher ebenfalls nur als Pressemitteilung vorliegend) kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe entschieden, dass auch bei einer Versendung auf dem Postweg die rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht zur Wahrung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelten Abrechnungsfrist von einem Jahr genügt, sondern die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss.
Wegen des weiteren Inhalts der beiden Entscheidungen darf ich Sie auf die entsprechenden Pressemitteilungen des BGH in dieser Ausgabe verweisen. Sobald uns die schriftliche Ausfertigung der Urteile vorliegt, erfolgt eine Besprechung für die IMR.
Im Übrigen empfehle ich alle Beiträge dieser Ausgabe Ihrer aufmerksamen Lektüre.



RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber

Zum Inhaltsverzeichnis