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IMR 12/2014 - Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

Deutschland feiert in diesen Tagen wichtige Jubiläen: 25 Jahre seit dem Mauerfall, 40 Jahre seit dem ersten Fachgespräch des Evangelischen Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis in Fischen im Allgäu.

Und auch dieses Jubiläum wurde gebührend gefeiert - mit interessanten Vorträgen und einem festlichen Rahmenprogramm. Unter dem diesjährigen Motto "Hausgeldmanagement und Vermögensverwaltung - Aufgaben und Haftungsrisiken des Verwalters" wurden nach dem Festvortrag des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange von Anbeginn praxisrelevante Themen erörtert. Dr. David Greiner erläuterte den Weg zum Vollstreckungstitel bei Hausgeldansprüchen, im Anschluss befassten sich Wolfang Dötsch, RiOLG Köln, und Prof. Dr. Florian Jacoby, Bielefeld, auf anschauliche Weise mit den Möglichkeiten, diese Vollstreckungstitel im Bereich der Immobiliar- und Mobiliarvollstreckung auch zu realisieren.

Am zweiten Tag der Veranstaltung gab Prof. Dr. Martin Häublein Einblicke in die noch immer streitige Frage, wann eine Kreditaufnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann - das Stichwort ist hier Prüfung des Einzelfalls - und Prof. Dr. Andreas Vonkilch aus Wien stellte die interessante Handhabung dieser Problematik in Österreich vor, die in wesentlichen Punkten abweicht und wo der Verwalter sogar ohne entsprechenden Beschluss berechtigt ist, Kredite für die Gemeinschaft aufzunehmen.

Dr. Dr. Andrik Abramenko stellte sich die Frage, wann der Verwalter auf die Rücklage zur Finanzierung von laufenden Verwaltungskosten zurückgreifen darf, und sah eine Möglichkeit für die Gemeinschaft neben der zweckgebundenen Instandhaltungsrücklage weitere Töpfe mit Rücklagen zu bilden. Noch am Vormittag des zweiten Tages beschäftigte sich Dr. Martin Suilmann mit der Frage, wann die Anlage von Verwaltungsvermögen spekulativ ist. Da hierzu überhaupt Vermögen für einen längeren Zeitraum, der eine Anlage auch sinnvoll macht, in der Gemeinschaft vorhanden sein muss, ist dieses Problem bei den durchschnittlichen Gemeinschaften wohl nicht akut; in der Regel deckt die Rücklage den Sanierungsbedarf oder liegt sogar darunter. Am Nachmittag dann wurden die speziellen Probleme bei Fördermaßnahmen und Kreditvergaben aus Sicht der Bank von Herrn Josef Schraufstetter, die Ausgestaltung der Verwalterpflichten bei Vermögensverwaltung und Hausgeldmanagement von Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter sowie die Möglichkeit von Haftungsbegrenzungsklauseln im Verwaltervertrag von Dr. A. Olrik Vogel erörtert, bevor alle anlässlich des Festjahres die Gelegenheit hatten, an der Pflanzung eines Alpenarboretum und dem gemeinsamen Abendprogramm teilzunehmen.

Am Freitagmorgen lohnte es sich, trotz des ausgiebigen Jubiläumsprogramms schon früh aufzustehen, denn Frau RiBGH Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch stellte sehr anschaulich, unterhaltsam und klar die Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht dar. Burkhard Rüscher klärte über die Besonderheiten in der Mehrhausanlage auf und Herr Dietmar Walberg gab Auskunft darüber, was der Verwalter bei der EnEV 2014 zu beachten hat.

Wie so oft bei einem Jubiläum hat auch hier eine der festen Größen der Veranstaltung überraschend seinen Abschied erklärt: Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Merle wird im kommenden Jahr nicht mehr die Moderation übernehmen, vielmehr wird Prof. Dr. Martin Häublein diese Funktion übernehmen - die 41. Fachgespräche werden also mit Spannung erwartet.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre
Wiebke Först
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied des Redaktionsbeirats

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