Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IMR 12/2013 - Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
ma sogt jo nix, ma redt jo bloß - diese bayrischen Weisheit mag zwar auf den einen oder anderen Kollegen zutreffen, nicht jedoch auf die 39. Fachgespräche vom 23. bis 25. Oktober 2013 in Fischen im Allgäu.
Wie jedes Jahr stand auch diesmal der unmittelbare Austausch zwischen Theorie und Praxis im Vordergrund und es wurden lebhafte Diskussionen geführt, was sicher auch dem allgemeinen Motto der einzelnen Vorträge geschuldet war:
Verwaltung durch die Gemeinschaft - Funktion, Aufgaben und Haftung des Verwalters.
Naturgemäß hat der Verwalter ein Interesse daran, die Geschicke der Gemeinschaft in den Bereichen zu leiten, in denen auch er zur Verantwortung gezogen wird, er muss aber auch die Selbstverwaltung der Wohnungseigentümer akzeptieren. Nicht selten wird sich der Verwalter in der misslichen Situation befinden, dass er nicht entscheiden kann, trotzdem aber von Dritten für die Entscheidungen zur Verantwortung gezogen wird.
Einen allgemeinen Überblick zu Beginn über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümer verschaffte Univ.-Prof. Dr. Christian Ambrüster aus Berlin. Für den erkrankten Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch sprang anschließend dankenswerterweise Dr. David Greiner aus Tübingen ein und befasste sich mit einem Teilbereich der gemeinschaftlichen Verwaltung, nämlich der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten.
Dr. Oliver Elzer, Richter am KG, erläuterte die Wahrnehmung von Instandhaltung und Instandsetzungspflichten. Prof. Dr. Matthias Becker beendete den ersten Tag mit einem Vortrag über die Abgabenpflichten und öffentlichen Lasten.
Nach dem "Biblischen Wort in den Tag" begann der Donnerstag mit einem Beitrag von Dr. Georg Jennißen, der die Pflicht zur Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage erläuterte, insbesondere auch im Hinblick auf die hochstreitige Diskussion um die Darstellung in der Jahresabrechnung. Einem interessanten Gedanken, nämlich der Möglichkeit von Ansammlung weiterer - also nicht instandhaltungsbedingter - Rücklagen ging Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter aus Berlin nach und kam grundsätzlich zu einem positiven Ergebnis hinsichtlich der allgemeinen Kompetenz der Wohnungseigentümer in diesem Bereich. Univ.-Prof. Dr. Florian Jacoby aus Bielefeld beschäftigte sich sodann mit dem Thema der Verantwortlichkeit der Gemeinschaft für ihren Verwalter und die einzelnen Wohnungseigentümer. Zudem ging er der Frage nach, inwieweit Regressansprüche denkbar sind. Vor der Mittagspause brachten Patrick Böck aus München und Dr. Bernhard Dietrich aus Berlin in zwei Kurzvorträgen die Zuhörer über die Trinkwasserverordnung und die Einlagensicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaften auf den neuesten Stand.
Am Nachmittag beschäftigten sich Dr. Michael Casser und Daniela Scheuer aus Köln sowie Dr. Stefan Brink aus Ellern mit Fragen zum Verwalterwechsel, hinsichtlich nachwirkender Pflichten des ausscheidenden Verwalters, Datensicherheit und den Aufgaben des neuen Verwalters.
Auf den traditionellen Festabend in der Fiskina folgte ein sonniger Freitagmorgen mit einem kurzweiligen Überblick von Prof. Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch zur aktuellen Rechtsprechung des BGH in WEG-Angelegenheiten. Abschließend unternahm Ruth Breiholdt, Hamburg, einen Ausflug ins Mietrecht und die Zuhörer erhielten aktuelle Informationen von Prof. Wolfgang Schneider, Berlin, über die Einführung des Datenbankgrundbuchs, das wiederum den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen nicht hinreichend berücksichtigt.
Wieder einmal konnten die Teilnehmer eine rundum gelungene Veranstaltung erleben.
Viele Grüße aus Neuss
Michael Drasdo
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht