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IMR 12/2011 - Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,
das alte Jahr geht zu Ende, Weihnachten und der Jahreswechsel stehen unmittelbar bevor.
Für alle Anhänger des Wohnungseigentumsrechts fand wie jedes Jahr die eigentliche Bescherung bereits am letzten Oktoberwochenende statt: Das 37. Fachgespräch in Fischen im Allgäu unter dem Motto: "60 Jahre WEG - Immer noch Neues zum Verwalter", wieder mit namhaften Referenten und der traditionellen Moderation durch Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Merle, Berlin. Es eröffnete Univ.-Prof. Dr. Walther Hadding, Essenheim, mit einer rechtlichen Einordnung des Verwalters zwischen Verband und Wohnungseigentümern unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Aspekte. In anschaulicher Weise verdeutlichte die Vorsitzende Richterin am LG Berlin Sabine Kuhla anschließend die Pflichten des Verwalters bei der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Beschlüssen und wies zum Ende ihres Vortrages bereits auf ein Kostenrisiko des Verwalters nach § 49 Abs. 2 WEG hin. Auch Prof. Dr. Matthias Becker, Bad Münstereifel, kam in seinem Vortrag nicht umhin, die Teilnehmer auf die Haftungsrisikien bei der Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter hinzuweisen.
Der Nachmittag des ersten Tages wurde dann durch Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Lüke, Dresden, mit einem Vortrag über die Prüfung von Stimmrechtsvollmachten durch den Verwalter bestritten und endete mit einer sehr klaren und nachvollziehbaren Darstellung der Vertretung von Wohnungseigentümern durch den Verwalter im Rahmen der Eigentümerversammlung, vorgetragen von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein, Innsbruck.
Der zweite Tag begann mit Vorträgen über die öffentlich-rechtliche Verantwortung des Verwalters für das Gemeinschafts- und Sondereigentum von Rechtsanwalt Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin, und wiederum mit einer Haftungsfrage für den Verwalter, diesmal für unterlassene Erhaltungsmaßnahmen, dargestellt von Richterin am Amtsgericht Berlin Nicole Vandenhouten. Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin, wies auf die Pflichten des Verwalters bei der Beschädigung des Gemeinschaftseigentums hin und unterschied in einprägsamer und nachvollziehbarer Weise zwischen "passierten" und "gewollten" Schäden, die jeweils ein unterschiedliches Verwalterhandeln rechtfertigen können. Ebenfalls noch am Vormittag referierte Dr. Michael Bonifacio, Richter am Amtsgericht Oberhausen, über die Voraussetzungen und Folgen der Auferlegung von Prozesskosten auf den Verwalter nach § 49 Abs. 2 WEG.
Der Nachmittag befasste sich mit dem möglichen Spannungsverhältnis, das für den Verwalter zwischen Wohnungseigentümern einerseits und Mietern andererseits entstehen kann. Dr. Martin Suilmann, Richter am Landgericht Berlin, referierte über die Möglichkeit von Versorgungssperren im Wohnungseigentum und die Frage, ob eine solche Sperre vom Mieter geduldet werden muss. Univ-Prof. Dr. Florian Jacoby, Bielefeld, ging der Frage nach, inwiefern eine Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen Gebrauchsregelungen der Eigentümer möglich ist, und vertrat hier eine Einheitslösung, wobei Gebrauchsregelungen unter den Eigentümern zu Lasten der Mieter wirken, auch wenn eine solche Lösung gegebenenfalls bei nachträglichen Gebrauchsregelungen zu Problemen führen kann. Unter der Überschrift "Disharmonie WEG-Mietrecht" wies zum einen Richter am AG München Jost Emmerich auf die Problematik von unterschiedlicher Abrechnungsschlüssel hin, zum anderen stellte Univ.-Prof. Dr. Peter Derleder Modernisierungsmaßnahmen dar.
Der dritte und letzte Tag begann mit einem kurzweiligen Bericht über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht, erstmals vorgetragen durch von Prof. Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, Richter am BGH, Karlsruhe. Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt aus Hamburg verriet dann ebenso praxisrelevant, wie dem Verwaltungsvermögen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beizukommen ist und welche Pflichten hier den Verwalter treffen. Schließlich gewährten Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster, Berlin, und Rechtsanwältin Daniela Scheuer aus Köln kurze Einblicke in versicherungsrechtliche Fragen, zum einen welche Aufgaben der Verwalter bei der Versicherung der Gemeinschaft wahrzunehmen hat. Zum anderen wurde die Frage erörtert, ob die (Mit-)Versicherung des Beirates in der Vermögenshaftpflichversicherung ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann. Der Vorsitzende Dr. iur. h.c. Steffen Heitmann entließ die Teilnehmer mit bereits zur Weihnachtszeit passenden Worten Moses: "Zanket nicht auf dem Wege" - im Interesse einer spannenden Diskussion über Gesetze, Urteile und Meinungen im nächsten Jahr bleibt zu hoffen, dass nicht jeder diesen Worten Folge leistet.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit im Jahr 2011 und erwarten gespannt 2012 mit allen anstehenden Neuerungen und Reformen.

Frohe Weihnachten
Ihre
Wiebke Först, RAin
Mitglied des Redaktionsbeirates

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