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IMR 12/2010 - Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Mitbegründer und das langjährige Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses unserer Arbeitsgemeinschaft, Herr RA FAMuW Dr. Günter Nies, Köln, ist in der Nacht zu seinem 72. Geburtstag am 30.09.2010 verstorben. Wir trauern um einen liebenswerten und kompetenten Kollegen. Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Herr Dr. Nies hatte sich - nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn sowie in München (dort gehörte Roman Herzog zu seinen Kommilitonen) und seiner Promotion an der Universität zu Köln - im Jahr 1970, nur drei Jahre nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt, als Einzelanwalt selbstständig gemacht und sich fast sogleich auf das Mietrecht sowie später auch auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Dabei ist es ihm während seines gesamten Berufslebens gelungen, auf kongeniale Weise Theorie und Praxis eines Mietrechtsanwalts zu verbinden: So wirkte er z. B. als Dozent mit praxisnahen, immer weiter optimierten Skripten an der Akademie in Hösel (heute EBZ Bochum) und war in die Fachanwaltsausbildung, auch als Prüfer, eingebunden. Im Jahr 1997, in dem auch unter seiner Mitwirkung unsere Arbeitsgemeinschaft gegründet wurde, initiierte er zusammen mit dem damals in leitender Funktion im Beck-Verlag, München, tätigen RA Ulrich Wittek eine neue, verbandsunabhängige Zeitschrift speziell für das Miet-, Wohnungseigentums-, aber auch das gesamte sonstige Immobilienrecht, die Theorie mit der Praxis verbinden sollte: die NZM. Er war dort bis zu seinem Tod nicht nur Mit-Herausgeber "auf dem Papier", sondern sorgte für Rubriken wie "Arbeits- und Beratungshilfen", deren erste Beiträge dann auch gleich aus seiner Feder stammten ("Fallstricke im Mietprozess ..."), ebenso wie für sonstige Aufsätze, Buchbesprechungen und Literaturübersichten. Sein praxisbezogenes Engagement zeigte sich weiter bei seiner Mitwirkung als Autor, aber auch Herausgeber von Praxishandbüchern und Formularbüchern, wie etwa "den" Nies/Gies, dessen 3. Auflage kurz vor der Veröffentlichung steht. Außerdem betreute er das Mietprozessrecht in dem wissenschaftlich anspruchsvollen Werk des "Handbuchs der Beweislast" von Baumgärtel/Laumen/Prütting.

Wer nun meint, alle diese Leistungen neben einer florierenden Kanzlei mit einer locker vierstelligen Zahl an laufenden Akten zeugten eben von jemandem, der seinen Beruf zum Hobby gemacht habe, liegt weit daneben. Herr Dr. Nies hatte vielfältige außerjuristische Interessen: Er war ein Kenner der Antike, insbesondere des römischen Reiches und dessen heutigen Zeugnissen, vor allem des Limes, der durch seine Geburtsheimat im Westerwald verläuft. Auch ich durfte mich schon seiner fachkundigen Führung anvertrauen - rundum ein Gewinn. Herr Dr. Nies wollte sich immer der weiteren archäologischen Erforschung dieser Spuren der Römer in seiner Heimat widmen. Dies war ihm leider nicht in dem gewünschten Umfang mehr vergönnt, ebenso wenig eine angedachte Ausarbeitung zum römischen Mietrecht.

Er war ein Mann, der Herausforderungen liebte. So trainierte er bis weit in sein 6. Lebensjahrzehnt hinein fast täglich (auch am Morgen der Tagungen unserer Arbeitsgemeinschaft) Langlauf und bewältigte problemlos die antike Marathondistanz. In den 50-er Jahren musste er sich bei einem Sportwettbewerb in Koblenz nur von Martin Lauer schlagen lassen, dem späteren Goldmedaillen-Gewinner in der 4 x 100-Meter-Staffel in Rom 1960.

An Herrn Dr. Nies konnte man sich mit allen denkbaren Problemen wenden: Ob es darum ging, für ein mietrechtliches Werk geeignete Autorinnen und Autoren zu finden, Referenten für unsere Tagungen oder einen ruhigen und schönen Platz für ein exzellentes Essen mit ausgesuchten Getränken, wie etwa der belgische Offiziersclub in Köln, immer konnte man sich auf seinen Rat und seine Tat verlassen. Er war überaus kompetent und dabei bescheiden und liebenswert, ohne sich in den Vordergrund zu spielen. So war es für ihn vor einigen Jahren selbstverständlich, nicht mehr für unseren geschäftsführenden Ausschuss zu kandidieren, um Jüngeren Platz zu machen.

Er wird uns sehr fehlen.

Man sagt, dass jeder Verstorbene weiterlebt, solange noch über ihn gesprochen wird. In diesem Sinne wird Herr Kollege Dr. Nies mit Sicherheit unter uns bleiben.

Ihr

Thomas Hannemann, Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses

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