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IMR 11/2015 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Reise nach Bremen hat sich gelohnt. Die Herbsttagung vom 25./26.09.2015 lockte zwar nur etwas mehr als 200 Teilnehmer. Diese konnten sich jedoch über 11 spannende Beiträge in wunderschönem Ambiente freuen.

Notar a. D. Dr. Manfred Rapp begann die Vortragsreihe mit einem interessanten Beitrag über die Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen. Hier wurde wieder einmal deutlich, dass es keine "Einheitsgemeinschaftsordnung" geben sollte. Es ist wichtig, diese individuell und besonders unter Berücksichtigung möglichen Konfliktpotentials zu gestalten. Danach erfuhren die Teilnehmer aus erster Hand, vom Richter am BGH Dr. Peter Günter vom XII. Zivilsenat, in einem didaktisch brillant aufgebauten Vortrag die Neuigkeiten aus dem Gewerberaummietrecht. Dr. Günter freute sich über das rege Interesse an seinen Ausführungen und das Feedback der Kolleginnen und Kollegen, die staunend zur Kenntnis nahmen, dass § 550 Satz 1 BGB "aufgehoben" scheint. Es folgte ein äußerst praxisrelevanter Beitrag des Vorsitzenden Richters am LG München I Hubert Fleindl über die Fallstricke beim Räumungsvergleich. Und RA Dr. Markus Pflügl erzählte über die Betriebskosten bei Leerstand "keinen Schmarrn", wozu ihn die Moderatorin, Frau Pflügl, angehalten hatte, sondern gewann diesem sperrigen Thema interessante Aspekte ab. Den "Münchner Block" beendete RA Burkhard Rüscher mit einem gut gegliederten Beitrag über die Pflichten des Verwalters nach Amtsende aus anwaltlicher Sicht. Den ersten Tag beendete die Vorsitzende Richterin am BGH Dr. Karin Milger vom VIII. Zivilsenat mit dessen aktueller Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht. Hier erfuhr der Teilnehmer viel über das, was den Wohnraumsenat des BGH antreibt. Gesucht werden dort Entscheidungen mit "Augenmaß" und, was die Anwaltschaft eher verdrießen mag: (Einzelfall-)Gerechtigkeit vor Rechtssicherheit.
Den zweiten Tag begann der Vorsitzende Richter am LG Krefeld Elmar Streyl mit seinen Ausführungen zur
Darlegungs- und Beweislast sowie Substantiierung im Mietprozess. "Jede Partei kriegt den Prozess, den sie will." RA Thomas Hannemann aus Karlsruhe stellte den Inhalt und die Praxisfolgen der BGH-Entscheidungen vom 18.03.2015 zu den Schönheitsreparaturen vor. Fazit dieses Vortrags: "Wenn Sie nicht vermieten würden, hätten Sie keine Probleme." RA Dr. Andreas Ott aus Berlin sprach über die Haftung für unterlassene Sanierung im WEG-Recht. Der erstaunte Zuhörer erfuhr, dass es eine Pflicht zum richtigen Mitwirken in Eigentümerversammlungen geben soll. RA Michael Drasdo aus Neuss wagte sich an die Zuweisung von Genossenschaftswohnungen in familienrechtlichen Auseinandersetzungen und durchleuchtete diesen "familienrechtlichen Chaostatbestand". Zum Abschluss führte der "gute Hirte" Richter am OLG Köln Wolfgang Dötsch die Teilnehmer als "Justitia mit dem flammenden Schwert" durch die Vorbefassung der Eigentümerversammlung.

In Vorfreude auf die nächste ARGE Tagung am 23./24.09.2016 in Magdeburg verbleibe ich

Ihre

Beate Müller
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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