Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 11/2012 - Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser!
Im traurigen Monat November war’s,
Die Tage wurden trüber,
Der Wind riß von den Bäumen das Laub,
Da reist’ ich nach Deutschland hinüber …
So beginnt bekanntlich das berühmte Gedicht „Deutschland. Ein Wintermärchen“ von Heinrich Heine.
Wenn Sie dieses Editorial lesen, ist es ebenfalls bereits November und die Winterzeit steht bevor. Das vermutlich leider nasskalte Wetter, das jetzt vorherrschen wird, eröffnet auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit, sich wieder der Fachliteratur und der aktuellen Rechtsprechung zuzuwenden.
Das Ihnen vorliegende Heft bietet erneut eine Fülle von fachkundig kommentierten obergerichtlichen Entscheidungen. Zu Wort kommt jedoch auch die Instanzrechtsprechung, damit Sie stets umfassend informiert bleiben.
Auch der BGH liefert immer wieder neue Entscheidungen zu den unterschiedlichsten Fragestellungen aus dem Miet- und Immobilienrecht.
Die Entscheidungen erfreuen die Leserschaft dabei nicht immer. Die Entscheidungen des VIII. Senats vom 26.09.2012 (Benötigung der Mietwohnung für berufliche Zwecke, Az. VIII ZR 330/11) und vom 10.10.2012 (Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs Az., VIII ZR 107/12) lassen Mietervertreter schon vom „traurigen Herbst“ sprechen. Vermietervertreter sind dagegen über die Entscheidung vom 10.10.2012 (Az. VIII ZR 25/12) über den allgemein üblichen Stand bei Modernisierungsmaßnahmen auch nicht besonders glücklich.
Beim Mietrechtsänderungsgesetz geht es nun im Herbst und beginnenden Winter in den „Endspurt“ der langen „Reise“. Am 15.10. hat die Sachverständigenanhörung stattgefunden. Die 2. und 3. Lesung ist für den 08./09.11.2012 vorgesehen. Nach der Beratung im Bundesrat am 14.12.2012 wird das Gesetz dann im Lauf des nächsten Jahres in Kraft treten.
Bei den Mietervertretern stößt das Gesetzgebungsvorhaben weiterhin auf wenig Begeisterung. Von Vermieterseite ist die Zustimmung da schon größer. Ob das Gesetz die tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme lösen wird, insbesondere im Bereich der so genannten „Mietnomaden“, bleibt abzuwarten.
Die Redaktion der IMR wird Sie jedenfalls auf dem Laufenden halten.
Insoweit verbleibe ich mit den besten Grüßen,
Ihr
Norbert Schönleber
Rechtsanwalt
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien