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IMR 10/2012 - Vorwort

Wo wir Nützliches betreiben
Ist der weiteste Bereich
Goethe, Wanderjahre III 12 (FA 10, 695)


Liebe Leserin,
lieber Leser,

Weimar ist nicht nur denjenigen vorbehalten, die dichten und denken! Am 07. und 08. September 2012 fand dort die Herbsttagung der ARGE Mietrecht und Immobilien statt. Sie war ein voller Erfolg. Über 245 Teilnehmer, Referenten und Gäste widmeten sich der Diskussion und dem Meinungsaustausch zu einem breiten Spektrum immobilienrechtlicher Fragen.

Schon die Begrüßung begann mit Erfreulichem: Der Vorsitzende der ARGE, Herr Kollege Hannemann, verkündete, was der stete Mitgliederzuwachs seit längerem versprach: Wir haben jetzt mehr Mitglieder als die ARGE Bau- und Immobilienrecht! Die Nachricht über die Erreichung dieses Etappenziels motiviert uns für weitere Vorhaben und unser weiteres Engagement für unsere ARGE.

Herr Kollege von Seldeneck eröffnete danach mit einem Vortrag zur Umlage von Betriebskosten bei neu entstehenden Vermieterpflichten. Jeder Vermieter ist gut beraten, hierzu beim Abschluss von neuen Mietverträgen klare und insbesondere vorausschauende Regelungen zu treffen. Herr Kollege Schäfer, Berlin, widmete sich sodann dem Thema "Verwertungskündigungen". Ihm folgte Herr RiBGH Dr. Frellesen mit Informationen zur aktuellen Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum Wohnraummietrecht. Bemerkenswert war seine Schilderung, mit welchen Problemen der VIII. Zivilsenat zu kämpfen hatte, nachdem er sich nach der Mietrechtsreform vertieft mit dem Wohnraummietrecht befassen musste und wie dies seine Rechtsprechung geprägt hat.

Der Nachmittag wurde dem Verbraucherschutz im Beurkundungsrecht und dem so genannten Rechtsprechungsfenster gewidmet. In Letzterem wurde über aktuelle Entscheidungen aus dem Wohn- und Gewerberaummietrecht, dem Wohnungseigentumsrecht und dem Maklerrecht berichtet.

Gewissermaßen das thematische Pendant zum Vortrag von Herr RiBGH Dr. Frellesen lieferte Herr RiBGH Dr. Nedden-Boeger, der am Samstagvormittag über die aktuelle Rechtsprechung des XII. Senats zum Gewerberaummietrecht referierte. Auch wer den vorangegangenen Abend beim gemeinsamen Abendessen im Hotel

Elephant zeitlich sehr ausgedehnt hatte, wurde von dem Vortrag von Frau Kollegin Dr. Herzog, Würselen, über die Haftung des Erben für die Schulden bei Nachlassinsolvenz unweigerlich in den Bann gezogen. Dass das Erbrecht "kein einfach' Ding'" ist und die Schnittstelle zum Erbrecht auch für Miet- und Immobilienrechtlicher Besonderheiten und Haftungsrisiken mit sich bringt, ist angekommen. Vorträge zum Rangvorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Insolvenz von Herrn Prof. Dr. Florian Jacoby, Bielefeld, und zu Pflichten und Haftung der WEG- und Mietverwalter für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben von Herrn Prof. Dr. Lehmann-Richter, Berlin, rundeten die Veranstaltung ab.

Die Teilnehmer wurden in einen sommerlich-schönen Samstagnachmittag entlassen, der nur allzu sehr zum Verweilen in Weimar und seiner Umgebung einlud. Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen!

Herzlichst aus Frankfurt

Martina Walke
Rechtsanwältin
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien

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