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IMR 10/2011 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

mit diesem ersten Editorial nach den Sommerferien möchte ich schlaglichtartig drei Punkte beleuchten:

1.
Die Mitgliederzahlen unserer Arbeitsgemeinschaft haben sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Wir liegen zwar schon seit Jahren konstant an 7. Stelle von den 28 Arbeitsgemeinschaften im Deutschen AnwaltVerein, haben aber gerade jüngst die Differenz zu den Baurechtlern ganz erheblich reduziert. Im August 2011 zählte unserer Arbeitsgemeinschaft 2.613 Mitglieder. Nach uns, an achter Stelle, folgen mit doch deutlichem Abstand die Medizinrechtler mit 1.761 Mitgliedern. Die sechs Arbeitsgemeinschaften, die vor uns liegen, will ich Ihnen aber auch nicht vorenthalten, wobei wir uns in der nachstehenden Reihenfolge von Platz 6 auf Platz 1 steigern:
Bau- und Immobilienrecht: 2.852
Strafrecht: 3.236
Arbeitsrecht: 3.432
Forum Junge Anwaltschaft: 6.049
Verkehrsrecht: 6.178
Familienrecht: 6.889
Helfen Sie mit, dass wir uns zumindest um einen Platz im "Ranking" verbessern, und werben Sie Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft sind. Nach meinem Dafürhalten müsste eine stabile und nachhaltige Mitgliederzahl von 4.000 erreichbar sein.

2.
Wann kommt denn jetzt die Mietrechtsänderung, deren wesentlichen Inhalt wir nach Maßgabe des Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums vom Mai 2011 in Heft 7/2011 der IMR mitgeteilt hatten? Die Antwort lautet: Keiner weiß etwas Genaues, alles ist offen. Nach wie vor ist der Referentenentwurf noch nicht offiziell an die Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Die "gewöhnlich gut unterrichteten Kreise" schwanken zwischen "Versendung des Referentenentwurfs gleich nach der Sommerpause, also noch im September 2011" bis hin zu "In dieser Legislaturperiode wird dies ohnehin nichts mehr".
Wer am 02.09.2011 bei der Veranstaltung des Deutschen Mietgerichtstages in Berlin zur Übergabe der Festgabe "10 Jahre Mietrechtsreform - Eine Bilanz" gewesen war, konnte bei Gesprächen diese und auch andere Mutmaßungen hören. Frau Dr. Grundmann, Staatssekretärin im Bundesjustizministerium (und eine der beiden Mütter der Mietrechtsreform - was zeigt, dass man trotz der Beschäftigung mit dem Mietrecht "doch etwas werden kann"), hielt sich bei ihrer Rede auffallend über den weiteren zeitlichen Ablauf der vorgesehenen Mietrechtsänderung zurück (die im Übrigen, anders als die Mietrechtsrefom mit ihren beiden Müttern, "nur" einen Vater haben wird).
Es bleibt also spannend.

3.
Ich weiß nicht, welche persönlichen Erfahrungen Sie mit dem durch die Zivilprozessreform 2002 neu eingeführten § 522 ZPO, insbesondere Absätze 2 und 3, gemacht haben. Soweit ersichtlich, wurde einhellig die vorgesehene Änderung dieser Vorschrift begrüßt, die maßgeblich auch auf die Aktivitäten des Deutschen AnwaltVereins zurückzuführen ist. Danach wird § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht mehr als "Muss-", sondern als "Soll-Vorschrift" ausgestaltet, die Berufung darf "offensichtlich" keine Aussicht auf Erfolg haben und eine mündliche Verhandlung darf nicht "geboten" sein. Entscheidender ist aus meiner Sicht aber die vorgesehene Änderung des § 522 Abs. 3 ZPO dahin, dass gegen den Zurückweisungsbeschluss dem Berufungsführer das Rechtsmittel zusteht, das bei einer Entscheidung durch ein entsprechendes Berufungsurteil zulässig wäre.
Leider verzögert sich auch diese Novellierung. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat am 07.09.2011 mehrheitlich empfohlen, gegen diese Reform den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist der Gesetzentwurf zunächst leider blockiert.
Keinerlei Verzögerung und keine Blockade besteht aber bei der IMR. Pünktlich halten Sie das neue Heft mit einer Vielzahl interessanter neuer Entscheidungen aus den von unserer Arbeitsgemeinschaft abgedeckten Rechtsgebieten in Händen. Ich wünsche eine informative und spannende Lektüre.

Ihr
Thomas Hannemann, RA
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses

PS. Unsere diesjährige Herbsttagung in Hamburg kann fast 400 angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermelden, eine Steigerung um 1/3 gegenüber der Herbsttagung im Jahr 2010 in München. Auch unsere Sonderveranstaltungen haben sich einer großen Resonanz erfreut, was leider oft mit Kapazitätsproblemen der vorgesehenen Tagungsräume einherging, so dass Absagen leider unumgänglich waren. Es ist also nicht ein bloßer Werberuf des Veranstalters, wenn ich bei dieser Gelegenheit unter Hinweis auf unsere künftigen Veranstaltungen, z. B. am 25.11.2011 in München zum Thema Insolvenz und Zwangsverwaltung, am 09./10.02.2012 die Abrechnungstage in Rothenburg ob der Tauber und am 11.05.2012 der 2. Karlsruher Immobilienrechtstag, nachdrücklich dazu aufrufe, sich möglichst zeitnah anzumelden.

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