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IMR 10/2006 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

ein Wort in eigener Sache: Nach ca. einjähriger Programmierarbeit haben wir am 19.09.2006 den Umbau von ibr-online abgeschlossen und die neue Oberfläche ins Netz gestellt. Selten habe ich mich allen Baubeteiligten so nahe gefühlt wie bei diesem eigenen „Umbauvorhaben“: Schwierige Planungsabstimmungen, ständig neue Überraschungen, häufige Stimmungswechsel, Termin- und Budgetprobleme: Ein ganz normales Bauvorhaben.

Warum überhaupt dieser aufwändige Umbau mit erheblichen Eingriffen in die Statik von ibr-online? Ganz einfach: Wir wollen zurück zu unseren Wurzeln. Die IBR versteht sich als Bindeglied zwischen den Gerichten und Fachjuristen einerseits und den nicht juristischen Immobilien- und Baufachleuten andererseits. In den letzten Jahren sind wir mit der Datenbank ibr-online zu juristisch geworden. Wir stellen täglich eine Fülle von neuen Informationen rund um das Immobilien- und Baurecht ins Netz, ohne zu unterscheiden, ob dies auch wirklich für alle Berufsgruppen innerhalb der Immobilien- und Bauwirtschaft von Bedeutung ist. Das ändern wir durch die Einrichtung von Fachportalen für verschiedene Berufsgruppen. Unter anderem wird es ein

Fachportal für Immobilienverwalter (Kauf/Miete/WEG)

geben. Das Fachportal Immobilienverwalter wird im Wesentlichen die Themenpalette der IMR anbieten. Für den Nutzer dieses Fachportals filtern wir alle Informationen heraus, die ihn nicht interessieren, z. B. zum Vergaberecht und auch die allermeisten Informationen zum Bau- und Architektenrecht. Besonders wichtige Informationen aus diesen Bereichen werden wir dem Immobilienverwalter natürlich nicht vorenthalten, z. B. das jüngste wichtige Bauträgerurteil des BGH.

Natürlich gibt es auch Nutzerinnen und Nutzer, die fachübergreifend an allen Informationen interessiert sind. Diesen steht das „juristische Gesamtportal“ zur Verfügung, in welchem alle Informationen wie bisher ungefiltert zur Verfügung gestellt werden. Dieses ist mit ibr-online-alt, bis auf die Oberfläche, identisch.

Wir sind sicher, dass die Neugestaltung von ibr-online allen Immobilienfachleuten einen echten Mehrwert bringen wird.

Im Oktoberheft der IMR finden Sie besonders interessante Beiträge, die selbstverständlich schon längst bei ibr-online im Netz stehen. Vor allem darf ich auf das Bauträgerurteil des BGH (Dokument öffnen S. 126, Dokument öffnen S. 127) aufmerksam machen. Dieses Urteil zeigt wieder einmal, wie viele Fragen des Bauträgervertrages immer noch nicht abschließend geklärt sind. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob und inwieweit die WEG-Versammlung bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum Einfluss auf die Rechte des Käufers gegenüber dem Bauträger nehmen kann. Im vorliegenden Fall hat der BGH – schmerzlich für die Bauträgerbranche – entschieden, dass ein Vergleich zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Bauträger über die Abgeltung von Mängelansprüchen den einzelnen Käufern nicht daran hindert, vom Bauträger großen Schadensersatz – also Rückabwicklung! – zu verlangen, wenn dessen Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Die Beschlusskompetenz der WEG-Versammlung bei der Verfolgung von Mängelrechten gegenüber dem Bauträger wird uns noch lange beschäftigen, nicht zuletzt auch aus der Novellierung des WEG.

Auch alle anderen Beiträge dieses besonders interessanten Heftes empfehle ich Ihrer Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber

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