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IMR 1/2017 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie halten das erste Heft der IMR des Jahres 2017 in Händen und ich darf Ihnen zunächst auch im Namen des gesamten Geschäftsführenden Ausschusses unserer Arbeitsgemeinschaft aus Anlass des neuen Jahres alles erdenklich Gute, Gesundheit, Glück und weiterhin beruflichen und privaten Erfolg wünschen.

Wir leben in bewegten Zeiten. Es bleibt spannend, was das Jahr 2017 bringen wird. Aller Voraussicht nach jedenfalls nicht das 2. Mietrechtsnovellierungsgesetz nebst Mietspiegelverordnung. Wie man hört, ist diese Gesetzesänderung für die aktuelle Legislaturperiode “auf Eis gelegt“. Nach der Wahl werden dann möglicherweise die Karten neu gemischt.

Es beruhigt daher, wenn manche Dinge unverändert bleiben, so z. B. die nicht nachlassende Produktivität des Bundesgerichtshofs, vor allem auch auf den von unserer Arbeitsgemeinschaft abgedeckten Rechtsgebieten. Viele Entscheidungen werden nach wie vor kontrovers diskutiert (so z. B. aktuell das Urteil des BGH vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15 – zur Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und zur Rechtsprechungsänderung bei der Anbietpflicht eines Vermieters: eine Entscheidung, die in einem der nächsten IMR-Hefte besprochen werden wird), klären zwar bisherige Streitpunkte, werfen aber zugleich neue Probleme auf. Dies gilt auch für die aktuellen Urteile dieses Heftes, das allein sieben BGH-Entscheidungen enthält, die nicht nur das Miet-, Wohnungseigentums- und das sonstige Immobilienrecht betreffen, sondern auch unser Berufsrecht (ich rege daher die Lektüre des BGH-Beschlusses vom 16.11.2016 - VII ZB 35/14 - besonders an (Dokument öffnen S. 38)).

Auch das Bewährte bei unserer Arbeitsgemeinschaft bleibt erhalten und Neues kommt hinzu: Die IVR hat sich 2016 als weitere Zeitschrift mit rundum positiver Resonanz gut etabliert. Die Freischaltung des Zugriffs für alle Mitglieder auf die Datenbank imr-online steht unmittelbar bevor. 2017 steht ganz im Zeichen des 20. Geburtstags unserer Arbeitsgemeinschaft, den wir im Rahmen unserer Herbsttagung Ende September in Hamburg gebührend feiern werden - lassen Sie sich überraschen.

Es wäre schön, wenn ich Sie wenn nicht auf allen, so doch zumindest auf einer unserer Veranstaltungen im Jahr 2017 persönlich begrüßen könnte, die ich daher nachstehend kurz zur Erinnerung auflisten möchte:

- Abrechnungstag, 10.02.2017 in Rostock
- Karlsruher Immobilienrechtstag, 12.05.2017
- DAT-Tagung und Mitgliederversammlung, 25./26.05.2017 in Essen
- Herbsttagung, 22./23.09.2017 in Hamburg mit unserer Geburtstagsfeier zum 20ten.

Das Programm des Abrechnungstages ist auf unserer Homepage bereits abrufbar; dort finden Sie auch die anderen Programme, sobald deren Inhalt endgültig feststeht.

Für heute verbleibe ich mit meinen besten kollegialen Empfehlungen

Ihr
Thomas Hannemann
Rechtsanwalt
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses

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