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IBR 9/2006 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

zum 01.01.2007 steht die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% an. Für alle Auftraggeber, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Mehrwertsteueranteil am Preis zu einer belastenden Größe. Bei vielen baurechtlichen Instrumenten (z. B. Vertragsstrafe, Sicherheitsleistung) wird man sich künftig intensiver mit der Frage auseinander setzen müssen, ob diese auch die Mehrwertsteuer enthalten
(dürfen). Rechtsanwalt Niepmann beantwortet in seinem Aufsatz ab Dokument öffnen Seite 481 Fragen zu den Übergangsproblemen der Mehrwertsteuererhöhung bei Bau- und Immobilienverträgen.

Im Bauvertragsrecht zeigt das BGH-Urteil auf Dokument öffnen Seite 487, dass es zum Thema der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung offenbar einen Dauerkonflikt zwischen den Instanzgerichten – eher milde mit dem Unternehmer – und dem BGH – eher streng – gibt. Der BGH gab einem Bauherrn einen Anspruch auf Neuerrichtung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls, während das OLG sich mit einer Sanierung des alten Dachstuhls bei verbleibendem Restrisiko von 10% begnügte. Soeben ist wieder ein neues Urteil des BGH mit einer ähnlichen Tendenz veröffentlicht worden, das sog. Kartoffelhallenurteil vom 29.06.2006 – VII ZR 86/05. Hier hat der BGH dem Bauherrn sogar einen sog. großen Schadensersatzanspruch zugebilligt, weil die Kartoffelhalle eine um ca. 40 cm geringere Höhe als vereinbart und damit eine um 8% geringere
Lagerkapazität aufwies. Großer Schadensersatz bedeutet: Kostenersatz für den Abriss der Halle und für die Neuerrichtung einer vertragsgerechten Halle. Der BGH ruft immer wieder in Erinnerung: Der Werkvertrag ist ein Erfolgsvertrag, der Unternehmer hat für diesen Erfolg geradezustehen!

Für Architekten und Ingenieure können auch Amtsgerichtsurteile von Interesse sein. So das Urteil des AG Mühlheim auf Dokument öffnen Seite 511, welches sich mit einer häufig vergessenen Grundleistung der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) beschäftigt: Welche Anforderungen sind an das Auflisten von Gewährleistungsfristen zu stellen?

Im Vergaberecht ist die Frage des Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte nun endlich reif für eine Lösung. Fast wöchentlich werden neue Entscheidungen veröffentlicht, die die Bandbreite der möglichen Meinungen voll ausschöpfen. Auf Dokument öffnen Seite 512 finden Sie einen Beschluss des OVG Niedersachsen, der die Rechtsschutzsuchenden auf den Zivilrechtsweg verweist. Besonders interessant ist auch der Vorlagebeschluss des OLG Celle vom 03.08.2006 auf Dokument öffnen Seite 513. Der EuGH wird sich also mit der Frage beschäftigen müssen, ob die gesetzliche Regelung von Tariftreueverpflichtungen der Bieter mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit zu vereinbaren ist.

Im Verfahrensrecht steht der Sachverständige dieses Mal im Mittelpunkt. Nicht zu Unrecht, gilt doch der Sachverständige in Bauprozessen als die zentrale Figur, von dessen Aussagen häufig der Ausgang eines Prozesses abhängt.

Ihrer ganz besonderen Aufmerksamkeit darf ich nochmals die IMR Immobilienverwaltung & Recht empfehlen, von der wir letztmalig ein kostenloses Probeheft beifügen. Stolz bin ich, dass ich sehr kompetente Autoren für alle Rechtsgebiete rund um die Immobilie gefunden habe. Wir erweitern damit auch die Themenpalette von ibr-online und würden uns freuen, auch Sie zu den zufriedenen Abonnenten der IMR zählen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber

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