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IBR 8/2004 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,
die Sommerzeit ist meist ein „Sommerloch“ für die Medien. Aus mehr als 100 durchweg interessanten IBR-Beiträgen konnten wir nur 69 berücksichtigen, um den Umfang dieses Heftes nicht zu sprengen. Beginnend mit dieser August-Ausgabe bereichern wir ferner das bisherige IBR-Konzept um einige Nuancen. Am Inhaltsverzeichnis werden Sie erkennen, dass den allermeisten IBR-Beiträgen ein R vorangestellt ist. R steht für Rechtsprechung. Zu einigen Beiträgen finden Sie auch ein A (für Kurzaufsatz), ein I (Interview) oder ein Z (für Zeitschriftenschau). Während die IBR früher – fast ausschließlich – Rechtsprechungsbeiträge enthielt, bieten wir Ihnen von jetzt an zu wichtigen, aktuellen Themen auch Kurzaufsätze, Zeitschriften-Summaries und Interviews. Die Textbegrenzung von einer IBR-Seite werden wir für alle Arten von IBR-Beiträgen beibehalten mit Ausnahme der Interviews. Alle Beiträge werden thematisch, nicht nach Darstellungsform sortiert. Die Mehrzahl der IBR-Beiträge wird auch weiterhin aus der aktuellen Rechtsprechung zum Immobilien- und Baurecht (im weiteren Sinne) berichten.
Im Vergaberecht bietet die August-Ausgabe die Entscheidung des Jahres. Die Vorlagefrage, ob mischkalkulierte Niedrigpreise – z.B. 0,01 Euro – in Einzelpositionen zum Ausschluss des gesamten Angebots führen, hat der BGH (Dokument öffnen S. 448) zur allgemeinen Überraschung mit „Ja“ beantwortet. Das bedeutet nicht nur das Aus für die gängige Praxis von spekulativen Angeboten, sondern auch für eine Fülle von Manipulationsmöglichkeiten zwischen Vergabestelle und einzelnen Bietern.
Im Bauvertragsrecht wird zunehmend bei Zahlungsansprüchen aus gestörtem Bauablauf die Frage nach der richtigen Anspruchsgrundlage gestellt. In diesem Heft sind die Urteile des OLG Köln (Dokument öffnen S. 411) und des LG Hamburg (Dokument öffnen S. 412) zu nennen. In einer weiteren Entscheidung beschäftigt sich der BGH mit den Voraussetzungen der Kündigung wegen Bauunterbrechung von mehr als drei Monaten (Dokument öffnen S. 413). Hinsichtlich der Sicherheiten macht Lubojanski (Dokument öffnen S. 420) darauf aufmerksam, dass man nach der Schuldrechtsreform damit rechnen muss, dass der Bürgschaftsanspruch unter Umständen vor dem Hauptanspruch verjähren kann. Hier sollte man bei der Gestaltung des Bürgschaftstextes von vornherein für Klarheit sorgen.
Im Architektenrecht ist eine wichtige BGH-Entscheidung zum Architektenwettbewerb (Dokument öffnen S. 429) hervorzuheben. Danach kann eine Kommune sich bei wegbrechenden Steuereinnahmen von der Verpflichtung entschädigungslos befreien, den Preisträger eines Realisierungswettbewerbs auch tatsächlich zu beauftragen. Hervorzuheben ist weiter die Entscheidung des OLG Celle (Dokument öffnen S. 431), wonach die SiGeKo-Tätigkeit nicht nach HOAI, sondern nach freier Vereinbarung vergütet wird.
Im Sachverständigenrecht stellen wir in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dortmund, Herrn Jürgen Ulrich, das neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vor. Die Note von Herrn Ulrich lautet: „Knapp befriedigend“ (ab Dokument öffnen S. 438).
Auch alle anderen IBR-Beiträge seien Ihrer aufmerksamen Lektüre empfohlen. Bitte beachten Sie auch im Anschluss an die IBR-Beiträge eine Kurzübersicht dessen, was wir innerhalb des letzten Monats für Sie in unsere Datenbank www.ibr-online.de eingestellt haben.


Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. A. Schulze-Hagen
Herausgeber/Geschäftsführer

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