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IBR 7/2009 - Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Gesetzgebungsschlussspurt vor der Bundestagswahl.

Am 12.06.2009 hat der Bundesrat die HOAI 2009 verabschiedet. Mit ihrem Inkrafttreten ist im Juli/August 2009 zu rechnen. Zunächst wird es die Architekten und Ingenieure freuen, dass die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte durchgängig um 10% angehoben wurden. Die - im Übrigen wesentlich verschlankte und völlig neu aufgebaute - Neufassung der HOAI sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des sog. Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet werden. Ein Bonus-/Malus-System schafft neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen. Die staatlichen Vorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Beratungsleistungen können frei vereinbart werden. Mehr Vertragsfreiheit bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Der HOAI-Anwendungsbereich wird auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Ergebnis zielt die neue HOAI auf mehr Vertragsfreiheit und weniger Gebührenautomatismus ab. Das wird bei allen Beteiligten ein erhebliches Umdenken erfordern.

Nicht mehr ins Ziel wird es die Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes
(BauFordSiG) schaffen. Der Bundesrat hat seine Zustimmung zu dem Änderungsentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Danach sollten Generalunternehmer, Hauptunternehmer, Bauträger und Ähnliche künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Vefügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerks beteiligt sind. Damit verbleibt es - bis auf kleinere Änderungen - bei der Fassung, die zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist und in der gesamten Bauwirtschaft nur ungläubiges Staunen und Entsetzen hervorgerufen hat. Die Pflicht, eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwenden zu müssen, verschärft die Liquiditätsbelastung der gesamten Baubranche massiv, die Umsetzung dieses Gesetzes stellt die meisten Betriebe vor schwierige Probleme.

Nachdem das neue gesetzliche Kartellvergaberecht am 24.04.2009 in Kraft getreten ist, wird die Reform der Vergabeverordnung - und damit einhergehend auch die der VOB/A, VOF und VOL/A - vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet werden. Die erforderliche Abstimmung des Entwurfs zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesbauministerium ist zeitlich nicht mehr zu bewältigen, wie aus den Ministerien zu erfahren ist.

Möge der Gesetzgeber in seiner Pause viel Kreativität sammeln. Langweilig wird es nicht. Wie die vielen Entscheidungen auch in diesem Heft wieder zeigen. Sie alle seien Ihrer Aufmerksamkeit empfohlen.


Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber

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