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IBR 6/2004 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

eine Million: Das kann viel oder wenig sein. Wir sind jedoch hoch zufrieden, dass unsere online-Abonnenten inzwischen mehr als eine Million Dokumente (also z.B.: IBR-Beiträge, Urteile im Volltext, einzelne Kapitel aus den Kommentaren, Gesetzentwürfe) aufgerufen haben. Ca. 1.500 Nutzer nehmen mindestens einmal pro Werktag die Dienste von ibr-online in Anspruch, monatlich also mehr als 30.000. Angesichts der überschaubaren Größe des Marktes für Immobilien- und Baurechtsinformationen schließen wir aus diesen Zahlen, dass unsere online-Datenbank und die tägliche Aktualisierung gut angenommen werden.

Allerdings machen wir auch immer wieder die Erfahrung, dass viele IBR-Leser, aber auch ibr-online-Nutzer, gar nicht realisieren, wie viele Informationen und Funktionen unsere Datenbank bietet. Die am häufigsten aufgerufenen Dokumente sind die IBR-Beiträge, von denen wir Ihnen hiermit 56 vorlegen. Das jetzt in Ihren Händen befindliche Heft ist aus dem online-Modul "Zeitschrift/Werkstatt" entwickelt worden. Dort werden täglich neue IBR-Beiträge eingestellt. Einmal im Monat werden ca. 50 für die Zeitschrift ausgewählt. Zu jedem neu veröffentlichten IBR-Beitrag gibt es auch die zu Grunde liegende Gerichtsentscheidung im Volltext. Inzwischen verfügen wir über mehr als 10.000 Volltext-Urteile und ca. 8.200 IBR-Beiträge. Lassen Sie sich durch die Fülle nicht abschrecken. Wir bieten Ihnen einfach zu handhabende Selektionsmöglichkeiten, z.B. nach Sachgebiet, Relevanz, sowie ein einfaches und effektives Suchsystem.

Unter den 275 Gesetzen und Regelwerken finden sich auch die soeben veröffentlichten EU-Richtlinien vom 31.03.2004 zum öffentlichen Auftragswesen.

In dem Modul "Materialien" ist ein Rechtsgutachten zur VOB/B vom 01.04.2004 erreichbar. Prof. Dr. Hans-W. Micklitz, Universität Bamberg, kommt zu dem Ergebnis, dass die VOB/B in Verbraucherverträgen dem Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen unterfällt und dass die Privilegierung der VOB/B mit der Richtlinie nicht vereinbar ist. Ferner hat er die AGB-Widrigkeit diverser Einzelvorschriften der VOB/B festgestellt.

Im Gegensatz zur Gesamt-Datenbank ibr-online konzentriert sich die IBR-Zeitschrift im Wesentlichen auf die Rechtsprechung. Nur in einem Beitrag haben wir eine Ausnahme gemacht und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Sprache kommen lassen. Dieser fordert den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Deutsche Bahn AG bei ihren Ausschreibungen die Vorschriften des Abschnitts 3 der VOB/A anwendet (Dokument öffnen S. 334). Alle anderen Beiträge zu aktuellen Urteilen rund um das Bau- und Immobilienrecht seien Ihnen zur aufmerksamen Lektüre empfohlen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. A. Schulze-Hagen
Herausgeber/Geschäftsführer

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