Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IBR 5/2004 - Vorwort
Liebe Leserin,
lieber Leser,
im Bauvertragsrecht beschäftigen sich eine Reihe von wichtigen Entscheidungen mit Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten. Nunmehr liegt auch die BGH-Entscheidung zu der Frage, ob der Unternehmer auch noch nach Kündigung eine Zahlungssicherheit gemäß § 648a BGB verlangen kann, vor ( S. 246). Das Ergebnis ist identisch mit dem der bereits im April-Heft vorgestellten Entscheidung zur Anwendbarkeit des § 648a BGB nach Abnahme ( S. 201). Die Anwendbarkeit wird bejaht, allerdings nicht mit der Folge, dass der Unternehmer dann bei Verweigerung der Sicherheitsstellung den vollen Werklohn ohne Berücksichtigung etwaiger Mängel verlangen kann.
Im Bauträgerrecht hat sich der EuGH mit einer Vertragsklausel befasst, wonach der Bauträger gegen Stellung einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV die volle Vorauszahlung des Kaufpreises verlangen kann. Er hat die Bewertung dieser Klausel den nationalen Gerichten überlassen, so dass nunmehr der BGH über die Wirksamkeit dieser Klausel und damit des Vorauszahlungsmodells entscheiden muss ( S. 252). Im selben Zeitraum wurde eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes veröffentlicht, wonach beim Erwerb vom Bauträger auch bei Vorauszahlung des Kaufpreises Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz zulässig sind ( S. 253).
Im Vergaberecht beschäftigt sich der EuGH mit der Frage, ob die Forderung nach einem Eigenleistungsanteil gemeinschaftsrechtlich zulässig ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es einem Bieter nicht verwehrt sein darf, sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter - also Subunternehmer - zu berufen, sofern er den Nachweis erbringt, dass er über die Mittel leistungsfähiger Dritter verfügt ( S. 261). Weitere Schwerpunkte im Vergaberecht sind die Schadensersatzansprüche der zu Unrecht übergangenen Bieter ( S. 262, S. 263, S. 264). Auch in diesem Heft wird die Diskussion über die Zulässigkeit von Spekulationsangeboten weiter geführt ( S. 267, S. 268, S. 269). Wie es scheint, stößt die aufsehenerregende Entscheidung des OLG Düsseldorf ( IBR 2004, 157) über das generelle Verbot von Mischkalkulationen in VOB/A-Angeboten nicht auf Zustimmung. Da es eine Divergenz zwischen dem OLG Düsseldorf ( IBR 2004, 157) und dem Kammergericht ( IBR 2004, 215) gibt, muss diese Frage jedoch vom BGH entschieden werden.
Die Zeitschriftenschau, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, bietet drei hochinteressante Beiträge. Schwenker bespricht einen Aufsatz von Thode über die Frage, ob § 2 Nr. 5 VOB/B überhaupt Anspruchsgrundlage für Zahlungsansprüche aus Bauzeitverzögerungen sein kann ( S. 290). Zwei weitere Beiträge befassen sich mit der Frage, wer die Höhe des Leistungsverweigerungsrechtes bei Mängeln nach Abnahme beziffern muss und ob "fiktive" Mängelbeseitigungskosten im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangt werden können ( S. 291, S. 292).
Schließlich finden Sie in diesem Heft das bereits angekündigte Interview mit dem Frankfurter Oberstaatsanwalt Schaupensteiner ( S. 293). Anlass für dieses Gespräch war der Korruptionsskandal um die Münchener Allianz-Arena. Schaupensteiner schildert beeindruckend, aber auch beängstigend, welche Ausmaße die Korruption in Deutschland inzwischen angenommen hat.
Auch alle anderen Beiträge seien Ihrer Lektüre empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. A. Schulze-Hagen
Herausgeber