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IBR 4/2004 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

dieses Heft beginnt mit der BGH-Entscheidung zu der Frage, wann ein Eingriff in die VOB/B dazu führt, dass diese nicht mehr „als Ganzes“ vereinbart ist (Dokument öffnen S. 179). Antwort: Immer. Auch die geringfügigste Abweichung hat nunmehr zur Konsequenz, dass die VOB/B der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterworfen wird. Abweichungen von der VOB/B gibt es in den allermeisten Verträgen. Zwar kann man davon ausgehen, dass die meisten Regelungen der VOB/B den AGB-Test bestehen werden. Mit einigen Regelungen aber wird man sich unter einer ganz neuen Perspektive beschäftigen müssen. So kann man sich z.B. die Frage stellen, ob die Fälligkeitsfrist von zwei Monaten für Schlussrechnungen gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B nicht doch zu lang ist – insbesondere bei kleineren Bauaufträgen.

Im Bauvertragsrecht gibt es weiter interessante OLG-Urteile zu Alternativ- und Eventualpositionen sowie zur Auswertung von Bodengutachten (Dokument öffnen S. 182, Dokument öffnen S. 183, Dokument öffnen S. 184). Zum Thema Gewährleistung ist eine BGH-Entscheidung zum Mangelbegriff hervorzuheben. Sie beschäftigt sich mit der Frage, ob jede Abweichung vom Leistungssoll bereits einen Mangel darstellt, auch wenn die vorgesehene Nutzung erreicht wird (Dokument öffnen S. 194). Zu der Frage, ob der Unternehmer auch noch nach Abnahme eine Zahlungssicherheit gemäß § 648a BGB verlangen kann, liegen nun die ersten beiden BGH-Entscheidungen vor (Dokument öffnen S. 201). Eine weitere Entscheidung zu der ähnlichen Frage, ob § 648a BGB auch nach Kündigung anwendbar ist, wird in Kürze veröffentlicht und im nächsten Heft besprochen.

Im Vergaberecht ist die Entscheidung des Kammergerichts vom 26.02.2004 (Dokument öffnen S. 215) hervorzuheben. Sie widerspricht der aufsehenerregenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (Heft 3, Dokument öffnen S. 157), wonach der Preis für eine Position nicht in einer anderen Position (z.B. Baustelleneinrichtung) versteckt werden darf. Ganz anders das KG: Ein Angebot dürfe wegen spekulativer Auf- und Abpreisungen in einzelnen Positionen nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund dieser Divergenz zweier Oberlandesgerichte in dieser wichtigen Frage muss nun der BGH entscheiden.

Wie bedeutsam das Vergaberecht geworden ist, kann man inzwischen fast täglich aus den Medien erfahren. Der Bestechungsskandal um die Allianz-Arena in München, dubiose Vergabepraktiken bei der Bundesagentur für Arbeit, sogar Bahnchef Mehdorn und der frühere brandenburgische Verkehrsminister Meyer stehen unter Korruptionsverdacht. In all diesen Fällen geht es in erster Linie darum, ob die Vergaberegeln eingehalten wurden. Wem im Baubereich das Vergabeverfahren nach VOB/A zu formalistisch und zu unflexibel erscheint, der sollte nicht vergessen, dass die strikte Einhaltung der VOB/A das sicherste Bollwerk gegen Korruption ist. Für das nächste Heft kann ich Ihnen ein hochinteressantes Gespräch mit dem Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner zur Korruption am Bau ankündigen. Vorab werden wir dieses Gespräch auch unter www.ibr-online.de/IBRNews veröffentlichen und all unseren online-Abonnenten per Newsletter zukommen lassen.

Unsere Datenbank ibr-online entwickelt sich stetig weiter, auch wenn man dies an der Oberfläche nicht wahrnimmt. Zum 01.04.2004 wird der Kommentar von Weyand abgeschlossen sein. Sie finden dann bei ibr-online mit Sicherheit den aktuellsten Rechtsprechungskommentar zum gesamten Vergaberecht einschließlich GWB, VgV, VOB/A, VOL/A und VOF. Der Kommentar hat die gesamte bis einschließlich März 2004 veröffentlichte Rechtsprechung ausgewertet. Soweit Entscheidungen zitiert sind, können diese per Mausklick abgerufen werden. Ebenso sämtliche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen. Einen aktuelleren Kommentar zum Vergaberecht wird es wohl nicht geben, denn das Medium online erlaubt eine laufende Aktualisierung.

Auch die ibr-online-Reihe wird um ein weiteres Produkt ergänzt. Jürgen Ulrich, Vors. Richter am Landgericht Dortmund, hat das selbständige Beweisverfahren aktuell mit vielen Praxisempfehlungen und Mustern kommentiert. Der Online-Bezug dieser Neuerscheinung kostet die ibr-online-Abonnenten keinen Cent mehr. Er ist im halbjährlichen Pauschalpreis enthalten.

Zunächst einmal seien Ihnen alle Beiträge in diesem Heft zur aufmerksamen Lektüre empfohlen.

Mit freundlichen Grüßen


RA Dr. A. Schulze-Hagen
Herausgeber

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