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IBR 12/2007 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

staunen Sie nicht über die vielen nicht rechtskräftigen Entscheidungen, die in diesem Heft besprochen werden. Wenn gegen eine Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt ist, kann man daraus sicher nicht folgen, dass die Entscheidung falsch ist. Oft sind in nicht rechtskräftigen Entscheidungen interessante Argumente eines mutigen Gerichts enthalten, die von der herrschenden Meinung abweichen. Kommt es in der Rechtsmittelinstanz zu einem Vergleich, geraten diese Gedanken leider in Vergessenheit. Anders in der Datenbank ibr-online, in der wir interessante Entscheidungen auch dann veröffentlichen, wenn sie nicht rechtskräftig sind. Allerdings beobachten wir auch den weiteren Verlauf der Verfahren und informieren den Nutzer über deren Ausgang.

Im Bauvertragsrecht ist die nicht rechtskräftige Entscheidung des LG Saarbrücken (Dokument öffnen S. 671) erwähnenswert. Ob dem Auftragnehmer nach verzögertem Zuschlag ein Anspruch auf Bauzeitverlängerung und gegebenenfalls Mehrvergütung zusteht, ist bekanntlich heftig umstritten. Das OLG Hamm (Dokument öffnen IBR 2007, 179) sowie das OLG Jena (Dokument öffnen IBR 2005, 462) haben dazu bereits unterschiedliche Theorien vorgetragen. Eine extreme Position vertritt das LG Saarbrücken, indem es in der Bindefristverlängerung des Bieters gleichzeitig eine Bindung an den alten Preis bei veränderter Bauzeit sieht.

Mit einer interessanten Frage beschäftigt sich das Urteil des OLG Nürnberg (Dokument öffnen S. 673). Wann verjährt der Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten, die über den ausgeurteilten Betrag eines Vorschussurteils hinausgehen? Gilt für solche Nachforderungen etwa die 30-jährige Titelverjährung gemäß § 197 Abs. 1 Ziff. 3 BGB oder nur die vertragliche Verjährungsfrist von fünf Jahren? Das OLG Nürnberg hat sich für die kurze Verjährungsfrist entschieden, jedoch die Revision zugelassen.

Auch im Vergaberecht gibt es nicht rechtskräftige Entscheidungen zu spannenden Themen zu vermelden. Das LG Cottbus (Dokument öffnen S. 695, Dokument öffnen S. 696) bietet nach den sehr restriktiven Entscheidungen des BVerfG (Dokument öffnen IBR 2006, 684) und des BVerwG (Dokument öffnen IBR 2007, 385) erstmals ein Urteil, in dem einem Bieter unterhalb der Schwellenwerte ein primärer Rechtsschutz gegen eine Vergabestelle durch eine einstweilige Verfügung gewährt wurde. Bemerkenswert ist nicht nur die eingehende Begründung, sondern auch die Erkenntnis, dass zwischen Bieter und Vergabestelle ab Anforderung der Vergabeunterlagen durch den Bieter ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis entsteht und auch unterhalb der Schwellenwerte die Vergabestelle den Gleichheitsgrundsatz und das Transparenzgebot zu beachten hat.

Mit dem Beschluss vom 13.06.2007 (Dokument öffnen IBR 2007, 505) hat das OLG Düsseldorf eine für die kommunale und staatliche Grundstückspraxis bahnbrechende Entscheidung getroffen: Danach sind städtebauliche Verträge, wenn sie Elemente eines Baurealisierungsvertrags enthalten, ausschreibungspflichtig. Jetzt liegen die ersten Folgeentscheidungen der VK Düsseldorf (Dokument öffnen S. 697) und der VK Münster (Dokument öffnen S. 698) vor. Die VK Münster geht sogar soweit, dass die Einflussmöglichkeit einer Kommune auf ein Bauprojekt mittels Baugenehmigungsverfahren im Rahmen von § 34 BauGB einen öffentlichen Bauauftrag in Form einer Baukonzession begründet und damit zur Ausschreibungspflichtigkeit führen kann. Auch diese beiden Entscheidungen sind nicht bestandskräftig.

Selbstverständlich empfehle ich Ihnen auch alle rechtskräftigen Entscheidungen zur aufmerksamen Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber

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