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IBR 12/2004 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

Achtung Verjährungsfalle! Ein Kernstück der Schuldrechtsreform war die Vereinheitlichung und Verkürzung der Verjährungsfristen. So wurde z.B. die Regelverjährungsfrist von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt, und zwar auch für bereits entstandene Ansprüche. Die neue Regelfrist wird jedoch erst ab Inkrafttreten der Schuldrechtsreform, also ab 01.01.2002 berechnet, so dass aufgrund der dreijährigen Frist mit einem Verjährungsablauf einer Vielzahl von Ansprüchen zum 31.12.2004 zu rechnen ist. Von besonderer Bedeutung sind die Regressansprüche eines gewährleistungspflichtigen Unternehmers oder Architekten gegen den Mitverursacher. Lesen Sie hierzu den Aufsatz von Maas, Dokument öffnen S. 688, sowie ein Informationsschreiben in den ibr-online-Materialien dazu, welche weiteren Bauforderungen zum 31.12.2004 verjähren können!

In der Rubrik Bauvertrag möchte ich auf den besonders interessanten Beitrag von Asam (Dokument öffnen S. 674) hinweisen. Für das Vergaberecht hat der BGH entschieden, dass Angebote im Rahmen eines VOB/A-Verfahrens mit mischkalkulierten Einheitspreisen auszuschließen sind (Dokument öffnen IBR 2004, 448). Vertragsrechtlich stellt sich nunmehr die interessante Frage, ob diese "unvollständigen" Einheitspreise im Rahmen der Ermittlung eines Nachtragsanspruches fortgeschrieben werden dürfen. Der alte Grundsatz des VOB-Vergütungsrechts "Fetter Preis bleibt fetter Preis, magerer Preis bleibt magerer Preis" hat möglicherweise mit der vergaberechtlichen BGH-Rechtsprechung sein Fundament verloren.

Für Architekten und Ingenieure dürfte das BGH-Urteil vom 30.09.2004 (Dokument öffnen S. 702 und Dokument öffnen S. 703) von besonderer Bedeutung sein. Bislang gibt es wenig Rechtsprechung zur Abrechnung von Leistungen aus dem HOAI-Leistungsbild "Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen". Um so wichtiger sind die Klärungen des BGH dazu, welche Kosten anrechenbar sind und wann eine eigene, selbstständig abrechnungsfähige Anlage vorliegt.

Auch im Vergaberecht können wir Ihnen wieder eine Fülle von neuen Entscheidungen bieten. Derzeit scheinen die Vergabekammern mit den Nachwirkungen der sog. Traunfellner-Entscheidung des EuGH (Dokument öffnen IBR 2003, 683) beschäftigt zu sein. Kann es wirklich richtig sein, dass Nebenangebote allein deshalb nicht gewertet werden dürfen, weil die Verdingungsunterlagen hierfür keine technischen Mindestbedingungen festgesetzt haben? Allein drei Entscheidungen verhalten sich zu dieser Problematik (Dokument öffnen S. 715, Dokument öffnen S. 716 und Dokument öffnen S. 717). Schneider beantwortet die Frage, wie sich das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Vergabesachen auswirkt (S. Dokument öffnen 725).

Die IBR-Schriftenreihe stellt eine Verzahnung von Print- und Online-Veröffentlichung dar. Wie Sie wissen, ist in dieser Reihe auch der Praxiskommentar Vergaberecht von Weyand erschienen, und zwar vor wenigen Wochen im September. Die Besonderheit dieser Schriftenreihe besteht nicht nur darin, dass alle im Buch zitierten Entscheidungen und Gesetze per Mausklick bei ibr-online abrufbar sind, sondern vor allem darin, dass Aktualisierung und Vorbereitung der nächsten Buchauflage bereits jetzt zeitgleich bei ibr-online sichtbar sind. Zuletzt wurden Mitte November 215 (!) Aktualisierungen in die Online-Fassung des Kommentars - farblich markiert - eingearbeitet. Einen aktuelleren Vergaberechtskommentar dürfte es in Deutschland nicht geben.

Insgesamt finden Sie in dieser Ausgabe 66 Beiträge, von denen jeder Ihre Aufmerksamkeit verdient hat.

Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. A. Schulze-Hagen
Herausgeber/Geschäftsführer

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