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IBR 11/2003 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

von wegen trister November. Dieser Monat bietet sehr viel Neues.

Im Bauvertragsrecht (Dokument öffnen S. 591, Dokument öffnen S. 592, Dokument öffnen S. 597) finden Sie ein Urteil des BGH zur Vergütung und Abrechnung nach VOB/B, im Volltext bei www.ibr-online.de. Dieses Urteil behandelt derart viele Probleme, dass es sich fast wie ein Kurzlehrbuch zum VOB-Vertrag liest. Es hat mehrere IBR-Beiträge verdient. Drei bietet Ihnen diese Ausgabe, mindestens zwei weitere die Dezemberausgabe. Übrigens: Die Veröffentlichung der drei Beiträge in diesem Heft stellt einen neuen Aktualitätsrekord auf. Das Urteil wurde am 20.10.2003 vom BGH veröffentlicht. Am selben Tag erschien es bei www.ibr-online.de im Volltext. Bei Druckbeginn am 22.10.2003 lagen die Kurzfassungen vor, von denen wir drei noch berücksichtigt haben. Vielen Dank an den Kollegen Schwenker aus Celle.

Konfliktstoff bietet immer wieder der Mindestpreischarakter der HOAI. Als problematisch erweisen sich Honoraranfragen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht, wenn sie die anbietenden Architekten und Ingenieure in Versuchung führen, die HOAI-Mindestsätze zu unterschreiten (Dokument öffnen S. 609, Dokument öffnen S. 610). In der nächsten Ausgabe wird ein Urteil des OLG München vom 04.09.2003 – 6 U 3170/03, welches jetzt schon bei www.ibr-online.de ab­rufbar ist, hinzukommen. Natürlich fehlt auch in dieser Ausgabe nicht ein Rechtsstreit um die Geltend­machung der Mindestsätze, obwohl zuvor ein geringeres Pauschalhonorar vereinbart war (Dokument öffnen S. 611).

Im Vergaberecht ist eine Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern besonders interessant (Dokument öffnen S. 618). Danach ist der Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft gerechtfertigt, wenn auch nur ein Partner in Insolvenz gerät, und zwar unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen innerhalb der Bietergemeinschaft.

Besondere Beachtung verdient in diesem Heft das Bauarbeitsrecht (Dokument öffnen S. 643). Die so genannte Bürgen­haftung aus § Dokument öffnen 1a AEntG beschäftigt zunehmend die Arbeitsgerichte. Es sind nicht die Arbeitnehmer aus­ländischer Subunternehmer, die den GU aus der Bürgenhaftung auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch nehmen, sondern die Sozialkassen, die Zahlung der Beiträge verlangen, die der ausländische Subunternehmer nicht abgeführt hat.

Neu in diesem Heft ist die Rubrik Zeitschriftenschau. Nach dem bewährten Ein-Seiten-Prinzip komprimieren wir künftig auch lesenswerte Fachaufsätze. Auch hier gilt, was für alle IBR-Beiträge gilt: Sie sollen schnell informieren, einen Überblick verschaffen und Ideen geben. Für eine vertiefte Auseinandersetzung bleibt die Lektüre des Originals unverzichtbar. Besonders interessant ist der Badenweiler Vortrag des Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Broß (Dokument öffnen S. 650). Darin vertritt er die These, dass es einen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte längst gibt – nämlich seit Einführung des Grundgesetzes. Nur die auf die Binnenrechtstheorie fixierten Vergaberechtler haben es noch nicht bemerkt.

Neu ist auch der Umfang, den der Interviewteil in dieser Ausgabe einnimmt. RA Dr. Michael Schäfer, Repräsentant des Gutachterkonsortiums „PPP im öffentlichen Hochbau“, Hamburg, und Peter Conradi, ­Präsident der Bundesarchitektenkammer, Berlin, standen uns zu ausführlichen Gesprächen über Public ­Private Partner­ship zur Verfügung. Dieses Thema hängt eng mit der Zukunft des Bauens in Deutschland zusammen. Wenn man bedenkt, dass es allein im kommunalen Bereich einen Investitionsstau von 690 Mrd. € für die nächsten 10 Jahre gibt und die Kommunen angesichts steigender Sozialausgaben und Kapitaldienste immer weniger in der Lage sind, notwendige Investitionen zu finanzieren, dann wird man wohl über private Finanzierungs- und Betreibermodelle nicht nur nachdenken, sondern diese auch auf den Weg bringen müssen. Leider bewegt sich auch in diesem Innovationswettbewerb Deutschland nicht gerade in der Spitzengruppe. Bemerkenswert ist allerdings, dass Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände, Bau- und Kreditwirtschaft nicht nur ein interdisziplinäres Gutachten zu „PPP im öffentlichen Hochbau“ in Auftrag gegeben haben, sondern dass sich alle Auftraggeber dem Votum des Gutachterkonsortiums zur Förderung von PPP in Deutschland angeschlossen haben. Hoffen wir, dass sich jetzt etwas bewegt. Das Gutachten hat den voluminösen Umfang von mehr als 1400 Seiten. Sie finden es natürlich bei www.ibr-online.de, indem Sie einfach in die Globalsuche (oben rechts im Bildschirm) den Suchbegriff „PPP“ eingeben. Die Trefferliste zeigt Ihnen u.a. „Materialien“. Dort werden Sie fündig. Lassen Sie sich von 1400 Seiten nicht abhalten. Der so genannte Leitfaden von 138 Seiten bietet einen hervorragenden Überblick.

Auch im nächsten Heft werden wir Ihnen viel Neues bieten, u.a. eine Auseinandersetzung mit dem Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes. Darüber werden wir ein Gespräch mit Prof. Dr. Rolf Kniffka, Richter am BGH (Bausenat) führen. Die Bund-Länder-rbeitsgruppe „Verbesserung der Zahlungsmoral“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt, in dem teilweise radikale Gesetzesänderungen vorgeschlagen werden. Ziel ist die wesentliche Verbesserung der Durchsetzung der Bauhandwerkeransprüche. Ein wichtiges Instrument soll die vorläufige Zahlungsanordnung in Bausachen sein. Das wäre ein Bruch mit dem deutschen Zivilprozessrecht und eine Hinwendung zu ausländischen Modellen, in denen einstweilige Verfügungen zur vorläufigen Durchsetzung von Werklohnansprüchen nicht unbekannt sind – z.B. in den Niederlanden. Selbstverständlich finden Sie auch diesen Abschlussbericht bei www.ibr-online.de. Geben Sie in die Globalsuche einfach „Zahlungsmoral“ als Suchbegriff ein.

Seien Sie sicher, dass wir Ihnen auch künftig immer wieder Neues bieten werden. Zunächst jedoch seien Ihnen alle Beiträge dieser Ausgabe zur Lektüre empfohlen.

Mir freundlichen Grüßen

Dr. Alfons Schulze-Hagen
Herausgeber

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