Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK

IBR 10/2006 - Vorwort

Liebe Leserin,
lieber Leser,

ein Wort in eigener Sache: Nach ca. einjähriger Programmierarbeit haben wir am 19.09.2006 den Umbau von ibr-online abgeschlossen und die neue Oberfläche ins Netz gestellt. Selten habe ich mich allen Baubeteiligten so nahe gefühlt wie bei diesem eigenen „Umbauvorhaben“: Schwierige Planungsabstimmungen, ständig neue Überraschungen, häufige Stimmungswechsel, Termin- und Budgetprobleme: Ein ganz normales Bauvorhaben.

Warum überhaupt dieser aufwändige Umbau mit erheblichen Eingriffen in die Statik von ibr-online? Ganz einfach: Wir wollen zurück zu unseren Wurzeln. Die IBR versteht sich als Bindeglied zwischen den Gerichten und Fachjuristen einerseits und den nicht juristischen Immobilien- und Baufachleuten andererseits. In den letzten Jahren sind wir mit der Datenbank ibr-online zu juristisch geworden. Wir stellen täglich eine Fülle von neuen Informationen rund um das Immobilien- und Baurecht ins Netz, ohne zu unterscheiden, ob dies auch wirklich für alle Berufsgruppen innerhalb der Immobilien- und Bauwirtschaft von Bedeutung ist. Das ändern wir, indem wir für folgende Berufsgruppen Fachportale einrichten:

– Architekten, Ingenieure,
– Bauunternehmen, Bauhandwerk,
– Bauherren, Projektsteuerer,
– Bauträger, Projektentwickler,
– Öffentliche Bau-, Umweltverwaltung,
– Vergabestellen, Bieter,
– Sachverständige (Immobilien/Bauen),
– Immobilienverwalter (Kauf/Miete/WEG).

Künftig werden wir noch mehr Informationen ins Netz stellen, diese aber nach den jeweiligen Berufsgruppen filtern. Beispiele: Den Architekten wollen wir nicht mehr mit Prozessrecht, Mietrecht und den Feinheiten des Vergaberechts belästigen. Der Bauunternehmer interessiert sich in erster Linie für VOB-Fragen, nicht jedoch für schwierige HOAI-Probleme. Der Immobilienverwalter wiederum hat primär Informationsbedarf zum Immobilien-, Miet- und WEG-Recht, mit Vergaberecht oder Bauinsolvenz will er sich nicht belasten.

Natürlich gibt es auch Nutzerinnen und Nutzer, die fachübergreifend an allen Informationen interessiert sind. Diesen steht das „Juristische Gesamtportal“ zur Verfügung, in welchem alle Informationen wie bisher ungefiltert zur Verfügung gestellt werden. Dieses ist mit ibr-online-alt (bis auf die Oberfläche) identisch. Wir sind sicher, dass ibr-online-neu allen Immobilien- und Baufachleuten einen echten Mehrwert bringen wird.

Im Oktober-Heft der IBR finden Sie besonders interessante Beiträge, die selbstverständlich schon längst bei ibr-online im Netz stehen. Vor allem darf ich auf das von Thode besprochene Bauträgerurteil des BGH (Dokument öffnen S. 560) aufmerksam machen. Das Urteil zeigt wieder einmal, wieviele Fragen des Bauträgervertrages immer noch nicht abschließend geklärt sind. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob und inwieweit die WEG-Versammlung bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum Einfluss auf die Rechte des Käufers gegenüber dem Bauträger nehmen kann. Im vorliegenden Fall hat der BGH – schmerzlich für die Bauträgerbranche – entschieden, dass ein Vergleich zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Bauträger über die Abgeltung von Mängelansprüchen den einzelnen Käufer nicht daran hindert, vom Bauträger großen Schadensersatz – also Rückabwicklung! – zu verlangen, wenn dessen Voraussetzungen bereits bei Vergleichsabschluss bestanden haben.

Von großer Bedeutung ist auch die von Schmitz besprochene BGH-Entscheidung zur Bauinsolvenz (Dokument öffnen S. 561). Sie besagt in Kürze, dass der Insolvenzverwalter eines GU vom Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen kann, wenn dem Bauherrn – also dem Auftraggeber des GU – wegen der Mängel an dem Bauwerk nur eine Insolvenzforderung zusteht. Das bedeutet in der Praxis: Der Insolvenzverwalter des GU kann vom Nachunternehmer Minderung verlangen, ohne diesen vorher zur Mängelbeseitigung aufgefordert zu haben. Das wird für Insolvenzverwalter eine lukrative Einnahmequelle werden, für Nachunternehmer eine böse Überraschung.

Auch alle anderen Beiträge dieses besonders interessanten Heftes empfehle ich Ihrer Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber

Zum Inhaltsverzeichnis