Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
IBR 1/2010 - Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
grünes Licht für das Berliner Stadtschloss: Der italienische Architekt Francesco Stella musste nicht nur den Architektenwettbewerb gewinnen, sondern benötigte auch Erfolg im Nachprüfungsverfahren. Jetzt darf er die Hohenzollern-Residenz wieder aufbauen. Das OLG Düsseldorf stufte die Vergabe des 550-Millionen-Euro-Projekts an Stella mit bislang nicht veröffentlichtem Beschluss vom 02.12.2009 als grundsätzlich rechtmäßig ein und hob die gegenläufige Entscheidung der VK Bund ( IBR 2009, 596) auf. Zwar hätten die im Architektenwettbewerb unterlegenen Mitbewerber über den bevorstehenden Vertragsschluss mit Stella informiert werden müssen, durch die jetzt erfolgte gerichtliche Überprüfung seien aber ihre Rechte gewahrt worden. In dem Nachprüfungsverfahren ging es im Kern um die Frage, ob Stella mit seinem kleinen Büro überhaupt berechtigt war, an der Ausschreibung teilzunehmen. Nach den Vorgaben sollten die beteiligten Architekturbüros entweder mindestens drei feste Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von 300.000 Euro nachweisen. Stella hatte beide Vorgaben lediglich mit einer "Eigen-Erklärung" versichert. Später war dann eine Erklärung der italienischen Architektenkammer nachgereicht worden, deren Wahrheitsgehalt vom Mitbewerber und Antragsteller Kohlhoff in Zweifel gezogen wurde. Doch das OLG befand, die Anforderungen an die Eignungsprüfung dürften "nicht überspannt" werden. Auch der "Projektgemeinschaftsvertrag" Stellas mit zwei weiteren Architekturbüros hatte vor dem OLG Düsseldorf Bestand. Damit hatte Stella mit den Architekturbüros Hilmer Sattler Albrecht sowie Gerkan Marg und Partner eine gemeinsame Firma gegründet und ihnen einen erheblichen Teil der Leistung übertragen. Weil Stella aber dem Vertrag zufolge eindeutig das Weisungs- und Direktionsrecht behalte und damit die architektonische und künstlerische Leitung, gehe auch dies in Ordnung, so das OLG Düsseldorf. Damit ist der Weg frei für den Wiederaufbau des Stadtschlosses. Das Gebäude mit den barocken Originalfassaden soll nach bisherigem Stand 2016 fertig gestellt werden. Es soll das Humboldt-Forum als "Schaufenster der Kulturen" beherbergen. Das Schloss war im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und 1950 gesprengt worden. Für den Neubau wurde der Palast der Republik, der einstige Sitz der DDR-Volkskammer, abgerissen.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.12.2009 - Verg 39/09 ist mit Entscheidungsgründen noch nicht veröffentlicht. Sobald dies - vermutlich Anfang Januar - folgt, werden wir Sie über ibr-online wie gewohnt aktuell informieren.
Zu den Änderungen der VOB/A 2009 bietet diese Ausgabe einführende Beiträge. Gerne machen wir Sie auf eine Synopse VOB/A 2009 (endgültige Fassung) aufmerksam, die Sie bei ibr-online kostenlos herunterladen können. Ohne eine Synopse zwischen VOB/A 2006 und VOB/A 2009 ist ein Zusammenhang zwischen beiden Fassungen nur schwer zu erkennen, weil die Neufassung komplett anders aufgebaut, sortiert und numeriert ist. Der Konfusion nicht genug: Die endgültige Fassung vom 31.07.2009 weicht vom Entwurf der VOB/A 2009 vom 25.11.2008 wiederum in einigen Punkten ab. Dem Kenner stellen wir auch insoweit eine Synopse zwischen beiden Fassungen der VOB/A 2009 zum Download kostenlos zur Verfügung.
Zur HOAI 2009 können wir Ihnen natürlich noch keine Rechtsprechung bieten, wohl aber Kurzaufsätze zu Einzelthemen zur Anwendung der neuen HOAI. Wir beginnen in dieser Ausgabe und werden solche Beiträge in den künftigen Ausgaben fortsetzen.
Auch zum Forderungssicherungsgesetz gibt es noch keine Rechtsprechung. Joussen ( S. 3) zeigt in seinem Kurzaufsatz, wie künftig Werklohnklagen von Bauunternehmern aussehen könnten, nämlich nicht nur auf Zahlung gerichtet, sondern auch auf Stellung einer Sicherheit. Das eröffnet interessante Perspektiven bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen.
Ebenfalls werden Sie im Forum künftig eine neue Bauschadensreihe von dem IBR-Mitherausgeber Dipl.-Ing. Matthias Zöller finden. Sie steht unter dem Motto: Aus Schaden wird man klug - es muss ja nicht der eigene sein. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Herrn Dipl.-Ing. Architekt Michael Probst, der uns in den letzten Jahren höchst interessante und anschauliche Sachverständigenberichte geliefert hat.
Selbstverständlich empfehle ich Ihnen auch alle Rechtsprechungsbeiträge in diesem Heft zur aufmerksamen Lektüre.
Ihnen, Ihren Familien, Ihren Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünsche ich ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber