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IBR 1/2009 - Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

zuallererst darf ich Ihnen ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen.

Die Baurechtsinteressierten schauen derzeit gespannt nach Karlsruhe und warten auf die Veröffentlichung eines Urteils des BGH zu der Frage, ob ein spekulativ überhöhter Einheitspreis auch für Mehrmengen von weit über 100% Bestand hat. Diese Frage ist von größter Bedeutung für die Bauunternehmen, die sich in ihrer Kalkulationsfreiheit bedroht sehen, aber auch für die öffentlichen Auftraggeber, die die überhöhten Einheitspreise im Rahmen der öffentlichen Vergabe nicht verhandeln dürfen. Drittler und Rohrmüller eröffnen die Diskussion (Dokument öffnen Seite 1, 2), die nach Bekanntwerden des zu erwartenden BGH-Urteils sicher an Heftigkeit zunehmen wird.

Wie Sie dem Titelblatt dieser Ausgabe entnehmen können, sind wir in das neue Jahr mit einigen Änderungen gestartet. Die IBR wird künftig stets mit einem Titelbild erscheinen. Auch die Herausgebermannschaft ist erheblich größer geworden. Zwar wird Herr Prof. Dr. Carl Soergel aus Altersgründen nicht mehr dazu gehören. Er war von Anfang an Mitherausgeber, Förderer und Mentor. Als einer der prominentesten Baurechtler Deutschlands hat er das IBR-Konzept stets unterstützt und zum Erfolg der IBR erheblich beigetragen. Ich darf mich bei Herrn Prof. Dr. Carl Soergel sehr herzlich bedanken.

Als neue Mitherausgeber darf ich begrüßen:


  • Dr. Gregor Basty, Notar, München, Verfasser des nunmehr in 6. Auflage erscheinenden Standardwerks „Der Bauträgervertrag“;

  • Dr.-Ing. Michael Bröhl, Vorstand der Bickhardt Bau-AG, Kirchheim;

  • Dr. Klaus Eschenbruch, Rechtsanwalt, Düsseldorf, Partner der Kanzlei Kapellmann und Partner. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für große Bauprojekte. Er ist Autor des Werks „Recht der Projektsteuerung“;

  • Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, Würzburg, Mitinhaber eines Architektur- und Generalplanerbüros in Würzburg sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare. Mitverfasser der 6. Auflage des HOAI-Kommentars Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen;

  • Dr. Claus Schmitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München, Partner der Kanzlei Kraus, Sienz und Partner, häufig auch als Schiedsrichter tätig. Zahlreiche Veröffentlichungen, unter anderem „Die Bauinsolvenz“;

  • Rudolf Weyand, Leitender Regierungsdirektor in Saarbrücken, Autor des ibr-online-Kommentars Vergaberecht, demnächst in 3. Auflage im Beck-Verlag;

  • Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauschäden, Neustadt/Weinstraße; Mitarbeit im Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau).



Alle neuen Mitherausgeber sind der IBR und ibr-online seit langem auf vielfältige Weise verbunden. Ich freue mich auf ihre kritische Mitwirkung.

Schon jetzt kann ich Sie darauf einstimmen, dass sich in nächster Zeit viele interessante Entwicklungen einstellen werden. So steht nicht nur die Novellierung der HOAI, sondern auch die der VOB/A und des Vergaberechts vor dem Abschluss. Aus dem Bausenat des BGH mit seinem neuen Vorsitzenden Prof. Dr. Rolf Kniffka dürfen wir neue wegweisende Urteile erwarten, nicht nur zur Fortschreibung spekulativ gebildeter Einheitspreise, sondern auch zur Mehrvergütung nach verzögerter Vergabe, zur Sachwalterrolle des Architekten und vielen anderen Themen.

Auch im neuen Jahr werden wir Sie aktuell und kompetent informieren. Zunächst einmal empfehle ich Ihnen aber alle Beiträge dieser Januar-Ausgabe zur aufmerksamen Lektüre.

Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen

RA Dr. Alfons Schulze-Hagen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herausgeber

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