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1 Dokument

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Teilkündigung bei Kostenüberschreitung sinnvoll? - Eine Frage aus der Praxis der Nachtragsprüfung
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Wenn der Auftraggeber entscheidet, den Auftragnehmer "bereits beauftragte Leistungen, etwa einzelne Positionen, nun doch nicht ausführen" zu lassen, sie vom Auftraggeber aus dem beauftragten Leistungsumfang herausgenommen werden, liegt eine Teilkündigung vor. Nach § 8 Abs. 1 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann - auch ohne die Leistung ausgeführt zu haben - die vereinbarte Vergütung abzgl. der in der Folge der Teilkündigung ersparten Kosten abzgl. von Kostendeckungen aus echten Füllaufträgen (anderweitiger Erwerb) zu.
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