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1 Dokument

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 B 
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
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