Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Ã-ffentliches Baurecht

7209 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2209
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unbefestigte Verkehrsgrünfläche: Grundstück erschlossen?

VGH Bayern, Beschluss vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672

1. Ein bebaubares Buchgrundstück, das mit einem Grundstücksstreifen in Zufahrtsbreite an eine Anbaustraße angrenzt, ist von dieser dennoch nicht nach § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn der verbindende Grundstücksstreifen durch Bebauungsplan als Teil einer weiteren selbständigen Erschließungsanlage festgesetzt ist, die nach der planerischen Absicht die bebaubaren Grundstücksteile allein erschließen soll.*)

2. Ein Wohngrundstück ist nicht nach § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn es zwar an die Anlage angrenzt, jedoch von der Fahrbahn aus nur über eine unbefestigte gewidmete Verkehrsgrünfläche mit einer Tiefe von etwa 12 bis 16 m hinweg betreten werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2208
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Antrag auf Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2006 - 8 S 1827/06

Der Antrag eines Dritten auf Widerruf eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wegen nachträglicher Änderung der Sach- und Rechtslage kann nur dann Erfolg haben, wenn bei Antragstellung evident ist, dass ein außerordentlicher Ausnahmefall vorliegt, weil Schutzauflagen nicht ausreichen, um nachteilige Auswirkungen des Plans auf besonders schutzwürdige eigene Rechtsposition des Dritten auszuschließen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2207
ProzessualesProzessuales
Reines Wohngebiet neben Sondergebiet abwägungsgerecht?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - 7 B 2193/06

1. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sind entscheidungserhebliche Tatsachen durch das Beschwerdegericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Beschwerdeführer erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst geschaffen worden sind.*)

2. Es kann abwägungsgerecht sein, angrenzend an ein faktisches (reines) Wohngebiet durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Errichtung von Autohäusern festzusetzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2197
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.12.2006 - 8 C 10881/06

Zum Anspruch auf Ergänzung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses um die Festsetzung einer Entschädigung dem Grunde nach gemäß § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG im Falle von Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs durch Baustelleneinrichtungen und die zeitweise Inanspruchnahme notwendiger Stellplätze.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2189
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fachmarktzentrum im Sondergebiet

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2006 - 5 S 2617/05

1. Zur (fehlenden) Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für ein Fachmarktzentrum in einem Sondergebiet, wenn der Antragsteller befürchten muss, die bisherige Nutzbarkeit seines im benachbarten Gewerbegebiet gelegenen Grundstücks für den Einzelhandel werde deshalb eingeschränkt, weil die positive raumordnerische Beurteilung des Fachmarktzentrums die Änderung der umgebenden Bebauungspläne dahingehend verlangt, dass Betriebe mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch ausnahmsweise zulässig sind.*)

2. Zum (fehlenden) Rechtsschutzinteresse bei weitgehender Genehmigung und Verwirklichung des geplanten Fachmarktzentrums.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2150
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist Betrieb des Beherbergungsgewerbes "klein"?

VGH Hessen, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 TG 2870/06

Zur Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes klein ist und damit in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden kann, ist zunächst auf die sich aus den konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans ergebende spezifische Situation des Baugebietes abzustellen. Der Begriff des kleinen Betriebes im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ist nämlich objektiv baugebietstypisch und bezogen auf das konkrete Baugebiet auszulegen. Dabei ist die Anzahl der Betten eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Messgröße. Maßgebend sind die Auswirkungen der gesamten Einrichtung auf das Baugebiet. Dementsprechend ist insgesamt auf die Erscheingungsform, die Betriebsform und auch die Art und Weise der Betriebsführung abzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Betrieb nicht die bloße Übernachtungsmöglichkeit im Vordergrund steht, sondern sein Raumangebot eine Vielzahl von Aktivitäten oder Behandlungsmöglichkeiten im Wellness-Bereich eröffnet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2129
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässigkeit eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet

VG Münster, Beschluss vom 21.03.2007 - 2 L 93/07

Zur Frage der Zulässigkeit eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2117
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine bauliche Anlage verwahrlost?

OVG Hamburg, Beschluss vom 09.11.2006 - 2 Bf 156/06

Eine bauliche Anlage ist verwahrlost, wenn ihre Erhaltung auch einem minderen Standard an ortsüblicher Pflege und Erhaltung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr genügt und sie deshalb offenbare Zeichen eines Verfalls ausweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2116
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Errichtung" einer baulichen Anlage

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.06.2006 - 2 L 120/05

1. Der Begriff der "Errichtung" einer baulichen Anlage in § 20 LWaldG M-V erfasst auch die (baugenehmigungsbedürftige) Nutzungsänderung.*)

2. Lag bei In-Kraft-Treten der Änderung des Landeswaldgesetzes (GVOBl. 2005, S. 34) eine bestandskräftige Baugenehmigung vor, bleibt es im Hinblick auf die Zulassung nach § 20 Abs. 2 LWaldG M-V bei der forstbehördlichen Zuständigkeit.*)

3. Soweit der Forstbehörde bei der Entscheidung über die Zulassung Ermessen eingeräumt ist, kann dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG in der Weise eigengeschränkt sein, dass die Zulassung nicht abgelehnt (wohl aber mit Auflagen versehen werden) kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2115
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollverfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2006 - 10 D 27/03

1. Das Rechtsschutzinteresse für die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens kann entfallen, wenn der Antragsteller durch Grunderwerb bewusst die Nähe einer seit Jahren in Betrieb befindlichen emissionsträchtigen Anlage sucht und in diesem Zeitpunkt zudem mit einer Ausweitung des Betriebs rechnen muss.*)

2. Zu Streitgegenstand, Zulässigkeit und Prüfungsumfang der gerichtlichen Normenkontrolle bei der Überprüfung eines Änderungsplans, insbesondere im Hinblick auf den Ursprungsplan und frühere Änderungspläne (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, BRS 62 Nr. 44)*)

3. Wird ein im Wege der Normenkontrolle angegriffener Bebauungsplan im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch einen Änderungsplan modifziert, so kann dieser nur durch einen eigenständigen Normenkontrollantrag oder im Wege der Klageänderung unter Beachtung aller prozessualen Anforderungen einschließlich der Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Normenkontrolle unterzogen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2114
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Rechtsschutz gegen Zurückstellung eines Bauvorhabens

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.11.2006 - 1 ME 147/06

1. Wird ein Bauvorhaben unter Anordnung des Sofortvollzuges gem. § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt, reicht vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig aus.*)

2. Die Zurückstellung muss nicht innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgesprochen werden.*)

3. Auf die (Höchst-)Frist der Zurückstellung sind Zeiten faktischer Zurückstellung anzurechnen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2113
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Veränderungssperre

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2006 - 7 D 68/06

1. Jedenfalls dann, wenn der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und der Beschluss über die Veränderungssperre in derselben Ratssitzung gefasst worden sind, muss der Aufstellungsbeschluss nicht vor, sondern kann auch zusammen mit der Veränderungssperre bekannt gemacht werden.*)

2. Das für eine Veränderungssperre erforderliche Sicherungsbedürfnis kann entfallen, wenn die mit ihr gesicherte Bebauungsplanung offensichtlich zu einem unwirksamen Bebauungsplan führen wird. Dies muss nicht schon dann der Fall sein, wenn der Rat einer Gemeinde mit dem Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (mit dem Sondergebiete für Windenergieanlagen festgesetzt werden sollen) zugleich beschließt, die Höhe der Windenergieanlagen werde auf 100 m begrenzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2112
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einvernehmen der Gemeinde

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.10.2006 - 3 M 63/06

1. Die Klage einer Gemeinde gegen eine Entscheidung, durch die das von ihr versagte Einvernehmen nach § 36 BauGB ersetzt wird, kann nur erfolgreich sein, wenn sie dadurch in ihren Rechten verletzt wird (im Anschluss an BVerwG, B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815).*)

2. Die Planungshoheit der Gemeinde umfasst bei erkannter Unwirksamkeit eines eigenen Bebauungsplans nur die Möglichkeiten, diesen in einem Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben oder zu ändern und dabei ggf. einen Antrag auf Zurückstellung nach § 15 BauGB zu stellen oder eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu erlassen.*)

3. Die Gemeinde kann die Verletzung der materiellen Planungshoheit nicht daraus herleiten, dass sie geltend macht, ihr eigener Bebauungsplan sei unwirksam, das an sich plankonforme Vorhaben sei daher nach § 34 BauGB zu beurteilen und sie habe das somit erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu Recht versagt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2111
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

BVerwG, Beschluss vom 26.07.2006 - 4 B 55.06

1. Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung.

2. Vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt. Die Traufhöhe kann, muss aber nicht prägend sein; entscheidend sind auch insoweit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2110
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wonach bemisst sich die Traufhöhe?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.08.2006 - 3 M 73/06

Die Traufhöhe, die ein Bebauungsplan festsetzt, bemißt sich bei einem Staffelgeschoss nach der oberen Dachhaut des obersten Geschosses auch dann, wenn dieses kein Vollgeschoss ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2109
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietsbewahrungsanspruch

VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 B 04.1232

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2108
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietsbewahrungsanspruch

VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 BV 03.2181

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2107
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietsbewahrungsanspruch

VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 BV 03.2180

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2106
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebietsbewahrungsanspruch

VGH Bayern, Urteil vom 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).*)

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.*)

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.*)

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2101
ImmobilienImmobilien
Ausschöpfung des Bebauungsplans

OVG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2007 - 2 Bs 332/06

Schöpft die auf einem Grundstück aufgrund eines früheren Bebauungsplans errichtete Bebauung das im aktuell geltenden Bebauungsplan zugelassene Maß der Bebauung nicht aus, verstößt ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück grundsätzlich nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn dieses die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans in Einklang mit dessen planerischer Zielsetzung ausnutzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2100
ImmobilienImmobilien
Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06

1. Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).*)

2. Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist.*)

3. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2099
ImmobilienImmobilien
Ausgleichsflächen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2007 - 8 C 11088/06

Zur (fehlenden) Eignung von Grundstücken als "von der Gemeinde bereitgestellte Flächen" im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB (Ausgleichsflächen), die der Gemeinde nur durch vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren zugewiesen wurden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2090
ImmobilienImmobilien
Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses

BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - III ZR 216/06

Hat während des Laufs eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das die Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses zwecks Nutzung eines Grundstücks entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans betrifft, das Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan (rechtskräftig) für unwirksam erklärt, so muss das Baulandgericht den Enteignungsbeschluss auch dann aufheben, wenn der Bebauungsplan durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern rückwirkend in Kraft gesetzt werden könnte und die Gemeinde ein solches Verfahren angekündigt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2072
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gaststättenbetrieb mit wechselnden Motto-Partys

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.03.2007 - 8 A 10066/07

Ein Gaststättenbetrieb mit täglich wechselndem Unterhaltungsprogramm (Motto-Partys) ist eine Vergnügungsstätte, die bei Ausrichtung auf einen größeren Einzugsbereich nur im Kerngebiet zulässig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2069
WohnungseigentumWohnungseigentum

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.1978 - VIII 121/77

1. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist ein vor den Verwaltungsgerichten anfechtbarer Verwaltungsakt.*)

2. Die Genehmigungspflicht nach § 12 LBO umfaßt auch die Fälle der Begründung von selbständigem Teileigentum an Garagen.*)

3. Die Genehmigung nach § 12 LBO ist zu versagen, wenn Wohnungseigentum in der Weise begründet werden soll, daß an notwendigen Garagen im Sinne des § 69 Abs. 2 und 4 LBO selbständiges, mit einem gesonderten Miteigentumsanteil verbundenes Teileigentum unabhängig von dem Wohnungseigentum an den dazugehörigen Wohnungen mit der Folge gebildet werden soll, daß die Garagen ohne die Wohnungen, denen sie zugeordnet sind, veräußert werden können. Durch eine derartige Begründung von Wohnungseigentum werden im Sinne des § 12 S. 2 LBO Verhältnisse geschaffen, die den Regelungen der Landesbauordnung insofern zuwiderlaufen, als durch sie die in § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 4 Abs. 1 S. 2 LBO geregelte rechtliche Zuordnung notwendiger Garagen zu derjenigen Anlage, der die Garagen zu dienen bestimmt sind, beseitigt wird.*)

4. Nach der Regelung des § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 69 Abs. 1 S. 2 LBO ist eine rechtliche Zuordnung notwendiger Stellplätze und Garagen zu derjenigen Anlage, der die Stellplätze und Garagen zu dienen bestimmt sind, in der Weise gewährleistet, daß der Eigentümer der einen Zu- und Abfahrtsverkehr verursachenden Anlage zugleich entweder der Eigentümer oder doch zumindest der Inhaber eines öffentlich-rechtlich gesicherten Nutzungsrechts der der Anlage dienenden notwendigen Stellplätze und Garagen sein soll, ohne daß er seine in bezug auf die notwendigen Stellplätze und Garagen bestehende Rechtsposition entgegen dem Willen der Baurechtsbehörde aufzugeben und damit den notwendigen Stellplätzen und Garagen die ihnen in § 69 Abs. 2, 4 u. 11 LBO zugewiesene Zweckbestimmung zu entziehen berechtigt wäre.*)

5. Baugrundstücke im Sinne des § 69 Abs. 6 LBO sind Grundstücke im grundbuchrechtlichen Sinne, Teile solcher, soweit sie bebaubar sind, sowie nebeneinander liegende Grundstücke, deren Zusammengehörigkeit durch Baulast i. S. des § 4 Abs. 1 S. 2 LBO gesichert ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2049
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

OVG Sachsen, Urteil vom 16.04.1999 - 1 S 39/99

Von großflächigen Werbetafeln, die parallel zur Grundstücksgrenze errichtet werden, gehen Wirkungen wie von Gebäuden im Sinne von § 6 Abs. 10 SächsBO aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 1510
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bestimmung der Abstandsflächen

OVG Hamburg, Beschluss vom 04.10.2006 - 2 Bf 28/05

1. Bei Vorbauten, die sich über mehrere ihrerseits versetzte Geschosse erstrecken, bestimmt sich die maßgebliche Bezugsebene für die Berechnung des Höchstmaßes von 1,5 m, mit dem untergeordnete Gebäudeteile aus der Fassade hervortreten dürfen, nach der abstandsflächenrechtlichen Relevanz der gesamten Außenwand.*)

2. Wird die erforderliche Abstandsfläche durch die Außenwand eines zurückgesetzten Staffelgeschosses bestimmt, kann ein im Staffelgeschoss um mehr als 1,5 m hervortretender untergeordneter Gebäudeteil für die Bemessung der Abstandsfläche nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil er im darunter liegenden Geschoss die Grenze von 1,5 m einhält.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 1496
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

VGH Hessen, Urteil vom 16.07.1998 - 4 UE 1706/94

1. Parabolantennen sind bauliche Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 HBO 1977/1990/1993.*)

2. Parabolantennen können im Einzelfall je nach Größe und nach Beschaffenheit des Aufstellungsortes gebäudegleiche Wirkung im Sinne von § 8 Abs. 10 HBO 1990 bzw. § 6 Abs. 9 HBO 1993 haben.*)

3. Einzelfall, in dem zwei auf dem Flachdach einer ca. 2,5 m hohen Grenzgarage in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze angebrachte Parabolantennen mit einem Durchmesser von ca. 1,2 m gebäudegleiche Wirkung haben und daher in der bauordnungsrechtlich gebotenen Abstandsfläche unzulässig sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 1462
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Feststellung baurechtlicher Genehmigungsfreiheit

OVG Sachsen, Urteil vom 20.07.2006 - 1 B 260/06

1. Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der streitigen Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit eines Vorhabens.*)

2. Bindung des Gerichts an eine bestandskräftige Feststellung der Genehmigungsfreiheit.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen (Neben-)Erwerbsbetriebes i. S. v. § 63 a Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO a. F./§ 61 Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO und § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0688
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Rechtsänderungen während des Verfahrens

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2007 - 10 B 2456/06

1. Im Rahmen einer Nachbarklage müssen inzwischen ergangene Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn berücksichtigt werden. Ein Erfolg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren scheidet von vornherein aus, wenn die begehrte Baugenehmigung unter Anwendung neuen Rechts sofort wieder erteilt werden müsste.*)

2. Die Regelung über das Schmalseitenprivileg und dessen Inanspruchnahme vor nur zwei Außenwänden ist mit dem 2. Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.12.2006, GV. NRW. S. 614, ersatzlos entfallen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0687
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Errichtung eines Lebensmittel-Discounters

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.11.2006 - 2 L 504/02

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Umgebung eines (Bau-)Grundstücks in einem nicht beplanten Baugebiet einem der Baugebiete der §§ 2 ff. BauNVO entspricht, ist in erster Linie ist auf die nach den Bestimmungen der BauNVO in den verschiedenen Baugebieten allgemein zulässigen Nutzungen abzustellen; Nutzungen die in einem Baugebiet nach der BauNVO nur ausnahmsweise zulässig sind, stehen der Einordnung in ein solches Baugebiet entgegen, wenn sie sich nicht auf Ausnahmefälle beschränken und eine prägende Wirkung auf die Umgebung ausüben. Unzulässig ist es hingegen, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 bis 11 BauNVO bezeichneten Art zu pressen; dies schließt allerdings nicht aus, dass bestimmte Arten von Nutzungen außer Betracht bleiben, weil sie entweder nicht wesentlich sind oder so genannte Fremdkörper darstellen.*)

2. Ein Lebensmittel-Discounter kann grundsätzlich nicht mehr als "Nachbarschaftsladen" zur wohnungsnahen Versorgung eingeordnet werden, wenn er "großflächig" im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO ist.*)

3. Auch wenn die Schwelle der Großflächigkeit nicht überschritten wird, kann ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden nicht gegeben sein, wenn der Lebensmittelmarkt verkehrsgünstig in der Nähe einer Straße mit bedeutender innerörtlicher Verkehrsfunktion errichtet wird und dadurch Kunden außerhalb des Gebiets eine gute Erreichbarkeit mit dem PKW gewährleistet.*)

4. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0686
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.10.2006 - 2 L 680/04

1. Die formelle Rechtsmäßigkeit einer baulichen Anlage schließt ein Einschreiten gegen diese Anlage aus.*)

2. Allein der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts (wie etwa solche über Abstandflächen) verdichtet das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde noch nicht zu einer Pflicht zum Einschreiten. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn der Verstoß für ihn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zur Folge hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0685
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abweichung von brandschutzrechtlichen Nebenbestimmungen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2006 - 2 M 264/06

1. Solange eine Baugenehmigung nicht vollziehbar zurückgenommen oder - etwa durch nachträgliche Auflagen - inhaltlich geändert worden ist, kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, die genehmigte Nutzung entspreche nicht dem materiellen Baurecht. Gegen formell legal errichtete bauliche Anlagen kann lediglich dann eingeschritten werden kann, wenn von diesen eine konkrete Gefahr ausgeht.*)

2. Zur Abweichung von brandschutzrechtlichen Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung.*)

3. Die Behörde ist grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat; das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens hindert den Erlass einer solchen Verfügung ohne Hinzutreten besonderer einzelfallbedingter Umstände grundsätzlich nicht. Wenn eine rechtswidrige bauliche Anlage über lange Zeit hinweg bestanden hat, ohne dass die Bauaufsichtsbehörde Veranlassung zum Einschreiten gesehen hat, können sich allerdings gesteigerte Anforderungen an die Ermessensbetätigung und deren Begründung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0655
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 ME 177/06

1. Der Senat hält an seiner Praxis fest, einstweiligen Dritt-Rechtsschutz erst dann zu gewähren, wenn derzeit Überwiegendes für die Annahme spricht, die angegriffene Baugenehmigung verletze Drittrechte des Antragstellers. Davon zu trennen ist die Ermittlungstiefe, mit der dabei der Sachverhalt aufzuklären ist.*)

2. Zur Berücksichtigung des Lärms, den der An- und Abfahrtsverkehr eines Einkaufszentrums (Besucher und Lieferantenfahrzeuge) sowie die Verladetätigkeiten verursachen.*)

3. § 7 Abs. 4 Satz 1 NBauO greift auch dann zugunsten des Bauvorhabens ein, wenn es "in" einem anderen der drei dort genannten Baugebiete liegt als das Grundstück des sich wehrenden Nachbarn. Eine Anwendung dieser Vorschrift ist erst dann ausgeschlossen, wenn das angrenzende Grundstück des Nachbarn nicht "in" einem der drei dort aufgeführten Gebiete liegt.*)

4. Zur Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO bedarf es keines gesonderten Bescheides.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0654
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hotel im Außenbereich

VGH Bayern, Urteil vom 06.02.2007 - 1 B 04.497

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gebäude mit einer Aussichtsmöglichkeit ("Aussichtsturm") wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung im Außenbereich privilegiert zulässig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0653
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsänderung im Außenbereich

VGH Bayern, Urteil vom 05.02.2007 - 1 BV 05.2981

Mit einer nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB begünstigten ("teilprivilegierten") Nutzungsänderung eines ehemals land- oder forstwirtschaftlichen Gebäudes dürfen zwar erhebliche bauliche Änderungen, insbesondere im Gebäudeinnern, verbunden sein; von den die äußere Gestalt bestimmenden Gebäudeteilen (Außenwände, Dach) müssen jedoch zumindest wesentliche Teile erhalten werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0652
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung bereits errichteter Solarmodule

VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2007 - 15 CS 06.2933

1. Die Nutzung der Solarmodule eines bereits errichteten Solarparks kann nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verhindern werden, denn im einstweiligen Rechtsschutz kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die Nutzung der Solarmodule eine unzumutbare Blendwirkung zur Folge hat.

2. Gegen eine Aussetzung des Vollzugs spricht auch das öffentliche Interesse an einer verstärkten Erschließung erneuerbarer Energien.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0651
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 384/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0650
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 383/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0649
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.

2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.

3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0645
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zuschüsse an kommunalen Erschließungsträger: USt-Vorsteuerabzug?

BFH, Urteil vom 09.11.2006 - V R 9/04

Leistungen, die ein Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH zur Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen bezieht, werden für die durch Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB geschuldete Erschließungsleistung dieser GmbH verwendet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0627
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erforderliche landwirtschaftliche Prägung

VGH Bayern, Urteil vom 12.01.2007 - 1 N 06.2319

Ein neu ausgewiesenes Dorfgebiet kann die erforderliche landwirtschaftliche Prägung auch durch Betriebe erfahren, die ihren Standort in einem unmittelbar angrenzenden, durch einen anderen Bebauungsplan festgesetzten Dorfgebiet haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0626
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Privilegiertes Vorhaben contra Naturschutz

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2006 - 2 L 278/03

1. Das Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung einer Klage auf Erteilung eines vor dem 01.07.2005 beantragten baurechtlichen Vorbescheids zur Errichtung zweier Windenergieanlagen ist nicht dadurch entfallen, dass nach der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) durch Verordnung vom 20.06.2005 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m seit dem 01.07.2005 (generell) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung einem Vorhaben entgegen gehalten werden können (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364).*)

3. Die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB dürfte nicht schon einer Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB zukommen. Erst die auf Grund dieser Vereinbarung beschlossenen konkreten Darstellungen in einem wirksamen Flächennutzungsplan können diese Wirkung haben.*)

4. Bei der Frage, ob Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) einem privilegierten Vorhaben entgegen stehen, kommt es nicht darauf an, ob eine förmliche Unterschutzstellung des betroffenen Gebiets stattgefunden hat; maßgebend ist vielmehr ob die Ziele und Grundsätze der Landschaftspflege im Sinne des §§ 1 und 2 BNatSchG negativ betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 69.80 -, NVwZ 1985, 340). Einen Anhalt, bei welchen Abständen Naturschutzgebiete von benachbarten Windenergieanlagen negativ betroffen werden, bietet Nr. 3.2 der Richtlinie zur Standortplanung und -beurteilung von Windenergieanlagen vom 29.04.1996 (LSA-MBl 1423).*)

5. Zur Frage der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts und der Verunstaltung des Landschaftsbilds im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB durch Windenergieanlagen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0617
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sicherung der Konzentrationsplanung für Windanlagen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2006 - 8 B 11378/06

Zur Sicherung der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen mittels Flächennutzungsplan (hier: Anwendbarkeit der Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 3 BauGB im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie zur Sicherung auch von Änderungen der Konzentrationsplanung).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0593
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarschützende Regelungen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06

1. Die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen sind auch nicht ausnahmsweise nachbarschützend.*)

2. Sind die Bauvorlagen unvollständig, kann der Rechtsbehelf eines Nachbarn nur Erfolg haben, wenn sich deswegen nicht hinreichend beurteilen lässt, ob ein Verstoß gegen materiellrechtliche nachbarschützende Vorschriften vorliegt.*)

3. Für die Anwendung von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO ist allein maßgeblich, ob nach planungsrechtlichen Vorschriften ohne seitlichen Grenzabstand gebaut werden darf. Unerheblich ist dabei, ob das Vorhaben auch sonst planungsrechtlich zulässig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0574
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Enteignung

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 BvR 848/06

Es bedeutet keine Erschwerung des Rechtsschutzes, wenn Grundeigentümer gehalten sind, bereits einen Planfeststellungsbeschluss anzufechten, wenn sie geltend machen wollen, die Enteignung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 3 GG.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0573
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Enteignung (Landesmesse BW)

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

Es bedeutet keine Erschwerung des Rechtsschutzes, wenn Grundeigentümer gehalten sind, bereits einen Planfeststellungsbeschluss anzufechten, wenn sie geltend machen wollen, die Enteignung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 3 GG.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0564
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz gegen Meldung eines FFH-Gebiets

BVerwG, Beschluss vom 07.04.2006 - 4 B 58.05

Zum Rechtsschutz von Grundstückseigentümern gegen die Meldung eines FFH-Gebietes (Beschwerdeentscheidung zu OVG Bremen, NuR 2005, 654).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0561
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2006 - 10 A 1541/05

1. Die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal umfasst das Gebäude regelmäßig in seiner Gesamtheit. Sie ist nur ausnahmsweise auf Teile der baulichen Anlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 DSchG NRW) zu beschränken.*)

2. Hat das Innere eines Wohngebäudes durch starke bauliche Veränderungen seine historische Aussagekraft verloren, so muss es von der Unterschutzstellung ausgenommen werden, um der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Eigentümerinteressen Rechnung zu tragen.*)

3. Die Unterschutzstellung eines Hausgartens als Bestandteil eines Baudenkmals setzt das Bestehen einer denkmalwerten funktionellen Einheit zwischen Wohnhaus und Garten voraus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0558
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verbot von Einfriedungen durch örtliche Bauvorschriften

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06

1. Die Ermächtigung in § 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO zum Erlass örtlicher Bauvorschriften erstreckt sich nicht nur auf vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbare Einfriedigungen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu § 111 Abs. 2 Nr. 1 LBO 1972, Beschuss vom 29.11.1979 - III 2380/77 -).*)

2. Beim Erlass örtlicher Bauvorschriften hat die Gemeinde wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die von der beabsichtigten Regelung berührten öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.*)

Dokument öffnen Volltext