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Sachgebiet: Wohnungseigentum

5995 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 2665
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen: Wie bestimmt sich das Gesamtinteresse?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 20.03.2023 - 980b C 2/23 WEG

Auch nach dem In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 ist bei der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen für die Bemessung des Gesamtinteresses weiterhin auf den Nennbetrag der (gesamten) Jahresabrechnung abzustellen.

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IBRRS 2023, 2456
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch Vorschüssen ist Kostenverteilungsschlüssel zu Grunde zu legen

AG Köln, Urteil vom 11.01.2023 - 204 C 75/22

Ergibt sich aus der Teilungserklärung eindeutig der Kostenverteilungsschlüssel und ist dieser nicht geändert worden, so entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, diesen auch bei der Festlegung der Vorschüsse nach § 28 WEG zu Grunde zu legen.

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IBRRS 2022, 1715
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch auf Gestattung des Durchbruchs durch eine tragende Wand

LG Itzehoe, Urteil vom 04.03.2022 - 11 S 37/20

1. Obwohl sich § 21 Abs. 8 WEG a.F. nicht im 3. Teil des WEG befindet, auf den § 48 Abs. 4 WEG Bezug nimmt, sind Verfahren aus der Zeit vor dem 01.12.2020 weiterhin nach dem bisherigen Verfahrensrecht und damit gegen die übrigen Eigentümer als Beklagte fortzuführen.

2. Bei tragenden Wänden, die im Gemeinschaftseigentum stehen, ist ein Nachteil i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG dann nicht anzunehmen, wenn es sich bei der baulichen Maßnahme um keinen wesentlichen Eingriff in die Substanz des Gebäudes handelt und hiermit insbesondere keine Nachteile für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen werden.

3. Dass diese maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen, muss bereits zum Zeitpunkt einer Beschlussfassung bzw. der begehrten Beschlussersetzung durch ein Gericht hinreichend absehbar sein. Der bauwillige Eigentümer muss deshalb bereits im Vorfeld durch Vorlage von entsprechenden Gutachten den Nachweis erbringen, dass mit der beabsichtigten Maßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen verbunden sind.

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IBRRS 2023, 3061
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann WEG-Verwalter Abstandnahme vom Vollzug eines Beschlusses erklären?

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2023 - 11 S 82/22

1. Die Dispositionsbefugnis des WEG-Verwalters bzw. des Prozessanwalts geht nicht so weit, dass er die Nicht-Ausführung bzw. die Abstandnahme vom Vollzug eines Beschlusses ohne Beteiligung der Eigentümerversammlung rechtsverbindlich erklären könnte.*)

2. Die "faktische Erledigung" oder die "Gegenstandslosigkeit" oder die "Undurchführbarkeit" sind keine erledigenden Ereignisse in der Beschlussanfechtungsklage.*)

3. Aufforderungs-, Vorbereitungs- und Rechtsdurchsetzungbeschlüsse sind weiterhin nur beschränkt rechtlich überprüfbar.*)

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IBRRS 2023, 0818
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemischte bzw. alternative Nutzung von Wohnungseigentum kann zulässig sein

KG, Beschluss vom 18.03.2022 - 1 W 300/21

1. Der teilende Eigentümer ist nicht gehindert, bei der Begründung von Sondernutzungsrechten den Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums als Ausfluss des jeweiligen Wohnungseigentums sukzessive - für die einzelnen Rechte zu unterschiedlichen Zeitpunkten - auszuschließen.

2. Die Befugnis, ein Teileigentum auch als Wohnung zu nutzen, kann Inhalt der Gemeinschaftsordnung sein.

3. Das Grundbuchamt darf die bewilligte Eintragung einer Vereinbarung nur ablehnen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch sie unrichtig würde, etwa wenn die Gemeinschaftsordnung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

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IBRRS 2023, 3043
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer beteiligt an Instandhaltungsrückstellung

FG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 2 K 158/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3042
WohnraummieteWohnraummiete
Bloße Unterbringung ist keine Wohnnutzung

VG Berlin, Beschluss vom 12.10.2023 - 6 L 166/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3033
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert einer Klage auf Instandsetzung des Sondereigentums?

KG, Beschluss vom 25.10.2023 - 10 W 181/23

Verlangt ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, dass dieser sein Sondereigentum in einen aus Sicht des klagenden Wohnungseigentümers ordnungsmäßigen Zustand versetzen soll, bemisst sich der Gebührenstreitwert an dem Wertverlust, den das Wohnungseigentum des Klagenden durch die behauptete Störung erleidet.*)

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IBRRS 2023, 3012
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneuerung einer Zuwegung

AG Starnberg, Urteil vom 06.05.2022 - 3 C 918/21 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 3023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an die Vergütungsregelung des Verwalters

AG Köln, Urteil vom 04.07.2022 - 215 C 8/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 3021
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erfolglose Klage eines Sondereigentümers

VG Ansbach, Urteil vom 15.06.2022 - 3 K 21.01493

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2984
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt eine grundlegende Umgestaltung vor?

LG München I, Urteil vom 21.12.2022 - 1 S 5647/22

1. Eine Regelung in einer alten Teilungserklärung, wonach Baumaßnahmen einzelner Eigentümer nur mit Zustimmung aller über das gem. § 14 WEG (a.F.) bestimmte Maß hinaus beeinträchtigten Eigentümer möglich sind, hat keinen über § 22 Abs. 1 WEG a.F. hinausgehenden Regelungsgehalt, so dass gem. § 47 WEG das neue Recht Anwendung findet.*)

2. Es widerspricht dem Ziel des WEG-Reformgesetzgebers, bauliche Veränderungen einer Mehrheitsentscheidung zugänglich zu machen, wenn dadurch nicht auch im Einzelfall ein Alleinnutzungsrecht zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer und somit ein faktisches Sondernutzungsrecht begründet werden könnte.*)

3. Eine grundlegende Umgestaltung liegt nur vor, wenn dadurch die Wohnanlage ein neues "Gepräge" bekommt. Die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht (BGH, IMR 2018, 46) zu § 555b BGB zur grundlegenden Veränderung einer Mietsache ist nicht zu übertragen.*)

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IBRRS 2023, 3003
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentümer beleidigt Wohnungseigentümer: WEG-Sache?

BGH, Urteil vom 22.09.2023 - V ZR 254/22

Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG a.F. (bzw. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG), wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Anlass der Äußerung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - V ZB 73/16, Rz. 12, IMR 2017, 81 = MDR 2017, 78).*)

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IBRRS 2023, 2996
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentum; Schaden am Gemeinschaftseigentum

AG München, Urteil vom 12.10.2022 - 1295 C 18362/21 WEG

1. Die bestandskräftige Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) lässt - im Gegensatz zu einer positiven Beschlussfassung - das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussersetzungsklage i.S.v. § 44 Abs. 1 S. 2 WEG nicht entfallen; auch eine Sperrwirkung besteht nicht (s. auch zu § 21 Abs. 8 WEG a.F.: BGH BeckRS 2010, 3461).

2. Eine Beschlussersetzungsklage kann jedoch in der Sache nur Erfolg haben, wenn der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf den konkret begehrten Beschluss hat. Eine ganz bestimmte Art und Weise der Beschlussfassung kann der klagende Wohnungseigentümer hierbei nur dann verlangen, wenn sich der Ermessensspielraum der übrigen Wohnungseigentümer sowohl hinsichtlich des "Ob" als auch des "Wie" auf Null reduziert hat.

3. Eine Ermessungsreduzierung auf Null ist zu verneinen, wenn - wie hier - für die erforderliche Sanierung einer Außenwand mehrere Möglichkeiten bestehen, die vom klagenden Wohnungseigentümer verlangte Vorgehensweise mithin nicht zwingend ist.

4. Die Anfechtung eines Aufforderungsbeschlusses kann nur auf formelle Beschlussfehler gestützt werden oder darauf, dass der Anspruch offenkundig auszuschließen ist. Eine weitergehende inhaltliche Überprüfung des Aufforderungsbeschlusses findet nicht statt (Anschluss an LG München I Beschluss vom 17.3.2017 - 36 S 22212/15, IBRRS 2023, 3061; IMRRS 2023, 1401).

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IBRRS 2023, 2995
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verhängung von Zwangsgeld

AG Berlin-Schöneberg, Beschluss vom 13.02.2023 - 771 C 22/19

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2982
WohnungseigentumWohnungseigentum
Antrags- und Klagebefugnis der WEG hinsichtlich des Gebietserhaltungsanspruch

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2023 - 10 S 25.23

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 2940
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grenzen bei der Änderung der Kostenverteilung

LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2023 - 11 S 96/22

1. Das sog. Objektprinzip (Kostenverteilung nach Sondereigentumseinheiten) stellt eine einfache und verständliche Kostenverteilung dar und ist gerecht vor allem für Kosten, die unabhängig von der Wohngröße und dem Wert der Wohnung anfallen (hier: Kosten der Sanierung der Außenbeleuchtung, eines Treppenhausfensters und der Entfernung eines Baumes in der Außenanlage).*)

2. Bei der Änderung der Kostenverteilung nach 16 Abs. 2 Satz 2 WEG n.F. sind die Grenzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung überschritten, wenn die Minderheit eine erhebliche Mehrbelastung erleidet, die keine innere Rechtfertigung trägt, insbesondere wenn die Änderung der Kostenverteilung nur den Zweck verfolgt, die Mehrheit zum Nachteil der Minderheit von Kosten zu entlasten. Bei einer Vierer-WEG, bei der für zwei Einheiten wirtschaftlich alles beim alten bleibt, ist die Annahme einer solchen Benachteiligungsabsicht nicht naheliegend.*)

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IBRRS 2023, 2450
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch der obsiegende Kläger trägt die Kosten der unterlegenen Gemeinschaft anteilig!

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 09.03.2023 - 2 C 567/22 WEG

Die Kosten eines Rechtsstreits des Verbands gehören zu den Kosten der Verwaltung, die wiederum auf alle Wohnungseigentümer, also auch den obsiegenden Kläger, zu verteilen sind.

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IBRRS 2023, 2659
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Jahresabrechnung: Keine Vorlage aller Einzelabrechnungen nötig

LG Koblenz, Urteil vom 19.12.2022 - 2 S 31/22 WEG

1. Der Text eines Eigentümerbeschlusses kann sich zur Konkretisierung der getroffenen Regelung auf Dokumente außerhalb des Protokolls beziehen. Der Bestimmtheitsgrundsatz verbietet es nicht, dass ein Beschluss allein dadurch gedeutet werden kann, dass er auf ein solches Dokument Bezug nimmt.

2. Eine ordnungsmäßige Beschlussfassung über die Jahresabrechnung setzt nicht voraus, dass die Wohnungseigentümer vorher jeweils Kenntnis von den jeweiligen Abrechnungsspitzen bzw. Beitragsanpassungen der anderen Wohnungseigentümer genommen haben.

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IBRRS 2023, 2955
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.08.2023 - 2-13 S 5/23

1. Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf die Genehmigung eines Split-Klimageräts. Pauschale Ausführungen zu den Folgen von Hitzebelastung können einen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG nicht begründen.*)

2. Zur hinreichenden Vorbefassung der Eigentümerversammlung bei Bezeichnung des konkret begehrten Gerätes erst im Gerichtsverfahren.*)

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IBRRS 2023, 2909
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflicht, Veränderung zurückzubauen, geht nicht auf Sonderrechtsnachfolger über

LG Dortmund, Urteil vom 18.08.2023 - 17 S 49/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 2932
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Welches Recht ist anzuwenden? Zeitpunkt der Pflichtverletzung ist entscheidend!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.10.2023 - 2-13 S 109/22

Erfolgte die behauptete Pflichtverletzung vor dem Inkrafttreten des WEMoG am 01.12.2020, findet auf den Schadensersatzanspruch auch dann das vor diesem Zeitpunkt geltende materielle Recht Anwendung, wenn sich die Schadensentwicklung auch nach dem Inkrafttreten der Reform fortgesetzt hat, es aber an einer weiteren Pflichtverletzung fehlt.*)

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IBRRS 2023, 2912
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Es gibt nur einen Verwalter-Kandidaten: Eigentümer müssen ihn wählen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.08.2023 - 2-13 T 56/23

1. Steht für die Verwalterwahl nur ein Kandidat zur Auswahl und legt dieser annehmbare Konditionen für den Verwaltervertrag vor, reduziert sich das Ermessen der Eigentümer im Regelfall auf die Wahl dieses Kandidaten.*)

2. Die Eigentümer sind über die Konditionen hinreichend informiert, wenn sie Kenntnis davon haben, dass neben der Grundvergütung Sondervergütungen anfallen können. Diese müssen nicht im Detail mit der Einladung mitgeteilt werden, wenn insoweit die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Verwaltervertrages besteht.*)

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IBRRS 2023, 2897
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Unterschutzstellung des Grundstücks lässt Verkehrssicherungspflicht der WEG nicht untergehen

VG Ansbach, Urteil vom 31.01.2023 - 11 K 21.00404

1. Wo eine Umgehung der für Gestaltungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in den Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet.

2. Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht aufgrund der Unterschutzstellung eines Grundstücks als geschützter Landschaftsbestandteil über; sie verbleibt beim Grundstückseigentümer.

3. Die Pflicht zum Erhalt von geschützten Landschaftsbestandteilen ist keine ausschließlich öffentliche Pflicht. Verpflichtet zum Erhalt ist auch der Eigentümer, wenn in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eine Begrenzung seiner Eigentümerbefugnisse durch die Entscheidung nach dem Naturschutzrecht vorgenommen wurde.

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IBRRS 2023, 2361
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kompetenz des Verwalters zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.05.2023 - 427 C 231/22

1. Ein WEG-Verwalter hat keine Kompetenz zur Gewährung von Zahlungserleichterungen, etwa durch Bewilligung einer Ratenzahlung. Eine Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung bedürfte eines Beschlusses.

2. Vor einer Beschlussfassung oder einer sie ersetzenden gerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung einer Jahresabrechnung entsteht weder eine Nachzahlungspflicht der Gemeinschaft noch ein Erstattungsanspruch von Wohnungseigentümern.

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IBRRS 2023, 2820
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein generelles Verbot von Außenklimageräten

AG Freiburg, Urteil vom 03.08.2023 - 56 C 1752/21 WEG

1. Ein Beschluss über ein generelles Verbot von außenliegenden Klimageräten ist anfechtbar.

2. Bei der nach § 20 Abs. 3 WEG vorzunehmenden Abwägung können auch die Folgen des Klimawandels auf die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung zu berücksichtigen sein.

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IBRRS 2023, 2836
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlüsse einer 2G-Versammlung sind allesamt (erfolgreich) anfechtbar!

AG Ebersberg, Urteil vom 12.05.2023 - 21 C 689/21 WEG

1. Gerade die Möglichkeit der persönlichen Teilnahme und der persönlichen Beteiligung an der Beschlussberatung ist ein wesentlicher und grundlegender Bestandteil der Mitgliedschafts- und Teilhaberechte eines Eigentümers einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

2. Allerdings muss für die Annahme der Nichtigkeitsfolge als schärfster Sanktion im Sinne eines "subjektiven Elements" hinzukommen, dass ein vorsätzlicher Ausschluss eines Eigentümers von der Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte angenommen werden kann.

3. Die Durchführung einer Versammlung trotz Geltung der sog. "2G-Regel" zum Zeitpunkt der Versammlung führt zu einem formellen, der ordnungsgemäßen Verwaltung widersprechenden Fehler, der im Ergebnis jedenfalls die Anfechtbarkeit aller angegriffenen Beschlüsse der Eigentümerversammlung zur Folge hat.

4. Grundsätzlich ist von der Ursächlichkeit eines förmlichen Beschlussmangels auszugehen, bis der Erfahrungssatz erschüttert ist, woran jedoch strenge Anforderungen zu stellen sind.

5. Die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung, dass sich die Unbeachtlichkeit des formellen Mangels feststellen lässt, trifft diejenige Partei, die sich gleichwohl auf die Wirksamkeit des Beschlusses beruft.

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IBRRS 2023, 2835
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kompetenz um per Baubeschluss in Nutzungsvereinbarungen einzugreifen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.10.2023 - 2-13 S 29/23

1. Ein Beschluss über eine Baumaßnahme, der einer Nutzungsvereinbarung entgegensteht, ist nicht nichtig.*)

2. Es besteht eine Beschlusskompetenz einem Eigentümer eine Zahlung zuzuwenden, um damit eine Beeinträchtigung durch einen Entzug der Nutzungsmöglichkeit des Gemeinschaftseigentums durch eine Baumaßnahme zu kompensieren.*)

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IBRRS 2023, 2834
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz für Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.10.2023 - 2-13 S 133/22

1. Es besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung durch Beschluss zu bestimmen.*)

2. Ein Beschluss über die Änderung des Befüllungsschlüssels ist aber nicht ordnungsgemäß, wenn es hierdurch dazu kommt, dass eine einheitliche Rücklage nach verschiedenen Schlüsseln befüllt wird.*)

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IBRRS 2023, 2438
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einwendungen gegen Baugenehmigung durch einzelne Miteigentümer unbeachtlich

VG Freiburg, Beschluss vom 07.08.2023 - 6 K 1728/23

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird gerichtlich und außergerichtlich - von einer (hier: nicht einschlägigen) Not-/Eilmaßnahme abgesehen - nur durch ihren Verwalter vertreten, nicht indessen durch den Verwaltungsbeirat, geschweige denn durch einzelne Mitglieder dieses Beirats (vgl. § 9b Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 29 WEG).*)

2. Eine Genehmigung des ohne Vertretungsmacht erfolgten Handelns einzelner Wohnungseigentümer - hier: Einwendungen im Verfahren nach § 55 LBO und Widerspruch gegen die spätere Baugenehmigung - kann nicht rückwirkend zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einhaltung der für diese geltenden Präklusions- und Widerspruchsfrist führen. Die BGB-Regelungen über die Vertretung ohne Vertretungsmacht (§§ 177 ff. BGB) sind zwar grundsätzlich entsprechend anwendbar, können aber das sog. fristgebundene Vertretergeschäft nicht nachträglich wirksam werden lassen, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht, die der Rechtssicherheit dienen.*)

3. Zum für die Prüfung nachbarschützender Vorschriften maßgeblichen Gegenstand des Vorhabens i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB bei einer Baugenehmigung für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung.*)

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IBRRS 2023, 2455
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

AG Korbach, Urteil vom 31.03.2022 - 3 C 297/21

1. Kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein dem Klageziel entsprechender Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, ist die Vorbefassung der Versammlung ausnahmsweise entbehrlich.

2. Verfügt ein Wohnungseigentümer über ein beherrschendes Stimmenübergewicht, muss bei einer von seinen Stimmen getragenen Verwalterbestellung geprüft werden, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt.

3. Dies gilt in besonderem Maße für Zweiergemeinschaften, bei denen ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter dann vorliegt, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vorneherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters aber erforderlichen Vertrauensverhältnisses zum anderen Wohnungseigentümer zu rechnen ist.

4. Außerdem ist es bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten, Alternativangebote einzuholen, damit die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung über die Verwalterbestellung auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage treffen können.

5. Aufgrund schwieriger persönlicher Verhältnisse zwischen den Parteien kann auch bei einer Zweiergemeinschaft ein dringendes Bedürfnis nach einer neutralen Verwaltung entstehen.

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IBRRS 2023, 2449
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie kann unrechtmäßige bauliche Veränderung des Verwalters rückgängig gemacht werden?

AG Bergisch Gladbach, Beschluss vom 19.04.2023 - 71 C 9/23

1. Allein die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB prozessführungsbefugt.

2. Lässt der Verwalter als Vertretungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehmen, ohne dass hierfür ein ermächtigender Eigentümerbeschluss vorliegt, handelt es sich zwar um eine unrechtmäßige bauliche Veränderung. Da es jedoch nicht möglich ist, dass sich die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst auf Beseitigung der baulichen Veränderung in Anspruch nimmt, scheidet diese Möglichkeit aus.

3. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nur dadurch die Beseitigung der unrechtmäßigen baulichen Veränderung erreichen, dass er in der Wohnungseigentümerversammlung den Beschlussantrag zur Abstimmung stellen lässt, dass auf Veranlassung der Wohnungseigentümergemeinschaft diese bauliche Veränderung wieder beseitigt wird.

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IBRRS 2023, 2769
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nur noch inhaltliche Mängel einer Jahresabrechnung können angefochten werden

LG Hamburg, Urteil vom 01.03.2023 - 318 S 60/22

Nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts können nur noch inhaltliche Mängel der Jahresabrechnung, die sich auch auf die Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer auswirken (Abrechnungsspitze), zur Überprüfung gestellt und ggf. mit Erfolg geltend gemacht werden. Sonstige Fehler rechtfertigen keine Anfechtung, wenn nicht zugleich deren Einfluss auf die Höhe der Zahlungspflicht dargelegt werden kann.

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IBRRS 2023, 2736
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz aufgrund von Schäden am Gemeinschaftseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2023 - 102 AR 123/23 e

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2731
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Kellerausbau eines Wohnungseigentümers

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.05.2022 - 2-09 S 11/20

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2706
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
(Neu-)Aufteilung: Wer muss Änderung der Teilungserklärung beschließen?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 27.01.2023 - 980a C 15/22 WEG

Sofern im Zusammenhang mit dem Vollzug der (Neu-)Aufteilungsregelung in einer Teilungserklärung eine Änderung der Teilungserklärung vorzunehmen wäre, wäre diese Vereinbarung nicht zwischen der Eigentümergemeinschaft als Verband und dem einzelnen Miteigentümer zu treffen, sondern zwischen den Miteigentümern untereinander; für eine Beteiligung der Eigentümergemeinschaft daran - auch und gerade gestützt auf § 9a Abs. 2 WEG - wäre kein Raum.

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IBRRS 2023, 2677
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzungsvergütung im gemeinsamen Eigentum stehender Ehewohnung nach Trennung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2023 - 18 UF 97/22

1. Bei der Bemessung der Nutzungsvergütung gemäß § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB sind im Rahmen der Billigkeitsprüfung alle Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Billigkeitsabwägung ist nicht nach streng rechnerischen Maßstäben vorzunehmen, sondern es ist eine wertende Betrachtung und Gewichtung der einzelnen Umstände geboten.*)

2. Grundsätzlich entspricht es jedenfalls nach Ablauf des Trennungsjahres der Billigkeit, wenn der in der im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehenden Ehewohnung verbleibende Ehegatte eine Nutzungsvergütung in Höhe der Hälfte des objektiven Mietwertes der Immobilie bezahlt. Weitere Billigkeitskriterien wie insbesondere die Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten, die Einkommensverhältnisse des anderen Ehegatten und der Schutzzweck des § 1361b BGB können die zu leistende Nutzungsentschädigung mindern oder ganz entfallen lassen.*)

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IBRRS 2023, 2427
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bei Wasserschaden muss Verwalter unverzüglich Schadensursache ermitteln

LG Lüneburg, Beschluss vom 28.10.2022 - 3 S 36/22

1. Für Klagen der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter greift § 43 Abs. 3 WEG. Dies gilt auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, gleich aus welcher Rechtsgrundlage.

2. Die weit gefasste Ermächtigung des Verwalters, im Hinblick auf einen eingetretenen Feuchtigkeitsschaden "das Erforderliche zu veranlassen", ist dahingehend zu verstehen, dass der Verwalter die Ursache für den Feuchtigkeitsschaden finden und beheben soll.

3. Indem der Verwalter ein spezialisiertes Fachunternehmen mit der Prüfung des Feuchtigkeitsschadens beauftragt, handelte er innerhalb dieser Einwilligung. Dass mit der Ursachenforschung und -behebung auch eine Substanzverletzung am Sondereigentum des ermächtigenden Eigentümers einhergehen kann, versteht sich von selbst und ist folglich mangels expliziter Ausnahme durch den Eigentümer von dessen Einwilligung umfasst.

4. Der Verwalter ist bei Feststellung eines Wasserschadens in einer Wohnung, dessen Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, aber auch verpflichtet und eben berechtigt, unverzüglich Feststellungen einzuleiten zu Art, Umfang und Ursache der Feuchtigkeit, auch um zu klären, ob Eilmaßnahmen geboten sind.

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IBRRS 2023, 2641
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zahlung aus Vertrag und Bereicherung

LG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2023 - 19 S 23/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 2704
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen verweigerter Zustimmung zu Veränderungen

LG München I, Beschluss vom 08.03.2023 - 1 S 12063/22 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2023, 2664
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestellung des Beirats durch Blockwahl widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

AG Charlottenburg, Urteil vom 14.07.2023 - 73 C 15/23

1. Nach der Neufassung des § 29 WEG durch das am 1. 12. 2020 in Kraft getretene WEMoG besteht kein Grund mehr, die abstimmenden Eigentümer über die Blockwahl zu beeinflussen, für Beiräte zu stimmen, die sie eigentlich ablehnen bzw. insgesamt mit Nein zu stimmen, obwohl nur ein Beirat nicht ihren Beifall findet.

2. Es ist nunmehr dem Ermessen der Eigentümer überlassen, wie viele Mitglieder sie in den Beirat entsenden wollen; es besteht daher auch erst recht kein Anlass, durch Blockwahl eine bestimmte Mitgliederzahl vorzugeben; die Vorgabe der Zahl schränkt die Willensbildung der Eigentümer ohne Rechtfertigung ein.

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IBRRS 2023, 2712
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer

VGH Bayern, Beschluss vom 16.08.2023 - 4 ZB 23.130

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 2613
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jeder Eigentümer kann nur über das "Ob" der Durchführung privilegierter baulicher Maßnahmen einen Beschluss verlangen, nicht über das "Wie"

LG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2023 - 10 S 39/21

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer einen Beschluss über das "Ob" der in dieser Vorschrift genannten angemessenen baulichen Veränderungen - vorliegend solche, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG) - verlangen, über das "Wie" der Durchführung der baulichen Veränderungen entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG jedoch im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung nach eigenem Ermessen. Der einzelne Wohnungseigentümer hat mithin keinen Anspruch auf eine bestimmte Durchführung der betreffenden baulichen Veränderung, solange das Ermessen der Gemeinschaft nicht aufgrund der Einzelfallumstände auf Null reduziert ist.*)

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IBRRS 2023, 2547
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss wird für ungültig erklärt

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 09.03.2023 - 980b C 25/22 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 2485
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer dürfen Waschgeräte vom ehemaligen Verwalter erwerben

AG Landshut, Urteil vom 10.02.2023 - 14 C 831/22

1. Auch ohne besondere Gestattung ist eine Ladung zur Eigentümerversammlung mittels E-Mail grundsätzlich zulässig.

2. Die Eigentümerversammlung muss immer prüfen und ggf. feststellen, ob die Formalien einer ordnungsgemäßen Einberufung gewahrt sind, schon um formelle Beschlussmängel zu vermeiden. Dass dann das Ergebnis dieser Prüfung in die Form eines Beschlusses gekleidet wird, ist nicht fehlerhaft.

3. Ein Beschluss mit dem die Strom-, Heizkosten- und die Hausgeldabrechnung für ein bestimmtes Jahr pauschal genehmigt werden, ist im Gesetz nicht vorgesehen und kann insbesondere keine Anspruchsgrundlage für Nachschüsse sein, die gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern gefordert werden. Mangels Beschlusskompetenz ist daher die Nichtigkeit solcher Beschlüsse festzustellen.

4. Der Erwerb von Waschgeräten vom ehemaligen Verwalter entspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Kaufpreis den Zeitwert nicht übersteigt.




IBRRS 2023, 2487
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter zur Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen berechtigt?

AG Mainz, Urteil vom 09.01.2023 - 73 C 14/22

1. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen.

2. Die Erheblichkeit einer Verpflichtung ist im Verhältnis zum Volumen des Wirtschaftsplans zu bewerten, so dass der absolute, betragsmäßige Grenzwert abhängig ist von der Größe der Gemeinschaft; diskutiert wird ein Grenzwert von 2% bis 5% des Volumens des Wirtschaftsplans.

3. Demnach ist der Verwalter nicht berechtigt, ohne vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümer kostenpflichtige Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus in der Liegenschaft zu veranlassen, wenn die Erheblichkeitsschwelle hierdurch überschritten wird.

4. Diese Maßnahmen sind auch nicht durch die Notgeschäftsführung gedeckt, da die Maßnahmen über zwei Jahre erfolgten.

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IBRRS 2023, 2203
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftet der Verwalter für die verspätete Meldung eines Wasserschadens?

AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 12.01.2023 - 70 C 25/22

Das Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte eröffnet keine Schadensersatzansprüche des Sondereigentümers gegen den Verwalter.




IBRRS 2023, 2548
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Person des Rechtsanwalts muss aus Beschlusstext erkennbar sein!

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2023 - 11 S 68/22

Bei einer die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtenden Vergütungsvereinbarung muss zumindest die Person des Anwalts durch die Eigentümerversammlung bestimmt werden. Eine weitergehende Delegation an den Verwalter ist - abgesehen von tatsächlich geringfügigen Vergütungsbeträgen - durch Beschluss nicht möglich.*)

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IBRRS 2023, 2531
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellung eines Sondernutzungsrechts - wer ist zu verklagen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.09.2023 - 2-13 S 130/22

1. Die Klage auf Feststellung, dass an einer Fläche ein Sondernutzungsrecht besteht, ist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten, wenn diese die Fläche – hier durch Errichtung eines Weges – als Gemeinschaftseigentum nutzt.*)

2. Ändert der Kläger seine in erster Instanz gegen die übrigen Eigentümer erhobene Feststellungsklage in der Berufungsinstanz, ist die Verweigerung der Zustimmung der Beklagten rechtsmissbräuchlich. Ob die Parteiänderung dabei voraussetzt, dass sie erst nach Einlegung und Begründung einer zulässigen Berufung (vgl. BGH, NJW 2001, 226) gegen die in erster Instanz verklagten übrigen Eigentümer erfolgt, ist zweifelhaft, hier aber nicht entscheidungserheblich.*)

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IBRRS 2023, 2517
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Recht auf Zugang zum Gemeinschaftseigentum sticht Sondernutzungsrecht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.09.2023 - 2-13 S 98/21

Ist ein Teil des Gemeinschaftseigentums (hier: Gartenfläche) nur über eine Fläche zu erreichen, für die ein Sondernutzungsrecht bestellt ist (hier: Hoffläche), unterliegt das Sondernutzungsrecht einer immanenten Schranke, die dazu führt, dass die anderen Eigentümer dieses zum Erreichen der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Fläche durchqueren können.*)

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