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Sachgebiet: Wohnungseigentum

5995 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0361
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umfang des Risikoausschlusses für das Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01

1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i.S. von § 1 Ziff. 1 AHB.*)

2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.*)

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IBRRS 2003, 0319
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt eine bauliche Veränderung vor?

BayObLG, Beschluss vom 12.10.2001 - 2 Z BR 127/01

Die Verglasung eines Balkons ist weder Instandsetzung noch Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

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IBRRS 2003, 0256
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung eines Ladens als Kindertagesstätte?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 Wx 64/02

Sieht die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung für ein Sondereigentum als Nutzungszweck den Betrieb eines Ladens vor, ist damit die Nutzung als Kindertagesstätte dann vereinbar, wenn die von dieser ausgehenden Beeinträchtigungen die eines Ladens nicht übersteigen.

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IBRRS 2003, 0221
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamtschuldnerhaftung einer Sanierungsgemeinschaft?

OLG Köln, Urteil vom 06.03.2002 - 17 U 100/00

Wohnungseigentümer haften bei größeren Sanierungsmaßnahmen den Auftragnehmern nicht als Gesamtschuldner, sondern nur in der Höhe der Quote ihres Miteigentumsanteils.

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IBRRS 2003, 0176
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Drohende Verjährung: Handlungspflicht des Verwalters

BayObLG, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 Z BR 62/02

Droht wegen Baumängel die Verjährungsfrist abzulaufen, muß der Verwalter unverzüglich eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeiführen. Andernfalls kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

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IBRRS 2003, 0103
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02

Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung eines ablehnenden Beschlußergebnisses durch den Versammlungsleiter für unrichtig hält, so kann er die Beschlußanfechtung mit einem Antrag verbinden, der auf gerichtliche Feststellung eines positiven Beschlußergebnisses gerichtet ist. Im Fall einer solchen Antragsverbindung fehlt es für die Anfechtung des Negativbeschlusses nicht an einem Rechtsschutzinteresse.*)

Es stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abwahl des Verwalters dar, wenn hierüber auf Grund wirksamer Vereinbarung nicht nach dem Kopfprinzip, sondern nach dem Wert-(oder Anteils-)prinzip oder nach dem Objektprinzip abzustimmen ist.*)

Für einen zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümer besteht bei der Beschlußfassung über seine Abberufung auch bei gleichzeitiger Entscheidung über die Beendigung des Verwaltervertrages nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Stimmverbot.*)

Das Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers bei der Entscheidung über seine Bestellung oder Abberufung als Verwalter genügt allein noch nicht, um unter dem Gesichtspunkt der Majorisierung einen Stimmrechtsmißbrauch zu begründen.*)

Verhält sich ein Wohnungseigentümer bei Ausübung seines Stimmrechts rechtsmißbräuchlich, so ist die von ihm abgegebene Stimme unwirksam und bei der Feststellung des Beschlußergebnisses nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2003, 0099
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungskauf: Pflichten eines Finanzierungsunternehmens

OLG Celle, Urteil vom 05.09.2002 - 11 U 184/01

Zum Umfang der Pflichten eines renommierten Finanzierungsdienstleistungsunternehmens bei Abschluss eines kreditfinanzierten Erwerbs einer Einzimmerwohnung.*)

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IBRRS 2003, 0041
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Drohender Ablauf von Gewährleistungsfristen

BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2 Z BR 82/02

Der Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er die Wohnungseigentümer nicht auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinweist, um eine Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über das weitere Vorgehen herbeizuführen.

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IBRRS 2003, 0016
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zurechnung von Kenntnissen des WEG-Verwalters bei Wohnungsverkauf

BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 320/01

Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2298
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau "integrierter Rollläden": Bauliche Veränderung?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.10.2002 - 3 W 182/02

1. Ein Mehrheitsbeschluss über eine bauliche Veränderung, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, ist jedenfalls dann nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass keiner der Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus in seinen Rechten beeinträchtigt wird.*)

2. Zur Frage, ob eine durch nicht genehmigte bauliche Veränderungen eingetretene uneinheitliche Fassadengestaltung den einen Mehrheitsbeschluss anfechtenden Wohnungseigentümer daran hindert, sich auf eine Verschlechterung des optischen Gesamteindrucks zu berufen.*)

3. Führen bauliche Veränderungen (hier: "integrierte Rollläden" mit Motorantrieb) wegen des unzureichenden Schallschutzes des Gebäudes dazu, die Situation weiter zu verschlechtern, kann dies einen rechtserheblichen Nachteil für andere Wohnungseigentümer begründen.*)

4. Die Aufgabe des Tatrichters, Sachverständigengutachten sorgfältig und kritisch zu überprüfen, berechtigt ihn nicht, die sachverständigen Äußerungen ohne Darlegung eigener Sachkunde beiseite zu schieben.*)

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IBRRS 2002, 2297
WohnungseigentumWohnungseigentum
Glaserker auf Balkon: Bauliche Veränderung?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2002 - 3 W 179/02

1. Für die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung (hier: auf dem Balkon errichteter Glaserker) zu einer nicht ganz unerheblichen nachteiligen Veränderung des architektonischen Erscheinungsbilds eines Gebäudes führt, kann nicht darauf abgestellt werden, ob die Änderung aus bestimmten Positionen, etwa aus dem Sondereigentum des sich gestört fühlenden Wohnungseigentümers, sichtbar ist. Allein maßgeblich ist vielmehr, ob die Veränderung von außen her generell wahrnehmbar ist.*)

2. Mehrheitsbeschlüsse zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen sind grundsätzlich nicht nichtig. Sie können nur gemäß §§ 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG im Anfechtungsverfahren für ungültig erklärt werden. Ein Beschluss ist jedoch nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung, wenn ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft bewusst von der Mitwirkung an der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen wurde, indem es hierzu nicht geladen worden ist.*)




IBRRS 2002, 2249
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2001 - 3 Wx 123/01

Der teilende Alleineigentümer kann gemäß § 8 WEG einseitig ein Sondernutzungsrecht an einer erst künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtenden Penthousewohnung begründen, wenn durch die Teilungserklärung diejenigen Eigentümer, die nicht Berechtigte sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden und dem Berechtigten das inhaltlich klar und eindeutig bezeichnete Benutzungsrecht zugestanden wird.*)

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IBRRS 2002, 2046
WohnungseigentumWohnungseigentum
Konkludente Zustimmung zu baulichen Veränderungen

BayObLG, Beschluss vom 11.07.2002 - 2 Z BR 55/02

Zustimmungen zu baulichen Veränderung können auch konkludent erteilt werden.

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IBRRS 2002, 1943
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - V ZB 24/02

a) Das Wohnungseigentumsgericht - nicht das Prozeßgericht - ist für die Entscheidung über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis zuständig, die gegen einen oder von einem Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, der bereits vor Rechtshängigkeit der Wohnungseigentumssache aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist (Aufgabe von BGHZ 44, 43; 106, 34).*)

b) Das Wohnungseigentumsgericht ist auch dann zuständig, wenn gegen einen Konkurs- oder Insolvenzverwalter, der das Wohnungseigentum vor Rechtshängigkeit freigegeben hat, Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis geltend gemacht werden (Aufgabe von BGH, 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866).*)

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IBRRS 2002, 1942
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ermittlung eines Abstimmungsergebnises

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 37/02

a) Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluß nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlung das tatsächliche Ergebnis einer Abstimmung grundsätzlich auch dadurch feststellen, daß er bereits nach der Abstimmung über zwei von drei - auf Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung gerichteten - Abstimmungsfragen die Zahl der noch nicht abgegebenen Stimmen als Ergebnis der dritten Abstimmungsfrage wertet (sog. Subtraktionsmethode).*)

b) Durch die Subtraktionsmethode kann das tatsächliche Abstimmungsergebnis allerdings nur dann hinreichend verläßlich ermittelt werden, wenn für den Zeitpunkt der jeweiligen Abstimmung die Anzahl der anwesenden und vertretenen Wohnungseigentümer und - bei Abweichung vom Kopfprinzip - auch deren Stimmkraft feststeht.*)

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IBRRS 2002, 1917
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

Ein Wohnungseigentümer darf den - zum Sondereigentum gehörenden - Bodenbelag seiner Wohnung entfernen und durch einen anderen Bodenbelag ersetzen.*)

Führt eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunterliegenden Wohnung und gehen diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus (§ 14 Nr. 1 WEG), so ist der Störer zur Beseitigung dieser Einwirkungen verpflichtet.*)

Kann die Störung durch eine Wiederherstellung des früheren Bodenbelags oder durch Verlegung von Teppichboden beseitigt werden, so kann sich der Störer nicht dadurch entlasten, dass er auf eine möglicherweise gegebene Mangelhaftigkeit des - zum Gemeinschaftseigentum gehörenden - Estrichs verweist, wenn die Untersuchung und eventuelle Instandsetzung des Estrichs ein Mehrfaches an Kosten verursachen würde.*)

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IBRRS 2002, 1867
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bei richterlichem Hinweis: Rechtsmittelbelehrung irrelevant

KG, Beschluss vom 15.07.2002 - 24 W 54/02

Für einen nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten, der trotz Hinweises auf die Formvorschriften des § 29 Abs. 1 FGG weder die Unterschrift eines Rechtsanwalts einholt noch die Rechtsantragsstelle aufsucht, kommt die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002, V ZB 36/01).*)

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IBRRS 2002, 1837
WohnungseigentumWohnungseigentum
Größe der Kfz-Stellplätze

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - 2 Z BR 124/01

Folgen die Ausmaße der Kfz-Stellplätze weder aus dem Aufteilungsplan noch aus der wörtlichen Beschreibung in der Teilungserklärung, so sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften heranzuziehen.

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IBRRS 2002, 1791
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2002 - 3 Wx 336/01

1. Die in der Teilungserklärung festgelegte Nutzung der im Erd- und Kellergeschoss gelegenen Teileigentumseinheiten zur Ausübung eines "beliebigen Gewerbes oder Berufes" ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)

2. Mit dieser Zweckbestimmung kann die Vermietung eines Teileigentums zum Zwecke der Einrichtung einer städtischen Methadon-Abgabestelle vereinbar sein, wenn die nähere Umgebung des in der Innenstadt gelegenen Hauses durch das Vorhandensein vielgestaltiger Gewerbebetriebe gekennzeichnet ist und das Teileigentum durch einen separaten Eingang erreichbar ist.*)

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IBRRS 2002, 1788
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandsetzungsmaßnahmen durch Mehrheitsbeschluss

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2002 - 13 Wx 13/02

1. Die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems zum Zwecke der Sanierung einer erhebliche Risse aufweisenden Fassade kann sich als mit der Mehrheit der Eigentümer zu beschließende - modernisierende - Instandsetzung darstellen.*)

2. Bei der Auswahl mehrerer gleichermaßen Erfolg versprechender Maßnahmen (hier: Wärmedämmverbundsystem oder Neuverputz nebst Aufbringung einer Vorsatzschale aus Sparverblendern) ist innerhalb des hierbei der Eigentümergemeinschaft zuzubilligenden Ermessens auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit das Gemeinschaftseigentum durch die in Aussicht genommenen Baumaßnahmen optisch signifikant (z.B. Klinker statt Putz) verändert würde.*)

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IBRRS 2002, 1782
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgrenzung Gebrauchsregelung / Besitzentziehung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2002 - 3 Wx 388/01

1. Beschließen Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft die Einrichtung eines Hausmeisterbüros nebst Hausmeistertoilette unter Abtrennung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteiles, so stellt sich diese Beschlussfassung nicht notwendigerweise als totale Besitzentziehung, sondern unter Umständen als eine mit Mehrheit zu treffende Regelung des - ordnungsgemäßen - Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG dar.*)

2. Die Einrichtung des Hausmeisterbüros samt Toilette in einem bestimmten Gebäude einer Mehrhausanlage erweist sich mit Blick auf die gesamte Wohnanlage unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßen Gebrauchs solange nicht als ermessensfehlerhaft wie kein Anhalt dafür besteht, dass die Einrichtung in einem der anderen Gebäude besser aufgehoben wäre oder sie dort die Gemeinschaft weniger belasten würde.*)

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IBRRS 2002, 1781
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entscheidungsbefugnis der Eigentümerversammlung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2002 - 3 Wx 213/02

Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Frage der Erneuerung oder Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden "Arbeitskreis" tangiert die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden.*)

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IBRRS 2002, 1751
WohnungseigentumWohnungseigentum
nachträgliche Errichtung von Wohneinheiten

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

Zu den Abwehrrechten der Wohnungseigentümer gegen ein neues Bauvorhaben in einer Wohnungseigentumsanlage.

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IBRRS 2002, 1750
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung der Teilungserklärung

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

Ein Gaststättenbetrieb fällt regelmäßig nicht unter den in einer Teilungserklärung enthaltenen Begriff "Laden".

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IBRRS 2002, 1735
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.01.2001 - 11 Wx 44/00

1. Eine mit dem Wortlaut der Teilungserklärung nicht übereinstimmende Nutzung des Sondereigentums ist zulässig, sofern durch sie kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung.*)

2. Es kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass die Wohnnutzung einer in der Teilungserklärung als Ausstellungsraum beschriebenen Teileigentumseinheit für die übrigen Wohneigentümer belastender - weil intensiver - als eine zweckentsprechende Nutzung ist.*)

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IBRRS 2002, 1678
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierung bei Dachundichte

BayObLG, Beschluss vom 02.05.2002 - 2 Z BR 27/02

Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, daß das gemeinschaftliche Eigentum in angemessener Zeit ordnungsgemäß instandgesetzt wird.

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IBRRS 2002, 1677
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fassadenrissesanierung mittels Wärmeverbundsystem

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2002 - 3 Wx 40/02

1. Die Fassadenrissesanierung mittels Wärmeverbundsystems kann sich als mit der Mehrheit der Eigentümer zu beschließende modernisierende Instandsetzung darstellen.

2. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung, die alle den gleichen Erfolg versprechen, so ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit das Gemeinschaftseigentum durch die einzelnen Baumaßnahmen jeweils optisch signifikant verändert würde.

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IBRRS 2002, 1643
WohnungseigentumWohnungseigentum
Viedeoüberwachung in Wohnungseigentumsanlage

KG, Beschluss vom 26.06.2002 - 24 W 309/01

1. Die Einführung der Videoüberwachung des Hauseingangsbereiches einer Wohnungseigenturnsanlage durch Kleinstkamera im Klingeltableau und Übertragung in das hausinterne Kabelnetz ohne technische Beschränkungen verstößt gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung. Der angefochtene Eigentümerbeschluss kann vom Gericht nicht auf die etwa durch das BDSG vorgeschriebenen Einschränkungen reduziert werden.*)

2. Mangels anderweitiger Vereinbarung verstößt die Eigentümergemeinschaft angesichts der im Mietrecht umstrittenen Abrechnung von sog. Zwischenablesekosten nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sie in der Jahresabrechnung die durch Nutzerwechsel in einzelnen Wohnungen entstehenden zusätzlichen Ablesekosten nicht vollständig auf die vom Nutzerwechsel betroffenen Wohnungseigentümer umlegt.*)

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IBRRS 2002, 1630
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz für Geschäftsordnung

KG, Beschluss vom 26.06.2002 - 24 W 179/01

Ein Eigentümerbeschluss, der für Beschlussanträge der Wohnungseigentümer die Schriftform und eine schriftliche Begründung vorschreibt, überschreitet schon die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer, widerspricht aber jedenfalls Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.*)

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IBRRS 2002, 1608
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.03.2002 - 5 W 230/01

Zur gerichtlichen Anfechtbarkeit von nicht ordnungsgemäß zustandegekommenen Beschlüssen in einer Wohnungseigentümerversammlung.

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IBRRS 2002, 1593
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gebrauchsregelung hinsichtlich eines KFZ-Stellplatzes

OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2000 - 15 W 342/99

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mit Mehrheit beschließen, dass ein der Gemeinschaft gehördender KFZ-Stellplatz, an dem kein Sondernutzungsrecht bestellt ist, am Abend vor und am Tag der Müllentleerung für das Aufstellen von Müllcontainern freizuhalten ist.*)

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IBRRS 2002, 1361
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vollstreckung des Anspruchs auf Rechnungslegung

BayObLG, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Z BR 9/02

Ist der während des Wirtschaftsjahrs ausgeschiedene Verwalter verpflichtet, den Wohnungseigentümern Rechnung zu legen, so geht es um eine nicht vertretbare Handlung.

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IBRRS 2002, 1212
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2001 - 8 W 54/98

1. Ein unangefochten gebliebener und bisher als bestandskräftig angesehener Eigentümerbeschluss, der die Gemeinschaftsordnung geändert hat (hier: Abstimmungsverfahren über bauliche Änderungen - sog. Zitterbeschluss), kann jedenfalls durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden (wie OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2000 - 11 Wx 96/99 - OLGR 2000, 350).*)

2. Das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Gültigkeit des Zweibeschlusses hat Vorrang vor einem Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit des Erstbeschlusses.*)

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IBRRS 2002, 1210
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf gemeinschaftliche Nutzung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2001 - 8 W 70/00

1. Ein Anspruch auf gemeinschaftliche Nutzung von im Gemeinschaftseigentum stehenden, ohne baurechtliche Genehmigung bereits in der Bauphase (1953) errichteten und an Erwerber verkaufte Dachgeschosswohnungen besteht dann nicht, wenn die Rechtsvorgänger der Antragsteller diesen Maßnahmen damals zugestimmt und sich notariell zur Anpassung der Teilungserklärung verpflichtet hatten.*)

2. Eine Berufung auf den guten Glauben an die Richtigkeit der Teilungserklärung greift dann nicht durch, wenn die Abweichung zwischen Grundbuch und Wirklichkeit für jedermann ersichtlich ist.*)

3. Der für Die Frage der Verwirkung maßgebliche Zeitraum beginnt nicht erst zum Zeitpunkt der nachträglichen Baugenehmigung (1994), sondern mit dem Bezug der Wohnanlage (hier: Anfang 1954).*)

4. Zum Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung.*)

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IBRRS 2002, 1183
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentum: Übertragung, Abgeschlossenheitsbescheinigung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2001 - 3 W 39/01

Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Übertragung von Sondereigentum*)

1. Verändern sich durch die Übertragung von Sondereigentum an einzelnen Räumen die Grenzen des bestehenden Sondereigentums, bedarf es, wie im Fall der Unterteilung, der Vorlage eines neuen bestätigten Aufteilungsplans sowie einer Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der neu gebildeten Einheiten.*)

2. Werden bereits getrennt gelegene Räumen übertragen, reicht hinsichtlich der Restwohnung die frühere Abgeschlossenheitsbescheinigung jedenfalls dann nicht aus, wenn nach dem neuen Aufteilungsplan Änderungen eingetreten sind, wonach die infolge Übertragung der Räume verkleinerte Wohnung nicht (mehr) als in sich abgeschlossen gelten kann (hier: Bad ohne WC).*)

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IBRRS 2002, 1167
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für herabfallende Dachziegel

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.01.2002 - 3 W 11/02

Eine Haftung der (übrigen) Wohnungseigentümer bzw. des Verwalters für Schäden durch herabfallende Dachziegel setzt voraus, dass der geschädigte Wohnungseigentümer den Nachweis für die Fehlerhaftigkeit des Daches und deren Ursächlichkeit für den Schaden erbringt. Insoweit kommen dem Geschädigten grundsätzlich selbst bei starken Sturmböen die Regeln des Anscheinsbeweises zugute.*)

Aus Rechtsgründen ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter bei extrem seltenen (allenfalls einmal in 50 bis 100 Jahren) Spitzenwerten für die betroffene Gegend (hier: bis zu 153 km/h) den Anscheinbeweis als erschüttert wertet.*)

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IBRRS 2002, 1166
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringen von Außenantennen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.01.2002 - 3 W 299/01

Bleibt in einem Wohnungseigentumsverfahren streitiger Sachverhalt unaufgeklärt (hier: Art der Installation einer Parabolantenne und damit einhergehende optische Beeinträchtigung), kann von einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren nicht abgesehen werden.*)

Die Wohnungseigentümer sind berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss zur Hausordnung zu regeln, dass Außenantennen gleich welcher Art, nicht angebracht werden dürfen (im Anschluss an BGH NJW 2000, 3500 ff).*)

Durch die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit in Deutschland lebender Ausländer kann die Bestandskraft eines Wohnungseigentümerbeschlusses zum Verbot des Anbringens von Außenantennen jedenfalls für den Ausländer eingeschränkt sein, der erst nach Ablauf der Frist zur Anfechtung des Beschlusses Wohnungseigentümer geworden ist.*)

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IBRRS 2002, 1054
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutz des Verwalters gegen seine "Ablösung"

BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01

a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über seine Abberufung in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG befugt (Fortführung von Senat, BGHZ 106, 113).*)

b) Von dem Beschluß der Eigentümerversammlung über die Abberufung des Verwalters ist die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit ihm geschlossenen Verwaltervertrages kann der Verwalter im Feststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO überprüfen lassen.*)

c) Eine vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene Bestellung eines ersten Verwalters, die die Vorgaben aus § 26 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 WEG beachtet, hält grundsätzlich einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB und - bei unterstellter Anwendbarkeit der Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen - auch einer Überprüfung nach den §§ 9 ff AGBG stand.*)

d) Aus § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG folgt auch eine Begrenzung der Laufzeit des von der Verwalterbestellung zu unterscheidenden Verwaltervertrags auf höchstens fünf Jahre.*)

e) Ist die Laufzeit des Verwaltervertrags in einem Formularvertrag vereinbart, so findet zwar § 9 AGBG, wegen der vorrangigen Sonderregelung in § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht aber das Klauselverbot des § 11 Nr. 12 lit. a AGBG Anwendung. Danach kann grundsätzlich auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verwalterverträge eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren (bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren) wirksam vereinbart werden.*)

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IBRRS 2002, 1025
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten einer Gerichtsentscheidung

OLG Jena, Beschluss vom 26.07.2002 - 6 W 224/02

Die nach § 47 Abs. 2 WEG anzustellenden Billigkeitserwägungen müssen an ein Regel-Ausnahmeverhältnis anknüpfen; so fordert die Billigkeit, die außergerichtlichen die Kosten des Gegners demjenigen Beteiligten zu überbürden, der ein Verfahren in Gang gebracht hat und es letztlich willkürlich mittels der Antrags- bzw. Rechtsmittelrücknahme einer Entscheidung vorenthält. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die ursprüngliche Erfolgsaussicht oder der Grund für die Rücknahme im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1983, 171; BayObLG ZMR 1985, 133; BayObLG WuM 1991, 134).*)

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IBRRS 2002, 1023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann nicht durch Verzicht aufgegeben werden

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2002 - 3 W 48/02

Wohnungs- und Teileigentum kann nicht durch Verzicht aufgegeben werden.*)

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IBRRS 2002, 1003
WohnungseigentumWohnungseigentum
notw. Erhaltungsmaßnahmen durch die Eigentümergemeinschaft

OLG München, Urteil vom 14.06.2002 - 21 U 5100/01

Der erstmalige Einbau einer Zentralheizung und zentralen Wasserversorgungsanlage nebst Umgestaltung der Bäder ist in der Regel keine notwendige Erhaltungsmaßnahme im Sinne von § 744 Abs. 2 BGB. Dies gilt auch, wenn die vorhandenen Einzelöfen veraltet und oft defekt waren.*)

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IBRRS 2002, 0979
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrecht nach Anzahl der Sondereigentumseinheiten

OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2002 - 15 W 358/01

1) Sieht die Teilungserklärung ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nach Anzahl der Sondereigentumseinheiten vor, so führt die Unterteilung eines Wohnungseigentums nicht zu einer Stimmrechtsvermehrung.*)

2) Allein der Umstand, daß das Sondereigentum an drei räumlich selbständigen Wohnungseinheiten besteht, läßt nicht eine Auslegung der Teilungserklärung zu, daß die Unterteilung des betreffenden Wohnungseigentums zu einer Stimmrechtsvermehrung führen solle.*)

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IBRRS 2002, 0977
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostentragung durch nicht zustimmenden Eigentümer?

OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2002 - 15 W 300/01

1) An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten hat sich gem. § 16 Abs. 3 WEG derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat.*)

2) Wird in einem solchen Fall der Betrag der entstandenen Kosten aus der Instandhaltungsrücklage entnommen, hat der von der Beitragspflicht befreite Wohnungseigentümer gem. § 21 Abs. 4 WEG einen Anspruch darauf, daß der Betrag der Instandhaltungsrücklage wieder zugeführt wird.*)

3) Ein etwa geschuldeter Bereicherungsausgleich durch den nicht zustimmenden Wohnungseigentümer, der infolge der durchgeführten Maßnahme einen Vermögensvorteil erlangt, ist nicht Gegenstand der Jahresabrechnung (Gesamt- oder Einzelabrechnung).*)

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IBRRS 2002, 0976
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abwahl und Neuwahl eines Verwalters: Anfechtung

OLG Hamm, Beschluss vom 04.06.2002 - 15 W 66/02

1) Die Anfechtung des Beschlusses über die Abwahl des Verwalters erledigt sich regelmäßig mit dem Ablauf des Zeitraumes, für den er bestellt worden ist.*)

2) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, daß gleichzeitig auch die Neuwahl eines anderen Verwalters in derselben Eigentümerversammlung angefochten worden ist. Kommt eine Ungültigerklärung der Abwahl des Verwalters wegen Erledigung der Hauptsache nicht mehr in Betracht, muß die Wirksamkeit der Neuwahl des Verwalters selbständig beurteilt werden.*)

3) Die Neuwahl eines Verwalters kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen, wenn sie nicht wenigstens die wichtigsten Elemente des Verwaltervertrages (Vertragslaufzeit, Höhe der Vergütung) mitregelt.*)

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IBRRS 2002, 0973
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflichtverletzung des Verwalters: Ursächlich für Schaden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2002 - 3 Wx 148/01

Verletzt der Verwalter die ihm gegenüber der Eigentümergemeinschaft aus dem Verwaltervertrag obliegende Verpflichtung, Baumängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und die Entscheidung der Gemeinschaft über das weitere Vorgehen herbeizuführen, so ist diese Pflichtverletzung für den Schadenseintritt (Verjährung von Ersatzansprüchen gegen den Bauträger) nicht ursächlich, wenn nach den in der Wohnungseigentümergemeinschaft herrschenden Stimmungs- und Mehrheitsverhältnissen und/oder sonstigen Umständen nicht davon auszugehen war, dass die WEG eine vom Verwalter rechtzeitig (vor Verjährungsablauf) entfaltete pflichtgemäße Tätigkeit, insbesondere den Hinweis auf eine drohende Verjährung der Gewährleistungsansprüche zum Anlass genommen hätte, in unverjährter Zeit gegen den Bauträger gerichtlich vorzugehen.*)

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IBRRS 2002, 0971
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbindung von zwei Wohneinheiten

OLG Celle, Beschluss vom 21.05.2002 - 4 W 93/02

Die Verbindung von zwei Wohneinheiten über einen Mauerdurchbruch ist keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung, wenn feststeht, dass damit keine Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer verbunden sind (im Anschluss an BGH NJW 2001, 1212 ff.); dies gilt auch dann, wenn die Maueröffnung zwei getrennte Wohnhäuser miteinander verbindet. Die Tatsache allein, dass das betroffene Mauerwerk im Gemeinschaftseigentum steht, stellt für sich keinen Nachteil dar, erforderlich ist eine konkrete Beeinträchtigung (Veränderung des Außenbildes, Verletzung bautechnischer Belange etc.).*)

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IBRRS 2002, 0948
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufstellen einer Parabolantenne

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2 Z BR 23/02

Zur Frage, ob die lose Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon eine bauliche Veränderung darstellt.

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IBRRS 2002, 0947
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzumutbare Herstellung des vertraglichen Bauzustandes

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2 Z BR 178/01

Ein Wohnungseigentümer kann die Herstellung eines den Plänen entsprechenden Bauzustandes dann nicht verlangen, wenn dies dem Anspruchsgegner bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist.

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IBRRS 2002, 0946
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bewertung von Bauerwartungsland

BayObLG, Beschluss vom 19.04.2002 - 3 Z BR 389/01

Zur Frage, wie Bauerwartungsland zu bewerten ist.

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IBRRS 2002, 0945
WohnungseigentumWohnungseigentum
Standort eines Grillkamins

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2 Z BR 16/02

Ein Grillkamin gehört nicht direkt vor das Schlafzimmerfenster eines Wohnungeigentümers.

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