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Sachgebiet: Wohnungseigentum

5995 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1970
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2Z BR 38/02

Eine Eigentümergemeinschaft kann eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche nicht zur Gemeindestraße erklären*)

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IBRRS 2004, 1969
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage trotz streitiger Bemessungsgrundlage fällig?

KG, Beschluss vom 21.08.2002 - 24 W 366/01

1. Die Errechenbarkeit und damit die Fälligkeit des auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteils einer mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage liegen nicht vor, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen streitig sind und der Umstellungsbeschluss zudem nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148,158 = NJW 2000, 3500) ohnehin nichtig ist.*)

2. Mit der fehlenden Fälligkeit des Umlageanteils entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen sowie die Kostentragungspflicht im gerichtlichen Verfahren.*)

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IBRRS 2004, 1968
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstattungspflicht der Gemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2002 - 16 Wx 126/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1967
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederherstellungsanspruch betreffend Gemeinschaftseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2002 - 3 Wx 166/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1966
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtschutzbedürfnis für gerichtliche Verwalterbestellung

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1965
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kompetenz zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1964
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwerde gegen festgestellte Erledigung der Hauptsache

BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 81/02

Die Beschwerde des Antragsgegners ist grundsätzlich gegen Beschlüsse statthaft, mit denen nach einseitiger Erledigterklärung des Antragstellers das Gericht die Erledigung der Hauptsache festgestellt und eine Kostenentscheidung getroffen hat.*)

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IBRRS 2004, 1931
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels

OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2002 - 15 W 235/00

Zum Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels (§ 16 Abs. 2 WEG) bei einer aus Altbau und Neubau bestehenden Wohnungseigentumsanlage.*)

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IBRRS 2004, 1930
WohnungseigentumWohnungseigentum
Berichtigung früherer Protokolle ordnungsgemäße Verwaltung?

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn eine Eigentümerversammlung eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschließt.*)

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IBRRS 2004, 1929
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sind Wohngeldvorschüsse Konkursforderungen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2002 - 3 U 89/02

Vor dem Konkurs eines Wohnungseigentümers begründete und fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen bleiben Konkursforderungen auch dann, wenn über die Jahresabrechnung erst nach Konkurseröffnung entschieden wird.*)

Die Bestellung eines Sequesters ändert daran nichts: Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Vorschussansprüche sind deshalb nur einfache Konkursforderungen, nicht aber Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 59 KO.*)

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IBRRS 2004, 1928
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungserfordernis bei ästhetischer Verschlechterung

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 W 66/02

Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters zustimmen, es sei denn, daß der Gesamteindruck zu einer ästhetischen Verschlechterung führt.*)

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IBRRS 2004, 1927
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch gegen Richter

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 32/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1926
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umfang der Vertretungsbefugnis des Verwalters

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1925
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung des Anfechtungsrechts

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 31/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1924
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Wohngeld und Sonderumlagen bei nichtigem Erwerb?

KG, Beschluss vom 23.09.2002 - 24 W 230/01

Ebensowenig wie der auf Grund nichtiger Auflassung im Grundbuch eingetragene Scheinwohnungseigentümer (BGH NJW 1994, 3352) schuldet der auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages in den Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung gelangte Käufer der Eigentümergemeinschaft Wohngeld und Sonderumlagen.*)

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IBRRS 2004, 1923
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hangbegradigung eine bauliche Veränderung?

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2Z BR 86/02

Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hanges kann eine bauliche Veränderung sein.*)

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IBRRS 2004, 1922
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durch eine bauliche Maßnahme geschaffener Nachteil

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 115/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1921
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße Verwaltung

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 121/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1920
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 2 Wx 69/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1919
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wert der Beschwer abhängig vom Anteil an den Gesamtkosten

BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 68/02

Im Beschlussanfechtungsverfahren orientiert sich der Wert der Beschwer regelmäßig nach dem auf den Beschwerdeführer entfallen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten.*)

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IBRRS 2004, 1918
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Umlage der Kosten eines Gerichtsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - 3 Wx 261/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1917
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1916
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestellung eines vorbestraften Verwalters?

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.10.2002 - 2 W 149/02

Die Vorstrafe des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch dann der (Weiter)bestellung entgegenstehen, wenn sie nicht im persönlichen Führungszeugnis steht.*)

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IBRRS 2004, 1915
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Beschwerderücknahme

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 105/02

Wird die ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegte sofortige weitere Beschwerde vor ihrer Begründung zurückgenommen, kann davon abgesehen werden, die Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren anzuordnen.*)

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IBRRS 2004, 1914
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung des Nutzungsunterlassungsanspruchs

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 95/02

Zur Frage der Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der Nutzung, wenn in einem als Laden bezeichneten Teileigentum eine Gaststätte betrieben wird.*)

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IBRRS 2004, 1913
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter haftet für seine Rechnungslegung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2002 - 3 Wx 194/02

1. Erstellt der nach Beendigung seiner Tätigkeit zur Rechnungslegung verpflichtete Verwalter diese nicht ordnungsgemäß, so ist er der Gemeinschaft in Höhe des notwendigen Aufwandes für einen an seiner Stelle beauftragten Dritten zum Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt einer Schlechterfüllung des Verwaltervertrages (altes Recht) verpflichtet.*)

2. Vermischt der Verwalter die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft - sei es auch von dieser geduldet - mit der ihm von einzelnen Eigentümern vermieteter Wohnungen aufgetragenen Verwaltung einer "Mietpool-Gemeinschaft" (hier: Gemeinschafts- und Sondereigentums-Geldbewegungen, insbesondere auch Einnahmen und Ausgaben des "Mietpools", auf einem einheitlichen Konto), so entbindet ihn dies nicht von seiner Verpflichtung, im Rahmen seiner Rechnungslegungspflicht eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, die eine Zuordnung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben im für die Rechnungslegung maßgeblichen Zeitraum ermöglicht.*)

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IBRRS 2004, 1912
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstattung von Handwerker- und Reisekosten

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002 - 2 Wx 32/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1911
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostentragung bei Instandsetzungsmaßnahmen

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 100/02

Muß zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen, deren Kosten ein Wohnungseigentümer zu tragen hat, eine Treppe beseitigt werden, fallen ihm auch diese Kosten zur Last.*)

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IBRRS 2004, 1910
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenabrechnung nach Wohnfläche und Verbrauchszähler

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 77/02

Zur Frage der Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten, wenn nach der Teilungserklärung "auf der Grundlage der jeweiligen Wohnungsfläche unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Verbrauchszähler" abzurechnen ist.*)

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IBRRS 2004, 1904
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen einer Sonderumlage

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 97/02

Eine Sonderumlage setzt einen Eigentümerbeschluss über die Höhe der Umlage und einen Verteilungsschlüssel voraus.*)

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IBRRS 2004, 1903
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ist eine Verbesserung eine ordnungsgemäße Instandsetzung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2002 - 3 Wx 258/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1902
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer trägt außergerichtliche Kosten bei Beschwerderücknahme?

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 116/02

Zur Frage der außergerichtlichen Kostenlast in Wohnungseigentumssachen, wenn die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.*)

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IBRRS 2004, 1901
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zahlungsverzug soweit kein Verwalter bestellt ist?

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 79/02

Wohnungseigentümer kommen mit Zahlungen nicht in Verzug, wenn nach der Teilungserklärung Zahlungen an den Verwalter zu leisten sind, aber ein solcher nicht bestellt ist.*)

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IBRRS 2004, 1900
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerbeschluss bei "zwanglosem" Zusammentreffen?

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 107/02

Wird bei einem "zwanglosen Zusammentreffen" aller Wohnungseigentümer beschlossen, auf einem Pkw-Stellplatz ein Carport zu errichten, so handelt es sich um eine Vereinbarung und nicht um einen Eigentümerbeschluss.*)

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IBRRS 2004, 1899
WohnungseigentumWohnungseigentum
Maßgeblichkeit der ZPO-Vorschriften für Zwangsvollstreckung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2002 - 20 W 437/02

Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Durch die ZPO-RG von 27.07.2001 ist die sofortige weitere Beschwerde gem. § 793 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen und durch die zulassungsabhängige Rechtsbeschwerde zum BGH ersetzt worden.*)

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IBRRS 2004, 1898
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anteilige Kostenerstattung für Schadensbeseitigung

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

Sind die Wohnungseigentümer gerichtlich zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum verpflichtet worden, so kann der Miteigentümer, der die Mängel im Einvernehmen mit den übrigen Wohnungseigentümern auf seine Kosten behoben hat, die von ihm zur Mängelbeseitigung aufgewandten Kosten anteilig verlangen.*)

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IBRRS 2004, 1897
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verzugszins für Wohngeldschulden nicht dispositiv

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

Der Verzugszins für Wohngeldschulden kann nicht abweichend vom Gesetz festlegt werden.*)

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IBRRS 2004, 1896
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterbestellung/ Abberufung und ordnungsgemäße Verwaltung

OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2002 - 16 Wx 153/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1895
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen der Notgeschäftsführung und Ersatzanspruch

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2002 - 20 W 203/02

1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnis überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte.*)

2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft die Sanierung von Gemeinschaftseigentum beauftragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Einem Anspruch auf Ersatz nach Bereicherungsrecht steht ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft wegen Übernahmeverschuldens entgegen.*)

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IBRRS 2004, 1894
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Nutzung von Teileigentum entgegen der Teilungserklärung

OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1882
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum "Nachtragshaushalt" bei zahlungsunfähigem Miteigentümer

KG, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 92/02

1. Da die Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen in der Einzelabrechnung den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümer, bevor dessen endgültiger finanzieller Ausfall feststeht, einbeziehen müssen (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018), können sie nach Feststehen des Ausfalls die insgesamt entstandenen Wohngeldrückstände (im Wege eines "Nachtragshaushalts") durch Eigentümerbeschluss unter sich aufteilen, und zwar nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssels auf die bei Beschlussfassung vorhandenen Wohnungseigentümer und unter Einschluss eines Wohnungseigentümers, der seine Wohnung zwischenzeitlich ersteigert hat und der damit erstmals durch eine solche Sonderumlage belastet wird (vgl. BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713).*)

2. Für die Nachtrags-Umlage muss die Zusammensetzung der aufgelaufenen Wohngeldrückstände genau nach den zwischenzeitlichen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen und auch nach den Wohnungen des zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers festgestellt werden (KG WM 2001, 355 = ZWE 2001, 381 = DWE 2001, 117 = KGRep 2001, 209).*)

3. Eventuelle zwischenzeitliche Liquiditätsumlagen mit oder ohne den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers sind als vorläufige Verwaltungsmaßnahmen nicht notwendig, aber auch nicht hinderlich für die endgültige Abrechnung der Wohngeldausfälle.*)

4. Der Ersteigerer ist nur mit seiner Kostenquote an den umgelegten Wohngeldrückständen zu beteiligen. Dem rechtsgeschäftlichen Erwerber brauchen die Rückstände nicht besonders auferlegt zu werden, wenn in der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung von Verkäufer und Erwerber bestimmt ist (BGH NJW 1994, 2950).*)

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IBRRS 2004, 1881
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umdeutung der Klage bei nichtrechtskräftigem Beschluss

KG, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 155/02

1. Eine Nichtigkeitsklage gegen den scheinbar rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts in WEG-Sachen ist in eine sofortige Erstbeschwerde umzudeuten, wenn der Beschluss des Amtsgerichts zwar durch Hinausgabe existent, aber mangels wirksamer öffentlicher Zustellung an den Antragsgegner noch nicht rechtskräftig ist.*)

2. Es kann offen bleiben, ob die auf Grund des scheinbar rechtskräftigen Zahlungsbeschlusses eingetragene Sicherungshypothek eine Beschwer begründet, wenn der Antragsgegner das ursprüngliche Bestehen der Wohngeldverbindlichkeiten nicht bestreitet. Die Beschwer liegt zumindest darin, dass er Erfüllung der Wohngeldschuld behauptet.*)

3. Bei erheblichen Verfahrensfehlern bereits in erster Instanz kann das Rechtsbeschwerdegericht die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.*)

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IBRRS 2004, 1880
WohnungseigentumWohnungseigentum
Reichweite einer formularmäßig erteilten Vollmacht

OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - 15 W 190/02

Die Erstreckung einer zur Verwaltung des Sondereigentums formularmäßig erteilten widerruflichen Vollmacht auf die Vertretung des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung und die Entgegennahme von Zustellungen des Wohnungseigentumsverwalters (einschließlich der Einladungen zur Eigentümerversammlung) hält einer Inhaltskontrolle stand.*)

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IBRRS 2004, 1879
WohnungseigentumWohnungseigentum
"werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, Abnahmeverweigerung

OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - 15 W 340/02

1. Der Begriff des werdenden Wohnungseigentümers setzt unabdingbar voraus, daß - neben der Sicherung des Erwerbs durch Eintragung einer Vormerkung - der Besitz und die Nutzungen auf den Erwerber des einzelnen Wohnungseigentums übergegangen sind.*)

2. Der Abnahmeverweigerung des einzelnen Erwerbers können die übrigen (werdenden) Wohnungseigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht entgegenhalten, der von ihm geschlossene schuldrechtliche Erwerbsvertrag sei unter Berücksichtigung der Vorschriften der MaBV vollzugsfähig.*)

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IBRRS 2004, 1878
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auswirkungen einer unwirksamen Verwalterbestellung

BayObLG, Beschluss vom 04.12.2002 - 2Z BR 84/02

Wird der Bestellungsbeschluß eines Verwalters für ungültig erklärt, sind die in einer von ihm einberufenen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht ungültig.(vgl.BayObLG NJW-RR 1991, 531).*)

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IBRRS 2004, 1877
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluß trotz eigener Zustimmung anfechtbar?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

1. Der Wohnungseigentümer kann grundsätzlich auch einen Beschluss anfechten, dem er in der Eigentümerversammlung selbst zugestimmt hat.*)

2. Zu den Anforderungen an die Aufgliederung der Kostenposition "Hausmeister/Putzhilfe" in der Jahresabrechnung und im Wirtschaftsplan.*)

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IBRRS 2004, 1876
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung gegenüber rückständigen Hausgeldansprüchen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.12.2002 - 20 W 429/02

Gegenüber rückständigen Hausgeldansprüchen auf Grund eines bestandskräftig beschlossenen Wirtschaftsplans nach § 16 Abs. 2 WEG kommt eine Aufrechung nur mit eigenen Ansprüchen aus Notgeschäftsführung bzw. anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Ansprüchen auf Hausgeldvorschüsse in jedem Fall ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2004, 1875
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unbefristete Beschwerde gegen Geschäftswertfestsetzung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.12.2002 - 20 W 189/02

Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben.*)

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IBRRS 2004, 1874
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrecht vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2002 - 20 W 531/00

Dem Erwerber einer Eigentumswohnung steht vor der Umschreibung im Wohnungsgrundbuch ein eigenes Stimmrecht in der Eigentümerversammlung einer vollständig rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu. In diesem Fall fehlt es dem Erwerber auch an der Antragsbefugnis im Sinne des § 43 Abs. 1 WEG und der Beschwerdebefugnis gegen eine gerichtliche Entscheidung, durch die ein Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärt wird.*)

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IBRRS 2004, 1873
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung gegen Sonderumlage

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2002 - 20 W 446/02

Gegenüber der unangefochten beschlossenen Sonderumlage als Ergänzung eines bestandskräftig beschlossenen Wirtschaftsplans nach § 16 Abs. 2 WEG kommt eine Aufrechung nur mit eigenen Ansprüchen aus Notgeschäftsführung bzw. anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Ansprüchen auf Zahlung anteiliger Sonderumlage in jedem Fall ausgeschlossen.*)

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