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Sachgebiet: Wohnungseigentum

5995 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 1872
WohnungseigentumWohnungseigentum
Übereinstimmende Erledigterklärung möglich?

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 72/02

Die Beteiligten eines Wohnungseigentumsverfahrens können dieses für übereinstimmend für erledigt erklären, auch wenn es tatsächlich nicht erledigt ist. Zu prüfen hat das Gericht nur, ob übereinstimmende Erledigterklärungen vorliegen.*)

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IBRRS 2004, 1871
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geschäftswertfestsetzungen bei Anfechtungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 490/00

Zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Anfechtung von Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Verwalterentlastung, Entlastung des Beirats.*)

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IBRRS 2004, 1870
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hat das Korrekturinteresse für Berechnungsansätze einen Wert?

OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2002 - 16 Wx 196/02

Auch dann, wenn die Beschwerdeführer Ansätze in der Jahresabrechnung als nicht ordnungsgemäß rügen und die beantragte Korrektur keine finanziellen Verschiebungen in der Abrechnung durch Be- oder Entlastungen der Beschwerdeführer zur Folge hat, ist dem Interesse an der Korrektur ein Wert beizumessen.

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IBRRS 2004, 1869
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 408/2002

Bei streitigen FGG-Verfahren (WEG-Verfahren) findet § 176 ZPO a.F. = 172 ZPO n.F. entsprechende Anwendung. Belehrt ein Verfahrensbevollmächtigter seinen Mandanten nicht über die Form der Rechtsmitteleinlegung, muss sich das der Mandant nach § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG als Verschulden zurechnen lassen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ausschließt. In einem solchen Fall beruht die Fristversäumnis nicht ursächlich auf der fehlenden, nach dem Beschluss des BGH vom 02.05.2002 - V ZB 36/01 - (FGPrax 2002, 166) erforderlichen Rechtsmittelbelehrung.*)

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IBRRS 2004, 1868
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung eines Verwalters bei unberechtigter Entnahme

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.12.2002 - 3 W 202/02

1. Ein Verwalter, der den Wohnungseigentümern mitteilt, er habe seine Vergütung für die nächsten 4 Jahre von den gemeinschaftlichen Geldern vereinnahmt, kann aus einem wichtigen Grund vorzeitig abberufen werden, wenn er kein Recht zu der behaupteten Entnahme hatte.*)

2. Zur Gültigkeit eines Abberufungsbeschlusses genügt die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes bei der Einberufung der Eigentümerversammlung, wenn den Wohnungseigentümern aus einem früheren Verfahren die dem Verwalter vorgeworfenen Verfehlungen bekannt waren.*)

3. Die Einberufung einer Eigentümerversammlung ist auch dann wirksam, wenn die Verwaltereigenschaft des Einladenden rückwirkend wegfällt.*)

4. Hat ein Beschluss mehrere Anträge zum Gegenstand, erstreckt sich die Hemmungswirkung eines befristeten Rechtsmittels grundsätzlich auf die gesamte Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn sie hinsichtlich eines Verfahrensgegenstandes von dem insoweit obsiegenden Rechtsmittelführer mangels Beschwer von vornherein nicht angefochten werden kann.*)

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IBRRS 2004, 1867
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestellung eines Verwalters durch das Gericht

OLG Köln, Beschluss vom 16.12.2002 - 16 Wx 231/02

Zur Anfechtung der Bestellung eines Verwalters und zur Bestellung eines Verwalters durch das Gericht bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten der Miteigentümer

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IBRRS 2004, 1866
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie genau ist ein Tagesordnungspunkt zu bezeichnen?

OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2002 - 16 Wx 177/02

Für das Informationsinteresse ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten in der Tagesordnung darzustellen. Insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, wie etwa Baumängel, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden.

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IBRRS 2004, 1865
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch des Verwalters auf Entlastung?

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

Die Entlastung eines Verwalters entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)

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IBRRS 2004, 1864
WohnungseigentumWohnungseigentum
Greifbare Gesetzeswidrigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 248/02

Nicht nur in Fällen von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, sondern in allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, ist nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich.

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IBRRS 2004, 1863
WohnungseigentumWohnungseigentum
Greifbare Gesetzeswidrigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02

In allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbare Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, ist nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich.

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IBRRS 2004, 1862
WohnungseigentumWohnungseigentum
Weisung bindet auch den Unterbevollmächtigten

BayObLG, Beschluss vom 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

Die einem Verwalter erteilte Stimmrechtsvollmacht mit einer Weisung für die Ausübung des Stimmrechts, bindet auch einen Unterbevollmächtigten.*)

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IBRRS 2004, 1861
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässigkeit der Umnutzung einer Eigentumseinheit

OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002 - 16 Wx 233/02

Eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ist ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung.

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IBRRS 2004, 1860
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondervergütungsklausel für Zahlungsrückstand in AGB wirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2003 - 3 Wx 364/02

Die Bestimmung, dass eine pauschale Sondervergütung für den Fall "Veranlassung von Klageverfahren bei Zahlungsrückstand, zahlbar vom säumigen Eigentümer" erhoben wird, in einem formularmäßigen Verwaltervertrag ist wegen Verstoßes gegen das AGBG a.F. unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 1859
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung des Sondereigentums für Mobilfunkanlage

OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

Potentielle, nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht feststellbare, aber auch nicht auszuschließende gesundheitliche Risiken einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses für deren Bewohner stehen einer etwaigen Duldungspflicht der Miteigentümer nicht entgegen soweit die Nutzung durch die Teilungserklärung eingeräumt wird.

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IBRRS 2004, 1858
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwer bei Abschluss einer Rechtschutzversicherung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2003 - 20 W 500/02

Die Beschwer als individuelles vermögenswertes Interesse des Beschwerdeführers richtet sich bei Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und die Umlage von Stellplatzmiete nach den vom Beschwerdeführer zu zahlenden Kostenanteilen. Ein etwaiger Wertverlust des Wohnungseigentums durch die kraft Beschlusses begründeten Zahlungspflichten wird regelmäßig durch die Vorteile aus der Rechtsschutzversicherung und der Anmietung ausgeglichen.*)

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IBRRS 2004, 1857
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann kann die Genehmigung der Jahresabrechung ersetzt werden?

OLG Köln, Beschluss vom 17.01.2003 - 16 Wx 112/02

Zu den Voraussetzungen für eine gerichtliche Ersetzung des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung

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IBRRS 2004, 1856
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geltendmachung von Gemeinschaftsansprüchen

OLG Köln, Beschluss vom 17.01.2003 - 16 Wx 111/02

Grundsätzlich keine Geltendmachung von Gemeinschaftsansprüchen durch den einzelnen Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung

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IBRRS 2004, 1855
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten bei Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2003 - 20 W 480/02

Nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde ist über die Kosten nach Maßgabe des § 47 WEG zu entscheiden. Die Gerichtskosten hat mangels besonderer Umstände, die zur Rücknahme geführt haben, derjenige zu tragen, der das Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt hat. Die außergerichtlichen Kosten sind nach § 47 Satz 2 WEG grundsätzlich nicht zu erstatten, insbesondere nicht bei fehlender Anhörung des Gegners.*)

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IBRRS 2004, 1854
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten bei Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2003 - 20 W 480/2002

Nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde ist über die Kosten nach Maßgabe des § 47 WEG zu entscheiden. Die Gerichtskosten hat mangels besonderer Umstände, die zur Rücknahme geführt haben, derjenige zu tragen, der das Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt hat. Die außergerichtlichen Kosten sind nach § 47 Satz 2 WEG grundsätzlich nicht zu erstatten, insbesondere nicht bei fehlender Anhörung des Gegners.*)

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IBRRS 2004, 1853
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Würdigung

BayObLG, Beschluss vom 23.01.2003 - 2Z BR 123/02

Die tatrichterliche Würdigung auf der Grundlage eingeholter Sachverständigengutachten kann das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt auf Rechtsfehler überprüfen.*)

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IBRRS 2004, 1852
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Änderung einer Nutzungsbestimmung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2003 - 3 Wx 381/02

Ein Anspruch auf Änderung einer in der Teilungserklärung für ein Teileigentum als "Büroräume" festgelegten Nutzungsbestimmung kann gegeben sein, wenn eine reale Möglichkeit, das Teileigentum entsprechend zu nutzen oder zu verwerten, nicht besteht und die Nutzung als Wohnung die übrigen WE nicht mehr beeinträchtigt als eine Nutzung als Büroräume.*)

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IBRRS 2004, 1851
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksame Einberufung der Versammlung durch Scheinverwalter?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2003 - 20 W 167/02

Die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen Scheinverwalter führt nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse. Dies gilt sowohl für den Einberufungsmangel infolge Beendigung des Verwalteramtes als auch bei noch fehlender Bestellung eines als Verwalter in Aussicht Genommenen.*)

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IBRRS 2004, 1850
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters durch Neubestellung

BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2Z BR 126/02

Der Beschluss mit sofortiger Wirkung einen neuen Verwalter zu bestellen indiziert in der Regel die Abberufung des bisherigen Verwalters.*)

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IBRRS 2004, 1849
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültigerklärung der Bestellung des Verwaltungsbeirates

BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2Z BR 127/02

Ein Eigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats kann nur dann für ungültig erklärt werden, wenn der Beschluss an formalen Mängeln leidet oder ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl eines Wohnungseigentümers zum Verwaltungsbeirat spricht.*)

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IBRRS 2004, 1848
WohnungseigentumWohnungseigentum
Notarrecht - Einreichungspflicht des Notars für Eintragungsantrag

OLG Naumburg, Urteil vom 29.01.2003 - 1 U 71/02

1. Die Pflicht des Notars, einen Urkundsvollzug durch Einreichung eines Eintragungsantrages beim Grundbuchamt zu bewirken, wird regelmäßig erst mit dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für die begehrte Eintragung begründet.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt der Begründung der Einreichungspflicht trägt der Urkundsbeteiligte, der sich im Notarhaftungsprozess auf eine Verletzung der Einreichungspflicht beruft.*)

3. Ein Notar ist nicht zur Verweigerung der Erfüllung seiner Einreichungspflicht nach § 53 BeurkG berechtigt, um die Beitreibung seiner Gebühren zu fördern.*)

4. Ein Notar, der sich im Juli 1999 oder danach auf ein vermeintlich aus § 10 KostO resultierendes Recht zur Verweigerung der Erfüllung seiner Einreichungspflicht nach § 53 BeurkG beruft, handelt trotz einer der Rechtslage entgegenstehenden möglicherweise weit verbreiteten Praxis zumindest fahrlässig.*)

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IBRRS 2004, 1847
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederherstellungsanspruch bei baulicher Veränderung

BayObLG, Beschluss vom 30.01.2003 - 2Z BR 134/02

Nehmen die Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen vor, die über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinaus gehen und einen Wohnungseigentümer mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, ist der ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.*)

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IBRRS 2004, 1844
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung zum Ausbau von Sondereigentum erforderlich?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2003 - 20 W 295/01

1. Einem negativen Abstimmungsergebnis in der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich Beschlussqualität zu.*)

2. Zur Frage der Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von baulichen Veränderungen durch Ausbau von im Sondereigentum stehenden Dachgeschossräumen.*)

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IBRRS 2004, 1843
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostentragung - Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2003 - 20 W 259/99

Nach Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde ist über die Kosten nach Maßgabe des § 47 WEG zu entscheiden. Die Gerichtskosten hat mangels besonderer Umstände, die zur Rücknahme geführt haben, derjenige zu tragen, der das Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt hat. Die außergerichtlichen Kosten sind nach § 47 Satz 2 WEG grundsätzlich nicht zu erstatten, insbesondere nicht bei ausdrücklicher Beschwerdeeinlegung lediglich zur Fristwahrung und Rücknahme vor Beschwerdebegründung.*)

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IBRRS 2004, 1842
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entscheidung der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss

OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2003 - 4 W 208/02

1. In der Regel genügt zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer, dass der Gegenstand schlagwortartig bezeichnet wird.*)

2. Eine Balkonsanierung betrifft regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen werden.*)

3. Die Entscheidung, die Fassade im Bereich der Balkone mit weißer Farbe zu streichen, beeinträchtigt das Recht des nichtzustimmenden Wohnungseigentümers nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus und muss deshalb nicht einstimmig ergehen.*)

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IBRRS 2004, 1841
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

OLG Köln, Beschluss vom 12.02.2003 - 16 Wx 204/02

Zur Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

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IBRRS 2004, 1840
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt eine modernisierende Instandsetzung vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2003 - 3 Wx 397/02

Die Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinsamen Heizungsanlage und das Aufstellen eines neuen Heizkessels für die Beheizung nur dieser Wohnung stellen auch dann keine modernisierende Instandsetzung dar, wenn der vorhandene Heizkessel eine ausreichende Wärmeversorgung der Gesamtanlage nicht mehr gewährleistete.*)

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IBRRS 2004, 1839
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überprüfbarkeit der Kostenentscheidung des Landgerichts

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2003 - 20 W 25/03

Gegen einen Beschluss des Landgerichts, in dem dieses erstmals nach übereinstimmender Erledigungserklärung isoliert über die Kosten der Erstbeschwerde in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdewert des § 20 a Abs. 2 FGG überschritten ist und in der Hauptsache eine Entscheidung nach § 45 Abs. 1 WEG angefochten werden könnte. Die Kostenentscheidung des Landgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landgericht nicht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten anordnet, wenn ein Verwalter von einem einzelnen Wohnungseigentümer in Anspruch genommen wird auf Durchführung eines Sanierungsbeschlusses, den der Verwalter bei differierender Interessenlage in der Gemeinschaft nicht ausgeführt hat.*)

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IBRRS 2004, 1838
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadenersatzanspruch gegen den Verwalter und Gehilfen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2003 - 3 Wx 221/02

1. Ein für einen bestellten Hausverwalter tätiger Gehilfe haftet, solange er nicht förmlich als Verwalter bestellt ist, gegenüber den Wohnungseigentümern auch dann nicht, wenn er in Kenntnis der Eigentümergemeinschaft wesentliche Verwaltungstätigkeiten übernimmt.*)

2. Ein Verwalter macht sich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht schadenersatzpflichtig, wenn er die an sich von dem gewerblichen Zwischenvermieter an Versorgungsunternehmen zu leistenden Beiträge zu Lasten der Gemeinschaftskasse erbringt.*)

3. Ein Schadenersatzanspruch kommt allerdings In Betracht, wenn der Verwalter nicht rechtzeitig Rückgriff bei dem gewerblichen Zwischenvermieter genommen hat. Die Kausalität ist von den antragstellenden Wohnungseigentümern darzulegen.*)

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IBRRS 2004, 1785
WohnungseigentumWohnungseigentum
Können Miteigentümer gegen Bordellbetrieb vorgehen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2003 - 3 Wx 369/02

Gehen von einem in einer Eigentumswohnung betriebenen Bordell Störungen aus, die die gemeinschaftliche Nutzung der Wohnungseigentumsanlage oder den Verkehrswert oder Mietpreis der Wohnungen nicht unerheblich beeinträchtigen, so können die übrigen Eigentümer Unterlassung dieser Nutzung verlangen.*)

Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs Berlin an (WuM 2003, 39 = NZM 2003, 112), wonach das Grundrecht auf Eigentum es nicht gebietet, den Nachteilsbegriff des § 14 Nr. 1 WEG auf physikalische Einwirkungen wie Immissionen zu beschränken. Die Beeinträchtigung kann auch darin bestehen, dass ein zwar gesetzlich erlaubter, aber mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behafteter Betrieb sich negativ auf den Verkehrswert oder Mietpreis der Eigentumswohnungen auswirkt.*)

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IBRRS 2004, 1783
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz von "Dachgemeinschaften"

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2003 - 3 Wx 223/02

Über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne einzelner selbständiger Wohnungseigentümergemeinschaften kann eine aus allen Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaften (Häuserblöcken) gebildete "Dachgemeinschaft" (Gesamtanlage) nicht wirksam beschließen.*)

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IBRRS 2004, 1782
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausmeistervergütung: starrer Verteilungsschlüssel?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2003 - 3 Wx 377/02

1. Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten für die Instandhaltung und -Setzung der Fensterscheiben in Außenfenstern, die als Teil des Gemeinschaftseigentums räumlich zu Sondereigentum gehören, von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen sind, so trifft die einzelnen Eigentümer nicht die Pflicht, auch die Kosten für den Austausch bzw. die Erneuerung des ganzen Fensters zu tragen.*)

2. Ist in der Teilungserklärung die Hausmeistervergütung als zu den Gemeinschaftskosten gehörend aufgeführt, so sind diese Kosten nach dem geltenden Verteilungsschlüssel von allen Wohnungseigentümern zu tragen, auch wenn die im Leistungsverzeichnis des Hausmeistervertrages aufgeführten Leistungen des Hausmeisters einzelne Wohnungs- oder Teileigentümer nicht oder kaum betrifft.*)

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IBRRS 2004, 1754
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsfolgen der Abbedingung von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG

BayObLG, Beschluss vom 19.05.2004 - 2 Z BR 67/04

1. Ist durch Vereinbarung die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG wirksam abbedungen, dann dürfen im Rahmen des öffentlich-rechtlich Zulässigen bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Die übrigen Wohnungseigentümer können die Einhaltung drittschützender Normen verlangen. Im Wohnungseigentumsverfahren kann in einem solchen Fall die materielle Baurechtswidrigkeit eines genehmigten Bauvorhabens grundsätzlich geltend gemacht werden.*)

2. Mit Ausnahme des Abs. 2 entfalten die Brandschutzanforderungen sowie die Wärmeschutz- und Schallschutzanforderungen des Art. 29 BayBO an Außenwände keine Außenwirkung und sind somit nicht nachbarschützend.*)

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IBRRS 2004, 1712
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 12.02.2004 - 2 Z BR 261/03

1. Im Beschlussanfechtungsverfahren ist der Verwalter jedenfalls auch dann materiell beschwert, wenn die Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses durch das Amtsgericht auf formellen Mängeln beruht.*)

2. Wer materiell Beteiligter eines Wohnungseigentumsverfahrens ist, muss auch formell am Verfahren beteiligt werden. Die Nachholung der formellen Beteiligung im Rechtsbeschwerdeverfahren scheidet dann aus, wenn eine Sachentscheidung wegen mangelnder Sachaufklärung nicht möglich ist.*)

3. Eine Entscheidung des Beschwerdegerichts ohne mündliche Verhandlung kann jedenfalls dann zur Aufhebung und Zurückverweisung führen, wenn jede Begründung für das Absehen von einer mündlichen Verhandlung fehlt.*)

4. Hinreichende Bezeichnung eines Tagesordnungspunkts zur Eigentümerversammlung ("Zaunanlage L/20 a" zur Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung einer Gruppe von Wohnungseigentümern an einer Zaunanlage auf dem Nachbargrundstück).*)

5. Zuständigkeit von Wohnungseigentümern eines Gebäudes in einer Mehrhausanlage zur Beschlussfassung.*)

6. Werden in einem Beschlussanfechtungsverfahren Zustellungen an Wohnungseigentümer vorgenommen, obwohl die gerichtlichen Sendungen an den Verwalter "zugleich für die Wohnungseigentümer" hätten zugestellt werden können, kommt eine Nichterhebung von Mehrauslagen in Betracht, die durch die überflüssigen Zustellungen verursacht sind (OLG Hamm Rpfleger 1985, 257).*)

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IBRRS 2004, 1678
ProzessualesProzessuales
Voraussetzung der Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2004 - 20 W 46/04

1. Ein formloses Schreiben des Grundbuchrechtspflegers ohne Fristsetzung und Zustellung, in dem mitgeteilt wird, aus welchen Gründen eine Vereinigung nach § 5 GBO nicht möglich sei, stellt keine anfechtbare Sachentscheidung im Sinn des § 71 Abs. 1 GBO dar.*)

2. Die Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte nach § 5 GBO setzt voraus, dass beide dem gleichen Eigentümer gehören.*)

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IBRRS 2004, 1672
ProzessualesProzessuales
Klage gegen Miteigentümer auf Bewilligung einer Dienstbarkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2003 - 4 U 237/02

1. Werden Miteigentümer eines Grundstücks auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit oder einer Baulast verklagt, so sind alle Miteigentümer notwendige Streitgenossen, so dass eine Klage nur gegen einen Teil der Miteigentümer unzulässig ist, wenn nicht die anderen Miteigentümer mit dem Kläger eine Musterprozessvereinbarung geschlossen oder erklärt haben, zu der begehrten Leistung verpflichtet und bereit zu sein.*)

2. Ein Miteigentümer einer 3 m breiten Wegeparzelle, die der Erschließung der im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans erbauten Reiheneigenheime der Miteigentümer dient und nach der im Grundbuch eingetragenen Regelung von jedem Miteigentümer zum Gehen und Fahren benutzt werden darf, hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Baulast, die die anderen Miteigentümer verpflichtet, die Erschließung einer Reihe weiterer durch den klagenden Miteigentümers erworbener Grundstücke und damit eine erhebliche Ausweitung des Verkehrs zu dulden.*)

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IBRRS 2004, 1371
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung des Verwalters für Instandhaltungsrücklage

OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2004 - 4 W 7/04

Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung eine, ordnungsgemäßer Verwaltung nicht entsprechende Art der Anlage des als Instandhaltungsrücklage angesammelten Kapitalbetrages kann den Verwalter gleichwohl eine Mithaftung für den Verlust der Anlage treffen, wenn er das Verlustrisiko der speziellen Anlage hätte erkennen müssen und gleichwohl weder die Eigentümerversammlung auf das bestehende Risiko hingewiesen noch seine Mitwirkung von einem gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung über die spezielle Anlage abhängig gemacht hat.*)

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IBRRS 2004, 1366
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsmittelbelehrung

OLG Celle, Beschluss vom 22.04.2004 - 4 W 62/04

An der für eine Wiedereinsetzung erforderlichen Ursächlichkeit einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumnis fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer allgemein sehr wohl wusste, dass die weitere sofortige Beschwerde von einem Rechtsanwalt hätte unterzeichnet sein müssen, jedoch geltend macht, das im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vergessen zu haben (im Beschluss an BGH NJW 2002, 2171; OLGR Köln 2003, 163).*)

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IBRRS 2004, 1303
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aussetzung des anhängigen Hauptsacheverfahrens?

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - VII ZB 39/03

Erklären die Parteien vor dem Prozessgericht übereinstimmend, sie seien damit einverstanden, dass die Ergebnisse eines noch nicht abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren abgewartet und später verwertet werden, soweit sie für dieses Verfahren erheblich sind, ist das Prozessgericht aufgrund dieser Erklärung befugt, das Hauptsacheverfahren erst nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens fortzusetzen.

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IBRRS 2004, 1290
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Personenmehrheit als Wohnungs- bzw. Teileigentümer

OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 Bf 265/03

1. Steht das (einzelne) Wohnungs- bzw. Teileigentum mehreren Personen gemeinschaftlich zu, ist "einzelner" Wohnungs- bzw. Teileigentümer im Sinne des § 134 Abs. 1 Satz 4 2. Halbs. BauGB eine Personenmehrheit, deren Mitglieder zusammen beitragspflichtig sind und gemäß § 134 Abs. 1 Satz 4 1. Halbs. BauGB als Gesamtschuldner haften.*)

2. Das der Gemeinde bei der Auswahl der Gesamtschuldner zustehende Ermessen kann aus Gründen der offenbaren Unbilligkeit dahin eingeschränkt sein, dass die Gemeinde die einzelnen Mitglieder der Personenmehrheit nur entsprechend ihrem ideellen Anteil an dem Wohnungs- bzw. Teileigentum in Anspruch nehmen darf (hier bejaht für eine aus 67 Stellplätzen bestehende Garagenanlage und einen auf die Garagenanlage insgesamt entfallenden Erschließungsbeitrag von rund 10.000 EUR).*)

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IBRRS 2004, 1232
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung des Verwalters für solvente Mieter

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2004 - 8 U 102/03

1. Soweit zu den im Verwaltungsvertrag seitens des Verwalters übernommenen Aufgaben unter anderem auch die Anwerbung neuer Mietinteressenten sowie der Abschluss neuer Mietverträge gehören, haftet der Verwalter nach den allgemeinen Regeln für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben, also für jede Form der Fahrlässigkeit (§§ 276, 278 BGB); Haftungsmaßstab ist hierbei nach dem einschlägigen Verkehrskreis die Sorgfalt eines erfahrenen und fachkundigen Kaufmanns der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.

2. Zu den Sorgfaltplichten gehört neben der Selbstauskunft des Mietinteressenten zumindest noch eine aktuelle Lohnbescheinigung bzw. Lohnabrechnung. Eine solche Maßnahme ist nämlich ebenso einfach wie wirkungsvoll und kann gegenüber einem ernsthaften Interessenten, der den Interessen des Vermieters Rechnung trägt, auch keine abschreckende Wirkung haben. Sie ist darüber hinaus durchaus üblich.

3. Es kann nicht - im Sinne einer Beweiserleichterung - nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Weiteres angenommen werden, dass eine ersatzweise Vermietung an andere Interessenten ohne Weiteres hätte bewerkstelligt werden können. Dies mag für - frühere - Zeiten des absoluten Wohnungsmangels gegolten haben, kann heute angesichts des veränderten Wohnungsmarktes (Überangebot) ohne konkrete Anhaltspunkte aber allenfalls ausnahmsweise für besondere Objekte angenommen werden.

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IBRRS 2004, 1155
WohnungseigentumWohnungseigentum
AfaA wegen Mängeln eines Gebäudes?

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - IX R 30/02

Wird im Verfahren nach dem WEG die Nutzung von erworbenen Gebäudeteilen als Wohnung untersagt, rechtfertigt dies keine AfaA, wenn sich darin ein dem Kaufobjekt von vornherein anhaftender Mangel zeigt und die Parteien des Kaufvertrages die Gewährleistung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Sache ausgeschlossen haben.*)

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IBRRS 2004, 1012
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kein pauschalierter Schadensersatz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 23 U 78/02

1. Die folgende, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel ist nach § 11 Nr. 5 b) AGBG a. F. unwirksam:

"Rückständige Raten sind ab Fälligkeit - vorbehaltlich weiterer Ansprüche der Verkäuferin - mit 10 % p. a. zu verzinsen."*)

2. Das AGB-Gesetz ist mit Blick auf die Klauselrichtlinie der EG richtlinienkonform auszulegen. § 24a AGBG a. F. ist deshalb bereits auf Vertragsverhältnisse anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten dieser Vorschrift, aber nach dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden.*)

3. Balkone einer Eigentumswohnung sind auch hinsichtlich der Anlegung eines ordnungsgemäßen Gefälles Gegenstand des Gemeinschaftseigentums, § 5 Abs. 2 WEG.*)

4. Der Annahmeverzug des Gläubigers beseitigt sein Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB nicht, sondern gibt dem anderen Teil nach § 322 Abs. 3, § 274 Abs. 2 BGB nur die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben.*)

5. Das Zurückbehaltungsrecht aus §§ 320, 641 Abs. 3 BGB schließt einen Schuldnerverzug ebenso aus wie die Möglichkeit, mit Erfolg Prozess- oder Fälligkeitszinsen geltend zu machen.*)




IBRRS 2004, 0917
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderungen am Sondereigentum

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2004 - 4 W 221/03

1. Das Aufstellen eines Holzgartenhauses auf der zum Sondereigentum gehörenden Dachterrasse ist regelmäßig als bauliche Veränderunganzusehen, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.*)

2. Hat der Wohnungseigentümer an der zu seinem Sondereigentumgehörenden Dachterrasse in der Vergangenheit ohne die notwendige Zustimmung der übrigen Mitglieder der Gemeinschaft nachteilige Veränderungen (Entfernung des Bodenbelages und Einbringung von Hydrokulturen) vorgenommen, die er zwischenzeitlich selbst wieder beseitigt hat, kann er verpflichtet sein, die Untersuchung der unter dem Bodenbelag befindlichen Dachhaut der Terrasse durch eine Fachfirma auf Beschädigungen zu dulden.*)

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IBRRS 2004, 0842
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - FGG: Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung

BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - V ZB 63/03

a) In Prozeßkostenhilfeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann eine Beschwerdeentscheidung nur nach einer Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angefochten werden.*)

b) Zuständig für die Entscheidung über eine solche sofortige weitere Beschwerde ist grundsätzlich das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes kann nur im Fall einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG gegeben sein.*)

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IBRRS 2004, 0641
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

BGH, Urteil vom 09.02.2004 - II ZR 218/01

a) Sind in einem städtebaulichen Areal (Olympiadorf) gemeinschaftliche Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen vorhanden, welche teilweise grundstücksübergreifend, teilweise nur auf einzelnen privaten Grundstücken errichtet sind, können auch Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch die jeweiligen Verwalter, einen Dritten langfristig mit der Unterhaltung und Instandsetzung der Anlagen sowie der Umlage der Aufwendungen beauftragen, ohne daß § 27 WEG dem entgegensteht.*)

b) Ist in einem solchen Vertrag festgelegt, daß Gewährleistungsansprüche für Baumängel - im Gegensatz zu üblichen Instandsetzungsarbeiten - vom jeweiligen Auftraggeber der Bauleistung geltend zu machen sind, kommt diese Einschränkung nicht mehr in Betracht, wenn über 25 Jahre seit der Abnahme der Bauarbeiten wegen des Ablaufs der Verjährungsfristen solche Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.*)

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