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Sachgebiet: Bauträger

938 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 3521
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelansprüchen bzgl. Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09

1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)

2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)

3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)




IBRRS 2010, 3405
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schuldbeitritt als Grundstücksmiteigentümer--> persönliche Haftung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2010 - 5 U 142/06

Der Schuldbeitritt als Grundstücksmiteigentümer führt nicht zur persönlichen Haftung des Bauträgergeschäftsführers.




IBRRS 2010, 3392
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ansprüche bei mangelnder Schallisolierung

OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2010 - 21 U 148/09

1. Die Rechte zur Minderung und auf kleinen Schadensersatz sind, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, von vorneherein gemeinschaftsbezogen. Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu.

2. Ein Eigentümer kann dennoch wegen mangelnder Schallisolierung zum Nachbarhaus selbst die Forderung gegen den Bauträger verfolgen, wenn für die Mangelbeseitigung lediglich biegeweiche Vorsatzschalen angebracht werden müssen, die auf die Trennwand einfach aufgeklebt oder mit gewöhnlichen Dübeln befestigt werden können, da es sich dann nur um eine Verbesserung des Sondereigentums handelt.

3. Die Schalldämmmaße der DIN 4109 stellen grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen dar, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen. Anhaltspunkte können dagegen den Regelwerken der Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 entnommen werden.

4. Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind.

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IBRRS 2010, 3348
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrag

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 293/09

Zum Umfang und Schutzzweck der notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrags, wenn zum Zeitpunkt der Niederschrift ein Zwangsversteigerungsvermerk zu Lasten des Verkäufers/Bauträgers im Grundbuch eingetragen ist.*)

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IBRRS 2010, 3332
BauträgerBauträger
Verfahren - Keine Durchsetzung der Begutachtung ->Vereitelung der Beweisaufnahme

LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 O 36/07

Unterlässt eine Partei die ihr zumutbaren Schritte gegen einen Dritten zur Durchsetzung der Duldung einer Begutachtung, so steht dies der Vereitelung der Beweisaufnahme gleich.*)

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IBRRS 2010, 3072
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zivilrecht - Fälligstellung und Mahnung können verbunden werden

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10

Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)

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IBRRS 2010, 2906
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG kann Abnahmezuständigkeit an sich ziehen!

AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.

2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.

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IBRRS 2010, 2667
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers

OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2010 - 16 W 6/10

1. Über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streitverkündeten ist im anschließenden Hauptsacheverfahren zu entscheiden.

2. Die Entscheidung über die Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht davon ab, dass dieser auch im Hauptsacheverfahren beitritt.

3. Die Zulässigkeit des Beitritts kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr gerügt werden, sondern ist bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu rügen.

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IBRRS 2010, 2509
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Unwirksame Abnahmeklauseln

LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2010 - 328 O 179/09

Folgende vorformulierte Klauseln in einem Bauträgervertrag über neu errichtete Eigentumswohnungen sind gemäß § 307 BGB unwirksam:

1. "Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Vertragsparteien vom Verwalter der Wohnanlage abgenommen, frühestens aber, wenn mehr als 50% aller Wohnungen verkauft sind."

2. die vorformulierte Klausel in "Nachzüglerverträgen": "Die Gewährleistungsfrist für das gemeinschaftliche Eigentum hat mit dem 30.05.2000 (Zeitpunkt einer früheren Abnahme durch die Erwerber) begonnen."

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IBRRS 2010, 2488
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Wann liegt merkantiler Minderwert vor?

OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2010 - 17 U 92/09

1. Ein sog. merkantiler Minderwert liegt vor, wenn der Mangel den Veräußerungswert der baulichen Anlage mindert, und zwar im Unterschied zum technischen Minderwert gerade dann, wenn dies trotz Mangelbehebung der Fall ist und die Wertminderung nur auf dem objektiv unbegründeten Verdacht beruht, das Bauwerk könne noch weitere verborgene Mängel aufweisen.

2. Ein Mangel liegt vor, wenn die Grundstücks-/ Garagenzufahrt zum Haus des Bauherren zu eng geplant und angelegt worden ist, so dass das Einfahren nur unter Nutzung der gegenüberliegenden Stellplätze der Nachbarn (Sondernutzungsrecht) möglich und deshalb kein nach der nach dem Vertrag geschuldeten räumlichen Situation zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk hergestellt worden ist.

3. Der Bauunternehmer kann vertraglich verpflichtet sein, die Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Mangelbeseitigung betrauten Subunternehmer an den Bauherren abzutreten; bei fehlender Vereinbarung besteht allerdings kein Anspruch auf eine schriftliche Abtretung.




IBRRS 2010, 2476
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09

1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).

2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.

3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.

4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.




IBRRS 2010, 2368
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung für fehlerhafte Fertigstellungsbescheinigung

KG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 112/09

1. Schadenersatzansprüche wegen nicht fertiggestellter bzw. mängelbehafteter Leistung, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, können sowohl von der Wohnungseigentümergemeinschaft als ganzer als auch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.

2. Eine vom erstinstanzlichen Gericht eigenmächtig, weil ohne Antrag des Klägers, vorgenommene Rubrumsänderung, unterliegt der Korrektur in der Berufungsinstanz.

3. Zur Haftung des Bausachverständigen wegen fehlerhafter Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung gemäß § 3 MaBV.

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IBRRS 2010, 2361
BauträgerBauträger
Rückforderung unwirksamer Abschlagszahlungen

OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2009 - 10 U 20/09

1. § 12 MaBV verbietet dem Bauträger den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zulasten des Erwerbers von der Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV abweicht. Damit wird der Erwerber insbesondere davor geschützt, dass der Bauträger Vermögenswerte entgegennimmt, ohne dass der mit § 3 Abs. 1 MaBV bezweckte Mindestschutz gewährleistet ist. Ein solcher Schutz ist bei einem Verstoß gegen § 12 MaBV nur durch die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung zu erreichen.*)

2. Einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch kann allerdings § 813 Abs. 2 BGB entgegenstehen, sofern nicht der Schutz des Erwerbers die Rückzahlung der vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen nach Sinn und Zweck der MaBV gebietet. Wenn und soweit der Erwerber Zahlungen geleistet hat, die bei wirksamer Vereinbarung eines Zahlungsplans im Rahmen des § 3 Abs. 1, Abs. 2 MaBV nicht zu beanstanden wären, ist der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers bereits verwirklicht, so dass einem Rückforderungsanspruch § 813 Abs. 2 BGB entgegensteht.*)

3. Zur Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichem Grundstückshandel.*)

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IBRRS 2010, 2314
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fertighausanbieter: 100% Zahlungsbürgschaft vom privaten Bauherrn?

BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren

"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."

ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2010, 2246
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Pfändung von Ansprüchen des Bauträgers gegenüber Eigentümern

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZB 15/09

Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.*)

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IBRRS 2010, 2002
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Zurückbehaltungsrecht einzelner?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2010 - 21 W 8/10

1. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss entschieden hat, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen, kann der einzelne Erwerber hinsichtlich solcher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Veräußerer geltend machen.

2. Eines formellen Antrags des Beklagten, nur zur Zahlung Zug-um-Zug verurteilt zu werden, bedarf es nicht. Es reicht es aus, wenn der Beklagte einen uneingeschränkten Abweisungsantrag stellt, sofern der Wille, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzubehalten, eindeutig erkennbar ist.*)




IBRRS 2010, 1999
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Annahme vorzeitiger Abschlagszahlungen: Schadensersatzverpflichtung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2010 - 12 U 232/09

Leistet der Erwerber aufgrund fehlerhafter Fälligkeitsmitteilungen Ratenzahlungen an den Bauträger zu einem Zeitpunkt, als dieser Gelder des Erwerbers noch nicht annehmen darf, ist der Bauträger zur Erstattung des Zinsschadens verpflichtet. Ein Verschulden des Notars muss er sich zurechnen lassen.

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IBRRS 2010, 1868
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Förmliche Zustellung des Antrags zur Verjährungshemmung erforderlich

OLG Dresden, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 1446/09

Nur ein förmlich zugestellter Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährungsfrist. Die Heilung einer formlosen Zustellung ist nicht möglich.




IBRRS 2010, 1783
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Baurisikoausschluss ohne sachlichen Zusammenhang

AG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2010 - 231 C 16403/09

1. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet.

2. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.

3. Zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den Besonderheiten des ausgeschlossenen Umstands muss - unter Berücksichtigung des mit dem Risikoausschluss verfolgten Zwecks - ein adäquater Zusammenhang bestehen.

4. Der Baurisikoausschluss verfolgt den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann.

5. Die Amtspflichtverletzung des Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen als nach dem Zweck der Baurisikoklausel vorgesehen und somit ist der erforderliche adäquate Sachzusammenhang zu verneinen.

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IBRRS 2010, 1643
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Dachterrasse bei fehlendem Gefälle der Abdichtung mangelhaft!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 21 U 63/07

Wenn der Bauträger ohne Not von den anerkannten Regeln der Technik - hier Unterschreitung des Mindestgefälles von 2% unterhalb eines Dachterrassenaufbaus - abweicht, so stellt dies in mehrerlei Hinsicht einen Mangel dar.

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IBRRS 2010, 1552
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Forderungsfreistellung als Nacherfüllung

BGH, Urteil vom 12.03.2010 - V ZR 147/09

1. Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.*)

2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Behebung eines Mangels am Gemeinschaftseigentum beschlossen, steht der Erfüllung des Anspruchs des Käufers auf Nacherfüllung wegen des Mangels gleich, wenn der Verkäufer den Käufer von der Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz der anteiligen Kosten der Mangelbeseitigung freistellt, sofern feststeht, dass die Durchführung der Mängelbeseitigung in angemessener Zeit vorgenommen wird und die Freistellung von den Kosten sichergestellt ist.*)




IBRRS 2010, 1546
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fehlende Beurkundung von Nebenabreden führt zur Nichtigkeit!

OLG Celle, Urteil vom 21.01.2010 - 5 U 118/09

1. Das Formerfordernis des § 125 BGB erstreckt sich auf alle Abreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil der Vereinbarung sein sollen. Maßgeblich für den Umfang der Beurkundungspflicht ist dabei nicht, was die Parteien beurkunden wollen, sondern was sie als wirtschaftlich notwendig zusammenhängend betrachten.

2. Wird ein Bauträgervertrag, der ein Rücktrittsrecht des Erwerbers enthält, durch einen Vertrag ohne Rücktrittsrecht ersetzt, kann sich der Bauträger nicht auf den Wegfall des Rücktrittsrechts berufen, wenn er erkannt hatte, dass der Erwerber weiterhin von einem Rücktrittsrecht ausging und er ihn über dessen Wegfall nicht aufgeklärt hat.




IBRRS 2010, 1384
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bau und Verkauf von Seniorenwohnungen: Ermittlung des Leistungssolls

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - 23 U 11/08

Beschreibt ein Bauträger die von ihm erstellte Wohnungseigentumsanlage in der Werbung als "Seniorenresidenz" und bewirbt er die von ihm vertriebenen Eigentumswohnungen mit Prädikaten wie "behinderten- und rollstuhlgerecht", so ist die Übereinkunft des Bauträgers und des Erwerbers dahin auszulegen, dass die Wohnungen und das Objekt "Seniorenresidenz" den Qualitätsrichtlinien der DIN 18025 entsprechen sollen.

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IBRRS 2010, 1350
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Sekundärhaftung wie bei Architekten!

OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2009 - 14 U 27/09

Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze, wonach dieser verpflichtet ist, eine umfängliche und umfassende Aufklärung von Mängelursachen zu betreiben und dabei auch Mängel der eigenen Leistung so rechtzeitig zu offenbaren, dass die Geltendmachung der diesbezüglichen Rechte in nicht verjährter Zeit möglich ist, gelten nicht für den Bauträger.

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IBRRS 2010, 1047
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein Nutzungsausfallschaden, wenn anderweitige Wohnung vorhanden

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.04.2009 - 25 U 78/06

1. Zur Abrechnung eines aus wichtigem Grund vom Besteller gekündigten Pauschalpreisvertrages.

2. Eine Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltung des zu erstellenden Wohnraums scheidet aus, wenn eine anderweitige Wohnung zur Verfügung steht.




IBRRS 2010, 0924
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erstattungsfähige Kosten bei Mängelbeseitigung

LG Berlin, Urteil vom 23.04.2009 - 28 O 227/07

1. Der Bauträger kann nach § 13 Nr. 7 VOB/B die Kosten sämtlicher Neben- und Folgearbeiten vom Mängelbeseitigungen durchführenden Auftragnehmer ersetzt verlangen. Eine gesonderte Aufforderung, auch diese Arbeiten zu erbringen, ist entbehrlich.

2. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch die dem Bauträger infolge der Inanspruchnahme durch einen Erwerber entstandenen Verfahrenskosten.

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IBRRS 2010, 0437
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schadensersatz wegen falsch testierter Fertigstellung

LG Berlin, Urteil vom 17.07.2009 - 15 O 855/06

1. Bescheinigt der vom Bauträger beauftragte Sachverständige zu Unrecht die vollständige Fertigstellung, so dass die Restkaufpreisrate fällig wird bzw. der Käufer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgeben muss, so haftet er dem Käufer.

2. Anstelle der Übergabe einer neuen Bürgschaft kann sich der Anspruch des Käufers auf Zahlung der vollständigen Kosten der Fertigstellung richten.

3. Die Ansprüche gegen den Sachverständigen verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren.

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IBRRS 2010, 0417
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zeitpunkt des Beginn der Verpflichtung zur Wohngeldzahlung

OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 W 876/09

1. Der Erstkäufer einer vom Bauträger errichteten Eigentumswohnung ist der werdenden und später rechtlich entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald er die Wohnung nutzt und eine Auflassungsvormerkung für ihn eingetragen ist, nicht stets zu Wohngeldzahlungen verpflichtet. Zusätzliche Voraussetzung einer Haftung entsprechend § 16 Abs. 2 WEG ist vielmehr die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der den Übereignungsanspruch begründet.*)

2. Ist der Kaufvertrag wegen krass überhöhten Kaufpreises sittenwidrig, kommt eine Wohngeldhaftung des Erstkäufers allenfalls ganz ausnahmsweise nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 0397
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ansichziehen von Mängelbeseitigungsansprüchen durch WEG

BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 80/09

Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.*)

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IBRRS 2010, 0366
BauträgerBauträger
Bauträger

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08

1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.

2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.

3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.

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IBRRS 2010, 0362
BauträgerBauträger
Bauträger

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 183/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

vgl. Parallelentscheidung XI ZR 181/08 vom selben Tage.

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IBRRS 2010, 0292
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Arglist und Organisationsverschulden bleiben die Ausnahme!

LG Karlsruhe, Urteil vom 08.01.2010 - 2 O 234/02

1. Die Beweislast dafür, dass die Baubeteiligten bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigen und damit arglistig handeln, obliegt dem Auftraggeber.

2. Die Darlegung eines dokumentierten Qualitätssicherungssystems von Unternehmern, Architekten und Sonderfachleuten und somit detaillierter Vortrag zur Bauüberwachung kann nicht verlangt werden, wenn bauseits rechtliche Schritte erst zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, wenn alle Aufbewahrungspflichten für die Geschäftsunterlagen abgelaufen sind und die Baubeteiligten auch nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen müssen.

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IBRRS 2010, 0263
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht mit Insolvenz!

BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08

1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)

2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)

3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)




IBRRS 2010, 0170
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Umfang des großen Schadenersatzes wg mangelhafter Eigentumswohnung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2009 - 17 U 50/09

1. Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung, der als Schadensersatz wegen Nichterfüllung großen Schadensersatz geltend macht, kann bei der Schadensberechnung auch entgangenen Zinsgewinn aus dem für den Erwerb eingesetzten Eigenkapital ab dessen Zahlung bis zum Verzugsbeginn durch Zustellung der Schadensersatzklage ansetzen.

2. Die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen sind bei der Schadensberechnung abzuziehen und nicht auf die ab Zustellung der Schadensersatzklage anfallenden Verzugszinsen anzurechnen.

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IBRRS 2010, 0119
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abschluss eines Maklervertrages in schlüssiger Weise?

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 58/08

Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens weiterhin die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er in den Abschluss des Maklervertrages einwilligt.

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IBRRS 2010, 0108
BauträgerBauträger
Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2009 - 6 O 105/06

1. Zum optischen Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines Wohnhauses.*)

2. Die Farbwahl im oberen Teil eines Gebäudes kann ein identitätsstiftendes Merkmal sein. Ist diese - für das Gebäude selbst und sein Einfügen in die Umgebung - zweifache, optische Prägung durch bauliche und farbliche Gestaltung bezweckt, so liegt ein Mangel bereits dann vor, wenn diese Prägung nicht dauerhaft bzw. in ihrer Entwicklung durch deutlich erkennbare Fleckenbildungen oder sehr schnelle Verfärbung unansehnlich wird.*)

3. Zum Abzug "Neu für Alt".*)

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IBRRS 2010, 0047
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

BFH, Urteil vom 21.09.2009 - GrS 1/06

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.*)

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.*)

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 3980
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BauträgerBauträger
Erwerber nach Kündigung weiter durch MaBV geschützt!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.09.2009 - 19 U 33/09

Wird bei einem Bauträgervertrag der Bauvertrag vom Erwerber aus wichtigem Grund isoliert gekündigt, besteht der Schutz der MaBV fort, wenn dem Erwerber gegen den Bauträger nach §§ 817, 134 BGB wegen über die nach dem Bautenstand gemäß § 3 Abs. 2 MaBV fälligen Raten hinausgehenden Zahlungen Rückzahlungsansprüche zustehen. In diesem Falle steht dem Anspruch nicht die Fälligkeitsregelung des § 641 BGB entgegen.*)

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IBRRS 2009, 3952
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BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Großer Schadensersatz: Vorteilsausgleich für Eigenheimzulage?

BGH, Urteil vom 12.11.2009 - VII ZR 233/08

Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.*)

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IBRRS 2009, 3924
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Falscher Bautenstandsbericht: Haftung gegenüber finanzierender Bank

OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 29/09

1. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten einer kreditgebenden Bank ist anzunehmen, wenn ein Bauunternehmer einen Bautenstandsbericht für den Bauherren unterschreibt, der ausdrücklich "für Zwecke der Kreditgewährung und Auszahlung" vorgesehen ist.*)

2. Unterzeichnet der Bauunternehmer einen derartigen Bautenstandsbericht, in dem eine Fertigstellung der Rohbauarbeiten zu 100 % bescheinigt, obwohl mit dem Bau überhaupt noch nicht begonnen wurde, und zahlt die kreditgebende Bank des Bauherren daraufhin die erste Darlehensrate aus, so ist der Bauunternehmer der Bank zum Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn sie später mit ihrer Forderung gegen den Bauherren ausfällt.*)

3. Wirkt der Bauunternehmer aktiv an der Täuschung der Bank mit, so kommt auch eine Haftung aus § 826 BGB in Betracht.*)

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IBRRS 2009, 3817
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BauträgerBauträger
Verjährungsverkürzung beim Verkauf lange nach Fertigstellung?

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.06.2009 - 14 U 10/09

1. Beim Verkauf eines Wohnungseigentums, das der Bauträger schon längere Zeit fertig gestellt hat, ist eine Verjährungsverkürzung auch in einem notariellen Vertrag, abstellend auf den Zeitraum der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums, nicht zulässig.

2. Wird innerhalb angemessener Fristen eine Mängelbeseitigung nicht durchgeführt, steht dem Erwerber ein Rückabwicklungsanspruch zu, selbst wenn die Mängel dann beseitigt werden.

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IBRRS 2009, 3816
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BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung bei uneingeschränkter Streitverkündung

OLG München, Beschluss vom 09.10.2009 - 9 W 2334/09

1. Das Interesse des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren, in dem keine Sachanträge gestellt werden, ist anders zu beurteilen als das Interesse des Streithelfers, dem uneingschränkt der Streit verkündet worden ist.

2. Im ersteren Fall ist deshalb der Streitwert bei der Beurteilung des Interesses des Streithelfers am Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens irrelevant.

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IBRRS 2009, 3805
BauträgerBauträger
Ersatzvornahmekosten der WEG wegen Mängelbeseitigung

OLG München, Urteil vom 09.12.2008 - 9 U 1885/08

Die Geltendmachung von Kosten der Ersatzvornahme sind nur ausgeschlossen, wenn diese Arbeiten durch den Ersatzunternehmer bereits vor Fristablauf ausgeführt werden und dadurch der Bauträgerin ihr noch bestehendes Nachbesserungsrecht genommen wird.

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IBRRS 2009, 3803
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BauträgerBauträger
Verjährungsverkürzung beim Verkauf lange nach Fertigstellung?

LG Lübeck, Urteil vom 27.11.2008 - 17 O 219/03

1. Beim Verkauf eines Wohnungseigentums, das der Bauträger schon längere Zeit fertig gestellt hat, ist eine Verjährungsverkürzung auch in einem notariellen Vertrag, abstellend auf den Zeitraum der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums, nicht zulässig.

2. Wird innerhalb angemessener Fristen eine Mängelbeseitigung nicht durchgeführt, steht dem Erwerber ein Rückabwicklungsanspruch zu, selbst wenn die Mängel dann beseitigt werden.

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IBRRS 2009, 3764
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekt und Unternehmer

KG, Urteil vom 19.12.2008 - 6 U 9187/00

1. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen Auftragnehmer und Architekt kommt auch dann in Betracht, wenn der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B einen Kostenerstattungsanspruch oder einen Vorschussanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten gegen den Auftragnehmer und einen Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB gegen den Architekten erhebt.

2. Weiter kommt eine Anwendung des § 426 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn der Auftraggeber gegen den Architekten einen Anspruch aus § 635 BGB und gegen den Auftragnehmer einen solchen aus § 4 Nr. 7 VOB/B geltend macht.

3. Grundsätzlich kann der Auftragnehmer trotz gesamtschuldnerischer Haftung mit dem Architekten den Einwand erheben, der Mangel beruhe auch oder allein auf einer Pflichtverletzung des Architekten.




IBRRS 2009, 3715
BauträgerBauträger
Schadensersatzanspruch der WEG wegen Mängeln

LG München I, Urteil vom 21.10.2008 - 11 O 12325/07

Die Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt Schadensersatz wegen nichtdurchgeführter Mangelbeseitigung durch den Bauträger sowie die Feststellung, dass der Bauträger verpflichtet sei, der Klägerin einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

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IBRRS 2009, 3709
BauträgerBauträger
Kein lastenfreier Eigentumserwerb: Löschung der Verfügung?

LG Marburg, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 T 120/07

1. Wurde lastenfreier Eigentumserwerb vorgemerkt und dennoch vormerkungswidrig eine Vormerkung auf Eintragung einer Hypothek eingetragen, so stellt letztere eine beeinträchtigende Verfügung im Sinne des § 883 Abs. 2 S. 1 BGB dar.

2. Würde man dem Vormerkungsberechtigten bereits zum Zeitpunkt des Schwebezustands den Anspruch zuerkennen, könnte er die Löschung der nachrangigen Verfügung verlangen, obwohl er ggf. nie Eigentümer würde, sein Anspruch also nie real beeinträchtigt gewesen wäre. Dies ist auch dem nachrangig Eingetragenen nicht zumutbar: Selbst wenn er im Falle eines gescheiterten Eigentumserwerbs des zunächst Vormerkungsberechtigten seinen Anspruch erneut im Grundbuch vormerken lassen könnte, bliebe ihm sein bisheriger Rang nicht erhalten und er ginge bei weiteren zwischenzeitlichen Verfügungen u.U. leer aus.

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IBRRS 2009, 3707
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweisführung bei Ersatzvornahme

KG, Urteil vom 22.12.2008 - 26 U 123/05

1. Der Bauherr hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der GU unter Verstoß gegen § 4 Nr. 3 VOB/B eine Sanierung von Echtem Hausschwamm unsorgfältig durchführt. An den Beweis des Erkennenmüssens sind hohe Anforderungen zu stellen. Es empfiehlt sich ein Selbstständiges Beweisverfahren.

2. Den sachverständig beratenen Bauherren trifft ein Mitverschulden, wenn er bei vermutetem Befall mit Echtem Hausschwamm einem Sachverständigen keinen umfassenden Gutachtenauftrag erteilt, um das Leistungssoll festzulegen.

3. Die bloße Umstellung auf eine höhere Geldforderung ist noch keine Klageänderung.

4. Wenn Sanierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen vorgenommen werden, so dass der Sachverständige geleistete Arbeiten gar nicht mehr in Augenschein nehmen kann und auch Hausschwammbefall beseitigt ist, ist die Beweisaufnahme unergiebig. Insoweit muss sich die beweisbelastete Partei vorhalten lassen, dass sie es versäumt hat, bereits die ersten Hinweise auf angeblich übersehenen Hausschwammbefall zum Anlass zu nehmen, ein Gutachten im Rahmen eines besonderen Beweisverfahrens einholen zu lassen.

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IBRRS 2009, 3661
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BauträgerBauträger
Auslegung der Parteienvereinbarung

LG Hagen, Urteil vom 17.03.2008 - 4 O 224/07

1. Eine Schiedsabrede bzw. ein Schiedsvertrag ist inhaltlich auf die Entscheidung eines Rechtsstreits gerichtet, wobei der Schiedsspruch nicht der Kontrolle durch das Staatsgericht unterliegt.

2. Wenn in der Vereinbarung der Parteien ausdrücklich geregelt ist, dass alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtweges durch einen Schiedsgutachter entschieden werden, kommt damit eindeutig der Wille zum Ausdruck, dass nicht nur einzelne Tatsachen wie z.B. das Vorliegen von Mängeln, sondern sämtliche auftretenden Streitigkeiten insgesamt durch den Schiedsgutachter entschieden werden sollen, und zwar ausdrücklich unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Inhaltlich haben die Vertragsparteien damit jeweils - trotz der Verwendung des Begriffs "Schiedsgutachter" - einen Schiedsvertrag geschlossen.

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IBRRS 2009, 3611
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt im Vorstand des Bauträgers

LG Dortmund, Urteil vom 12.03.2009 - 7 O 472/05

1. Das Gewährleistungsrecht ist auch bei der nicht vollständigen Erledigung von Architektenleistungen anwendbar.

2. Der Umstand, dass der Architekt im Vorstand des Bauträgers war, hindert ihn nicht, gleichwohl die ausführenden Bauhandwerker zu überwachen.

3. Der Bauträger hat aus dem zu Grunde liegenden Architektenvertrag mit dem Beklagten einen Anspruch gegen diesen persönlich bei etwaigen Mängelleistungen aus der Erbringung der Leistung.

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