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Sachgebiet: Bauträger

936 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 1409
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verstoß gegen Garagenverordnung = Baumangel!

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2008 - 6 U 197/07

1. Der Bauherr kann hinsichtlich der Bauausführung erwarten, dass ein Bauunternehmen bei der Herstellung des Werks und der Planung sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Eine Abweichung von diesen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag ist auch dann ein Mangel, wenn die Verwaltungspraxis die öffentlich-rechtliche Vorschrift nicht anwendet oder regelmäßig Verstöße gegen die Vorschrift - in diesem Falle der Garagenverordnung - duldet.

2. Die Zahlung der letzten Rate kann zurückgefordert werden, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, dass entgegen der Fertigstellungsmitteilung des Bauträgers das Bauvorhaben erhebliche Mängel aufweist. Dies gilt selbst dann, wenn das Eigentum bereits umgeschrieben wurde.




IBRRS 2008, 1408
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verstoß gegen Garagenverordnung = Baumangel!

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2008 - 6 U 197/07

1. Der Bauherr kann hinsichtlich der Bauausführung erwarten, dass ein Bauunternehmen bei der Herstellung des Werks und der Planung sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Eine Abweichung von diesen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag ist auch dann ein Mangel, wenn die Verwaltungspraxis die öffentlich-rechtliche Vorschrift nicht anwendet oder regelmäßig Verstöße gegen die Vorschrift - in diesem Falle der Garagenverordnung - duldet.

2. Die Zahlung der letzten Rate kann zurückgefordert werden, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, dass entgegen der Fertigstellungsmitteilung des Bauträgers das Bauvorhaben erhebliche Mängel aufweist. Dies gilt selbst dann, wenn das Eigentum bereits umgeschrieben wurde.




IBRRS 2008, 1398
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Schadensposten sichert eine MaBV-Bürgschaft?

BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 102/07

Eine Bürgschaft gemäß § 7 Abs. 1 MaBV sichert auch den großen Schadensersatzanspruch und die in ihm enthaltenen, vom Erwerber vergeblich aufgewendeten Finanzierungskosten ab.

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IBRRS 2008, 1289
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
MaBV: Was heißt vollständige Fertigstellung?

OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2007 - 21 U 14/07

Bei Bauträgerverträgen ist von einer vollständigen Fertigstellung dann auszugehen, wenn die bei Abnahme zu Protokoll gerügten Mängel ("Protokollmängel") beseitigt sind.

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IBRRS 2008, 1276
BauträgerBauträger
Rückzahlung noch nicht fälliger Baustandsraten

LG Leipzig, Urteil vom 17.03.2008 - 6 O 1696/07

1. Leistet der Erwerber über den Bautenstand des § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen an den Bauträger, so ist der Geschäftsführer zur Rückzahlung der im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht fälligen Baustandsraten verpflichtet. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Raten, deren Bautenstand vom Bauträger jedenfalls teilweise noch erreicht wurde.

2. Bei der Entgegennahme von Zahlungen, die § 3 Abs. 1, Abs. 2 MaBV widersprechen, verstößt der Bauträger auch gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB und ist daher einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 817 Abs. 1 BGB ausgesetzt. Da das Verbotsgesetz gerade die Entgegennahme von Zahlungen auf eine betagte Forderung verbietet, solange die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, findet die Regelung des 813 Abs. 2 BGB keine Anwendung, soweit, sie den gesetzlich bezweckten Schutz des Erwerbers ausschalten würde.

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IBRRS 2008, 1146
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- u. Umsatzsteuer

FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.04.2008 - 7 K 333/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?

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IBRRS 2008, 0871
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Wie muss Regenwasserableitung ausgestaltet sein?

KG, Urteil vom 19.02.2008 - 21 U 202/05

Fehlt es bei einem Kauf- und Werkvertrag über eine Doppelhaushälfte, die im Rahmen eines Gesamtprojekts (hier 30 Doppelhäuser) errichtet werden soll, an einer ausdrücklichen Regelung zur Regenwasserableitung, stellt es keinen, eine Sachmängelhaftung auslösenden Mangel dar, wenn statt einer Einzelableitung eine Sammelableitung installiert wird.*)

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IBRRS 2008, 0709
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ersatz der Finanzierungskosten: Wertberechnung der Eigennutzung

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2007 - 5 U 164/04

1. Macht der Besteller von seinem Recht Gebrauch, das Werk zurückzugeben und großen Schadensersatz zu verlangen, richten sich die Ansprüche gegen den „Verkäufer“ selbst.

2. Das Recht auf Wandlung oder „großen Schadensersatz“ kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden.

3. Verlangt der Käufer im Rahmen des großen Schadensersatzes auch Ersatz seiner Finanzierungskosten, muss er sich hierauf den nach den üblichen Miet- oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen. Es besteht kein Anlass, den Nutzungswert zeitlich linear nach den Anschaffungskosten bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes anzusetzen.

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IBRRS 2008, 0365
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Doppelte Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherter Vorleistung

BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 136/07

Beurkundet der Notar einen Bauträgervertrag, in dem der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten übernimmt und in dem - ungeachtet des Umstands, dass diese von der Gemeinde noch nicht festgesetzt worden sind - diese Kosten Bestandteil der nach Herstellung des ersten Bauabschnitts fälligen Abschlagszahlung sein sollen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MaBV), so enthält diese Vertragsgestaltung eine ungesicherte Vorleistung, die die doppelte Belehrungspflicht des Notars auslöst.*)

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IBRRS 2008, 0350
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftung der Gemeinde bei schuldhaft versagtem Einvernehmen

OLG Jena, Urteil vom 30.01.2008 - 4 U 1230/05

1. Verweigert eine Gemeinde unberechtigt und schuldhaft das gemeindliche Einvernehmen für eine Baumaßnahme, so haftet sie dem Bauträger für den durch die hierdurch bedingte Verzögerung entstandenen Vermögensschaden.*)

2. Auf rechtmäßiges Alternativverhalten kann sich die Gemeinde in diesem Fall nicht berufen.*)

3. Beruft sich die Gemeinde darüberhinaus auf eine (andere) hypothetische Schadensursache (eine Reserveursache), kann sie damit im Prozess über den Haftungsgrund nicht gehört werden, soweit nur überhaupt ein Schaden entstanden ist; dieser Einwand kann - wenn überhaupt - allenfalls im nachfolgenden Betragsverfahren berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2008, 0292
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wärmebereitstellungsvereinbarung im Bauträgervertrag zulässig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2007 - 9 U 73/06

Eine Klausel im Bauträgervertrag, wonach sich der Erwerber verpflichtet, in einen Wärmeservice-Vertrag einzutreten, ist zulässig.

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IBRRS 2008, 0291
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgerinsolvenz und Anspruch auf Pfandfreigabe

OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2007 - 5 W 68/07

Steht zwischen dem Erwerber und dem (zwischenzeitlich insolventen) Bauträger rechtskräftig fest, dass der Bauträger keine Zahlungsansprüche mehr gegen den Erwerber hat, muss dies die durch eine vorrangige Grundschuld am Vertragsobjekt abgesicherte Bauträgerbank gegen sich gelten lassen, wenn im Innenverhältnis der Bauträger ihr den Erwerbspreisanspruch abgetreten hatte, dies aber dem Erwerber zum Zeitpunkt, als ihm die Klage des Bauträgers auf Restzahlung zugestellt wurde, nicht bekannt war.

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IBRRS 2008, 0205
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wem steht bezahlte Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag zu?

AG Worms, Urteil vom 09.03.2007 - 9 C 346/06

Mangels einer ausdrücklichen Regelung im Bauträgervertrag steht ein Erstattungsanspruch für eine geleistete Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag dem Vorausleistenden zu, auch wenn er zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht beitragspflichtig ist.

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IBRRS 2008, 0204
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wem steht bezahlte Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag zu?

LG Mainz, Urteil vom 11.12.2007 - 6 S 61/07

Mangels einer ausdrücklichen Regelung im Bauträgervertrag steht ein Erstattungsanspruch für eine geleistete Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag dem Vorausleistenden zu, auch wenn er zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht beitragspflichtig ist.

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IBRRS 2008, 0125
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Freie Kündigung: Ist Vergütung Entgelt nach § 10 UStG?

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05

Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)

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IBRRS 2008, 0065
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?

LG München I, Urteil vom 19.04.2007 - 5 O 8732/06

1. Der Bauträger ist zur sofortigen Auflassung verpflichtet, wenn lediglich 2% des Erwerbspreises zur Zahlung offen stehen und der Bauträger mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug geraten ist.

2. Haben der Bauträger und der Erwerber im Bauträgervertrag noch nicht die Auflassung erklärt und hängt die Erklärung nur noch von der Zahlung des Erwerbspreisrestes ab bzw. wird sie deswegen verweigert, so bemisst sich der Streitwert der Auflassungsklage nicht nach dem Wert der Eigentumswohnung, sondern nach der Höhe des Erwerbspreisrests.

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IBRRS 2008, 0052
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Auflassung trotz offenen Erwerbspreises?

OLG München, Urteil vom 13.11.2007 - 13 U 3419/07

1. Der Bauträger ist zur sofortigen Auflassung verpflichtet, wenn lediglich 2% des Erwerbspreises zur Zahlung offen stehen und der Bauträger mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug geraten ist.

2. Haben der Bauträger und der Erwerber im Bauträgervertrag noch nicht die Auflassung erklärt und hängt die Erklärung nur noch von der Zahlung des Erwerbspreisrestes ab bzw. wird sie deswegen verweigert, so bemisst sich der Streitwert der Auflassungsklage nicht nach dem Wert der Eigentumswohnung, sondern nach der Höhe des Erwerbspreisrests.

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 4956
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prozessvergleich trotz Zahlungsunfähigkeit: Strafbarer Betrug?

Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07

Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

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IBRRS 2007, 4955
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prozessvergleich trotz Zahlungsunfähigkeit: Strafbarer Betrug?

Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07

Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

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IBRRS 2007, 4949
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Prospektwerbung und Auslegung des Bauträgervertrages

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 205/06

1. Für die Beurteilung der Frage, welche werkvertragliche Verpflichtung ein Bauträger übernimmt, kann ein dem Erwerber übergebener Prospekt ausschlaggebend sein.*)

2. Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist ihr Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1).*)




IBRRS 2007, 4904
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Innengesellschaftlicher Haftungsausgleich

BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06

1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)

2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)

3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)

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IBRRS 2007, 4903
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07

1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.

2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.

3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.

4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.

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IBRRS 2007, 4799
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Darf Anwalt durch Schüren von Ängsten Bauträgerkunden werben?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.08.2007 - 4 U 106/07

1. Anwaltsrundschreiben an Vertragspartner einer Bauträgergesellschaft, in denen außerhalb bestehender Mandate unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Vollmachten wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz eine Rückabwicklung der Kapitalanlage einschließlich der Darlehensfinanzierung in Aussicht gestellt wird, überschreiten jedenfalls dann die Grenzen zulässiger Anwaltswerbung, wenn bei den Adressaten durch Verdachtsäußerungen unter Schüren von Ängsten hinsichtlich der künftigen Wertentwicklung der Anlage die nachhaltige Notwendigkeit anwaltlichen Beratungsbedarfs erweckt wird.*)

2. Gesellschaften, in deren nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Kundenbeziehungen auf diese Weise rechtswidrig eingegriffen wird, steht ein Abwehranspruch analog § 1004 Abs. 1 BGB zu.*)

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IBRRS 2007, 4786
BauträgerBauträger
Rechtsanwälte und Notar - Notarhaftung wegen Beratungsfehler: Kausalitätsprüfung

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2007 - 4 U 36/07

Ein Notar, der im Rahmen eines Bauträgervertrages amtspflichtwidrig einen Treuhandauftrag aus einer wegen eines MaBV-Verstoßes nichtigen Kaufvertragsdurchführungsbestimmung annimmt, haftet in der Regel nicht für die dem Käufer entstehenden Finanzierungsschäden. Es spricht nämlich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Parteien eines solchen Bauträgervertrages bei entsprechendem Hinweis des Notars eine mit der MaBV in Einklang stehende Verwahranweisung erteilt hätten.*)

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IBRRS 2007, 4774
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kann Bauträger Vergütungsansprüchen an seine Bank abtreten?

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 235/05

Die sicherungshalber erfolgende Vorausabtretung der dem Bauträger gegen einen Erwerber zustehenden Vergütungsforderung an die finanzierende Bank ist grundsätzlich nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 MaBV i. V. m. § 12 MaBV, § 134 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2007, 4747
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zwei Personen auf Bauträgerseite: Aufsplittung der Mängelrechte?

LG Berlin, Urteil vom 19.10.2007 - 15 O 466/06

Sind auf der Bauträgerseite zwei Personen beteiligt, wobei der Bauträger die kaufvertragliche Verpflichtung übernimmt und der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Bauträgers aus einem zuvor mit dem Werkunternehmer geschlossenen Generalübernehmervertrag eintritt, kann der Bauträger die werkvertragliche Gewährleistungshaftung ausschließen.

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IBRRS 2007, 4729
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Fälligkeit - kein Verzug!

BGH, Urteil vom 28.09.2007 - V ZR 139/06

Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.*)

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IBRRS 2007, 4690
BauträgerBauträger
Nachweis des Baufortschrittes im Urkundenprozess

KG, Urteil vom 31.08.2004 - 4 U 281/03

Der Baufortschritt kann im Urkundenprozess durch Abnahmeprotokoll nachgewiesen werden; aber ein Zurückbehaltungsrecht wegen der im Protokoll aufgeführten Mängel ist möglich.

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IBRRS 2007, 4677
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlerhafte Dachdämmung: Arglist oder Organisationsverschulden?

OLG Naumburg, Urteil vom 28.03.2007 - 6 U 83/06

1. Ist die bei einer Dachsanierung von außen angebrachte Dämmung mangelhaft, weil das Dämmmaterial z. B. nicht zwischen die Sparren eingeklemmt ist und eine ausreichende Unterlüftung fehlt, so sind diese Mängel nicht derart grob und unübersehbar, dass sie für ein arglistiges Verschweigen sprechen.

2. Dass die Untersuchung der Dämmung auf Mängel eingeschränkt ist, weil sie auftragsgemäß von außen angebracht wurde, kann dem Dachdecker nicht als Organisationsverschulden angelastet werden.

3. Wenn ein Bauhandwerker zusagt, im Zuge eines in Aussicht gestellten neuen Auftrags Mängel seines Werks zu beseitigen, der Bauherr diesen Auftrag aber anderweitig vergibt, kann der Zusage weder ein Anerkenntnis der Mängelansprüche noch für den Fall, dass im Zeitpunkt der Zusage Mängelansprüche bereits verjährt sind, ein Verzicht auf die Verjährungseinrede entnommen werden.




IBRRS 2007, 4600
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann verjährt Honoraranspruch ohne Schlussrechnung?

KG, Urteil vom 16.03.2007 - 6 U 48/06

1. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass bei Ansprüchen mit einer von der Disposition des Gläubigers abhängigen Fälligkeit die Verjährung schon in dem Zeitpunkt beginnen müsste, zu dem der Gläubiger die Fälligkeit hätte herbeiführen können. Auch ein Zeitablauf von ungefähr sieben Jahren zwischen der Beendigung des Vertrags und der Stellung einer prüfbaren Schlussrechnung führt zu keiner anderen Beurteilung.

2. Der Rückschluss auf die Erbringung der Leistungsphasen 1 und 2 ist dann gerechtfertigt, wenn die Grundleistungen der Leistungsphase 3 überwiegend erbracht wurden.

3. Bei der Bewertung von einzelnen Grundleistungen gibt es keine allein richtige generelle Festlegung von Prozentsätzen.

4. Aus § 24 Abs. 1 Satz 1 - 4 HOAI ergibt sich, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad auch ohne schriftliche Vereinbarung der Mindestumbauzuschlag von 20% zu berechnen ist.

5. Die Geltendmachung des Umbauzuschlags ist nicht verwirkt, wenn dieser in Zwischenrechnungen ohne abschließenden Charakter nicht berechnet wurde.




IBRRS 2007, 4580
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honoraranspruch des „janusköpfigen“ Architekten

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2007 - 10 U 308/07

Bietet ein Architekt Bauinteressenten die Erstellung des Bauwerks selbst als Bauträger oder durch einen Bauträger an, und sind in diesem Angebot die Planungsleistungen des Architekten enthalten, indiziert dies, dass die Planungsleistungen nicht gesondert zu vergüten sind, sondern von der Baufirma im Zusammenhang mit der Angebotserstellung zu übernehmen und vom Bauherren letztlich erst im Falle der Auftragserteilung zu vergüten sind.

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IBRRS 2007, 4493
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sanierungsobjekt: Welcher Schallschutzmaßstab ist geschuldet?

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.03.2007 - 15 U 36/06

1. Baut ein Bauträger ein Kasernengebäude in eine Eigentumswohnanlage mit neuen Balkonen und ausgebautem Dachgeschoss um, so haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts.

2. Konnte der Erwerber aufgrund des Umfangs der geschuldeten oder erbrachten Umbauleistungen davon ausgehen, dass der Stand der anerkannten Regeln der Technik bezüglich der Luft- und Trittschalldämmung eingehalten wird, so schuldet der Bauträger deren Einhaltung.

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IBRRS 2007, 4472
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Prozessführungsbefugnis?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2005 - 22 U 71/05

1. Der einzelne Erwerber ist zur Durchsetzung des Kostenvorschussanspruchs auch bezüglich des Gemeinschaftseigentums berechtigt und kann Zahlung an sich fordern, wenn ihm sämtliche übrigen Erwerber ihre Mängelansprüche abgetreten haben.

2. Zur Substantiierung seines Sachvortrags, welche Mängel vorliegen und welche Kosten zu deren Beseitigung erforderlich werden, kann sich der Erwerber auf seine Schriftsätze im selbständigen Beweisverfahren sowie das dort eingeholte Sachverständigengutachten beziehen.

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IBRRS 2007, 4453
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Konkludent vereinbarter Kostenrahmen: Überschreitung

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - 16 U 43/06

1. Ein konkludent vereinbartes Baukostenlimit liegt vor, wenn der Architekt die Kostenermittlungen an die Finanzierungsvorgaben des Bauherrn anpasst und der Bauherr ihn erst aufgrund einer diesen finanziellen Vorgaben entsprechenden Kostenschätzung beauftragt.

2. Ein Vorteilsausgleich wegen Verkehrswertsteigerung des Bauobjekts im Rahmen des Schadensersatzes wegen Bausummenüberschreitung entfällt, wenn der Bauherr mittels Wertgutachten nachweist, dass der Verkehrswert des Bauwerks unterhalb der Baukosten liegt.

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IBRRS 2007, 4451
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Arglist und Organisationsverschulden sind Ausnahmefälle!

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006 - 13 U 145/06

1. Arglist liegt dann vor, wenn der Unternehmer den Mangel als solchen wahrgenommen, seine Bedeutung als erheblich für den Bestand oder die Benutzung der Leistung erkannt, ihn aber dem Besteller pflichtwidrig nicht mitgeteilt hat.

2. Arglist setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Wissen und Wollen. Die Kenntnis des Mangels ist daher Voraussetzung der Arglist; bloße Nachlässigkeit reicht nicht aus.

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IBRRS 2007, 4450
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kündigung: Werklohn fällig trotz fehlender Abnahme?

OLG München, Urteil vom 10.10.2006 - 13 U 4639/03

Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung des Bauvertrags wird ohne Abnahme fällig, wenn die Abnahme entbehrlich ist. Das ist der Fall, wenn eine Erfüllung des Werkvertrags nicht mehr verlangt wird, weil die zunächst gerügten Mängel ausnahmslos beseitigt sind und der Vertrag sich in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.

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IBRRS 2007, 4316
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ist die HOAI eine Aufforderung zum Vertragsbruch?

OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2006 - 24 U 69/05

1. Eine einmal getroffene Honorarvereinbarung ist verbindlich und vor Beendigung des Architektenvertrags nicht mehr korrigierbar.

2. Lässt sich also ein Architekt während der Vertragsdurchführung auf eine Honorarreduzierung ein, weil nach Angaben seines Auftraggebers wegen finanzieller Schwierigkeiten ansonsten die Realisierung des Projekts gefährdet wäre, so ist eine solche "Honorarreduzierungsvereinbarung" unwirksam.

3. Ein professioneller Auftraggeber - hier eine Objektgesellschaft, die ein Fachmarktzentrum mit einem Kostenvolumen von über 10 Mio. Euro entwickelt, baut und vermietet - gilt als HOAI-kundig. Er darf nicht auf die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung vertrauen.

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IBRRS 2007, 4273
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausreichende Absicherung vor Witterungsverhältnissen

OLG Celle, Urteil vom 01.08.2007 - 7 U 174/06

Nach der gefestigten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung trifft den Architekten die Verkehrssicherungspflicht, etwaigen Gefahren, die von einem Bauwerk für Gesundheit und Eigentum Dritter ausgehen, vorzubeugen und sie ggf. abzuwehren. Es kann deshalb nicht zweifelhaft sein, dass der Architekt nicht nur Dritten gegenüber dafür verantwortlich ist, vorhersehbare Schäden zu vermeiden, sondern dass ihm diese Pflicht auch gegenüber dem eigenen Auftraggeber obliegt, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bedarf. Er muss danach während der von ihm geleiteten und überwachten Bauphase dafür Sorge tragen, dass das Bauwerk keinen Schaden nimmt. Hierzu gehört auch, zumal wenn Teile eines Gebäudes schon genutzt werden, eine ausreichende Absicherung vor Witterungsverhältnissen, insbesondere das Verhindern des Eindringens von Regenwasser.*)

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IBRRS 2007, 4222
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag als verbundenes Geschäft

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 8 U 21/06

1. Sieht die Baubeschreibung die Erstellung einer Perimeterdämmung im Bereich der Kelleraußenwände und einen Vollwärmeschutz mit Putzstrukturoberfläche an den Außenwänden des Erd- und Obergeschosses vor, so ist bei einer Ausbildung des Vollwärmeschutzes in einer Stärke von 12 cm die Perimeterdämmung in einer Stärke von 8 cm auszubilden.

2. Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag unterliegen als verbundenes Geschäft dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), soweit sie eine rechtliche Einheit bilden. Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.

3. Für die Verbindung von Kaufvertrag und Bauvertrag zu einer rechtlichen Einheit spricht bereits die Zusammenfassung beider Verträge in einer Urkunde.

4. Liegt ein verbundenes Geschäft vor, dann bedürfen auch alle Änderungen des Vertrages der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB.

5. Die Berufung der Partei auf einen Formmangel verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn durch die Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarung ihre Interessen nicht berührt werden. Eine nur unwesentliche Abweichung vom Vertragsinhalt, die den Interessenbereich der anderen Partei nicht berührt, ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Änderung wesentliche Vertragspflichten betrifft.

6. § 313 Satz 2 BGB (Heilung des Formmangels durch Auflassung) erfasst nur Fälle, in denen bereits der beurkundungspflichtige Kaufvertrag formunwirksam ist, nicht jedoch Fälle, in denen in Bezug auf einen formwirksam abgeschlossenen Vertrag nachträglich formunwirksame Änderungsvereinbarungen getroffen werden.

7. Der Auftraggeber eines Bauwerkes kann nicht als verpflichtet angesehen werden, eine für ihn günstige Abweichung vom Vertragssoll zu rügen, zumal diese keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB darstellt.

8. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mangelbeseitigung verweigern.

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IBRRS 2007, 4202
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kopplungsverbot d. Art. 10 § 3 MRVG verfassungsgemäß?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2007 - 21 U 239/06

1. Art. 10 § 3 MRVG verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG. Soweit die Regelung zu einer Ungleichbehandlung von freiberuflichen Architekten und Bauunternehmen führt, liegt aufgrund der unterschiedlichen Berufsbilder schon kein vergleichbarer Sachverhalt vor. Aber auch die Ungleichbehandlung von freiberuflichen Architekten, die sich über ihr eigentliches Berufsbild hinaus als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger betätigen und Unternehmen, die diese Leistungen anbieten, ist nicht willkürlich, sondern zur Sicherung des freien Wettbewerbs unter Architekten und Ingenieuren zum Schutze von Bauwilligen sowie von Mietern sachlich gerechtfertigt.*)

2. Der Veräußerer, der den Erwerber an einen bestimmten Architekten binden will, wird nicht dadurch in seinem Eigentumsrecht nach Art. 14 Abs. 1 GG beschränkt, dass eine Architektenbindung unwirksam ist. Das Koppelungsverbot bewirkt keine Beschränkung der Veräußerungsbefugnis, sondern vereitelt allenfalls die mit der Bindung bezweckte zusätzliche Gewinnmöglichkeit.*)

3. Art. 10 § 3 MRVG stellt eine Beraufsausübungsregelung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar. Die daraus folgenden Beschränkungen dienen wettbewerblichen und wohnungsbaupolitischen Zielen zum Schutz der einzelnen Architekten und der Verbraucher und sind im Interesse des Gemeinwohls erforderlich.*)

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IBRRS 2007, 4118
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Was muss Architekt für Wärmeschutz berücksichtigen?

OLG Celle, Urteil vom 29.08.2007 - 14 U 149/06

Wird ein Ingenieur als Sonderfachmann mit den Leistungen des Wärmeschutzes für einen 2001/2002 errichteten Schulneubau gemäß § 78 Abs. 1, § 77 Abs. 2 Nr. 1 HOAI beauftragt, wobei auch Vorschläge zur Gestaltung des sommerlichen Wärmeschutzes zu unterbreiten sind, muss er seine Leistungen so erbringen, dass jedenfalls die Vorgaben der seinerzeit gültigen Wärmeschutzverordnung und des bereits den damaligen allgemeinen Stand der Technik wiedergebenden Entwurfs der DIN 4108-2 (Ausgabe März 2001) eingehalten werden.

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IBRRS 2007, 4098
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
VOB-Vertrag: Kündigung wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2006 - 6 U 79/06

1. § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kommt über den Wortlaut hinaus die Bedeutung einer Generalklausel für den Fall grober Vertragsverletzung zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704 und v. 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880). Danach kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, wenn das vertragliche Vertrauensverhältnis durch den Auftragnehmer so grob gestört wurde, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.*)

2. Ein solcher Kündigungsgrund liegt in der Erklärung des Auftragnehmers, mit der Aufnahme der Produktion bestellter Küchenmöbel für ein Studentenwohnheim erst unter der Bedingung zu beginnen, dass der Auftraggeber die wegen vorangegangener Verzögerungen gestellte Ankündigung der Geltendmachung von Vertragsstrafe und Verzugsschadensersatz zurücknimmt.*)

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IBRRS 2007, 4088
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?

AG Nürnberg, Urteil vom 30.07.2007 - 22 C 633/07

Kann der Erwerber einer Erdgeschosswohnung den dazugehörigen Garten und die Terrasse wegen Baumängeln nicht nutzen, so steht ihm gegenüber dem Bauträger keine Nutzungsausfallentschädigung zu, da der Erwerber auf beide nicht angewiesen ist.

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IBRRS 2007, 4080
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Werklohn einbehalten: Anspruch gegen Architekt?

BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06

1. Einem gesamtschuldnerisch mit einem Unternehmer wegen Bauaufsichtsfehlern haftenden Architekten ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff bei dem Unternehmer befriedigen können und müssen. Der Schadensersatzanspruch kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Auftraggeber entgegen der Empfehlung des Architekten Werklohn wegen Mängeln der Bauausführung nicht einbehalten hat.*)

2. Die Versagung der Zustimmung zur Parteierweiterung durch einen in der Berufungsinstanz erstmals mit einer Widerklage überzogenen Architekten ist nicht missbräuchlich, wenn die Widerklage wegen Bauaufsichtsfehlern einer in Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätigen Architektengemeinschaft zunächst nur gegen einen Gesellschafter erhoben wird und sodann nach mehreren Jahren der Prozessführung zu einem geringen Teil auch gegen den anderen, bisher am Prozess nicht beteiligten Gesellschafter, nachdem dieser als Zeuge geladen worden ist.*)




IBRRS 2007, 4051
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?

AG Nürnberg, Urteil vom 03.04.2006 - 22 C 6376/05

Kann der Erwerber einer Erdgeschosswohnung den dazugehörigen Garten und die Terrasse wegen Baumängeln nicht nutzen, so steht ihm gegenüber dem Bauträger eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

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IBRRS 2007, 4046
BauträgerBauträger
Notarrecht - Notarhaftung bei nichtigem Bauträgervertrag?

LG Göttingen, Urteil vom 28.06.2005 - 8 O 215/03

Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages gem. §§ 9, 13, 17 BeurkG verletzt, wenn er die in Bezug genommene Baubeschreibung nicht mit beurkundet.

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IBRRS 2007, 4045
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Notarrecht - Notarhaftung bei nichtigem Bauträgervertrag?

OLG Braunschweig, Urteil vom 13.06.2007 - 3 U 99/05

1. Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages gem. §§ 9, 13, 17 BeurkG verletzt, wenn er die in Bezug genommene Baubeschreibung nicht mit beurkundet.

2. Grundsätzlich trifft einen Rechtsanwalt die Pflicht, seinen Mandanten umfassend und erschöpfend zu belehren, unter mehreren möglichen Wegen den sichersten und gefahrlosesten zu wählen, Nachteile für seinen Mandanten zu verhindern und diesen über mögliche Risiken des beabsichtigten Vorgehens aufzuklären.

3. Die Notarhaftung greift nur dann ein, wenn der Geschädigte nicht anderweitig Ersatz zu erlangen vermag. Deshalb schafft ein Anwalt durch eine Beratung, die auf eine bewusste Herbeiführung oder Mehrung eines auf Grund einer Notarpflichtverletzung drohenden Schadens abzielt, selbst eine anderweitige Ersatzmöglichkeit und entzieht damit dem Notarhaftungsanspruch die Grundlage.

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IBRRS 2007, 4041
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahmeverweigerung bei unberücksichtigtem Sonderwunsch?

OLG München, Urteil vom 18.10.2006 - 27 U 790/04

1. Es besteht eine Vermutung für Vollständigkeit und Richtigkeit einer Notarurkunde (hier: Bauträgervertrag).

2. Beruft sich der Erwerber auf eine Nichtigkeit des Bauträgervertrags wegen eines nicht beurkundeten Sonderwunsches, muss er beweisen, dass der Sonderwunsch zwischen ihm und dem Bauträger vereinbart worden ist und daher beurkundungspflichtig war.

3. Stützt der Erwerber bei einem Bauträgervertrag seine Weigerung, die Leistung des Bauträgers abzunehmen, auf eine angeblich von einem vereinbarten Sonderwunsch abweichende Ausführung, muss er beweisen, dass die vertragliche Leistungsbeschreibung wirksam im behaupteten Sinn geändert worden ist.




IBRRS 2007, 4037
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beweislast für Vertragsänderungen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.07.2007 - 8 U 655/05

Den Beweis einer vertragsändernden Vereinbarung hat derjenige zu erbringen, der sich zur Herleitung einer ihm günstigen Rechtsfolge auf sie beruft.*)

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IBRRS 2007, 4024
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauleiter kaum vor Ort: Organisationsverschulden?

OLG Naumburg, Urteil vom 14.11.2006 - 9 U 112/05

1. Die Voraussetzungen für ein Organisationsverschulden hat der Auftraggeber darzulegen.

2. Die Behauptungen "Bauleiter kaum vor Ort", "Keine Überprüfung des Fundaments nach den statischen Vorgaben", "Fehlendes Bodengutachten", "Vielzahl von Mängeln während der Bauphase" lassen noch keinen Rückschluss auf ein Organisationsverschulden zu.

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