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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3407 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3067
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Prospekthaftung - Haftung der in Kontrollorgan eingebundenen Wirtschaftsprüfer

BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 74/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 3066
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Prospekthaftung - Haftung der in Kontrollorgan eingebundenen Wirtschaftsprüfer

BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 78/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 3064
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Prospekthaftung - Haftung der in Kontrollorgan eingebundenen Wirtschaftsprüfer

BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 95/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2980
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verwahrung - Obhutsübernahme durch Hinweisschild auf kostenpfl. Parkplatz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2004 - 1 U 46/04

1. Das Anbringen eines gut lesbaren Hinweisschildes am Eingang einer gegen einen Entgelt nutzbaren Parkfläche mit der Aufschrift: "Die Parkplätze werden überwacht." ist ein Umstand, der nach der allgemeinen Verkehrsanschauung den Willen des Betreibers erkennbar macht, über das Zurverfügungstellen eines Parkplatzes hinaus durch geeignete Kontrollmaßnahmen den Kunden vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen.*)

2. Im Hinblick auf die daraus resultierende Verpflichtung zur schadensfreien Rückgabe des Fahrzeugs aus der Obhut kommen die Regelungen des Verwahrungsrechtes zur Anwendung. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die entstandene Obhutsverpflichtung die getroffene Vereinbarung zu einem reinen Verwahrungsvertrag werden lässt oder ein gemischter Vertrag aus Miet- und Verwahrungselementen entstanden ist.*)

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IBRRS 2004, 2956
ImmobilienImmobilien
Irrtum über die Vereinbarung der Umsatzsteuer?

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99

Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, WM 2000, 915).*)

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IBRRS 2004, 2955
ImmobilienImmobilien
Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis

BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99

1. Ist bei einem auf entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks gerichteten Rechtsgeschäft das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so ist der Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten auch dann zulässig, wenn er keine Kenntnis von dem Wertverhältnis hat.*)

2. Die damit begründete tatsächliche Vermutung hat der Tatrichter bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen. Sie kann nur dann nicht zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist.*)

3. Auch wenn für den Begünstigten die Voraussetzungen des § 819 Abs. 1 BGB nicht erfüllt sind, findet die Saldotheorie zum Nachteil der durch ein wucherähnliches und nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidriges Geschäft benachteiligten Partei keine Anwendung.*)

4. Wird auf Rechtsmittel einer Klage im Hauptantrag stattgegeben, so ist die in der Vorinstanz auf einen Hilfsantrag ergangene Verurteilung auch dann von Amts wegen aufzuheben, wenn diese mit einer unselbständigen Anschlußberufung angefochten wurde. Die unselbständige Anschlußberufung ist aber so zu verstehen, daß sie nur unter der Bedingung eingelegt ist, daß die gegen die Abweisung des Hauptantrages gerichtete Hauptberufung ohne Erfolg bleibt.*)

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IBRRS 2004, 2932
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Zum Erlass eines Gebührenanspruchs aus Tarifunterschreitung

BGH, Urteil vom 14.12.2000 - I ZR 213/98

Der Gläubiger eines aus einer Tarifunterschreitung resultierenden Bereicherungsanspruches war zur Zeit der Geltung des § 23 Abs. 2 Satz 1 GüKG a.F. gehindert, dem Schuldner die Forderung gemäß § 397 BGB zu erlassen. Nach Aufhebung des Tarifzwangs zum 1. Januar 1994 stehen die Regelungen in § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 GüKG a.F. der Wirksamkeit eines vereinbarten Forderungserlasses nach § 397 BGB grundsätzlich nicht mehr entgegen.*)

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IBRRS 2004, 2931
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Erbrecht - Nur gemeinsame Nachfristsetzung durch Erbengemeinschaft

BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 401/98

1. Der Käufer, der wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages Ersatz von Aufwendungen verlangt, hat deren Entstehen unabhängig davon zu beweisen, ob er sie zur Erlangung der Gegenleistung oder im Vertrauen auf den Bestand des Kaufs für ein weiteres Geschäft erbracht hat; in beiden Fällen kommt ihm die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute.*)

2. Erwiesene Aufwendungen sind zu ersetzen, wenn die Vermutung, daß sie durch die Gegenleistung des Verkäufers aufgewogen worden wären ("Rentabilitätsvermutung"), nicht ausgeräumt ist, oder wenn nach § 252 Satz 2 BGB mit Wahrscheinlichkeit aus einem weiteren Geschäft ein Vermögenszufluß zu erwarten gewesen wäre, der sie und die weiter zur Erzielung eines Gewinnes erforderlichen Aufwendungen aufgewogen hätte; daß ein Gewinn erzielt worden wäre, ist nicht Voraussetzung des Anspruchs (im Anschluß an BGHZ 114, 193).*)

3. Der Käufer, der wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages Ersatz des nach den besonderen Umständen zu erwartenden Gewinnes verlangt, hat die hierfür bereits erbrachten Aufwendungen sowie solche Aufwendungen gewinnmindernd in Rechnung zu stellen, die nach § 252 Satz 2 BGB mit Wahrscheinlichkeit zusätzlich zu erwarten gewesen wären; wäre unter Berücksichtigung aller Aufwendungen ein Gewinn erzielt worden, so kann er neben diesem auch den Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er tatsächlich erbracht hat.*)

4. Eine Erbengemeinschaft kann dem Käufer eines Nachlaßgrundstücks die Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises (§ 326 Abs. 1 Satz 1 BGB) auch dann nur gemeinsam setzen, wenn sie den Kaufpreis unter sich bereits in der Weise aufgeteilt hat, daß jedem ihrer Mitglieder eine eigenständige Forderung gegen den Verkäufer zusteht.*)

5. Die von einem Miterben dem Käufer gesetzte Nachfrist zur Zahlung des für ein Nachlaßgrundstück vereinbarten Kaufpreises kann von den übrigen Erben jedenfalls dann nicht wirksam genehmigt werden, wenn die Frist bereits verstrichen ist.*)

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IBRRS 2004, 2924
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Einvernehmliche Friständerung durch Erweiterung der Basisversion?

BGH, Urteil vom 24.11.1998 - X ZR 21/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2921
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bereicherungsrecht - Wegenutzungsentgelt ohne Konzessionsvertrag?

BGH, Beschluss vom 28.02.2002 - III ZR 328/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2917
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Landwirtschaft - Auslegung eines Milchlieferungsvertrag

BGH, Urteil vom 13.02.2002 - VIII ZR 124/00

Zur Auslegung eines Milchliefervertrages*)

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IBRRS 2004, 2876
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Schuldrechtsreform: Welche Nacherfüllung des Verkäufers?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2004 - 12 U 144/04

1. Beim Kauf von zum Einbau bestimmten Materialien zählen zu den Aufwendungen im Sinne von § 439 Abs. 2 BGB auch die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache und die Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung.*)

2. Die Unverhältnismäßigkeit der Kosten im Sinne von § 439 Abs. 3 BGB richtet sich nicht nach dem Verhältnis der Nacherfüllungskosten zum Kaufpreis, sondern ihrem Verhältnis zu der durch die Nacherfüllung für den Käufer zu erzielenden Werterhöhung.*)

3. Der bloße Hinweis, Zwischenhändler zu sein, den regelmäßig keine Untersuchungspflicht trifft, genügt im Rahmen der Verschuldenshaftung nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, um der dem Verkäufer obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines Verschuldens nachzukommen.*)




IBRRS 2004, 2871
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldrecht - Rückabwicklung von Verträgen nach neuem Schuldrecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2004 - 3 U 78/04

1. § 284 BGB ist auf alle Verträge anzuwenden, nicht nur auf solche mit ideellem Zweck.*)

2. Der Begriff der Aufwendung in §§ 437 Nr. 3, 284 BGB ist umfassend zu verstehen. Auch Aufwendungen im Hinblick auf die spätere Verwendung einer Kaufsache können vergebliche Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB sein.*)

3. Hat der Käufer bis zur Rückabwicklung Nutzen aus Ausgaben gezogen, die er im Hinblick auf die Verwendung der Kaufsache getätigt hat, so ist dieser Nutzen bei der Feststellung der ersatzfähigen Aufwendungen angemessen zu berücksichtigen.*)

4. Der Schadensersatz gemäß § 281 BGB ist der Struktur nach etwas anderes als Aufwendungsersatz nach § 284 BGB. Beim Aufwendungsersatz nach § 284 BGB handelt es sich um den Ersatz frustrierter Aufwendungen, die im Grundsatz nach der früheren Rechtslage nicht ohne weiteres ersatzfähig waren.

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IBRRS 2004, 2862
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Versorgung - Kosten die für Verlegung von Versorgungsleitungen wg. neuer Bahn

BGH, Beschluss vom 31.01.2002 - III ZR 136/01

a) Zugunsten des Betreibers einer Abwasserleitung, die eine im Beitrittsgebiet gelegene Bahnlinie kreuzt, konnte an dem Trassengrundstück keine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. §§ 1 und 4 SachenR-DV entstehen, da zu den öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen, bei denen diese Bestimmungen nach § 9 Abs. 2 GBBerG keine Anwendung finden, auch Bahnlinien (Schienenwege i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 1 AEG) gehören.*)

b) Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift für die Kreuzung und Näherung fremder Versorgungs-, Informations- und Verkehrsanlagen mit Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn und Anschlußbahnen vom 29. Dezember 1967 hat ein Wasserversorgungsunternehmen ohne den Nachweis einer ihm günstigen (gestattungs-)vertraglichen Folgekostenregelung die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, daß durch den Ausbau der Bahnlinie eine die Trasse querende Abwasserleitung verlegt werden muß. Es kann insbesondere nicht davon ausgegangen werden, daß vor dem 3. Oktober 1990 zugunsten des Versorgungsunternehmens ein wasserrechtliches Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrecht i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DDR-WasserG 1982 begründet worden war.*)

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IBRRS 2004, 2860
VersicherungenVersicherungen
Nachweis eines Diebstahls bei vorhergehender Unredlichkeit

BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 263/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2855
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Zur Auslegung einer hälftigen Auszahlungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 28.01.2002 - II ZR 385/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2854
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Maklervertrag - Zu Vertragsauslegung und Aufklärungspflichten des Maklers

BGH, Urteil vom 24.01.2002 - III ZR 63/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2847
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Landwirtschaft - Entschädigung auch wenn Grundstück jetzt Privateigentum ist

BGH, Urteil vom 18.01.2002 - V ZR 104/01

1. Sachverhalte, für die aus § 9 VerkFlBerG ein vorläufiges Besitzrecht des öffentlichen Nutzers folgt, unterfallen für die Zeit vor Inkrafttreten des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 2001 dem Besitzmoratorium zugunsten der öffentlichen Hand aus Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB einschließlich der dortigen Regelung der Entgeltpflicht.*)

2. "Öffentliche Körperschaft" im Sinne des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kann auch eine juristische Person des Privatrechts sein, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 4 VerkFlBerG erfüllt.*)

3. Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB findet entsprechende Anwendung, wenn ein in Volkseigentum stehendes Grundstück noch in der DDR für öffentliche Aufgaben in Anspruch genommen wurde, nachträglich jedoch trotz andauernder öffentlicher Nutzung durch Restitution in privates Grundstückseigentum überführt worden ist.*)

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IBRRS 2004, 2844
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Nachbesserungsrecht des Notars bei Mängeln in Urkunde

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 434/00

1. Ist eine notarielle Urkunde aus vom Urkundsnotar zu vertretenden Gründen inhaltlich fehlerhaft, hat jener den Eintritt eines Schadens möglichst durch umgehende Nachbesserung (Berichtigung, Ergänzung, notfalls Neubeurkundung) zu vermeiden. Zusätzliche Gebühren stehen ihm dafür nicht zu (im Anschluß an BGH, Urt. v. 10. Februar 1994 - IX ZR 109/93, NJW 1994, 1472, 1473).*)

2. Hat der Auftraggeber in einem solchen Fall dem Urkundsnotar keine Gelegenheit gegeben, die erforderliche Berichtigung/Ergänzung/Neubeurkundung vorzunehmen, kann er die Kosten einer Neubeurkundung durch einen anderen Notar grundsätzlich nicht als Schaden geltend machen.*)

3. Das Unterlassen einer Erinnerung ist für einen Schaden nicht kausal, wenn feststeht, daß der Notar der Erinnerung nicht abgeholfen hätte.*)

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IBRRS 2004, 2833
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Formbedürftigkeit der Zahlungsfristverlängerung?

BGH, Urteil vom 07.12.2001 - V ZR 121/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2832
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Prüfungsrecht - Besondere Aussagekraft des zweiten Juristischen Staatsexamens

BGH, Beschluss vom 03.12.2001 - NotZ 20/01

Dem Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens, das (wesentlich) auf der Beurteilung namentlich nicht gekennzeichneter Arbeiten beruht, und das von einem finanziellen Interesse der prüfenden Stelle an der Nachfrage nach Prüfungsleistungen frei ist, kommt eine besondere Aussagekraft beim fachlichen Vergleich der Bewerber zu (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 25. April 1994, NotZ 19/93, Nds. Rpfl. 1994, 330, 333).*)

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IBRRS 2004, 2826
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Landwirtschaft - Antrag auf gerichtl. Bestimmung der Abfindung fristgebunden

BGH, Beschluss vom 09.11.2001 - BLw 7/01

Der Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer im Umwandlungsbeschluß ordnungsgemäß angebotenen Barabfindung kann nur innerhalb der Frist von § 36 Abs. 2 Satz 1 LwAnpG gestellt werden (Einschränkung des Senatsbeschlusses v. 1. Juli 1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23 ff).*)

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IBRRS 2004, 2813
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Landwirtschaft - Quotale Beteiligung an Genossenschaft bei Umwandlung von LPG

BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 40/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2812
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Landwirtschaft - Zum Vorliegen einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden

BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 37/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2810
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Landwirtschaft - Zur Ausübung des Vorkaufsrecht

BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 24/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2809
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Landwirtschaft - Sittenwidrige Abfindung für Ausscheiden aus LPG

BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 29/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2806
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Landwirtschaft - Zuerwerb dient immer Verbesserung der Argrarstruktur

BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01

Bei einem groben Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland dient ein Zuerwerb auch dann der Verbesserung der Agrarstruktur, wenn dadurch der Eigenlandanteil prozentual nur in geringem Maße erhöht wird.*)

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IBRRS 2004, 2802
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Zeitliche Vermeidbarkeit bei Unfall zwischen PKW und Fußgänger

BGH, Urteil vom 23.04.2002 - VI ZR 180/01

a) Beim Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Fußgänger ist die Vermeidbarkeit eines Unfalls auch dann gegeben, wenn der Fußgänger bei Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des PKW den Gefahrenbereich vor Eintreffen des Fahrzeugs verlassen gehabt hätte ("zeitliche Vermeidbarkeit").*)

b) Reicht das urkundenbeweislich verwertete Gutachten aus einem Ermittlungsverfahren nicht aus, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, so muß der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.*)

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IBRRS 2004, 2798
ProzessualesProzessuales
Zivilverfahrensrecht - Zahlungsbefehl unterbricht Verjährung wie Mahnbescheid

BGH, Urteil vom 17.04.2002 - XII ZR 182/00

a) Ein schweizerischer Zahlungsbefehl steht einem deutschen Mahnbescheid hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung nach § 209 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. gleich.*)

b) Zur Frage des rückwirkenden Wegfalls der Verjährungsunterbrechung nach § 213 Satz 2 BGB a.F., wenn der Gläubiger das Schweizer Betreibungsverfahren nicht weiterverfolgt.*)

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IBRRS 2004, 2789
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Inline-Skater den Regeln für Fußgänger unterworfen

BGH, Urteil vom 19.03.2002 - VI ZR 333/00

Inline-Skates sind - bis zu einer ausdrücklichen Regelung durch den Verordnungsgeber - als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO anzusehen; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen.*)

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IBRRS 2004, 2784
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - Zuteilungsfähigkeit des Erben obwohl kein Mitglied in LPG

BGH, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 106/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2780
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Reiserecht - Organisations- und Überwachungspflichten des Reiseveranstalters

BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 226/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2765
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Sonstiges Zivilrecht - Sittenwidriger Übertragungsvertrag

BGH, Urteil vom 08.02.2002 - V ZR 168/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2759
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Tierrecht - Eintragung ins Zuchtbuch

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - I ZR 164/99

Den tierzuchtrechtlichen Vorschriften ist nicht zu entnehmen, daß diejenigen Tiere generell von der Eintragung in ein Zuchtbuch ausgeschlossen sind, die weder im Verbandsbereich der das Zuchtbuch führenden Züchtervereinigung geboren noch bei ihrer Geburt in das Zuchtbuch oder Zuchtregister einer anderen Zuchtorganisation, in deren Bereich sie geboren sind, eingetragen worden sind. Ein entsprechender Ausschluß ergibt sich grundsätzlich auch nicht für solche Tiere, die bereits auf der Grundlage des Zuchtprogramms einer anerkannten Züchtervereinigung als zu Zuchtzwecken ungeeignet ausgesondert worden sind.*)

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IBRRS 2004, 2668
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Telefax: Lässt sich Zugang durch Sendeprotokoll beweisen?

AG Rudolstadt, Urteil vom 30.03.2004 - 2 C 694/03

Wird ein Schriftstück per Telefax übermittelt und trägt der Sendebericht den Vermerk "Ok", wird dadurch ein Anscheinsbeweis für den Zugang begründet.

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IBRRS 2004, 2648
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kreditrecht- Anknüpfung nach Internationalem Privatrecht

BGH, Urteil vom 26.07.2004 - VIII ZR 273/03

Die Vermutung, daß der Vertrag die engsten Verbindungen mit dem Staat aufweist, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, gilt nicht, wenn solche Anknüpfungspunkte zu einem anderen als dem vermuteten Recht führen, die an Gewicht den von der Vermutung verwendeten Anknüpfungspunkt deutlich übertreffen, und sich ein anderes Zentrum des Leistungsaustauschs eindeutig ermitteln läßt.*)

Das kann bei einem Kaufvertrag über eine Forderung gegenüber dem nach Deutschland weisenden Sitz des Verkäufers der Fall sein, wenn die deutschem Recht unterliegende Forderung durch eine an einem französischen Grundstück bestellte Hypothek gesichert ist, es dem Käufer entscheidend auf den Erwerb der Hypothek ankommt, eine Beurkundung des Kaufvertrags durch einen französischen Notar in französischer Sprache erfolgen und die Parteien dabei von französischen Rechtsanwälten vertreten werden sollen und der Kaufpreis in französischer Währung vereinbart ist.*)

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IBRRS 2004, 2517
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - AGB: Einmonatige Frist unwirksam!

BGH, Urteil vom 03.06.2004 - X ZR 28/03

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags, nach der die Geltendmachung aller Ansprüche, auch solcher aus unerlaubter Handlung, nach Ablauf einer einmonatigen Frist grundsätzlich ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 9 AGBG a.F. (jetzt § 307 Abs. 1 BGB) und ist deswegen unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 2467
ImmobilienImmobilien
Graffiti sind nicht unbedingt Sachbeschädigung!

OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2004 - 1 Ss 48/04

1. Zur Frage der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Graffiti an Bahnwaggon.*)

2. Von einer Sachbeschädigung in Sinne des Strafgesetzbuches durch Graffiti-Schmierereien kann nur ausgegangen werden, wenn die besprühte Oberfläche in ihrer Substanz beschädigt worden ist.

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IBRRS 2004, 2256
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schuldrecht - Flugzeugüberlassung mit Personal als Leihvertrag, Verjährung

BGH, Urteil vom 28.07.2004 - XII ZR 153/03

Die körperliche Zugriffsmöglichkeit des Entleihers auf die Leihsache ist kein konstitutives Merkmal des Leihvertrages. Ist der Entleiher auf eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit nicht angewiesen, weil die beabsichtigte Nutzung von ihm anderweitig sichergestellt wird, so schließt die mangelnde sachenrechtliche Beziehung die Annahme eines Leihvertrages nicht aus.*)

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IBRRS 2004, 2250
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware

BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 321/03

Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis bzw. grobe fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers in Bezug auf die Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware.*)

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IBRRS 2004, 2215
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Auslegung einer alten AGB-Klausel

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - I ZR 263/01

Eine vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 vom Spediteur erstellte Beförderungsbedingung, wonach die in den Bedingungen vorgesehenen Haftungsbegrenzungen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten sollen, ist, wenn sie einem nach dem 1. Juli 1998 geschlossenen Vertrag zugrunde gelegt wird, dahin auszulegen, daß die vorgesehenen Haftungsbegrenzungen erst bei dem verschärften Verschuldensgrad des neu gefaßten § 435 HGB nicht gelten.*)

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IBRRS 2004, 2201
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht
Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Eigenleistungen

BGH, Urteil vom 22.06.2004 - VI ZR 112/03

Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Eigenleistungen (Bauarbeiten) eines bei einem Unfall getöteten Angehörigen.*)

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IBRRS 2004, 2199
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Jagdrecht - Ist Spargel eine Gartengewächs?

BGH, Urteil vom 22.07.2004 - III ZR 359/03

a) Eine Pflanze kann ihre Eigenschaft als Gartengewächs dadurch verlieren, daß in einem größeren Gebiet ihr feldmäßiger Anbau derart im Vordergrund steht, daß der gartenmäßige Anbau dort kaum noch eine Rolle spielt (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Mai 1957 - V ZR 150/55 - LM ZPO § 546 Nr. 25 = RdL 1957, 191). Dies gilt auch für Spargel.*)

b) Spargel ist kein hochwertiges Handelsgewächs im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG.*)

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IBRRS 2004, 2194
VersicherungenVersicherungen
Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 22.07.2004 - IX ZR 482/00

Die Zahlung des Haftpflichtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche dar, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt. Anders liegt es dann, wenn der Versicherer erkennbar zum Ausdruck bringt, daß er die über die Deckungssumme hinausgehenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung nicht anerkennen wolle. Da es auf die objektive Auslegung der Erklärung des Versicherers ankommt, schadet es nicht, daß der Geschädigte der umfassenden Unterbrechungswirkung mißtraut, ohne daß dies in einer Erklärung des Versicherers einen Anhalt findet (im Anschluß an BGH, NJW 1979, 866, 867).*)

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IBRRS 2004, 2190
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Rechtsmissbräuchliches Zurückbehaltungsrecht

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 173/01

Ein Schuldner, der unberechtigt die Herausgabe einer Sache verweigert, verstößt gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Herausgabeanspruch auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer Gegenforderung beruft, die erst infolge seiner Herausgabeverweigerung durch Aufwendungen auf die Sache entstanden ist.*)

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IBRRS 2004, 1950
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Zum Begriff des Anlagenbetreibers

BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 356/03

a) Im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG steht die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 4 KWKG geschuldete Vergütung demjenigen zu, der Betreiber der KWK-Anlage und zugleich in dem Liefervertrag Vertragspartner des den Strom beziehenden Energieversorgungsunternehmens ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 236/02, ZNER 2004, 178).*)

b) Zum Begriff des Anlagenbetreibers im vorgenannten Sinne.*)

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IBRRS 2004, 1942
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsrecht - SubU-AGB-Klausel: Kündigung bei Ende d. Hauptvertrags - wirksam?

BGH, Urteil vom 29.07.2004 - III ZR 293/03

Die in einem formularmäßigen Subunternehmervertrag über Bewachungsdienstleistungen enthaltene Klausel, ein wichtiger Kündigungsgrund liege insbesondere vor, wenn "der Hauptvertrag endet bzw. sich Änderungen im Umfang der Sicherheitsdienstleistung ergeben", hält der Inhaltskontrolle nicht stand.*)

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IBRRS 2004, 1908
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Beginn der Ausschlußfrist des § 651g Abs. 1 Satz 1 BGB

BGH, Urteil vom 22.06.2004 - X ZR 171/03

a) Der Sozialversicherungsträger, auf den ein Schadensersatzanspruch des Reisenden nach § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X übergegangen ist, muß seinen Anspruch in der Ausschlußfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB anmelden.*)

b) Die Ausschlußfrist des § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt auch für den Sozialversicherungsträger mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise zu laufen, nicht erst mit seiner Kenntnis von Schädigung und Ersatzpflichtigem.*)

BGB § 651 g Abs. 1 Satz 2 in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (jetzt: § 651 g Abs. 1 Satz 3)*)

a) Der Anspruchsberechtigte ist im Sinne des § 651 g Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Ausschlußfrist gehindert, solange er von der Schädigung und der Person des Ersatzpflichtigen unverschuldet keine Kenntnis hat.*)

b) Nach Wegfall des Hindernisses muß der Anspruchsberechtigte die Geltendmachung seines Anspruchs unverzüglich nachholen.*)

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IBRRS 2004, 1820
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Speditionsrecht - Reichweite der Beweiswirkung von Art. 11 Abs. 2 WA 1955

BGH, Urteil vom 09.06.2004 - I ZR 266/00

Zur Reichweite der Beweiswirkung von Art. 11 Abs. 2 WA 1955.*)

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IBRRS 2004, 1814
BauvertragBauvertrag
Druckvergleich: Folgen bei Nichtzahlung eines geringen Restbetrages

OLG München, Urteil vom 01.12.2003 - 13 U 3707/03

Überweist der Schuldner eines sog. Druckvergleichs einen geringfügigen Restbetrag erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, weil er bei der fristgerechten Überweisung des Hauptbetrages einem Ablesefehler erlegen war, so kann der dem Gläubiger, der den Irrtum des Schuldners vor Ablauf der Frist hätte erkennen können, § 242 BGB entgegenhalten.*)

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