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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3407 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0966
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
BGB-Gesellschaft - Haftung der Gesellschaft für ihre Geschäftsführer

BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99

a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muß sich zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer (geschäftsführenden) Gesellschafter entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen.*)

b) Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich auch für gesetzlich begründete Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner einzustehen.*)

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IBRRS 2003, 0820
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wer ist Garantiegeber?

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 300/02

Zur Frage, wer Garantiegeber bei einem Garantievertrag ist, den der Käufer eines Kraftfahrzeugs als Garantienehmer anläßlich des Kaufs abschließt.*)

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IBRRS 2003, 0813
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sachenrecht - Kein Besitzstörungsanspruch im Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Urteil vom 31.01.2003 - V ZR 276/00

Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 862 Abs. 1 BGB ist kein Raum, wenn der Kläger den Besitz durch die Zwangsvollstreckung aus einer von dem Beklagten gegen den Kläger erwirkten einstweiligen Verfügung verloren hat.*)

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IBRRS 2003, 0745
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kreditrecht - 66 1/3 % Effektivzins ausnahmsweise nicht sittenwidrig!

OLG Dresden, Urteil vom 20.03.2002 - 11 U 2478/01

Die besonderen Umstände des Einzelfalls können verhindern, dass ein Darlehen mit 66 1/3 % Effektivzins sittenwidrig ist. (Hier: 100.000,00 DM Startkapital für renditeträchtiges Bauträgergeschäft an lebenserfahrene Bauingenieure.)*)

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IBRRS 2003, 0720
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Abfindungsvergleich: Verjährung von Schadensersatzforderungen

BGH, Urteil vom 28.01.2003 - VI ZR 263/02

Zur Verjährung von Schadensersatzforderungen nach einem Abfindungsvergleich (Fortführung der Rechtsprechung BGH, Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 230/01 - VersR 2002, 474, 475; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 318/97 - VersR 1999, 382, 383; vom 26. Mai 1992 - VI ZR 253/91 - VersR 1992, 1091, 1092).*)

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IBRRS 2003, 0646
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wasserversorgung - Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 92/02

a) Ein "Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages" liegt auch dann vor, wenn über die gelieferte Wassermenge jeweils monatliche Rechnungen erteilt worden sind, eine Nachberechnung der vertraglich vereinbarten Mindestabrechnungsmenge jedoch unterlassen wurde.*)

b) Zur Berechnung der zweijährigen Ausschlußfrist in einem solchen Fall.*)

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IBRRS 2003, 0642
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Heimgesetz - Neues Heimgesetz anwendbar auf Altfälle?

BGH, Urteil vom 13.02.2003 - III ZR 194/02

a) Zur Anwendung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes auf Altverträge.*)

b) Zum Einfluß einer Neubelegung eines Heimplatzes nach dem Tod des Bewohners auf den Entgeltanspruch des Trägers bei Vereinbarung einer Fortgeltung des Vertrags im Sinn des § 4b Abs. 8 Satz 2 HeimG i.d.F. vom 23. April 1990.*)

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IBRRS 2003, 0589
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Erfinderische Tätigkeit

BGH, Urteil vom 10.12.2002 - X ZR 68/99

Synergistische Effekte, die über die bloße Summenwirkung einer aus mehreren Stoffen zusammengesetzten Mischung hinausgehen, können als Anzeichen für erfinderische Tätigkeit gewertet werden. War die Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt, vermag ein zusätzlicher, wenn auch unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung der Kombination allein nicht zu begründen.*)

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IBRRS 2003, 0581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit:Verjährungsunterbrechung?

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 223/02

Die Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit nach § 65 Abs. 1 VwGO bewirkt nicht eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 2 BGB a.F.; sie kann den dort aufgeführten Unterbrechungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F.), nicht gleichgestellt werden.*)

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IBRRS 2003, 0577
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Überwachung des steuerbegünstigten Ankaufs einer Immobilie

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - IX ZR 180/01

Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der den Auftrag übernimmt, zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen und zu kontrollieren.*)

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IBRRS 2003, 0546
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Stellvertretung - Eigenhaftung des Vertreters

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2002 - 2 U 89/02

1. Zur Eigenhaftung des Vertreters für Bestellungen namens eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Betrug oder sittenwidriger Schädigung.

2. Diese Haftung ist beschränkt auf das negative Interesse.

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IBRRS 2003, 0459
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Gesamtschuldner

BGH, Urteil vom 09.01.2003 - IX ZR 353/99

Zur Frage einer Anwendung des § 426 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn von mehreren aus unterschiedlichem Schuldgrund verpflichteten Gesamtschuldnern einer nur einen Teil des Gesamtschadens zu vertreten und diesen (Teil-)Schaden in voller Höhe ersetzt hat.*)

Hat ein Gläubiger mehrere Gesamtschuldner umfassend in Anspruch genommen und schließt er mit einem von ihnen - der seine Zahlungspflicht insgesamt leugnet - zum Ausgleich aller gegenseitigen Forderungen einen Vergleich, in dem dieser Schuldner sich zur Zahlung eines Teils des ursprünglich verlangten Betrages verpflichtet, so ist ohne besondere Umstände nicht anzunehmen, daß der Gläubiger wegen weitergehender Ansprüche gegen andere Gesamtschuldner Vorrang im Verhältnis zu dem am Vergleich beteiligten Gesamtschuldner haben soll, nachdem dieser den vereinbarten Betrag voll bezahlt hat.*)

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IBRRS 2003, 0453
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Geschäftsfähigkeit - Minderjährige: Wegfall der Bereicherung

BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 235/02

a) Beruft sich ein Geschäftsunfähiger auf den Wegfall der Bereicherung, so obliegt ihm, nicht anders als einem Geschäftsfähigen, die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der den Wegfall der Bereicherung begründenden Umstände.*)

b) Der Verbrauch von Geld zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs kann zum Wegfall der Bereicherung führen; Voraussetzung ist aber, daß das empfangene Geld restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde und nicht in anderer Form, etwa durch Bildung von Ersparnissen, durch Anschaffungen oder auch durch Tilgung von Schulden, noch im Vermögen vorhanden ist.*)

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IBRRS 2003, 0452
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - VI ZR 171/02

Wird der Partner eines erfolgreichen und bekannten Eiskunstlaufpaares bei einem Verkehrsunfall verletzt, so kann die Partnerin von dem Schädiger keinen Ersatz des Schadens verlangen, der ihr durch den zeitweiligen unfallbedingten Ausfall des Partners entstanden ist; für einen Anspruch unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fehlt es jedenfalls an einem betriebsbezogenen Eingriff.*)

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IBRRS 2003, 0449
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reitpferd: Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis

BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 123/02

Zur Frage eines sittenwidrig überhöhten Kaufpreises beim Handel mit Reitpferden.*)

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IBRRS 2003, 0445
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausschluss der Gewährleistungspflicht

BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 248/02

Haben die Parteien die Gewährleistungspflicht des Verkäufers i.S.d. §§ 459 ff. BGB a.F. für sichtbare und unsichtbare Mängel ausgeschlossen, so erfaßt der Ausschluß in der Regel nicht solche Mängel, die nach Vertragsschluß und vor Gefahrübergang entstehen; wollen die Parteien auch solche Mängel von der Haftung ausschließen, müssen sie dies deutlich machen.*)

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IBRRS 2003, 0424
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Abrechenbarkeit zahnärztlicher Leistungen

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - III ZR 161/02

Zur analogen Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen (hier: Füllungen nach der Dentin-Adhäsiv-Bonding-Mehrschichttechnik).*)

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IBRRS 2003, 0353
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verbandsrecht - Auskunftspflicht d. Dachverbandes gegenüber einem Landesverband

BGH, Urteil vom 11.11.2002 - II ZR 125/02

a) Landesverbänden steht gegen den Vorstand ihres Dachverbandes auf dessen Verbandsversammlung ein Auskunftsrecht nach §§ 27 Abs. 3, 666 BGB über alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Dachverbandes zu.*)

b) Einem solchen vereinsrechtlichen Informationsrecht der Mitglieder unterliegen grundsätzlich auch die Angelegenheiten einer vom Dachverband zur Auslagerung seines wirtschaftlichen Betriebes als GmbH gegründeten und betriebenen Tochtergesellschaft, soweit sie auch für den Dachverband objektiv von erheblicher wirtschaftlicher oder rechtlicher Bedeutung sind. Dieses Informationsrecht findet seine Grenze nur in einem (vorrangigen) berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Dachverbandes zur Abwehr einer zu besorgenden Gefahr für ihn selbst oder die Tochtergesellschaft mbH (entsprechend § 51 a Abs. 2 GmbHG).*)

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IBRRS 2003, 0296
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Haftung bei Hingabe eines Schuldscheins

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.12.2002 - 15 U 72/02

Ist die Echtheit eines Schuldscheines bewiesen, muss der Gläubiger, der aus der Urkunde klagt, regelmäßig die näheren Umstände der Begebung nicht darlegen; sein Schweigen mindert auch nicht den Beweiswert der Urkunde.*)

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IBRRS 2003, 0271
ProzessualesProzessuales

BVerwG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2 B 23.02

Der Streitwert eines Verfahrens, das einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung betrifft, bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (6,5fache des Endgrundgehalts aus dem Beförderungsamt).*)

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IBRRS 2003, 0262
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat

BGH, Beschluss vom 17.12.2002 - X ZB 21/01

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel (ABl. EG Nr. L 182, S. 1 vom 2. Juli 1992, im folgenden: SchutzzertifikatsVO) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

"Steht es der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft auf der Grundlage eines in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Humanarzneimittels entgegen, daß vor dem nach Art. 19 Abs. 1 SchutzzertifikatsVO maßgeblichen Stichtag in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft eine Genehmigung für das Inverkehrbringen desselben Erzeugnisses als Tierarzneimittel erteilt worden ist, oder kommt es nur darauf an, wann das Erzeugnis als Arzneimittel für Menschen in der Gemeinschaft zugelassen worden ist?"*)

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IBRRS 2003, 0201
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Pauschalreiseverträge

BGH, Urteil vom 19.11.2002 - X ZR 253/01

Die in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt." ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2003, 0200
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Insolvenz d. Veranstalters: Verfügung d. Reisebüros über sein Geld?

BGH, Urteil vom 10.12.2002 - X ZR 193/99

a) § 651 k BGB schützt den Reisenden gegen das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters auf dem Wege der Kundengeldabsicherung. Die Vorschrift begründet keine Befugnis des Reisebüros, an Stelle des Reiseveranstalters oder des Verwalters im Konkurs über sein Vermögen über Anzahlungen auf den Reisepreis zu verfügen, die das Reisebüro als Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigter des Reiseveranstalters für diesen eingezogen hat.*)

b) Hat ein Reisebüro als Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigter des Reiseveranstalters Anzahlungen unter Beachtung des § 651 k BGB eingezogen, schuldet es dem Reiseveranstalter auch im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters Schadensersatz, wenn es die Anzahlungen vertragswidrig den Reisenden zurückerstattet oder für von diesen anderweitig gebuchte Reisen verwendet.*)

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IBRRS 2003, 0192
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Treuhand - Verwirkung einer Vertragsstrafe

BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 184/02

Soll bei Veräußerung von Institutionsvermögen durch die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben eine von den Käufern übernommene Investitionsverpflichtung zur Errichtung einer Rehabilitationsklinik nebst Arbeitsplatzgarantie nicht bestehen, wenn "die Nichtdurchführung oder wesentliche Änderung des Vorhabens durch Umstände bedingt sind, die von den Käufern nicht verschuldet wurden, deren Eintritt bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auch nicht vorhersehbar war", so ist eine vereinbarte Vertragsstrafe auch dann verwirkt, wenn die Klinik wegen eines durch gesetzgeberische Maßnahmen bedingten Rückgangs der Nachfrage nach Rehabilitationsleistungen um 34,4 % nicht vollständig ausgelastet ist.*)

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IBRRS 2003, 0159
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Nationale Gesetze, die Vertragsklauselüberprüfung einschränken

EuGH, Urteil vom 21.11.2002 - Rs. C-473/00

Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen steht einer innerstaatlichen Regelung entgegen, die es dem nationalen Gericht im Rahmen einer von einem Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher erhobenen Klage, die auf einen von ihnen geschlossenen Vertrag gestützt wird, verwehrt, nach Ablauf einer Ausschlussfrist von Amts wegen oder auf eine vom Verbraucher erhobene Einrede hin die Missbräuchlichkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Klausel festzustellen.*)

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IBRRS 2003, 0121
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Anmeldeunterlagen in niederdeutscher Sprache

BGH, Beschluss vom 19.11.2002 - X ZB 23/01

a) Ein Verbot, bei der Eintragung eines Gebrauchsmusters vom Eintragungsantrag abzuweichen, berührt grundsätzlich nicht die Entscheidung über Anträge des Anmelders in bezug auf die Art und Weise des Vollzugs der Eintragung. Eine sachliche Zurückweisung der Anmeldung läßt sich jedenfalls im Regelfall nicht darauf stützen, daß einem solchen Antrag nicht stattgegeben werden kann.*)

b) Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des § 4a Abs. 1 Satz 1 GebrMG nicht in deutscher Sprache abgefaßt.*)

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IBRRS 2003, 0093
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Unzulässige Höchstbetragsbürgschaft

OLG Bamberg, Urteil vom 30.10.2002 - 3 U 204/01

1. Eine Höchstbetragsbürgschaft, die nach ihrem Wortlaut alle Forderungen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung sichern soll, - sei es aus laufender Rechnung, Krediten, Darlehen jeder Art, Wechseln, Abtretungen, einem gesetzlichen Forderungsübergang oder aus übernommenen Bürgschaften -, verstößt gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deshalb sowohl nach § 3 AGB-Gesetz als auch gemäß § 9 AGB-Gesetz (§§ 305 c Abs. 1, 307 BGB n.F.) unwirksam.

2. Ist ein Darlehensvertrag noch nicht wirksam gekündigt, kann auch der Bürge nicht in Anspruch genommen werden.

3. Mehrere Kontoeröffnungs- und Kreditverträge führen in der Regel zu mehreren Schuldverhältnissen. Daraus folgt aber nicht ohne weiteres, daß ein Kredit, den dasselbe Bankinstitut zur Ablösung einer bereits bestehenden Schuld gewährt, Gegenstand eines neuen Schuldverhältnisses sein müßte; vielmehr kann es sich auch um eine bloße Vertragsänderung handeln, die das ursprüngliche Schuldverhältnis als solches bestehen läßt. Ob die Vertragsparteien eine Novation oder nur eine Abänderung der bisherigen Vertragsmodalitäten gewollt haben, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln. Dabei ist im Zweifel eine Vertragsänderung anzunehmen.

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IBRRS 2003, 0091
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Vorliegen einer Haustürsituation

OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2002 - 8 U 2987/01

1. Eine zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigende Haustürsituation kann auch noch vorliegen, nachdem mehrere Gespräche in der Privatwohnung des Kreditnehmers und dem Geschäftslokal des Vermittlers stattgefunden haben, bei denen es jedoch (noch) nicht um den Kreditvertrag, sondern nur um das Anlagegeschäft (hier Kauf einer Eigentumswohnung) ging, und der Vermittler nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages mit einem vorbereiteten Kreditvertrag in der Privatwohnung des Kreditnehmers erscheint, den dieser dort unterschreibt.*)

2. Die Vorschriften über das verbundene Geschäft finden auf Realkredite gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG keine Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az: XI ZR 91/99 und Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.12.2001, Az: C-481/99).*)

3. Im Zuge der Rückabwicklung eines widerrufenen Realkreditvertrages sind die Parteien gemäß § 3 Abs. 1 und 3 HWiG jeweils verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und zu verzinsen.

Dies gilt sowohl für die vom Kunden geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen als auch für den von der Bank ausbezahlten Nettokreditbetrag.*)

4. Soweit sich die Ansprüche des Kreditnehmers und der Bank fälligkeitskongruent decken, ist die Durchsetzung des Rückzahlungsanspruches des Kunden wegen des dolo-agit-Einwandes der Bank gehindert.*)

5. Eine Verzinsung der an den Kreditnehmer zurückzugewährenden Leistungen findet im Hinblick auf fälligkeitskongruente Ansprüche der Bank auf marktübliche Verzinsung des überlassenen Kapitals nur insoweit statt, als die von dem Kreditnehmer bezahlten Raten wegen eines den marktüblichen Zins übersteigenden Vertragszinses oder wegen eines Tilgungsanteiles höher waren als die der Bank zustehende marktübliche Verzinsung.*)

6. Wurde neben dem Darlehensvertrag auch die Sicherungsabrede nach dem HWiG wirksam widerrufen, kann der Kreditnehmer den ihm zustehenden Anspruch auf Rückgewähr der eingeräumten Sicherheiten im Wege der Vollstreckungsgegenklage gegen die von der Bank betriebene Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde geltend machen.

Die Zwangsvollstreckung ist in diesem Fall ohne weitere Einschränkungen für unzulässig zu erklären.*)

7. § 4 HWiG gebietet weder, die Zwangsvollstreckung nur Zug um Zug gegen Erfüllung der dem Kreditnehmer obliegenden Rückgewährspflichten für unzulässig zu erklären, noch begründet diese Vorschrift eine Befugnis der Bank, die ihr eingeräumten Sicherheiten zu verwerten.*)

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IBRRS 2003, 0086
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Dienstvertrag - Vermarktung von kommunalen Gewerbegrundstücken

OLG Celle, Urteil vom 29.08.2002 - 11 U 307/01

1. Ein Support-Vertrag zur Veräußerung von Gewerbegrundstücken hat Dienste höherer Art zum Gegenstand*)

2. Eine außerordentliche Kündigung eines solchen Vertrages kann nicht ohne Abmahnung erfolgen, wenn eine vermeintliche Pflichtverletzung neue geringe Auswirkungen hatte, die durch Klarstellungen beider Vertragspartner rückgängig gemacht werden konnten.*)

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IBRRS 2003, 0062
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Vermeintliche Rückzahlung eines Darlehens

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - XI ZR 56/02

Die bloße Vorstellung des Zahlungsempfängers, es handle sich um die Rückzahlung eines Darlehens, reicht allein nicht aus, ein Leistungsverhältnis oder einen Rechtsgrund auch tatsächlich zu begründen.

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IBRRS 2003, 0053
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schenkung - angemessener Unterhalt des Schenkers

BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 140/01

Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt des Schenkers in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist den Schenker auf einen Unterhalt, der nicht zwingend seinem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muß, sondern der objektiv seiner Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist.*)

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IBRRS 2003, 0012
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - AGB-Prüfung von Preiserhöhungsklauseln

BGH, Urteil vom 19.11.2002 - X ZR 243/01

a) § 651 a Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. schreibt keine bestimmte Fassung einer möglichen Preiserhöhungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter vor und eröffnet daher dem Reiseveranstalter einen Gestaltungsspielraum für die Fassung einer solchen Klausel. Eine diesen Rahmen ausfüllende Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB n.F..*)

b) Die Verweisung in § 651 a Abs. 4 BGB n.F. auf § 309 Nr. 1 BGB n.F. stellt klar, daß für Erhöhungen des Reisepreises neben der zeitlichen Schranke des § 651 a Abs. 4 Satz 2 BGB n.F. auch die zeitliche Schranke des § 309 Nr. 1 BGB n.F. gilt; die Angemessenheitskontrolle der Klausel wird dadurch nicht ausgeschlossen.*)

c) Eine Preisanpassungsklausel in Reiseverträgen, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", verstößt schon deshalb gegen das durch § 651 a Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. konkretisierte Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F., weil in einer Preiserhöhungsklausel in Reiseverträgen zumindest klargestellt sein muß, welcher Preis Grundlage der Forderung nach einem erhöhten Reisepreis ist.*)

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2273
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Angaben zur Ausführung der geschützten Erfindung

BGH, Urteil vom 01.10.2002 - X ZR 112/99

Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, müssen nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben.*)

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IBRRS 2002, 2262
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - "Scheinanweisung": Zahlender hat Nichtleistungskondiktion

BGH, Urteil vom 05.11.2002 - XI ZR 381/01

Liegt der Zahlung eine bloße "Scheinanweisung" des vermeintlichen Darlehensnehmers zugrunde, so ist ein bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Zahlendem und Zuwendungsempfänger nach den Regeln der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn dieser von einer Zahlung seines vermeintlichen Schuldners ausging (Ergänzung zu BGHZ 147, 145 ff.).*)

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IBRRS 2002, 2261
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Widerruf des Kreditvertrages: Anspruch auf marktübliche Verzinsung

BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 47/01

Im Fall des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages hat der Darlehensgeber Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und dessen marktübliche Verzinsung, auch wenn die Darlehensvaluta dem Darlehensnehmer nicht unmittelbar zugeflossen, sondern weisungsgemäß auf ein Treuhänderkonto überwiesen worden ist.*)

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IBRRS 2002, 2197
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Bedeutung einer salvatorischen Klausel

BGH, Urteil vom 24.09.2002 - KZR 10/01

Die weit verbreitete, in der Regel standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen. Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).*)

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IBRRS 2002, 2157
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umwelthaftung - Haftung des Betreibers einer Kläranlage

BGH, Urteil vom 07.11.2002 - III ZR 147/02

Zur Haftung des Betreibers einer Kläranlage, wenn das geklärte Abwasser einen Sauerstoffmangel im Gewässer verursacht (Ergänzung zu BGHZ 62, 351).*)

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IBRRS 2002, 2105
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsrecht - Rückbestätigung einer telefonischen Vereinbarung

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01

Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.




IBRRS 2002, 2072
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Rückabwicklung verbundener Geschäfte

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2001 - 2 U 79/01

Bei der Rückabwicklung verbundener Geschäfte gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG kann der Käufer vom Verkäufer nur die Netto-Raten herausverlangen. Den Zins- und Kostenanteil trägt der Käufer selbst.*)

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IBRRS 2002, 2053
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufvertrag - Bemessung der Nutzungsvergütung nach Rücktritt vom Kaufvertrag

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002 - 7 U 87/01

Bei einem vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Vertrag nach § 455 BGB hat der Vertragspartner nach dem Rücktritt des Verkäufers die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Die Nutzungsvergütung bemisst sich nach dem objektiven Verkehrswert der Gebrauchsvorteile und orientiert sich demnach an dem marktüblichen Mietzins, der bei der Vermietung vergleichbarer Sachen zu erzielen ist.*)

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IBRRS 2002, 2030
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Stromlieferungsvertrag - Unwirksamkeit einer Verlängerungsklausel

OLG Naumburg, Urteil vom 30.01.2002 - 6 U 76/01

Die Klausel in einem Vertrag über die Lieferung von Strom, die bestimmt, dass der Vertrag jeweils 1 Jahr weiter läuft, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verstößt gegen § 9 AGBG (a.F.)*)

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IBRRS 2002, 2013
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehen - Darlegungs- und Beweislast

BGH, Urteil vom 02.10.2002 - IV ZR 276/01

1. Ein in der Darlehensurkunde aufgenommener Vermerk, daß der Darlehensbetrag überwiesen wurde, stellt ein schriftliches Empfangsbekenntnis (§ 368 BGB) dar.

2. An die Auslegung eines Verhaltens als Verzichtserklärung sind strenge Anforderungen zu stellen.

3. Der Gläubiger, der aus einer Saldoabrechnung gemäß § 355 Abs. 3 HGB vorgeht, muß die dieser zugrunde liegenden gegenseitigen Ansprüche und Leistungen so substantiiert darlegen, daß dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist. Bestreitet der Schuldner den Saldo, ist näheres Vorbringen zu den darin zusammengefaßten gegenseitigen Ansprüchen und Leistungen erforderlich. Anderes gilt, wenn ein bestätigter Rechnungsabschluß vorliegt.

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IBRRS 2002, 1994
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Rücktrittsrecht bei Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen

BGH, Urteil vom 15.10.2002 - X ZR 147/01

Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt besteht auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses (hier: Hurrikan im Zielgebiet in der Karibik) mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.*)

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IBRRS 2002, 1983
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Unfall eines auf der Baustelle tätigen Handwerkers

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2002 - 13 U 253/99

Zur Beweislage bei einem Unfall im Bewegungsradius eines Baukrans.

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IBRRS 2002, 1863
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Realkreditvertrag: Zusätzliche Sicherheitenbestellung

BGH, Beschluss vom 05.02.2002 - XI ZR 327/01

Vereinbaren die Parteien eines Realkreditvertrages die Stellung weiterer Sicherheiten, so bleibt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gleichwohl anwendbar.

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IBRRS 2002, 1830
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Verbot der Anbringung der Originalaufmachung

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 35/00

Ist ein Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte Verpackungen unter Wiederanbringung der ursprünglichen Marke erforderlich, um einer künstlichen Abschottung der Märkte entgegenzuwirken, kann dem Parallelimporteur darüber hinaus auch die erneute Anbringung der Originalaufmachung selbst dann nicht verboten werden, wenn diese ihrerseits Schutz als Benutzungsmarke i.S. von § 4 Nr. 2 MarkenG genießt.*)

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IBRRS 2002, 1827
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Warengleichartigkeit

BGH, Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 51/00

Zur Frage der Warengleichartigkeit von "Schmuckwaren", "Schmucksachen", "Bijouteriewaren" und "Vergrößerungsgläsern" mit "Brillengestellen".*)

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IBRRS 2002, 1797
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatz - Haftung des Inhabers eines Waschplatzes

BGH, Urteil vom 12.09.2002 - III ZR 214/01

Der Inhaber eines Waschplatzes zur Reinigung landwirtschaftlicher Geräte haftet grundsätzlich nicht nach § 22 WHG, wenn die Anlage von Dritten zur Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln mißbraucht wird.*)

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IBRRS 2002, 1660
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Urheberrecht - Tagesereignis i.S. von § 50 UrhG

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 285/99

Wird die Auseinandersetzung prominenter Eheleute von einem der beiden Beteiligten durch die Erhebung von Anschuldigungen (hier: Vorwurf einer bekannten Fernsehmoderatorin, ihr Ehemann habe sie geschlagen) in die Presse getragen, so kann darin ein Tagesereignis i.S. von § 50 UrhG liegen. Gegenstand der Privilegierung des § 50 UrhG kann in einem solchen Fall auch ein als Beleg für den erhobenen Vorwurf veröffentlichtes Lichtbild sein.*)

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IBRRS 2002, 1659
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Verwechslungsgefahr

BGH, Urteil vom 06.06.2002 - I ZR 108/00

Eine gewisse klangliche Ähnlichkeit zwischen zwei Werktiteln kann eine Verwechslungsgefahr dann nicht begründen, wenn der dem Verkehr ohne weiteres erkennbare Sinngehalt eines der Titel als geflügeltes Wort ("1, 2, 3 im Sauseschritt") von dem anderen Titel ("Eins, zwei, drei im Bärenschritt") abweicht.*)

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