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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3399 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IBRRS 2022, 3506
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Warenhausbetreiber muss beweisen, dass er alle zumutbaren Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen hat!

BGH, Urteil vom 25.10.2022 - VI ZR 1283/20

Zur Beweislastverteilung nach Gefahren- und Organisationsbereichen hinsichtlich der objektiven Verletzung einer vorvertraglichen Schutzpflicht beim Sturz eines Kunden aufgrund einer Verunreinigung des Bodens in einem Warenhaus (Festhaltung Senatsurteil vom 26.09.1961 - VI ZR 92/61, NJW 1962, 31; BGH, Urteil vom 28.01.1976 - VIII ZR 246/74, BGHZ 66, 51).*)

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IBRRS 2022, 3476
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Ersatz künftiger Ladekosten für Tesla neben Wiederbeschaffungsaufwand

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2022 - 1 U 109/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 3375
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verjährungsbeginn bei fehlerhafter Rechtsanwendung?

BGH, Urteil vom 20.10.2022 - III ZR 88/21

Zum Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bei fehlerhafter Rechtsanwendung des Schuldners (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 24.04.2014 - III ZR 156/13, IBRRS 2014, 3550 = NJW 2014, 2345).*)

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IBRRS 2022, 3338
NachbarrechtNachbarrecht
Gefangen in privater Ringstraße: Anspruch auf Notweg zur Hauptstraße!

OLG Rostock, Urteil vom 28.10.2022 - 3 U 13/21

1. Befindet sich eine Reihenhausanlage im Inneren einer privaten Ringstraße, hat der Eigentümer eines Reihenhauses Anspruch auf ein Notwegerecht an dem Schenkel der Ringstraße, über welches er auf kürzesten Weg seinen Hauseingang erreichen kann.*)

2. Der Eigentümer eines solchen Reihenhauses muss sich nicht darauf verweisen lassen, den anderen Schenkel der Ringstraße bis zu seinem Grundstück zu nutzen und sodann sein Haus durch den Garten, über die Terrasse und durch das Wohnzimmer zu betreten.*)

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IBRRS 2022, 3297
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Ansprüche mangels Verletzung einer Haupt- und Nebenleistungspflicht

OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2021 - 19 U 16/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 3271
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unwirksame Kündigung des Mietverhältnisses wegen gerechtfertigter Mietminderung

AG Neubrandenburg, Urteil vom 19.03.2020 - 101 C 218/20

Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann nicht geprüft werden, ob eine Minderung der Miete durch den Mieter zu Recht erfolgte und die Kündigung durch den Vermieter wegen Zahlungsrückstandes deshalb unwirksam ist. Dies ist im Hauptsacheverfahren zu prüfen.*)

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IBRRS 2022, 3250
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann gilt eine E-Mail als zugegangen?

BGH, Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.*)

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IBRRS 2022, 3147
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kündigungsrecht eines Yachtchartervertrags wegen Reisewarnung

LG München I, Urteil vom 25.06.2021 - 15 O 13263/20

1. Die Wertung des § 537 BGB zeigt, dass die Zahlungspflicht des Gastes aufrechterhalten bleibt, wenn dieser aus einem in seiner Person liegenden Grund die Leistung nicht in Anspruch nimmt.*)

2. Wenn der Gast sich aufgrund der Reisewarnung entschließt, nicht anzureisen, so ist dies ein in seiner Person liegender Grund iSd § 537 Abs. 1 BGB und die Zahlungspflicht bleibt bestehen.*)

3.Anders als in einer Hotelanlage sind der Kläger und seine Mitreisenden hier abgeschieden von der Öffentlichkeit, eine konkrete Ansteckungsgefahr auf dem Schiff ist nicht ersichtlich.*)

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IBRRS 2022, 2919
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ansprüche gegen Hausverwaltung wegen ethnischer Diskriminierung

LG Essen, Beschluss vom 18.05.2022 - 10 S 6/22

1. Auf Entschädigung nach den §§ 19, 21 AGG kann nicht nur die Partei des abzuschließenden Schuldverhältnisses in Anspruch genommen werden, sondern auch derjenige, der die Benachteiligung getätigt hat bzw. dem sie zuzurechnen ist, auch ein Hausverwalter oder Makler.

2. Bei der Feststellung einer Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft gelten die Darlegungs- und Beweislastregeln des § 22 AGG. Ein Betroffener muss lediglich Indizien darlegen, aus denen sich ein Verstoß nach den Vorschriften des AGG ergibt. Es ist dann Sache des Gegners, das Fehlen eines solchen Verstoßes zu beweisen.

3. Eine Nichtreaktion der Hausverwaltung auf eine Anfrage des Betroffenen und ein von ihm durchgeführtes sog. Testing, woraufhin unter Verwendung eines deutschklingenden Namens eine Reaktion auf eine weitere Anfrage erfolgt, sind hinreichende Indizien für eine Diskriminierung.

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IBRRS 2022, 2885
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Feststellungsbegehren über verpflichtende Zahlung aus einem Fitnessstudiovertrag

AG Hamburg, Urteil vom 11.06.2021 - 9 C 95/21

1. Fitnessstudiomitglieder sind dann nicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet, wenn die Erbringung der vertraglichen Leistung aufgrund Corona-bedingter behördlich angeordneter Schließung unmöglich geworden ist.

2. Zwar kann der Betreiber eines Fitnessstudios nach Art. 240 § 5 II EGBGBG anstelle der Erstattung von Beiträgen Gutscheine anbieten, dies jedoch nur dann, wenn die Beiträge bereits geleistet wurden.

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IBRRS 2022, 2841
MietrechtMietrecht
Kein Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit einem Mietvertrag

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020 - 33 C 3220/19

Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 AGG liegen unter anderem dann nicht vor, wenn der Anspruchsteller nicht behindert ist.

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IBRRS 2022, 2777
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Anspruch auf Einsperren von "Freigängerkatzen"

AG Ahrensburg, Urteil vom 15.06.2022 - 49b C 505/21

Zustandsstörer ist der Eigentümer/Besitzer/Verfügungsbefugte einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, die er adäquat mittelbar verursacht hat, und von dessen Willen die Beseitigung der Beeinträchtigung oder ihre künftige Unterlassung abhängt; die Verantwortlichkeit kann auch ein Tier i.S.v § 90a BGB betreffen (so z. B. OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2017 - 5 U 156/15, Rz. 69; BeckOK BGB/Fritzsche, 62. Ed., 01.05.2022, BGB § 1004. Rz. 19).

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IBRRS 2022, 2805
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Mithaftung bei verspäteter Reaktion auf querenden Pedelec-Fahrer

OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - 9 U 187/21

Ist dem Pedelecfahrer in mehrfacher Hinsicht ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen, steht aus sachverständiger Sicht aber fest, dass der nach eigener Auskunft beobachtende und bremsbereite Fahrzeugführer letztendlich in der konkreten Situation versagt und zu spät gebremst hat, was ihm zum Verschulden gereicht, da er den Unfall bei rechtzeitiger Reaktion sicher hätte vermeiden können, so ist eine Quotelung des Schadens angemessen.

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IBRRS 2022, 2767
ImmobilienImmobilien
Überlassung von Wohnungseigentum an Minderjährigen bedarf familiengerichtlicher Genehmigung

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.05.2022 - 15 W 1386/22

Wird Wohnungseigentum an einen Minderjährigen überlassen und enthält die Gemeinschaftsordnung eine Regelung zur Haftung des (Einzel-)Rechtsnachfolgers für rückständige Kosten und Lasten, ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.

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IBRRS 2022, 2725
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Abschleppkosten für kurzfristiges Parken auf fremden Stellplatz

LG München I, Urteil vom 23.06.2022 - 31 S 10277/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2647
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Abtretungsvertrag durch schlüssiges Handeln möglich: Anspruch auf Teilwerklohn

OLG Rostock, Urteil vom 20.08.2021 - 7 U 90/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2411
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rückforderung einer Anzahlung nach pandemiebedingter Hochzeitsabsage

AG München, Urteil vom 11.01.2022 - 154 C 14319/21

Bei Leistungen im Zusammenhang mit einer Hochzeitsfeier handelt es sich um absolute Fixschulden.*)

Ein Vertrag der in Kenntnis der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Ungewissheiten geschlossen wurde, hat diese Ungewissheiten als Geschäftsgrundlage.

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IBRRS 2022, 2264
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beeinflussbarkeit macht Schenkung sittenwidrig

BGH, Urteil vom 26.04.2022 - X ZR 3/20

1. Zur substantiierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist.*)

2. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gem. § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus Motiven des Zuwendenden ergeben, sondern auch und sogar in erster Linie aus den Motiven des Zuwendungsempfängers.*)

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IBRRS 2022, 2152
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schädiger trägt das sog. Werkstattrisiko!

BGH, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 147/21

Zur Bedeutung des sogenannten "Werkstattrisikos" nach Abtretung der Schadensersatzforderung an die die Reparatur des Unfallschadens vornehmende Werkstatt.*)

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IBRRS 2022, 1665
NachbarrechtNachbarrecht
Laub im Grenzzwischenraum ist Nachbarbeeinträchtigung!

AG Nürnberg, Urteil vom 03.12.2021 - 23 C 3805/21

1. Das Verbringen von Laub in den Randbereich eines fremden Grundstücks (Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendrahtzaun) stellt eine Eigentumsbeeinträchtigung dar.

2. Eine Besorgnis weiterer Störungen und damit eine Wiederholungsgefahr besteht nicht, wenn ein Nachbar zunächst ein angrenzendes Grundstück mit Laub verschmutzt, dieses dann aber selbständig wieder entfernt.

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IBRRS 2022, 1584
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Ersatz von Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung

BGH, Urteil vom 05.04.2022 - VI ZR 7/21

Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von Umsatzsteuer nicht verlangen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen einer durchgeführten Reparatur tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs).*)

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IBRRS 2022, 0867
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Verkehrssicherungspflicht in einem Impfzentrum

LG Freiburg, Urteil vom 04.02.2022 - 6 O 196/21

1. Der Landkreis als Träger eines Impfzentrums haftet nicht nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, § 823 Abs. 1 BGB für die Folgen eines Sturzes einer zur Impfung anwesenden Person durch das Abfallen eines Griffs an der Toilettentür, wenn nicht angesichts der konkreten Situation die naheliegende Möglichkeit einer Rechtsverletzung dargelegt und bewiesen ist.

2. Bei der Beweiswürdigung kann zum Nachteil des Geschädigten berücksichtigt werden, dass ein dem Geschädigten nahestehender Zeuge in einer zeitnahen Unfallschilderung einen wesentlichen Umstand nicht erwähnt.

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IBRRS 2022, 1112
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch aus Bebauungsverbot verjährt: Dienstbarkeit erlischt vollumfänglich!

OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2022 - 7 U 75/21

1. Die Verjährung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs aus einer Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) führt hier dazu, dass die Dienstbarkeit nach § 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt erlischt.*)

2. Für den Umfang des Erlöschens eines eingetragenen Bauverbots nach § 1028 BGB ist nicht auf die vorhandene Bebauung abzustellen, sondern auf Art und Umfang der eingetragenen Grunddienstbarkeit.*)

3. Bei einem zugunsten des herrschenden Grundstücks eingetragenen Bebauungsverbot für das Nachbargrundstück kann aus § 1028 Abs. 1 Satz 2, Hs.2 BGB (..."soweit" die Bestandsanlage mit der Dienstbarkeit im Widerspruch steht) nicht gefolgert werden, das Erlöschen sei lediglich auf die Dimensionen des Bestandsbaus beschränkt. Bei einem eingetragenen Bauverbot gibt es nämlich (im Unterschied z.B. zu einem Wasserbezugsrecht oder Wegerecht) keinen abgrenzbaren Teil der eingetragenen Grunddienstbarkeit, der im Hinblick auf die Bebauung bei einer solchen Grunddienstbarkeit nicht zur Geltung kommen könnte.*)

4. Wenn die Grundakte fehlt und für Auslegungszwecke nicht (mehr) zur Verfügung steht, kann der Zweck einer im Jahr 1889 eingetragenen Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Dies geht zu Lasten desjenigen, der sich auf einen bestimmten Zweck beruft (hier "Sicherung des freien Blicks nach Osten").*)

5. Das Beschwerderecht zur Wiederherstellung von zerstörten oder abhanden gekommenen Urkunden kann gegenüber dem Grundbuchamt nach § 14 Satz 2 GBWiederhV nur mit dem Ziel geltend gemacht werden, einen Widerspruch gegen den Inhalt des Grundbuchs einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.*)

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IBRRS 2022, 1107
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unbekannter E-Mail-Absender: Dateianhang geht erst mit Öffnen der Datei zu!

OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2022 - 4 W 119/20

Wird ein Abmahnschreiben lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt, ist es in der Regel nur und erst dann zugegangen, wenn der E-Mail-Empfänger den Dateianhang auch tatsächlich geöffnet hat.*)

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IBRRS 2022, 0851
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Absender einer E-Mail muss den Zugang beweisen!

LAG Köln, Urteil vom 11.01.2022 - 4 Sa 315/21

1. Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält.*)

2. Zu den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.*)

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IBRRS 2022, 0792
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eintragungsbewilligung einer Wohnung im Wege der Grundbuchberichtigung

OLG München, Beschluss vom 24.01.2022 - 34 Wx 437/21

1. Die Abgabefiktion nach § 894 Satz 1 ZPO tritt erst ein, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat. Vorläufige Vollstreckbarkeit reicht nicht aus.*)

2. Die Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO setzt nicht voraus, dass die Grundbuchunrichtigkeit unmittelbar auf einer Gesetzesverletzung bei Vornahme derjenigen Eintragung beruht, gegen die sich der Widerspruch richten soll. Sie ist vielmehr auch dann möglich, wenn dem Grundbuchamt der Verstoß bei der Eintragung eines Rechtsvorgängers des jetzt eingetragenen Berechtigten unterlaufen ist.*)

3. Eine Anhörung des eingetragenen Berechtigten vor Erlass der die Eintragung eines Widerspruchs anordnenden Entscheidung kann unterbleiben, wenn daraus die Gefahr des Rechtsverlusts erwachsen könnte.*)

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IBRRS 2022, 0689
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist die Berufung des Verbrauchers auf sein Widerrufsrecht missbräuchlich?

BGH, Beschluss vom 31.01.2022 - XI ZR 113/21

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 Abs. 1 b Abs. 3 AEUV zur Auslegung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40 und ABl. 2011, L 234, S. 46) folgende Frage vorgelegt:

Ist Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG dahin auszulegen, dass es den nationalen Gerichten nicht verwehrt ist, im Einzelfall bei Vorliegen besonderer, über den bloßen Zeitablauf hinausgehender Umstände die Berufung des Verbrauchers auf sein wirksam ausgeübtes Widerrufsrecht als missbräuchlich oder betrügerisch zu bewerten mit der Folge, dass ihm die vorteilhaften Rechtsfolgen des Widerrufs versagt werden können?*)

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IBRRS 2022, 0679
Mit Beitrag
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Kein Hinweis auf Haftungsbeschränkung: Vertreter haftet persönlich!

BGH, Urteil vom 13.01.2022 - III ZR 210/20

Weist eine Unternehmergesellschaft i.S.v. § 5a GmbHG nicht - wie im Gesetz vorgesehen - ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma aus, haftet ihr im Rechtsverkehr auftretender Vertreter für den dadurch erzeugten unrichtigen Rechtsschein gem. § 311 Abs. 2, 3, § 179 BGB analog (Anschluss an BGH, IBR 2012, 674).*)

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IBRRS 2022, 0521
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vollmacht ermächtigt nicht zum Widerruf anderer Einzelvollmachten!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2022 - 10 W 8/21

Werden mehreren Personen zur Einzelvertretung berechtigende Vollmachten erteilt, ermächtigen diese regelmäßig nicht zum Widerruf der Vollmachten der weiteren Einzelvertretungsberechtigten.*)

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IBRRS 2022, 0082
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Entschädigung oder Schadensersatz wegen corona-bedingter Schließung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.06.2021 - 2 U 13/21

1. Das in § 6 BbgSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 22.03.2020 (GVBl. II Nr. 11/2020), vom 17.04.2020 (GVBl. II Nr. 21/2020) und vom 24.04.2020 (GVBl. II Nr. 25/2020) enthaltene Gebot, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe für den Publikumsverkehr zu schließen, war rechtmäßig.

2. Schadensersatzansprüche von vom vorgenannten Schließungsgebot betroffenen Inhabern von Hotel- und Gastronomiebetrieben aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG scheiden mangels Rechtswidrigkeit des genannten Gebots sowie deshalb aus, weil die für die Gesetzgebung zuständigen Amtsträger Amtspflichten in der Regel nur gegenüber der Allgemeinheit, nicht jedoch gegenüber bestimmten Einzelpersonen oder Personengruppen zu erfüllen haben.

3. Ansprüche der vorgenannten Personen aus § 1 Abs. 1 BbgStHG scheitern an der fehlenden Rechtswidrigkeit des Schließungsgebots.

4. Ansprüche der vorgenannten Personen aus § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG aF scheiden aus, weil die Vorschrift nur "Ausscheidern", "Ansteckungsverdächtigen", "Krankheitsverdächtigen" und "sonstigen Trägern von Krankheitserregern" i.S.v. § 31 Satz 2 IfSG Ansprüche gewährt und eine erweiternde Auslegung auf andere Personen nicht in Betracht kommt. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf nicht ausdrücklich genannten Personengruppen kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.

5. § 56 Abs. 4 IfSG stellt keine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, sondern bestimmt lediglich die Höhe einer nach anderen Vorschriften zu gewährenden Entschädigung.

6. Ein Anspruch aus § 65 IfSG kommt nur bei Maßnahmen nach §§ 16 und 17 IfSG, nicht hingegen bei Maßnahmen nach §§ 28 ff. IfSG in Betracht. Auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Maßnahmen nach §§ 28 ff. IfSG scheidet aus.

7. Ansprüche der unter 2. genannten Personen aus § 38 Abs. 1 a BbgOBG scheiden jedenfalls deshalb aus, weil die Regelungen nach §§ 56 ff. IfSG "andere gesetzliche Vorschrift" i.S.v. § 38 Abs. 3 BbgOBG sind.

8. Ansprüche der vorgenannten Personen aus enteignungsgleichem Eingriff scheitern an der fehlenden Rechtswidrigkeit des Schließungsgebots, Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs am fehlenden individuellen Sonderopfer des einzelnen Hotel- oder Gaststättenbetreibers.

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Online seit 2021

IBRRS 2021, 3825
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kanzleiabwicklung beendet: Einwand nicht fälliger Abwicklervergütung im Regressprozess?

OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2021 - 3 W 19/21

Sind Vorschussansprüche des Abwicklers einer Kanzlei im Wege des Forderungsübergangs auf die als Bürgin haftende Rechtsanwaltskammer übergegangen, ist zu überlegen, ob der ausgeschiedene Rechtsanwalt im Regressprozess der Rechtsanwaltskammer nach Beendigung der Abwicklung bis zur Erstellung einer Schlussabrechnung die fehlende Fälligkeit der Abwicklervergütung entgegenhalten kann.*)

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IBRRS 2021, 3851
MietrechtMietrecht
Heimrecht

BGH, Urteil vom 24.09.2020 - III ZR 59/20

1. Soweit keine zwingende medizinische Notwendigkeit besteht, widerspricht die lückenlose Überwachung und Gängelung der Heimbewohner beim Essen deren Recht auf Wahrung der Privatsphäre und der Menschenwürde.

2. Der ausdrücklich geäußerte Wunsch eines Heimbewohners, Weißwürste portioniert, aber mit daran verbliebener Wursthaut gereicht zu bekommen, ist grundsätzlich zu respektieren.

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IBRRS 2021, 2941
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ausgleichsklauseln sind weit auszulegen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.07.2021 - 26 U 14/21

In einer Aufhebungsvereinbarung wollen die Parteien in der Regel das Vertragsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie daran dachten oder nicht.*)

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IBRRS 2021, 2924
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zugangsbeweis durch Einwurfeinschreiben?

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2021 - 4 Sa 68/20

Ein Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens kann nur angenommen werden, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Die Vorlage des bloßen Sendungsstatus ist nicht ausreichend (Anschluss an LAG Baden-Württemberg, NZA-RR 2021, 70).*)

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IBRRS 2021, 2897
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gesamtschuldnerische Haftung gilt auch für Wohnungseigentümer!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.08.2021 - 6 A 10603/21

Sieht eine Gebührensatzung eine gesamtschuldnerische Haftung von Miteigentümern oder mehreren aus gleichem Grund Berechtigten für Gebührenschulden vor, besteht keine Verpflichtung des Satzungsgebers, hiervon die Eigentümer von Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes auszunehmen und für sie eine lediglich persönliche Haftung zu begründen.*)

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IBRRS 2021, 2875
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Echter Forderungskauf oder Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz?

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2021 - 24 U 171/20

1. Wendet die beklagte Partei, die aus einer nach einem Forderungskauf abgetretenen Forderung in Anspruch genommen wird, ein, die Forderung sei in Wahrheit nur zum Zwecke der Einziehung abgetreten worden und es liege deshalb eine unbefugte Inkassodienstleistung vor, so muss die klagende Partei den zugrundeliegenden Forderungskaufvertrag offenlegen.*)

2. Wird der Vertrag daraufhin nur unvollständig vorgelegt und lässt sich deshalb nicht ausschließen, dass kein echter Forderungskauf vorliegt, kann das Gericht von einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz ausgehen.*)

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IBRRS 2021, 2581
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wer trägt Stonierungskosten bei corona-bedinter Absage der Hotelbuchung?

AG Kassel, Urteil vom 20.04.2021 - 435 C 3090/20

1. Erfolgt die Stornierung einer Hotelbuchung (Tagungsräume/Übernachtungen) kurz vor der Änderung einer einschlägigen Corona-Schutzverordnung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Tagung noch nicht abzusagen war, unterfällt die Stornierung der Buchung der Risikosphäre des Hotelkunden.

2. Das Hotel kann ggf. einen pauschalierten Stornoausfallschaden dann nicht geltend machen, wenn die Tagung aufgrund nachfolgender Änderungen der Corona-Verordnungslage deswegen nicht mehr zulässig war (überholte Kausalität).

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IBRRS 2021, 2451
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eigentumsumschreibung

LG München I, Urteil vom 13.07.2021 - 3 O 3482/21

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 2542
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Flüssigdünger ausgetreten: Straßenbaulastträger kann Ölwehr beauftragen!

OLG Naumburg, Urteil vom 28.08.2020 - 7 U 30/20

1. Wird eine Sache beschädigt, kann der Geschädigte vom Schädiger den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.

2. Wegen der sich aus § 249 Abs. 2 BGB ergebenden Ersetzungsbefugnis hat der Geschädigte die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung und darf zur Beseitigung des Schadens grundsätzlich den Weg einschlagen, der den eigenen Interessen am besten zu entsprechen scheint, ohne auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt gewesen zu sein

3. Allerdings kann der Geschädigte als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen.

4. Der zuständige Straßenbaulastträger verstößt nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er ein sog. Ölwehr-Unternehmen, mit dem er als Ergebnis eines Vergabeverfahrens die Beseitigung von Fahrbahnverunreinigungen durch Öle, Treib- und Kraftstoffe sowie Fahrzeugbetriebsmittel vereinbart hat, mit der Beseitigung von ausgetretenem Flüssigdünger beauftragt.

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IBRRS 2021, 2445
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eigene Werkstatt zur Reparatur genutzt: Höhe der Reparaturkosten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2021 - 1 U 142/20

1. Nutzt ein Busunternehmen seine eigene Werkstatt zur Reparatur seines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Busses, beschränkt sich der zur Herstellung erforderliche Betrag auf die insoweit anfallenden Kosten.*)

2. Die höheren Kosten einer externen Werkstatt können grundsätzlich zugrunde gelegt werden, wenn das Busunternehmen einen Teil der Kapazitäten seiner Werkstatt als freie Werkstatt zur Gewinnerzielung verwendet. Voraussetzung ist allerdings, dass es im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast hinreichend dazu vortragen kann, dass es in der Zeit der Reparatur des Busses Fremdaufträge hätte annehmen können.*)

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IBRRS 2021, 2421
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Überziehungszinsen müssen auffallend dargestellt werden

BGH, Urteil vom 29.06.2021 - XI ZR 19/20

Zur Angabe des Sollzinssatzes für Überziehungskredite auf der Internetseite einer Bank "in auffallender Weise" i.S.d. Art. 247a § 2 Abs. 2 und 3 EGBGB.*)

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IBRRS 2021, 2337
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Sollzinsen "bis zu 10,90% p.a." sind nicht klar und eindeutig

BGH, Urteil vom 29.06.2021 - XI ZR 46/20

Wird auf der Internetseite einer Bank der Sollzinssatz, der für die Überziehungsmöglichkeit berechnet wird, mit "Aktuell bis zu 10,90% p.a. Zinsen" angegeben, ist dies nicht klar und eindeutig im Sinne von Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB.*)

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IBRRS 2021, 2253
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine fiktiven Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art!

LG Darmstadt, Urteil vom 17.06.2021 - 23 O 572/20

1. Es ist auch in Ansehung des Urteils des V. BGH-Senats vom 12.03.2021 (V ZR 33/19, IBRRS 2021, 1116) daran festzuhalten, dass sich die vom VII. BGH-Senat mit Urteil vom 22.02.2018 in der Sache zutreffend und überzeugend erkannte Aufgabe der fiktiven Schadensabrechnung (VII ZR 46/17, IBRRS 2018, 0055) nicht auf werkvertraglich begründete Schadensersatzansprüche aus §§ 631 ff., 280, 281 BGB beschränkt, sondern auf Schadensersatzansprüche jedweder Art, gleich, ob sie auf vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen i.S.v. § 241 BGB beruhen (gegen BGH Urteil vom 12.03.2021 - V ZR 33/19, IBRRS 2021, 1116).*)

2. Das gilt auch für fiktive Nutzungsausfallentschädigung oder die fiktive Abrechnung von Haushaltsführungsschäden. Erstattungsfähig sind hier wie auch sonst nur tatsächlich entstandene Kosten und Aufwand, den der Geschädigte gemäß Schätzung des Tatrichters nach § 287 ZPO in der Betrachtung ex ante gemessen am Maßstab eines verständigen und wirtschaftlich denkenden Menschen in vergleichbarer Lage aufwenden würde (BGH Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, IBRRS 1996, 0032) mit der Maßgabe, dass der Schädiger das Prognoserisiko trägt.*)

3. Dem nunmehr auf konkrete Schadensabrechnung beschränkten Geschädigten ist bei beabsichtigter und noch nicht erfolgter Schadensbeseitigung das ihm nicht zumutbare Vorfinanzierungsrisiko zu nehmen. Er hat deshalb gegen den Schädiger unmittelbar aus §§ 249, 250 S.1, 242 BGB (nicht § 637 III BGB analog) Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Schadensbeseitigung, der, sobald diese abgeschlossen wurde, gegenüber dem Schädiger abzurechnen ist, wobei ein nach Instandsetzung verbleibender merkantiler Minderwert stets als ersatzfähiger konkreter Schaden anzusehen ist.*)

4. Will der Geschädigte seinen Schaden nicht beheben lassen, ist er auf die Geltendmachung des Minderwertes der beschädigten Sache oder den Ausgleich seiner Vermögensminderung zu verweisen, die nach den Grundsätzen des Vermögensvergleichs vor und nach Schadenseintritt zu bestimmen ist.*)

5. Die Versagung der fiktiven Schadensberechnung besagt indes nur, dass der Geschädigte gegen den Schädiger eine fiktive Abrechnung nicht mehr einseitig durchsetzen kann. Den Parteien eines Rechtsstreits ist es aber im Rahmen ihrer Dispositionsbefugnis unbenommen, für das Gericht bindend durch einen unwiderruflichen Zwischenvergleich zu bestimmen, dass der streitgegenständliche Schaden, gleich auf welchem rechtlichen Grund er geltend gemacht wird, einheitlich nach den bislang jeweils geltenden Grundsätzen zur fiktiven Schadensberechnung der noch herrschenden Meinung abgerechnet werden soll.*)

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IBRRS 2021, 2208
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltervertrag mit pauschaler jährlicher Vergütungserhöhung ist unwirksam

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.2021 - 2-13 S 35/20

Eine Klausel in einem Verwaltervertrag, die eine pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4% vorsieht, benachteiligt eine Wohnungseigentümergemeinschaft, der Verbraucher angehören, unangemessen und ist daher unwirksam.*)




IBRRS 2021, 2192
MietrechtMietrecht
Corona-bedingter Ausfall der Hochzeit: Ausweichtermin ist zu vereinbaren

AG Weinheim, Urteil vom 09.09.2020 - 2 C 145/20

1. Die Vereinbarung für die Überlassung einer "Eventlocation“ für eine Hochzeit ist ein gemischter Vertrag und nicht etwa lediglich ein Mietvertrag über das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten.

2. Bei einem durch Corona bedingten Ausfall der Hochzeit ist mangels Annahme eines absoluten Fixgeschäftes keine Unmöglichkeit gegeben.

3. Unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen ist den Parteien durchaus zuzumuten, eine Vertragsanpassung dahingehend zu wählen, dass ein Ausweichtermin stattfinden kann.

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IBRRS 2021, 2186
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatz auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrags?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2021 - 1 U 203/20

1. Zu der Frage der Erforderlichkeit eines Schadenersatzbetrags, der auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrags berechnet wird.*)

2. Eine antizipierte Schadenminderungspflicht in Form der Festlegung von Einzelpreisen für bestimmte Maßnahmen besteht im Rahmen eines zulässig gewählten Vergabeverfahrens nicht.*)

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IBRRS 2021, 2149
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Weitere Belehrung hebelt Muster-Widerrufsbelehrung aus!

BGH, Urteil vom 20.05.2021 - III ZR 126/19

Ein Unternehmer, der die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zum EGBGB verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB nicht berufen, wenn der Verbraucher durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einer rechtzeitigen Ausübung seines Rechts abgehalten wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14, Rz. 11, IBRRS 2016, 3460, sowie Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 02.04.2019 - XI ZR 463/18, IBRRS 2019, 1512).*)

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IBRRS 2021, 2152
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO?

BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19

Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO.*)

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IBRRS 2021, 1937
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wir mussten leider draußen bleiben ...

BGH, Urteil vom 05.05.2021 - VII ZR 78/20

1. Ob es sich bei einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis um ein Massengeschäft im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 AGG handelt, das typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommt, bestimmt sich nach einer allgemeinen, typisierenden Betrachtungsweise. Abzustellen ist nicht auf den einzelnen Anbieter, sondern auf die Verkehrssitte. Für das Vorliegen einer solchen Verkehrssitte trifft denjenigen, der sich auf die Benachteiligung beruft, die volle Beweislast, § 22 AGG findet hierbei keine Anwendung.*)

2. Ob ein Ansehen der Person bei der Begründung eines zivilrechtlichen Schuldverhältnisses im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 AGG nachrangige Bedeutung hat, bestimmt sich nach der Art des zu betrachtenden Schuldverhältnisses in seiner konkreten Ausprägung.*)

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IBRRS 2021, 1754
Mit Beitrag
BaukaufrechtBaukaufrecht
Voraussetzungen für Vorschuss für Ein- und Ausbaukosten?

BGH, Urteil vom 07.04.2021 - VIII ZR 191/19

1. Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten privaten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Bestätigung von Senatsurteile, IBR 2009, 1382 - nur online; vom 13.03.2013 - VIII ZR 186/12, Rz. 28, IBRRS 2013, 1507 = NJW 2013, 2107).*)

2. Zu den Voraussetzungen eines im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs in Betracht kommenden Anspruchs des Verbrauchers auf einen Kostenvorschuss für noch nicht angefallene Kosten des Ausbaus einer mangelhaften Kaufsache und des Einbaus einer als Ersatz gelieferten Sache (Bestätigung von Senatsurteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rz. 27, 35, 53 f., IBRRS 2012, 0713 = BGHZ 192, 148).*)

3. Ein Anspruch des Käufers auf Vorschuss für die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache besteht nicht (Bestätigung von Senatsurteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rz. 49 f., a.a.O.).*)