Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3409 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 4064BGH, Urteil vom 23.03.2006 - III ZR 223/05
Die Gebührenordnung für Ärzte ist auch auf die Abrechnung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2006, 4053
BGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 184/05
Beim Autokauf kann der Käufer, der den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, die Einbehaltung des Fahrzeugbriefes bei der Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig nur dahin verstehen, dass der Verkäufer ihm das Eigentum am Fahrzeug zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will.*)
VolltextIBRRS 2006, 4051
BGH, Urteil vom 20.06.2006 - X ZR 59/05
Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters
"Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung."
stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam.*)
VolltextIBRRS 2006, 4047
BGH, Urteil vom 31.01.2006 - VI ZR 135/04
1. Wird im Arzthaftungsprozess der Ersatz von Unterhalt für ein Kind verlangt, weil wegen eines ärztlichen Fehlers ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation unterblieben sei, so erfordert die Prüfung der Voraussetzungen einer solchen Indikation die Prognose, ob aus damaliger Sicht von einer Gefährdung der Mutter im Sinne des § 218a Abs. 2 StGB auszugehen war und diese Gefahr nicht auf andere, für die Mutter zumutbare Weise hätte abgewendet werden können.*)
2. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen bedarf es keiner zusätzlichen Abwägung, die an den Grad der (zu erwartenden) Behinderung des Kindes und dessen Entwicklung nach der Geburt anknüpft.*)
VolltextIBRRS 2006, 4043
BGH, Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Zur Anwendung einer neuen medizinischen Behandlungsmethode und zum Umfang der hierfür erforderlichen Aufklärung des Patienten.*)
VolltextIBRRS 2006, 4042
BGH, Urteil vom 30.05.2006 - VI ZR 174/05
Zur Bedeutung von Kosten einer konkreten Ersatzbeschaffung und eines konkret erzielten Restwerts bei fiktiver Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens.*)
VolltextIBRRS 2006, 4037
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 168/03
Zur Frage, welches Recht auf einen Vertrag über einen grenzüberschreitenden multimodalen Transport anzuwenden ist.*)
Die Frage, inwieweit aus Vertragsverletzungen resultierende Ansprüche ein schuldhaftes Handeln voraussetzen, bestimmt sich nach dem Vertragsstatut. Die Vorschrift des Art. 32 Abs. 2 EGBGB über das mit zu berücksichtigende Recht des Staates, in dem die Erfüllung erfolgt, erfasst diejenigen Regeln nicht, die die Substanz der Vertragspflichten wie insbesondere den Haftungsmaßstab betreffen.*)
VolltextIBRRS 2006, 4035
BGH, Urteil vom 25.07.2006 - X ZR 182/05
Der Reiseveranstalter oder in besonderen Fällen das vermittelnde Reisebüro sind nur zum Hinweis auf eine Reiserücktrittskosten- und eine Rücktransportkostenversicherung, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 2006, 3971
BGH, Urteil vom 20.06.2006 - VI ZR 78/04
Ist ein Krankenhaus der Volkspolizei als Verwaltungsvermögen der DDR gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag Vermögen der Bundesrepublik Deutschland geworden, die das Krankenhaus als Bundeswehrkrankenhaus weiter betreibt, sind als Passiva auch Verbindlichkeiten aus fehlerhafter medizinischer Behandlung mit übergegangen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3895
BGH, Beschluss vom 16.08.2006 - VIII ZR 200/05
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 oder des Art. 3 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die besagt, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung von dem Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des zunächst gelieferten vertragswidrigen Verbrauchsgutes verlangen kann?*)
VolltextIBRRS 2006, 3821
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 W 5/06
Erklärungen Dritter anlässlich von Familienfeiern oder gelegentlich einer Besichtigung von Baumaßnahmen sind per se nicht geeignet, rechtliche Wirkungen, geschweige denn zwischen den Parteien zu entfalten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3627
BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZR 188/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3536
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04
Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3528
OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 3 U 87/06
1. Ein Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt neben einem Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs ergibt, das begründete Vertrauen des Gläubigers voraus, dass sich der Schuldner nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede der Verjährung berufen wird.*)
2. Ein solches Vertrauen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner der Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses nicht nachkommt und der Gläubiger dies zum Anlass nimmt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3527
OLG Celle, Urteil vom 07.09.2006 - 8 U 99/06
1. Einem Gewerbetreibenden steht mangels betriebsbezogenen Eingriffs gem. § 823 Abs. 1 BGB kein Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu, wenn infolge eines Versehens der Deutschen Telekom AG für ein Jahr die Eintragung in ein örtliches Telefonbuch unterbleibt.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch kommt ferner nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 21 Abs. 1, 3 TKV in Betracht, wenn zwar durch ein fahrlässiges Versehen der Telekom der AG die Eintragung des Gewerbetreibenden in das örtliche Telefonbuch unterbleibt, dieser aber für den fraglichen Zeitraum in das überörtliche Telefonbuch eingetragen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3490
BGH, Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 255/05
Zur Auslegung einer in einem Wasserlieferungsvertrag enthaltenen Endschaftsbestimmung, die für den Fall der Kündigung des Vertrags vorsieht, dass die übernehmende Gemeinde den "Zeitwert" der Wasserversorgungsanlagen zu erstatten hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3457
BGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 172/05
1. Eine durch rechtsgrundlose Leistung erlangte Steuerberaterpraxis ist gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB - spiegelbildlich zur ursprünglichen Übertragung - als Einheit und in der Gestalt an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben, in der sie sich zur Zeit der Herausgabe befindet. Die Herausgabepflicht umfasst nicht die Verpflichtung des Bereicherungsschuldners zur Unterlassung von Wettbewerb.*)
2. Der Empfänger ist zur Herausgabe außerstande mit der Folge, dass er gemäß § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz zu leisten hat, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Mandanten den Wechsel vom Bereicherungsschuldner zum Bereicherungsgläubiger mit vollziehen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Januar 2002 - II ZR 354/99, NJW 2002, 1340).*)
3. Wird die Herausgabe des Erlangten in Natur erst nach der Entstehung des Bereicherungsanspruchs unmöglich, ist für die Bestimmung des nach § 818 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Wertes der Zeitpunkt des Eintritts der Unmöglichkeit maßgeblich (Abgrenzung zu BGHZ 5, 197, 200; 35, 356, 358 f.; Senatsurteil vom 8. April 1963 - VIII ZR 219/61, NJW 1963, 1299; BGH, Urteil vom 14. Januar 2002, aaO).*)
4. Bis zum Zeitpunkt des Eintritt der Unmöglichkeit der Herausgabe in Natur sind von dem Bereicherungsschuldner auch die mit der Steuerberaterpraxis erzielten Gewinne, soweit sie nicht auf seinen persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruhen, als Nutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB herauszugeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3456
BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 53/05
1. Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, dem Mandanten den Austritt aus der Kirche zu empfehlen.*)
2. Hat ein Steuerberater aufgrund des ihm erteilten Auftrags die steuerlichen Vor- und Nachteile bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, muss er auf die anfallende Kirchensteuer hinweisen, wenn sie die übliche Quote übersteigt.*)
3. Der Mandant hat nach § 287 Abs. 1 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass er bei vollständiger Beratung über anfallende Kirchensteuern aus der Kirche ausgetreten wäre; auf einen Beweis des ersten Anscheins kann er sich nicht berufen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3454
BGH, Urteil vom 06.07.2006 - I ZR 226/03
Eine Leistung des Transportversicherers auf den seinem Versicherungsnehmer (Absender) wegen Verlustes des Transportgutes entstandenen Schaden führt nicht zum Erlöschen der Ansprüche des frachtbriefmäßigen Empfängers der Ware gegen den Frachtführer aus Art. 13 Abs. 1 Satz 2 CMR.*)
VolltextIBRRS 2006, 3441
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2006 - 8 W 97/05
Zur Unwirksamkeit einer Übertragung der Räum- und Streupflicht von der Gemeinde auf den Anwohner einer Straße.*)
VolltextIBRRS 2006, 3305
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2003 - 15 AR 55/02
1. Der Erfüllungsort für Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist der Ort ihres Sitzes.*)
2. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist zugleich der Erfüllungsort für die entsprechenden Verpflichtungen der Gesellschafter.*)
VolltextIBRRS 2006, 3297
BGH, Urteil vom 20.07.2006 - III ZR 145/05
1. Ist in einem Vertrag zwischen einem Belegarzt und dem Träger des Krankenhauses nicht verabredet, in welcher Frist das Vertragsverhältnis gekündigt werden kann, ist in der Regel davon auszugehen, dass sechs Monate angemessen sind, um dem anderen Vertragsteil die im Hinblick auf die Kündigung notwendigen Dispositionen zu ermöglichen.*)
2. Sollen im Kündigungszeitpunkt vorliegende Umstände abweichend hiervon eine kürzere Kündigungsfrist rechtfertigen oder eine längere verlangen, trägt die Partei die Beweislast, die damit eine kürzere oder längere Frist für sich in Anspruch nehmen will.*)
VolltextIBRRS 2006, 3292
BGH, Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Dass ein Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3290
BGH, Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 180/05
Ein von einem Kraftfahrzeughändler als "Jahreswagen" verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3248
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03
Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3105
OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2000 - 13 U 51/00
Fahrlässigkeit iSd § 823 BGB liegt vor, wenn der Betreiber eines Nachtspeicherheizgerätes nicht sicher stellt, daß sich keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe des Gerätes befinden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3050
BayObLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 2Z BR 122/03
1. Ein Schaden kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil möglicherweise ein anderweitiger Anspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Verwalter, der schuldhaft vom Gemeinschaftskonto einen Rechnungsbetrag überweist, der von einer anderen Eigentümergemeinschaft geschuldet ist, ist mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig etwa bestehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen Dritte abgetreten werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3003
OLG Nürnberg, Urteil vom 17.12.2003 - 4 U 2129/03
1. Der Vertrag zwischen einem Gastwirt und einem Zeltverleih-Unternehmen über das Aufstellen eines Festzeltes hat keine Schutzwirkung zu Gunsten eines Dritten, der von der Beschädigung eines Stromkabels im Zuge des Zeltaufbaus betroffen ist.*)
2. Zu den Sorgfaltspflichten eines mit dem Aufbau eines Festzelts beauftragten Unternehmers, der die Arbeiten einem Subunternehmer überträgt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2838
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1)
1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).*)
2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.*)
3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.*)
IBRRS 2006, 2822
BGH, Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
1. Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".*)
2. Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 2821
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05
1. Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schuldner trotz einer Zuvielforderung des Gläubigers in Verzug gerät, gelten auch im Falle eines durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit herbeigeführten Verzuges die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Verzug durch eine Zuvielmahnung entwickelt hat.*)
2. Dem Zahlungsverzug des Kunden eines Versorgungsunternehmens, der nicht bis zu der in der ursprünglichen Rechnung genannten Leistungszeit bezahlt hat, steht nicht entgegen, dass das Versorgungsunternehmen seine Tarife und infolgedessen seine Rechnungen nachträglich herabgesetzt hat. Denn dies ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Tarife bis zu ihrer Änderung gültig und deshalb die darauf beruhenden Rechnungsbeträge bis dahin geschuldet waren. Etwas Anderes gilt nur im Sonderfall einer unbilligen Leistungsbestimmung (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).*)
VolltextIBRRS 2006, 2752
OLG Dresden, Urteil vom 04.01.2006 - 8 U 1558/05
1. Der Verkäufer (hier: einer Heizungsanlage zu Selbstaufbau) muss den Käufer über die Auswirkungen einer von ihm abgegebenen (Vertrags-)Erklärung aufklären, wenn dieser - für den Verkäufer erkennbar - irrtümlich davon ausgeht, die Unterschrift unter eine vom Verkäufer vorgelegte Urkunde schaffe noch keine vertragliche Bindung, sondern sichere ihm lediglich den in Aussicht gestellten "Messerabatt". Das gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer diesen Irrtum, wenngleich nur fahrlässig, mitverursacht hat.*)
2. Verletzt der Verkäufer diese Aufklärungspflicht, so steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zu, den er einem etwaigen Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz statt der Leistung entgegenhalten kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 2737
BGH, Urteil vom 14.11.2000 - XI ZR 336/99
Übernimmt ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten.*)
VolltextIBRRS 2006, 2727
OLG Nürnberg, Urteil vom 29.11.2000 - 4 U 2917/00
1. Der Eigentümerin und Betreiberin einer Turnhalle obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den Zustand der Anlage einschließlich der Einrichtung auch dann, wenn sie die Halle an einen Dritten vermietet und hierbei die Verkehrssicherungspflicht dem Dritten nicht ausdrücklich übertragen hat.*)
2. Daneben hat auch der Mieter (hier: Turnverein als Veranstalter eines Mutter-und-Kind-Turnens) eine eigene Verkehrssicherungspflicht.*)
3. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für eine Turnhalle ist auch die sichere Halterung von Turngeräten zu beachten.*)
4. Eine große Turnmatte, die bei Nichtbenutzung hochkant an der Hallenwand aufgestellt wird, muss jedenfalls dann kindersicher befestigt sein, wenn sich auch Kleinkinder in der Halle aufhalten.*)
5. Eine Mattenhalterung durch einen einzigen Gurt mit einem leicht zu öffnenden Steckverschluss in 1,4 m Höhe ist nicht kindersicher.*)
VolltextIBRRS 2006, 2725
OLG Dresden, Urteil vom 30.11.2000 - 21 U 218/00
Der Verkäufer kann seinen Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB nach dem vereinbarten Kaufpreis bestimmen, wenn er durch Übertragung des Besitzes an den Käufer vorgeleistet hat und dies zu einem wirtschaftlichen Totalverlust an den übergebenen Gegenständen geführt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06.10.1994 - V ZR 92/94 - NJW 1994, 3351).*)
VolltextIBRRS 2006, 2708
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2000 - 1 U 102/99
Fiktion des rechtzeitigen Zugangs einer Kündigung, wenn der Empfänger keine Vorsorge für den Zugang solcher Erklärungen getroffen hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 2707
OLG Celle, Urteil vom 14.12.2000 - 11 U 61/00
Zur Wirksamkeit der Vereinbarungen über die Übernahme eines Handelsvertretungsbezirks*)
VolltextIBRRS 2006, 2692
KG, Urteil vom 09.01.2001 - 5 U 7319/99
1. Der Eigentümer eines Flüssiggastanks kann aus § 1004 BGB einem Dritten dessen Befüllung auch dann untersagen, wenn sich der Flüssiggastank im Besitz des Mieters befindet und das Befüllen gestattet hat, sofern dem Mieter selbst eine Befüllung nur durch den Eigentümer des Flüssiggastanks gestattet ist. Das gilt auch, wenn dies für den Dritten nicht erkennbar ist.*)
2. Das Befüllen des Flüssiggastanks durch den Dritten ist jedoch kein Verstoß gegen § 1 UWG (Verleiten zum Vertragsbruch bzw. Ausnutzen fremden Vertragsbruchs), wenn der Mieter des Flüssiggastanks sich aus Eigeninitiative an den Dritten zwecks Bestellung wendet und schriftlich versichert, dass er keiner Bezugsbindung unterliegt und der Tank in seinem Eigentum steht. Daran ändert auch grundsätzlich dann nichts, wenn nach Bestellung des Flüssiggases bei Belieferung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angabe des Mieters unzutreffend sein könnte.*)
VolltextIBRRS 2006, 2686
BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99
1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)
2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)
VolltextIBRRS 2006, 2682
BGH, Beschluss vom 17.01.2001 - XII ZB 194/99
Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit zwischen Vermieter und Hauptmieter.*)
VolltextIBRRS 2006, 2674
OLG Köln, Urteil vom 24.01.2001 - 11 U 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2664
OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 W 93/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2625
OLG Köln, Urteil vom 13.03.2001 - 3 U 173/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 2454
OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 7 U 2/06
Die Frist zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) wird beim Kaufvertrag nicht entbehrlich, wenn sich der Verkäufer außergerichtlich gegen die Übernahme der Kosten zur Mängelbeseitigung wendet, sich zur Nacherfüllung bereit erklärt und in dem auf Zahlung von Schadensersatz gerichteten Rechtsstreit einen Klagabweisungsantrag stellt. Das gilt auch gegenüber einem Gebrauchtwagenhändler, der keine eigene Vertragswerkstatt unterhält.*)
VolltextIBRRS 2006, 2271
BGH, Urteil vom 30.03.2000 - I ZR 289/97
Zur Frage eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz durch eine Kfz-Werkstatt im Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrags zur Reparatur eines Unfallfahrzeugs (hier: Angebot zur Beauftragung eines Sachverständigen, zur Gutachtenweiterleitung an die Versicherung und zur Reservierung eines Ersatzwagens).*)
VolltextIBRRS 2006, 2234
BGH, Urteil vom 25.04.2006 - VI ZR 36/05
Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für den Rückstufungsschaden, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.*)
VolltextIBRRS 2006, 2203
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2006 - 8 U 143/05
An der Voraussetzung des Weiterbetreibens des Verfahrens fehlt es, wenn ein Schreiben der Parteien an das Gericht objektiv nicht geeignet ist, den Fortgang des Rechtsstreits zu fördern.*)
VolltextIBRRS 2006, 2194
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2006 - 7 U 194/05
Die Mängelanzeige muss Art und Umfang der Mängel mindestens in allgemeiner Form benennen und darf nicht nur allgemeine Beanstandungen aussprechen. Verlangt der Vertrag mehrere verschiedene Lieferungen, muss klar sein, auf welche sich die Rüge bezieht. Bei vielen Einzelstücken und verschiedenartigen Mängeln ist näher anzugeben, welche Menge mit welchen Mängeln behaftet ist.
VolltextIBRRS 2006, 2175
BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 147/05
1. Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt nicht vor, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt.*)
2. Jeder Prozesspartei steht das Recht zu, den Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen und ihm dabei die Fragen vorzulegen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält.
VolltextIBRRS 2006, 2174
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
Dem Käufer steht die in § 478 BGB a.F. vorausgesetzte Mängeleinrede auch dann zu, wenn er sich mit der Zahlung des Restkaufpreises in Verzug befindet (Fortführung von BGHZ 113, 232).*)
Volltext