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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1611; IMRRS 2018, 0585; IVRRS 2018, 0253
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Prozessuales
Wiedereinsetzung bei fehlgeschlagener Übermittlung der Berufungsschrift über beA?
LSG Bayern, Beschluss vom 03.01.2018 - L 17 U 298/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach bzw. das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfch nicht zu gewähren, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt den Büroablauf in seiner Kanzlei nicht so organisiert hat, dass jedenfalls für fristwahrende Schriftsätze stets eine Prüfung des Erhalts der Eingangsbestätigung des Gerichts durchgeführt wird.*)