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IBRRS 2011, 0802; IMRRS 2011, 0586
Prozessuales
Verfahrensrecht - Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10
Die Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen entspricht im Regelfall nur dann der Billigkeit nach § 162 Abs. 3 VwGO, wenn er i. S. des § 154 Abs. 3 VwGO einen Antrag gestellt oder das Verfahren wesentlich gefördert hat. Für einen notwendig Beigeladenen gilt grundsätzlich nichts Anderes, auch nicht im Baunachbarstreit (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - VBlBW 1998, 57).*)