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IBRRS 2014, 1240; IMRRS 2014, 0616
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Verkaufsangebot an Mieter und Kündigung: Unzulässige Vorratskündigung
LG Berlin, Beschluss vom 27.03.2014 - 67 S 475/13
1. Es handelt sich um eine unzulässige Vorratskündigung, wenn der Vermieter dem Mieter den Kauf der an ihn vermieteten Räume auf Grundlage eines Verkehrswerts von 115.000 Euro anbietet und gleichzeitig eine vorsorglich ausgesprochene Verwertungskündigung damit begründet, eine angemessene Verwertung sei nur durch Veräußerung an Dritte in unvermietetem Zustand möglich.*)
2. Ein erheblicher Nachteil im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt nicht vor, wenn sich der Verkehrswert der Mietsache in unvermietetem Zustand auf 150.000 Euro beläuft und der Vermieter ein Angebot des Mieters zum Erwerb der Mietsache über 115.000 Euro nicht annimmt.*)
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