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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1808; IMRRS 2017, 0734
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Ordentliche Kündigung nach Schonfristzahlung wirksam?
LG Berlin, Urteil vom 10.01.2017 - 63 S 121/16
1. Der Ausgleich innerhalb der Schonfrist greift nicht auf die ordentliche Kündigung durch.
2. Der Ausgleich der Mietrückstände innerhalb der Schonfrist lässt die Pflichtverletzung der Mieter auch nicht in einem milderen Licht erscheinen, wenn es sich um einen erheblichen Rückstand handelte und sich die Mieter auch weiterhin weigern, die Miete zu zahlen.
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